Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Slowenien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 118/1999Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 118 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 3
Die im Artikel 1 vorgesehene Zusammenarbeit kann insbesondere folgende Formen umfassen:
Austausch wissenschaftlich-technischer Informationen, Dokumentationen und Veröffentlichungen;
Austausch von Wissenschaftern und Experten im Rahmen bilateraler, von den Vertragsparteien genehmigter Projekte zur Durchführung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit;
Durchführung und Unterstützung gemeinsamer wissenschaftlich technischer Veranstaltungen und sonstiger wissenschaftlicher Programme unter Berücksichtigung von Initiativen multilateralen Charakters mit der Möglichkeit gegenseitig Forschungsmaterial, wissenschaftliche Geräte und Ausrüstungen zur Verfügung zu stellen;
andere Formen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit, welche von den Vertragsparteien festgelegt werden.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Dokumentnummer
NOR12128739
Alte Dokumentnummer
N7199960262L