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Verbot der Verwendung ungenießbarer Gegenstände und Esswaren, sowie das Verkaufen und Feilhalten solcher mit ungenießbaren Gegenständen versehener Esswaren

Fassungen (Gesetz)
ab 01.07.1975 — RGBl. Nr. 36/1901 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
01.07.197531.12.1999 RGBl. Nr. 36/1901 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999
Gliederung Fassung vom 01.07.1975 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§