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Form der Staumaße und Festpunkte bei wasserrechtlich bewilligten Anlagen und den Vorgang bei ihrer Anbringung

Kundmachung
BGBl. Nr. 64/1935 · 26.02.1935
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 64/1935 26.02.1935 Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft über die Form der Staumaße und Festpunkte bei wasserrechtlich bewilligten Anlagen und den Vorgang bei ihrer Anbringung. Stammfassung
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neugeändertaufgehobennicht berührt