Norm Form der Staumaße und Festpunkte bei wasserrechtlich bewilligten Anlagen und den Vorgang bei ihrer Anbringung× ▾ ‹›Gliederung Form der Staumaße und Festpunkte bei wasserrechtlich bewilligten Anlagen und den Vorgang bei ihrer Anbringung Fassungen (Gesetz) ab 27.02.1935 — BGBl. Nr. 64/1935 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute27.02.1935 BGBl. Nr. 64/1935 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 27.02.1935 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8§ 9§ 10§ 11§ 12AnlagenAnl. 1