Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bekämpfung der übertragbaren Geschlechtskrankheiten (Deckseuchen) der Rinder – Durchführungsbestimmungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 62/1949 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 62 aus 1949, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
II. Art und Umfang der amtstierärztlichen Erhebungen und Untersuchungen.römisch zwei. Art und Umfang der amtstierärztlichen Erhebungen und Untersuchungen.
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Diese amtstierärztlichen Erhebungen und Untersuchungen haben sich auf die Überprüfung der Sprungbücher und die bestandsweise Einzeluntersuchung aller männlichen und weiblichen Zucht- und Nutzrinder im Seuchengebiete (Deckring, Deckbereich, Gemeinde, Ortschaft) zu erstrecken.
(2)Absatz 2,Für die Vornahme der Einzeluntersuchung der Rinder sind die vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft im Erlaßwege ergehenden Richtlinien maßgebend.
Zuletzt aktualisiert am
10.10.2018
Dokumentnummer
NOR12129966
Alte Dokumentnummer
N8194943045J