Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Protokoll betreffend das Außerkrafttreten der Brüsseler Abkommen über die Vereinheitlichung der Formeln von starkwirkenden Arzneimitteln
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 34/1955Bundesgesetzblatt Nr. 34 aus 1955,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
Artikel 2.
Die Vertragspartner des vorliegenden Protokolles kommen weiter überein, daß sowohl zwischen ihnen selbst wie auch zwischen jedem Staate und der Weltgesundheitsorganisation die Funktionen, mit denen nach den Vorschriften der im Artikel 1 angeführten Abkommen früher das ständige Sekretariat der Internationalen Pharmacopoe betraut war, nach Inkrafttreten dieses Protokolles, insoweit die Ausübung dieser Funktionen weiterhin nötig ist, von der Weltgesundheitsorganisation ausgeübt werden sollen.
Zuletzt aktualisiert am
25.10.2019
Dokumentnummer
NOR40004023