Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Protokoll betreffend das Außerkrafttreten der Brüsseler Abkommen über die Vereinheitlichung der Formeln von starkwirkenden Arzneimitteln
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 34/1955Bundesgesetzblatt Nr. 34 aus 1955,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Text
Artikel 3.
Jeder Staat, der Vertragspartner eines oder beider im Artikel 1 angeführten Abkommen ist, das vorliegende Protokoll aber nicht unterzeichnet hat, kann dieses Protokoll jederzeit annehmen, indem er der belgischen Regierung eine Annahmeurkunde übersendet. Die belgische Regierung wird von der Annahme alle Unterzeichnerstaaten und alle anderen Regierungen, die dieses Protokoll angenommen haben, sowie die Weltgesundheitsorganisation hievon in Kenntnis setzen.
Zuletzt aktualisiert am
25.10.2019
Dokumentnummer
NOR40004024