Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Protokoll betreffend das Außerkrafttreten der Brüsseler Abkommen über die Vereinheitlichung der Formeln von starkwirkenden Arzneimitteln
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 34/1955Bundesgesetzblatt Nr. 34 aus 1955,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Text
Artikel 4.
Staaten können Vertragspartner des vorliegenden Protokolles werden durch:
Unterzeichnung ohne Vorbehalt der Genehmigung,
Unterzeichnung unter Vorbehalt der Genehmigung, gefolgt von der Annahme, oder
Die Annahme hat durch die Hinterlegung einer formellen Urkunde bei der belgischen Regierung zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
25.10.2019
Dokumentnummer
NOR40004025