Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Bayern über die Regelung der Wasserkraftnutzung der Saalach
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 224/1959Bundesgesetzblatt Nr. 224 aus 1959,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Text
Artikel VI.Artikel römisch sechs.
(1)Absatz eins,Durch diese Abkommen werden die bestehenden Vertragsverhältnisse hinsichtlich des Verlaufs der Staatsgrenze und der Regelung flußbaulicher Belange nicht berührt.
(2)Absatz 2,Soweit zur Durchführung dieses Abkommens Rechte und Pflichten Dritter begründet werden müssen, wird auf beiden Seiten die unmittelbare Berechtigung bzw. Verpflichtung der in Betracht kommenden Beteiligten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bewirkt werden.
Zuletzt aktualisiert am
20.12.2017
Dokumentnummer
NOR12130533
Alte Dokumentnummer
N8195910426I