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§ 5 KRV

Fassungen
01.01.1997 bis 31.12.2018 — BGBl. Nr. 745/1996
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 501.01.199731.12.2018 § → § BGBl. Nr. 745/1996 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018
§ 501.07.197731.12.1996 BGBl. Nr. 328/1977 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Krankenanstaltenkostenrechnungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 328 aus 1977, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.01.1997BGBl. Nr. 745/1996

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Abkürzung

KRV

Index

82/06 Krankenanstalten, Kurorte

Text

Kostenumfang

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Kosten (Paragraph 2,) entstehen mit dem Verbrauch (Verzehr) von Wirtschaftsgütern materieller und immaterieller "Art". Für ihre Berücksichtigung ist es unmaßgeblich, ob und zu welchem Zeitpunkt die Ausgaben geleistet werden. Den ausgabengleichen und den periodisierten ausgabengleichen (aufwandsgleichen) Kosten sind die Zusatzkosten zuzurechnen.
  2. Absatz 2,Zusatzkosten sind:
    1. Litera a
      Kalkulatorische Abschreibungen zur Berücksichtigung der verbrauchsbedingten Wertminderung der betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens;
    2. Litera b
      kalkulatorische Zinsen zur realen Substanzerhaltung der betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter;
    3. Litera c
      andere kalkulatorische Kosten, die für die Krankenanstalt nicht mit Ausgaben und nicht mit periodisierten Ausgaben (Aufwendungen) verbunden sind; andere kalkulatorische Zusatzkosten sind insbesondere der kalkulatorische Lohn für unbezahlte Mitarbeiter, die kalkulatorischen Kosten für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Gebäude, Anlagen, Verbrauchs- und Gebrauchsgüter und für unentgeltliche Fremdleistungen.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 745/1996

Schlagworte

Verbrauchsgut

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2018

Gesetzesnummer

10010386

Dokumentnummer

NOR12140375

Alte Dokumentnummer

N8199659691J