Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 292/1979Bundesgesetzblatt Nr. 292 aus 1979,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
Artikel 2
Die Entwicklung und Förderung der Zusammenarbeit auf den Gebieten des Gesundheitswesens und der Medizin soll insbesondere erfolgen durch
denden Erfahrungsaustausch auf den Gebieten
der Leitung, Planung und Organisation des Gesundheitswesens,
der medizinischen Betreuung der Bevölkerung,
der Ausbildung bzw. Weiterbildung der auf dem Gebiete des Gesundheitswesens und der Medizin tätigen Personen, den Informationsaustausch über
die Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, die sich auf das Gesundheitswesen beziehen,
Krankheiten, die die gesundheitliche Situation bedeutend beeinflussen, insbesondere Infektionskrankheiten, ferner den Austausch von Fachzeitschriften und Publikationen.
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018
Dokumentnummer
NOR12132763
alte Dokumentnummer
N8197910384I