Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vertrag zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 292/1979Bundesgesetzblatt Nr. 292 aus 1979,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Text
Artikel 3
Die Vertragspartner fördern
die Zusammenarbeit ihrer Institutionen und Experten auf dem Gebiete des Gesundheitswesens und im Bereiche der Medizin,
die Zusammenarbeit ihrer medizinisch-wissenschaftlichen Gesellschaften,
den Austausch von Experten zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung,
die gegenseitige Teilnahme von Experten an einschlägigen Fachveranstaltungen.
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018
Dokumentnummer
NOR12132764
alte Dokumentnummer
N8197910385I