Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Apothekerkammer-Wahlordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 16/1982 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 339/2001Bundesgesetzblatt Nr. 16 aus 1982, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 339 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 27Paragraph 27
Index
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Text
§ 27. (1) Die Hauptwahlkommission hat auf Grund der ihr von den Kreiswahlkommissionen übermittelten Wahlakten die Wahlergebnisse in den Wahlkreisen zu prüfen, etwaige Irrtümer in den zahlenmäßigen Ergebnissen zu berichtigen und die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Mandate zu ermitteln.Paragraph 27, (1) Die Hauptwahlkommission hat auf Grund der ihr von den Kreiswahlkommissionen übermittelten Wahlakten die Wahlergebnisse in den Wahlkreisen zu prüfen, etwaige Irrtümer in den zahlenmäßigen Ergebnissen zu berichtigen und die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Mandate zu ermitteln.
(2)Absatz 2,Die Anzahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge in jedem Wahlkreis bei jedem Wahlkörper entfallenden Mandate ist nach folgendem Verfahren zu ermitteln:
Die Zahlen der für jeden Wahlvorschlag abgegebenen gültigen Stimmen werden, nach ihrer Größe geordnet, nebeneinander geschrieben; unter jede dieser Zahlen wird ihre Hälfte, unter diese ihr Drittel, Viertel und Fünftel geschrieben. Die Wahlzahl ist auf drei Dezimalen zu berechnen. Wahlzahl ist, wenn ein Vorstandsmitglied zu wählen ist, die größte, bei zwei Mitgliedern die zweitgrößte, bei drei Mitgliedern die drittgrößte usw. der angeschriebenen Zahlen.
Jedem Wahlvorschlag werden so viele Mandate zugezählt, als die Wahlzahl in der Zahl der für ihn gültig abgegebenen Stimmen enthalten ist.
Haben nach dieser Berechnung mehrere Wahlvorschläge den gleichen Anspruch auf ein Mandat, so entscheidet das Los.
(3)Absatz 3,Das Wahlergebnis und die zu seiner Ermittlung führenden Feststellungen und Berechnungen sind in einer Niederschrift festzuhalten.
Dokumentnummer
NOR12132966
Alte Dokumentnummer
N8198240304L