Rechtstracker.at

§ 25

Fassungen
26.10.1984 bis 28.05.2008 — BGBl. Nr. 402/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 2526.10.198428.05.2008 BGBl. Nr. 402/1984 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 174/2008

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kennzeichnung von Arzneispezialitäten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 402 aus 1984, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2008,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 25

Inkrafttretensdatum

26.10.1984BGBl. Nr. 402/1984

Außerkrafttretensdatum

28.05.2008aufgehoben durch BGBl. II Nr. 174/2008

Index

82/04 Apotheken, Arzneimittel

Text

Anwendungshinweise

Paragraph 25,

  1. Absatz eins,Arzneispezialitäten, die auf Grund ihrer besonderen Beschaffenheit Maßnahmen im Hinblick auf ihre zweckdienliche oder sichere Anwendung erfordern, sind durch entsprechende Anwendungs- oder Warnhinweise zu kennzeichnen.

  (2) Ist eine Arzneispezialität durch den Apotheker oder Arzt

gebrauchsfertig zu machen, hat der Hinweis zu lauten: „Die

Zubereitung hat durch den Apotheker oder Arzt zu erfolgen. Datum der

Zubereitung: . . . . . . . .“

  (3) Arzneispezialitäten, die 0,5 g Zucker oder 0,25 g Glukose oder

mehr je Einzeldosis enthalten und zur oralen Anwendung bestimmt sind,

sind durch den Hinweis „Vorsicht Diabetiker: Zuckergehalt von

  . . g/. . . . berücksichtigen“  zu kennzeichnen. Hiebei ist der

Zuckergehalt in Gramm pro Darreichungseinheit oder Einzeldosis anzugeben.

  1. Absatz 4,Arzneispezialitäten, die 10 g Zucker oder 5 g Glukose oder mehr je Tagesdosis enthalten und zur oralen Anwendung bestimmt sind, sind durch den Hinweis „Wegen hohen Zuckergehaltes für Diabetiker nicht geeignet“ zu kennzeichnen.

Schlagworte

Anwendungshinweis

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2025

Gesetzesnummer

10010463

Dokumentnummer

NOR12133432

Alte Dokumentnummer

N8198415453L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1984/402/P25/NOR12133432