Rechtstracker.at

§ 58

Fassungen
31.12.1993 bis 23.07.1999
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 5831.12.199323.07.1999 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 141/1999
§ 5801.08.199230.12.1993 BGBl. Nr. 10/1992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Weingesetz 1985

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 444 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 141 aus 1999,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 58

Inkrafttretensdatum

31.12.1993

Außerkrafttretensdatum

23.07.1999aufgehoben durch BGBl. I Nr. 141/1999

Index

80/03 Weinrecht

Beachte

materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 141 aus 1999,

Text

Gesundheitsschädlicher und verfälschter Wein und Obstwein

Paragraph 58, (1) Wein und Obstwein, der infolge seiner Herstellung oder Behandlung geeignet ist, die Gesundheit der Verbraucher zu schädigen, ist gesundheitsschädlicher Wein bzw. Obstwein.

  1. Absatz 2,Wein, bei dessen Behandlung den Bestimmungen der Paragraphen 3 bis 17, 18 Absatz 4, 20, 21, Absatz 2, 22, Absatz 2, sowie 30 Absatz 2, Ziffer 3, zuwidergehandelt wurde, ist verfälschter Wein.
  2. Absatz 3,Wein, dem entgegen Paragraph 6, Absatz 3, Zucker oder über das in Paragraph 18, Absatz 2, vorgesehene Ausmaß hinaus Traubenmost, Traubensaft oder Traubendicksaft zugesetzt wurde, der entgegen Paragraph 19, aufgebessert wurde oder der durch eine Weinbehandlung Stoffe enthält, die das in der Weinverordnung festgelegte Ausmaß überschreiten oder die entgegen Paragraph 6, Absatz 6, in den Wein übergegangen sind, ist deshalb noch nicht als verfälschter Wein anzusehen. Der Wein darf in Verkehr gebracht werden, wenn er durch Verschnitt mit anderem Wein oder durch eine zulässige Behandlungsweise die Verkehrsfähigkeit wiedererlangt hat; der Verschnitt oder die Behandlung darf nur unter Aufsicht des Bundeskellereiinspektors durchgeführt werden.
  3. Absatz 4,Obstwein, bei dessen Behandlung den Bestimmungen des Paragraph 35, zuwidergehandelt wurde, ist verfälschter Obstwein.

Gesetzesnummer

10010480

Dokumentnummer

NOR12136808

Alte Dokumentnummer

N8199332561J