Rechtstracker.at

§ 2

Fassungen
24.07.1999 bis 30.05.2005
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 224.07.199930.05.2005 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 149/2005
§ 204.09.198623.07.1999 BGBl. Nr. 471/1986 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kellerbuch - Ernte- und Bestandsmeldungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 471 aus 1986, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 2005,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

24.07.1999

Außerkrafttretensdatum

30.05.2005aufgehoben durch BGBl. II Nr. 149/2005

Index

80/03 Weinrecht

Text

Paragraph 2, (1) Die Angaben gemäß Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 2 bis 5 sind binnen 40 Tagen nach dem jeweiligen aufzeichnungspflichtigen Vorgang, die Menge der eigenen Produktion jeweils bis spätestens 30. November des jeweiligen Erntejahres, einzutragen. Die Eintragungen müssen richtig und vollständig sowie deutlich lesbar und so übersichtlich sein, daß sich ein sachverständiger Dritter ohne unzumutbaren Aufwand in den Unterlagen zurechtfindet. Für den Zeitraum, in dem die aufzeichnungspflichtigen Vorgänge noch nicht eingetragen sind, müssen die Belege über diese Vorgänge, in zeitlicher Folge geordnet, dem Kellerbuch angeschlossen sein.

  1. Absatz 2,Bei der Vorlage des Kellerbuches anläßlich der Antragstellung auf Ausgabe der Banderole oder des Kontrollzeichens müssen die Angaben gemäß Paragraph eins, Absatz 2 und 3 im Kellerbuch bereits enthalten sein.
  2. Absatz 3,Für die Abgabe von in Flaschen abgefüllten Erzeugnissen im Lebensmittelgroß- und Einzelhandel sowie für die Abgabe von Erzeugnissen direkt an den Letztverbraucher in Gast-, Schank- und Beherbergungsbetrieben genügt die Aufzeichnung der jährlich abgegebenen Gesamtweinmenge und des Bestandes zum Stichtag 31. Dezember.

Schlagworte

Lebensmittelgroßhandel, Gastbetrieb, Schankbetrieb, Erntemeldung

Gesetzesnummer

10010491

Dokumentnummer

NOR12143896

Alte Dokumentnummer

N8199961631L