Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Tarif der Forstlichen Bundesversuchsanstalt
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 169/1988 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 59/2002Bundesgesetzblatt Nr. 169 aus 1988, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 59 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Text
§ 7. Für Untersuchungen, die außer der Reihe durchgeführt werden sollen (Eilanalysen), ist ein Zuschlag von 100 vH der entsprechenden Tarifpost zu entrichten. Paragraph 7, Für Untersuchungen, die außer der Reihe durchgeführt werden sollen (Eilanalysen), ist ein Zuschlag von 100 vH der entsprechenden Tarifpost zu entrichten.
Dokumentnummer
NOR12134524
Alte Dokumentnummer
N8198813215H