Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P2)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 41/1988Bundesgesetzblatt Nr. 41 aus 1988,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Text
Artikel 7
Beilegung von Streitigkeiten
Entsteht zwischen zwei oder mehreren Vertragsparteien dieses Protokolls eine Streitigkeit über seine Auslegung oder Anwendung, so bemühen sich diese Vertragsparteien um eine Lösung durch Verhandlungen oder durch ein anderes Verfahren der Beilegung, das sie für annehmbar halten.
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2025
Dokumentnummer
NOR12134477
Alte Dokumentnummer
N8198811517L