Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Luftreinhalteverordnung für Kesselanlagen 1989
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 19/1989 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 127/2013Bundesgesetzblatt Nr. 19 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 127 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 25Paragraph 25
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Beachte
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 48 Abs. 6, BGBl. I Nr. 127/2013.Zum Ende des Bezugszeitraums vergleiche Paragraph 48, Absatz 6,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 127 aus 2013,.
Text
Schornsteinmindesthöhe über Gelände
§ 25.Paragraph 25,
(1)Absatz eins,Zusätzlich zur Schornsteinmindesthöhe über Dach ist auch die erforderliche Schornsteinmindesthöhe über Gelände zu ermitteln. Als Schornsteinhöhe über Gelände gilt jene Höhendifferenz, um welche die Schornsteinmündung über dem angrenzenden Gelände liegt.
(2)Absatz 2,Für die Ermittlung der Schornsteinmindesthöhen über Gelände ist die in der Anlage 19 (Anm.: Anlage nicht darstellbar) wiedergegebene ÖNORM M 9440, Ausgabe Mai 1992, verbindlich anzuwenden. Für Anlagen, die als kleine Emittenten im Sinne der ÖNORM gelten, ist die Schornsteinmindesthöhe über Gelände gemäß nachfolgender Tabelle 6 festzulegen:Für die Ermittlung der Schornsteinmindesthöhen über Gelände ist die in der Anlage 19 Anmerkung, Anlage nicht darstellbar) wiedergegebene ÖNORM M 9440, Ausgabe Mai 1992, verbindlich anzuwenden. Für Anlagen, die als kleine Emittenten im Sinne der ÖNORM gelten, ist die Schornsteinmindesthöhe über Gelände gemäß nachfolgender Tabelle 6 festzulegen:
Tabelle 6
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2 000
Brennstoffwärmeleistung bis 60 120 1 000 oder
in KW größer
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Schornsteinhöhe (m) ........... 4 7 12 15
Zwischenwerte sind durch lineare Interpolation zu ermitteln.
(3)Absatz 3,(Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 785/1994)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 785 aus 1994,) (4)Absatz 4,Die Schornsteinhöhe über Gelände darf 250 m nicht überschreiten.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Dokumentnummer
NOR12137941
Alte Dokumentnummer
N8199441356J