Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung, der Herstellung und des Inverkehrsetzens von vollhalogenierten Fluorchlorkohlen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 301/1990 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 179/2018Bundesgesetzblatt Nr. 301 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 179 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
§ 5.Paragraph 5,
Von den Verboten des § 2 Abs. 1 und des § 3 Abs. 1 ausgenommen sind Von den Verboten des Paragraph 2, Absatz eins und des Paragraph 3, Absatz eins, ausgenommen sind
vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe, die als Treibgas in Druckgaspackungen verwendet werden oder zu dieser Verwendung bestimmt sind, soweit das Inverkehrsetzen solcher Druckgaspackungen gemäß der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 10. Jänner 1989, BGBl. Nr. 55, weiterhin zulässig ist, undvollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe, die als Treibgas in Druckgaspackungen verwendet werden oder zu dieser Verwendung bestimmt sind, soweit das Inverkehrsetzen solcher Druckgaspackungen gemäß der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 10. Jänner 1989, Bundesgesetzblatt Nr. 55, weiterhin zulässig ist, und
vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe, die unter Berücksichtigung der hiefür erforderlichen Mengen als Standards oder für Analysenzwecke verwendet werden oder zu dieser Verwendung bestimmt sind.
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018
Dokumentnummer
NOR12135150
Alte Dokumentnummer
N8199012060J