Text
Anlage
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I. Untersuchungen für die Beurteilung der Zulässigkeit der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen, die Krankheitsträger sein oder einen Schädling verbreiten können: römisch eins. Untersuchungen für die Beurteilung der Zulässigkeit der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen, die Krankheitsträger sein oder einen Schädling verbreiten können:
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Gebühr in
Tarifpost Bezeichnung Punkten
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A Kartoffeln und Gemüse, je angefangene 100 kg....... 0,15
B Obst, lose, je angefangene 100 kg................... 0,15
C Obst, verpackt, je angefangene 100 kg
einschließlich Verpackung........................... 0,35
D Blumenzwiebeln, Blumenknollen,
je angefangene 100 kg............................... 3,20
E Rasenziegel und Rollrasen, je angefangene 100 kg.... 0,15
F Saatgut und Sämereien (ausgenommen Konsum-
und Futtergetreide), Öl- und Hülsenfrüchte
sowie sonstige pflanzliche Produkte
(zB Tabakstaub, getrocknete Schwämme), je
angefangene 100 kg.................................. 0,15
G Konsum- und Futtergetreide, je angefangene 100 kg... 0,10
H Obstgehölze, Obstunterlagen, Reben und sonstige
lebende Pflanzen und Pflanzenteile, je
angefangene 100 kg.................................. 2,40
I Schnittnelken bis 1 000 Stück....................... 9,00
J Schnittnelken für je weitere angefangene
1 000 Stück......................................... 4,00
K Holz (ausgenommen Untersuchungen für die
Beurteilung der Zulässigkeit der Ein- und
Durchfuhr von Nadelholz in Rinde),
je angefangene 100 kg............................... 0,10
L Verpackungsmaterial (zB Holz) für Waren,
die keiner phytosanitären Beschau unterliegen,
je Sendung.......................................... 8,00
M Begasungskontrolle je Begasungskammer und
Kontrollen zu Ersatzbehandlungen: Sendungen
bis zu einem Gewicht von 20 kg...................... 8,00
N Begasungskontrolle je Begasungskammer und
Kontrollen zu Ersatzbehandlungen: Sendungen
über einem Gewicht von 20 kg........................ 28,00
O Höchstgebühr für die Beschau einer Sendung
der Tarifposten A bis F und Höchstgebühr
für die Beschau einer Sendung der
Tarifpost H anläßlich der Ausfuhr................... 150,00
P Mindestgebühr für die Beschau
einer Sendung aus den Tarifposten A bis K........... 9,00
Q Untersuchungen für die Beurteilung der
Zulässigkeit der Ein- und Durchfuhr
bei Nichtvorlage bzw. sachlicher Unrichtigkeit
des erforderlichen ausländischen
Gesundheitszeugnisses bis 1 000 kg Gewicht
Gebührenzuschlag.................................... 12,00
R Untersuchungen für die Beurteilung der
Zulässigkeit der Ein- und Durchfuhr bei
Nichtvorlage bzw. sachlicher Unrichtigkeit
des erforderlichen ausländischen
Gesundheitszeugnisses über 1 000 kg Gewicht
Gebührenzuschlag.................................... 20,00
S Probeziehungen und -untersuchungen jedweden
Materials im Hinblick auf seine phytosanitäre
Beschaffenheit, soweit diese nicht durch
vorstehende Tarifposten abgedeckt sind, je
nach dem erbrachten Personal- und
Sachaufwand mindestens.............................. 24,00
T Höchstgebühr für die Beschau einer Sendung
von Sägespänen, Hackgut und loser Rinde, aus
Tarifpost K, wenn diese Produkte nicht weiter
verarbeitet sind.................................... 10,00
II. Für die Ausfuhr vorgeschriebene fachliche Überprüfung von
Baumschulen, Gartenbau-, Saatzucht- und sonstigen Betrieben:
Gebühr in
Tarifpost Bezeichnung Punkten
A Obstgehölze:
Grundgebühr für das erste ha............... 32,00
B Obstgehölze:
für jedes weitere halbe ha................. 12,00
C Ziergehölze und sonstige Pflanzen:
Grundgebühr für das erste ha............... 24,00
D Ziergehölze und sonstige Pflanzen:
für jedes weitere halbe ha................. 12,00