Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbot von Pentachlorphenol (PCP)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 58/1991 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 477/2003Bundesgesetzblatt Nr. 58 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 477 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
§ 2. (1) Von § 1 Abs. 1 ausgenommen sind Stoffe und Zubereitungen, die unter Berücksichtigung der hiefür erforderlichen Mengen ausschließlich für Forschungs- und wissenschaftliche Versuchszwecke einschließlich Analysen bestimmt sind, wenn hinsichtlich der dabei entstehenden Abfälle die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften gewährleistet ist.Paragraph 2, (1) Von Paragraph eins, Absatz eins, ausgenommen sind Stoffe und Zubereitungen, die unter Berücksichtigung der hiefür erforderlichen Mengen ausschließlich für Forschungs- und wissenschaftliche Versuchszwecke einschließlich Analysen bestimmt sind, wenn hinsichtlich der dabei entstehenden Abfälle die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften gewährleistet ist.
(2)Absatz 2,Von den Verboten der Herstellung und Verwendung (§ 1 Abs. 1) ausgenommen sind Stoffe und Zubereitungen die zur Synthese anderer Stoffe eingesetzt werden oder dabei unvermeidbar anfallen, wenn hinsichtlich der dabei entstehenden Abfälle die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften gewährleistet ist.Von den Verboten der Herstellung und Verwendung (Paragraph eins, Absatz eins,) ausgenommen sind Stoffe und Zubereitungen die zur Synthese anderer Stoffe eingesetzt werden oder dabei unvermeidbar anfallen, wenn hinsichtlich der dabei entstehenden Abfälle die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften gewährleistet ist.
(3)Absatz 3,Von § 1 Abs. 3 ausgenommen sindVon Paragraph eins, Absatz 3, ausgenommen sind
Leder, das bis 30. Juni 1992 in Verkehr gesetzt wird,
Fertigwaren aus Leder, die bis 31. Dezember 1992 in Verkehr gesetzt werden.
Schlagworte
Forschungszweck
Dokumentnummer
NOR12135535
Alte Dokumentnummer
N8199114225J