Rechtstracker.at

§ 5

Fassungen
02.10.2007 bis 31.03.2014
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 502.10.200731.03.2014 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 104/2013
§ 501.03.199401.10.2007 BGBl. Nr. 76/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Qualitätsklassen für Speisekartoffeln

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2013,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

02.10.2007

Außerkrafttretensdatum

31.03.2014aufgehoben durch BGBl. I Nr. 104/2013

Index

80/04 Wettbewerbsrecht

Text

Paragraph 5,

Toleranzen, hinsichtlich Ziffer eins und 3 jeweils gemessen nach Gewicht, sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zugelassen:

  1. Ziffer eins
    Qualitätstoleranzen:
    1. Litera a
      Der Anteil an Knollen, die den Mindestanforderungen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, nicht entsprechen, darf 10% in der Klasse römisch eins und 15% in der Klasse römisch zwei nicht übersteigen.
    2. Litera b
      Der Anteil an naßfaulen, braunfaulen oder trockenfaulen Knollen oder an Knollen mit Frost- oder Hitzeschäden darf im Rahmen der Toleranzen gemäß Litera a, 1% in der Klasse römisch eins und 2% in der Klasse römisch zwei nicht übersteigen.
    3. Litera c
      In allen Klassen darf im Rahmen der Toleranzen gemäß Litera a, die Toleranz für fremde Bestandteile gemäß Paragraph 3, Absatz 2, bei Speisekartoffeln 2% und bei Speisefrühkartoffeln 4% nicht übersteigen.
  2. Ziffer 2
    Sortentoleranzen:
    Der Anteil an Knollen fremder Sorten darf 2% nicht übersteigen.
  3. Ziffer 3
    Größentoleranzen:
    Innerhalb einer Größensortierung der Klasse römisch eins darf der Anteil an abweichenden Knollen 4% nicht übersteigen. Bei Kartoffeln der Klasse römisch zwei dürfen höchstens 6% Knollen unter der Mindestgröße liegen.

Schlagworte

Frostschaden

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2013

Gesetzesnummer

10010790

Dokumentnummer

NOR40091192