Rechtstracker.at

Anl. 5

Fassungen
01.07.1994 bis 05.11.1998 — BGBl. Nr. 491/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 501.07.199405.11.1998 BGBl. Nr. 491/1994 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 383/1998

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Konservierungsmittelverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 491 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 383 aus 1998,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5

Inkrafttretensdatum

01.07.1994BGBl. Nr. 491/1994

Außerkrafttretensdatum

05.11.1998aufgehoben durch BGBl. II Nr. 383/1998

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Beachte

Zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 8, Absatz 2, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 383 aus 1998,.

Text

Anlage 5

--------

Art und Weise der Probenahme von Zitrusfrüchten die Untersuchung auf

konservierende Stoffe

A. Probenahme

römisch eins. Die Proben werden nach wissenschaftlichen Methoden entnommen, die es gestatten, solche Proben zu erhalten, welche für die zu untersuchende Partie repräsentativ sind.

römisch zwei. Die Proben müssen mindestens den nachstehenden Anforderungen genügen:

  1. Verpackte Ware (Kisten, Kartons und gleichartige Behältnisse)

---------------------------------------------------------------------

      Anzahl der

  Behältnisse in der

        Partie            bis 20      von 21      von 501      über

                                      bis 500     bis 1000     1000

---------------------------------------------------------------------

Mindestanzahl

der zu

entnehmenden

Behältnisse                  1           2           3          4

_____________________________________________________________________

Menge in kg der

je Behältnis zu

entnehmenden

Früchte                      2           2           2          2

  2. Lose Ware

---------------------------------------------------------------------

   Menge der Partie       bis 20      von 21 bis 500        über 500

        in kg

---------------------------------------------------------------------

Zu entnehmende

Menge in kg                  2                 4                8

  III. Als Partie ist anzusehen ein Teil der Sendung, der gleiche

Eigenschaften, wie Sorte, Reifegrad, Art der Verpackung, aufweist.

B. Verpackung und Weiterleitung der Proben

  1. Ziffer eins
    Die Proben werden in hermetische Behälter verpackt.
  2. Ziffer 2
    Die Behälter werden versiegelt.
  3. Ziffer 3
    Die so verpackten Proben werden auf
    raschestem Wege an die Untersuchungsanstalten weitergeleitet. Nachweis der Rückstände von Biphenyl, Orthophenylphenol und Natriumorthophenylphenolat in den Schalen von Zitrusfrüchten
  4. Ziffer eins
    Zweck und Anwendungsbereich
    Durch die nachstehend beschriebene Methode können Rückstände von Biphenyl, Orthophenylphenol (OPP) oder Natriumorthophenylphenolat in den Schalen von Zitrusfrüchten festgestellt werden. Die Empfindlichkeitsgrenze liegt bei 5 myg Biphenyl und bei 1 myg OPP oder Natriumorthophenylphenolat absolut, entsprechend 5 mg Biphenyl (5 ppm) und 1 mg OPP (1 ppm) in den Schalen von 1 kg Zitrusfrüchten.
    Die Behandlung von Zitrusfrüchten mit den oben erwähnten Erzeugnissen bewirkt, daß sich die Rückstände zum größten Teil in den Schalen der Früchte befinden. Die Bestimmung dieser Rückstände in ganzen Früchten erweist sich daher nur in den Fällen als notwendig, in denen ihr Vorhandensein in den Schalen nachgewiesen wird.
  5. Ziffer 2
    Prinzip
    Die Schalen werden im sauren Medium mit Dichlormethan extrahiert. Der Extrakt wird konzentriert und in dünner Schicht auf Kieselgel chromatographiert. Das Vorhandensein von Biphenyl, Orthophenylphenol oder Natriumorthophenylphenolat wird durch Fluoreszens- und Farbanalyse nachgewiesen.
  6. Ziffer 3
    Reagenzien
    Cyclohexan p.a.;
    Dichlormethan p.a.;
    25%ige Salzsäure (G/V);
    Kieselgel GF 254 Merck oder gleichwertiges Produkt;
    0,5%ige Lösung von 2,4,7-Trinitrofluorenon in Azeton (Fluka, B.D.H. oder gleichweriges Anmerkung, richtig: gleichwertiges Produkt) (TNF);
    0,1%ige Lösung von 2,6-Dibromo-benzo-chinon-4-chlorimid in Äthanol (Haltbarkeit höchstens 1 Woche im Kühlschrank);
    konzentrierte Ammoniaklösung, d :0,9;
    Vergleichslösung 1% reines Biphenyl in Cyclohexan;
    Vergleichslösung 1% reines Orthophenylphenol in Cyclohexan.
  7. Ziffer 4
    Geräte
    Mixgerät;
    250-ml-Schliffkolben mit Rückflußkühler;
    Vakuum-Verdampfer;
    Mikropipetten;
    Apparat zur Dünnschicht-Chromatographie mit Platten von
    20 x 20 cm;
    Ultraviolett-Lampe (254 nm); die Intensität muß so stark sein, daß ein Fleck von 5 myg Biphenyl noch erkennbar ist;
    Zerstäuber;
    Trockenschrank.
  8. Ziffer 5
    Verfahren
    1. Litera a
      Vorbereitung der Probe und Extraktion
      Sämtliche Früchte der für die Kontrolle entnommenen Probe werden in zwei Hälften geschnitten. Eine Hälfte jeder Frucht wird dem Nachweis von Biphenyl und (oder) Orthophenylphenol vorbehalten. Man entnimmt den anderen Hälften Schalenfragmente, um eine Probe von ca. 80 g zu erhalten. Diese Fragmente werden in Stücke geschnitten, im Mixgerät zerkleinert und in den 250-ml-Kolben gefüllt; dann setzt man 1 ml 25%ige Salzsäure sowie 100 ml Dichlormethan zu. Diese Mischung wird unter Rückfluß zehn Minuten lang erhitzt. Nach dem Abkühlen und ausspülen des Kühlers mit etwa 5 ml Dichlormethan wird über ein Faltenfilter abfiltriert. Die Lösung wird im Verdampfer mit einigen Siedesteinchen versetzt und unter Vakuum bei 60 C auf ein Endvolumen von etwa 10 ml konzentriert. Wird ein Rotationsverdampfer verwendet, muß der Kolben fest stehen, um Biphenylverluste durch Filmbildung des Abdampfrückstandes auf der Kolbenwand zu vermeiden.
    2. Litera b
      Chromatographie
      30 g Kieselgel und 60 ml Wasser werden in einem Mixgerät eine Minute lang gemischt und anschließend wird die Mischung mit einer Schichtdicke von etwa 0,250 mm auf 5 Chromatographier-Platten verteilt. Diese Platten werden 15 Minuten lang einem Heißluftstrom ausgesetzt und anschließend in einen Trockenschrank gebracht, wo sie 30 Minuten lang bei einer Temperatur von 110 C verbleiben.
      Nach dem Abkühlen wird die Beschichtung jeder Platte durch parallele Striche, die bis zur Glasoberfläche reichen, in Streifen von 2 cm Breite geteilt. Auf jeden Streifen werden in einer Entfernung von etwa 1,5 cm vom Rande 50 myl des zu untersuchenden Extraktes in einer Reihe nebeneinanderliegender Tropfen aufgetragen. Auf mindestens einen Streifen wird die Vergleichsprobe, die aus einem Gemisch von je 1 myl (dh. 10 myg) der Biphenyl- und Orthophenylphenol-Vergleichslösungen besteht, aufgetragen.
      Anschließend werden die Platten mit einer Mischung aus Cyclohexan und Dichlormethan (25:95) in zuvor mit einem Papierfilter ausgelegten Kammern entwickelt.
    3. Litera c
      Feststellung und Identifizierung
      Das Vorhandensein von Biphenyl und Orthophenylphenol wird durch auftretende Flecken im ultravioletten Licht (254 nm) deutlich. Nachdem das Natriumorthophenylphenolat bei der Extraktion im sauren Medium in Orthophenylphenol umgewandelt worden ist, unterscheidet es sich nicht vom Orthophenylphenol. Die Produkte werden folgendermaßen kenntlich gemacht:
      römisch eins. das Biphenyl ergibt bei Tageslicht einen gelben Fleck durch Besprühen mit der TNF-Lösung;

römisch zwei. das Orthophenylphenol ergibt einen blauen Fleck durch Besprühen mit der Lösung aus 2,6-Dibromo-benzo-chinon-4- chlorimid und anschließendes kurzes Nachbehandeln in einem Heißluftstrom sowie in einer mit Ammoniak gesättigten Atmosphäre.

Bestimmung von Biphenylrückständen in Zitrusfrüchten

  1. Ziffer eins
    Zweck und Anwendungsbereich
    Die nachstehend beschriebene Methode erlaubt die Bestimmung von Biphenylrückständen in Zitrusfrüchten (ganze Früchte). Die Fehlerbreite für Biphenylgehalte über 10 mg je kg Früchte (10 ppm) beträgt etwa +-10%.
  2. Ziffer 2
    Prinzip
    Nach Destillation im sauren Medium und anschließender Extraktion mit Cyclohexan wird der Extrakt in dünner Schicht auf Kieselgel chromatographiert. Das Chromatogramm wird entwickelt, das Biphenyl wird eluiert und spektralphotometrisch bei 248 nm bestimmt.
  3. Ziffer 3
    Reagenzien
    Konzentrierte Schwefelsäure Antischaumemulsion auf Silikonbasis;
    Cyclohexan p.a.;
    Hexan p.a.;
    Äthanol p.a.;
    wasserfreies Natriumsulfat;
    Kieselgel GF 254 Merck oder gleichwertiges Produkt;
    1%ige Stammlösung von reinem Biphenyl in Cyclohexan; mit Cyclohexan verdünnen, um folgende drei Lösungen zu erhalten: (a) 0,6 myg/myl; (b) 1 myg/mal; (c) 1,4 myg/myl.
  4. Ziffer 4
    Geräte
    1-l-Mixgerät;
    2-l-Destillierkolben mit Abscheider (modifiziertem Clevenger-Typ) 1) und Rückflußkühler;
    10-ml-Meßkolben;
    50 myl-Mikropipetten;
    Apparat für die Dünnschicht-Chromatographie mit Platten von
    20 x 20 cm;
    Trockenschrank;
    Zentrifuge mit konischen Röhren von 15 ml;
    Spektralphotometer für Messungen im UV.
  5. Ziffer 5
    Verfahren
    1. Litera a
      Vorbereitung der Probe und Extraktion
      Sämtliche Früchte der für die Kontrolle entnommenen Probe werden in zwei Hälften geschnitten. Eine Hälfte jeder Frucht wird dem Nachweis der Diphenyl-, Orthophenylphenol- bzw. Natriumortho-phenylphenolat-Rückstände vorbehalten. Die anderen Hälften werden zusammengegeben, in einer Mühle zerhackt oder zermahlen, bis man eine homogene Mischung erhält. Davon werden mindestens zwei Einzelproben von 200 g entnommen, die man nach dem nachstehenden Verfahren untersucht. Jede Einzelprobe wird in ein Mixgerät mit 100 ml Wasser gegeben und einige Sekunden lang bei geringer Geschwindigkeit zermahlen. Es wird Wasser hinzugefügt, bis das Volumen der Mischung drei Viertel des Inhalts des Mixgeräts beträgt. Anschließend wird fünf Minuten lang bei hoher Geschwindigkeit fein zermahlen. Der auf diese Weise gewonnene Brei wird in den 2-l-Destillierkolben umgefüllt. Das Mixgerät wird mit Wasser ausgespült und das Spülwasser wird dem Kolbeninhalt zugefügt (die für das Zerkleinern und Spülen zu verwendende Wassermenge beträgt insgesamt 1 1). Dieser Mischung werden 2 ml Schwefelsäure, 1 ml Antischaumemulsion sowie einige Siedesteine zugesetzt. Der Abscheider und der Kühler werden auf den Kolben aufgesetzt. In den Abscheider wird destilliertes Wasser eingefüllt, bis sein Niveau die untere Abzweigung des seitlichen Rückflußrohres deutlich übersteigt; anschließend werden 7 ml Cyclohexan zugesetzt. Dann wird etwa 2 Stunden lang destilliert. Der Inhalt des Abscheiders wird in den 10-ml-Meßkolben übergeführt, der Abscheider wird mit etwa 1,5 ml Cyclohexan gespült, die Spüllösung wird dem Kolbeninhalt zugesetzt und der Kolben wird mit Cyclohexan zur Marke aufgefüllt. Zum Abschluß setzt man eine kleine Menge wasserfreies Natriumsulfat zu und schüttelt.
    2. Litera b
      Chromatographie
      30 g Kieselgel und 60 ml Wasser werden in einem Mixgerät eine Minute lang gemischt; anschließend wird die Mischung mit einer Schichtdicke von etwa 0,250 mm auf 5 Chromatographier-Platten verteilt. Die so beschichteten Platten werden 15 Minuten lang einem Heißluftstrom ausgesetzt und anschließend in einen Trockenschrank gestellt, in dem sie 30 Minuten lang bei einer Temperatur von 110 Grad C verbleiben. Nach dem Abkühlen wird die Schicht jeder Platte durch parallele Trennungsstriche, welche bis zur Oberfläche der Glasplatte durchdringen, in 4 Streifen von 4,5 cm Breite geteilt, 50 myl des zu untersuchen den Extraktes werden in Reihen nebeneinander auf einen der Streifen getropft, und zwar in einer Entfernung von etwa 1,5 cm vom Rande der Platte entfernt; auf die drei übrigen Streifen werden je 50 myl der Vergleichslösungen (a), (b) und (c) getropft, was einer Biphenylmenge von jeweils 30, 50 und 70 myg entspricht. Bei Reihenuntersuchungen kann auf das Auftragen der Vergleichslöungen Anmerkung, richtig: Vergleichslösungen) auf jede Platte verzichtet werden; in diesem Fall kann für die Eichkurve der Durchschnitt derjenigen Werte zugrunde gelegt werden, die auf mindestens 5 Platten mit den gleichen Vergleichsmengen erzielt wurden.
    3. Litera c
      Entwicklung der Chromatogramme und Auflösung
      Die Chromatogramme werden mit Hexan in Kammern, die innen zuvor mit einem Papierfilter ausgelegt worden sind, auf eine Höhe von 17 cm entwickelt. Die Platten werden an der Luft getrocknet. Die Zonen, in denen sich das Biphenyl lokalisiert, werden im UV-Licht bei 254 nm markiert und in flächengleiche Rechtecke abgegrenzt. Aus den so abgegrenzten Flächen wird sofort mittels einer Spatels die Beschichtung in ihrer gesamten Stärke abgekratzt. Hieraus wird das Biphenyl mit 10 ml Äthanol durch 10 Minuten langes Einwirken unter mehrmaligem Umschütteln extrahiert. Anschließend füllt man in die Zentrifugierrohre und zentrifugiert 5 Minuten lang bei 2500 Umdrehungen pro Minute.
      In gleicher Weise entnimmt man eine Blindprobe der gleichen Abmessungen. Bei Serienanalysen entnimmt man diese Fläche einem nicht benutzten Streifen der Platte, bei Einzelanalysen einem mit einer Vergleichsprobe versehenen Streifen unterhalb der Zone, die das Biphenyl enthält.
    4. Litera d
      Spektralphotometrische Bestimmung
      Man dekantiert die überstehende klare Flüssigkeit in die Küvette des Spektralphotometers und bestimmt die Extinktion bei 248 nm Vergleich zum Blindwert aus einer biphenylfreien Zone des Chromatogramms.
  6. Ziffer 6
    Berechnung der Ergebnisse
    Es wird eine Eichkurve aufgestellt, indem als Koordination die Biphenylmengen von 30, 50 und 70 myg sowie die entsprechenden, im Spektralphotometer bestimmten Extinktionswerte aufgetragen werden. Die auf diese Weise erzielte Kurve ist eine Gerade, die durch den Nullpunkt geht. Damit erlaubt diese Eichkurve die direkte Ablesung der Biphenylgehalte der Proben in ppm aus der Extinktion ihrer Extrakte.
Bestimmung von Orthophenylphenol und Natriumorthophenylphenolat in Zitrusfrüchten
  1. Ziffer eins
    Zweck und Anwendungsbereich
    Die nachstehend beschriebene Methode erlaubt die Bestimmung von Orthophenylphenol (OPP) und Natriumorthophenylphenolat in Zitrusfrüchten (ganze Früchte). Sie ergibt bei einem Gehalt an OPP oder Natriumorthophenylphenolat von etwa 12 ppm mittlere Abweichungen nach unten zwischen 10 und 20%.
  2. Ziffer 2
    Prinzip
    Nach Destillation aus dem sauren Medium und anschließender Extraktion mit Di-Isopentyläther wird der Extrakt gereinigt und mit einer 1-Phenyl-2,3-dimethyl-4-aminopyrazolon (5) ( = 4-Aminoanupyrin)-Lösung behandelt. Es entsteht eine Rotfärbung, deren Intensität spektralphotometrisch bei 510 nm gemessen wird.
  3. Ziffer 3
    Reagenzien
    70%ige Phosporsäure;
    Antischaumemulsion auf Silikon-Basis;
    Di-lsopentyläther p.a.;
    gereinigtes Cyclohexan: dreimal mit 4%iger Natriumhydroxydlösung ausschütteln und dreimal mit destilliertem Wasser auswaschen;
    4%ige Natriumhydroxydlösung;
    Pufferlösung pH 10,4:6,64 g Borsäure, 8,00 g Kaliumchlorid und 93,1 ml 1 N-Natriumhydroxydlösung werden in einen 2-l-Meßkolben gegeben, gemischt und bis zur Marke mit destilliertem Wasser aufgefüllt;
    Reagenz I: 1,0 g 1-Phenyl-2,3-dimethyl-4-aminopyrazolon (5) ( = 4-Aminoantipyrin) werden in destilliertem Wasser zu 100 ml gelöst;
    Reagenz II: 2,0 g Kaliumhexacyanoferrat-(römisch drei) werden in destilliertem Wasser zu 100 ml gelöst. Reagenz römisch eins und römisch zwei sind in dunkler Flasche aufzubewahren und etwa 14 Tage haltbar;
    Kieselgur;
    Eichlösung: 10 mg reines OPP in 1 ml 0,1 N NaOH lösen und mit 0,2 m Na-Borat-Lösung auf 100 ml auffüllen (1 ml = 100 myg). Für die Eichkurve 1 : 10 verdünnen mit Pufferlösung.
  4. Ziffer 4
    Geräte
    Fleischwolf oder Mühle;
    Mixgerät;
    1-l-Destillierkolben mit Abscheider (modifizierter Clevenger-Typ) 1) und Rückflußkühler;
    Infrarotbad;
    200-ml-Scheidetrichter;
    25- und 100 ml Meßzylinder;
    25- und 100 ml Meßkolben;
    Pipetten 1-10 ml;
    Meßpipetten 0,5 ml;
    Spektralphotometer mit 5-cm-Küvetten.
  5. Ziffer 5
    Verfahren
    Sämtliche Früchte der für die Kontrolle entnommenen Probe werden in zwei Hälften geschnitten. Eine Hälfte jeder Frucht wird dem Nachweis der Biphenyl-, Orthophenylphenol- bzw. Natriumorthophenylphenolat-Rückstände vorbehalten. Die anderen Hälften werden zusammengegeben, in einer Mühle zerhackt oder zermahlen, bis man eine homogene Mischung erhält. Davon werden mindestens zwei Einzelproben von je 250 g entnommen, die man nach dem nachstehenden Verfahren untersucht. Jede Einzelprobe wird in ein Mixgerät mit 500 ml Wasser gegeben und zermahlen, bis man einen homogenen, unfühlbar feinen Brei erhält, in dem die Ölzellen nicht mehr wahrnehmbar sind. Von dem homogenen Brei werden je nach OPP-Gehalt 150 bis 300 g abgewogen und in den 1-l-Rundkolben mit soviel Wasser überspült, daß die Gesamtmenge im Kolben jeweils 500 g beträgt. Nach Zugabe von 10 ml 70%iger Phosphorsäure, einiger Siedesteine und 0,5 ml Antischaumemulsion werden der Abscheider und der Kühler auf den Kolben aufgesetzt. In den Abscheider werden 10 ml Di-Isopentyläther gegeben; der Kolben wird auf dem Infrarot langsam angeheizt, um ein Anbacken des Breies oder Überschäumen zu vermeiden. Die Gesamtdestillationszeit beträgt etwa 6 Stunden. Nach Beendigung der Destillation gibt man den Inhalt des Abscheiders in den 200-ml-Scheidetrichter, spült Abscheider und Kühler mit 60 ml Cyclohexan und anschließend mit 60 ml Wasser aus und fügt die Spülflüssigkeiten zum Inhalt des Scheidetrichters. Dieser wird nun kräftig geschüttelt; nach der Schichtentrennung wird die Wasserphase abgelassen und verworfen. Zur Extraktion des OPP wird die organische Phase fünfmal je 3 Minuten mit je 10 ml 4%iger Natriumhydroxydlösung kräftig durchgeschüttelt. Die vereinigten Laugen neutralisiert man mit Phosphorsäure gegen Phenolphthaleinpapier auf pH 9-10 und füllt sie auf 100 ml mit destilliertem Wasser auf. Um die leicht getrübte Lösung zu Klären, fügt man eine Spatelspitze Kieselgur zu, schüttelt um und filtriert durch ein trockenes, engporiges Filter. Da im Bereich von 10 bis 70 myg OPP das Maximum der Empfindlichkeit und Genauigkeit der Farbentwicklung liegt, werden entsprechend den zu erwartenden Mengen OPP aliquote Anteile der Auffüllung von 0,5 bis 10 ml in einen 25-ml-Meßkolben pipettiert. Dazu gibt man 0,5 ml Reagenz 1, 10 ml Pufferlösung und dann 0,5 ml Reagenz 11, füllt mit Pufferlösung zur Marke auf und schüttelt gründlich durch. Nach 5 Minuten wird die Extinktion des roten Farbstoffes spektralphotometrisch bei 510 nm gegen einen ohne Probelösung angesetzten Blindwert gemessen. Die Farbintensität ändert sich innerhalb von 30 Minuten nicht. Die Auswertung erfolgt an Hand einer gleichsinnig mit der OPP-Eichlösung erstellten Eichkurve.
  6. Ziffer 6
    Bemerkungen
    Es wird empfohlen, für jede Probeanalyse die spektralphotometrische Messung als Doppelbestimmung mit verschiedenen Volumen der neutralisierten Natronlaugeauszüge durchzuführen.
    Unbehandelte Zitrusfrüchte ergeben nach dieser Methode Blindwerte bis zu 0,5 ppm bei Orangen und bis zu 0,8 ppm bei Zitronen.

1) CLEVENGER

(Angaben in mm)

Anmerkung, Zeichnung nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)

Gesetzesnummer

10010822

Dokumentnummer

NOR12137609

Alte Dokumentnummer

N8199438468J