Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 510/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 127/2005Bundesgesetzblatt Nr. 510 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 127 aus 2005,
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Anlage 2
An das Bundesministerium für
Gesundheit und Frauen
Radetzkystraße 2
Formblatt zur Meldung von genetischen Analysen gemäß § 73Formblatt zur Meldung von genetischen Analysen gemäß Paragraph 73
Vorwiegender Anlass der Untersuchungen (Mehrfachnennung möglich):
humangenetische-/Familienuntersuchung
pränatale Untersuchung
andere:
Achtung: Geben Sie bitte die folgenden Angaben für jedes Untersuchungsmerkmal gesondert an.
Genetische Analysen zum Zweck der Feststellung einer Prädisposition für eine Krankheit, insbesondere der Veranlagung für eine Erbkrankheit oder zur Feststellung eines Überträgerstatus.
A) Untersuchungsmerkmal (Fragestellung)
B) Ausmaß dieser Untersuchung im Beobachtungszeitraum
> 50-200 > 200-1000 > 1000
C) Titel der Untersuchungsmethode (zB PCR), gegebenenfalls literaturgemäßes Zitat bzw. kurze Darstellung der Methode
Anteil der positiven Befunde im Beobachtungszeitraum
D) < 0,1% 0,1-1% > 1-10% >10-50% >50%
E) Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an den angebotenen Ringversuchen
Anmerkung
ÜR: Art. II, BGBl. I Nr. 127/2005