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§ 1. Die Absätze 1, 6, 7.1, 12 bis 15, 18.1, 19, 21 und 22 des österreichischen Lebensmittelbuches, III. Auflage, Kapitel B 22 (Zucker und Zuckerarten) werden als Verordnung erlassen. Sie lauten: Paragraph eins, Die Absätze 1, 6, 7.1, 12 bis 15, 18.1, 19, 21 und 22 des österreichischen Lebensmittelbuches, römisch drei. Auflage, Kapitel B 22 (Zucker und Zuckerarten) werden als Verordnung erlassen. Sie lauten:
ZUCKER UND ZUCKERARTEN
I. BESCHREIBUNGrömisch eins. BESCHREIBUNG
1 Dieses Kapitel regelt das Inverkehrbringen von Zucker und folgenden Zuckerarten; darunter werden wasserlösliche süßschmeckende Lebensmittel von Kohlenhydratnatur verstanden.
Nicht geregelt werden süßschmeckende Zuckeralkohole. 6 Raffinierter Zucker, raffinierter Weißzucker oder Raffinade
Gereinigte und kristallisierte Saccharose, die folgenden Merkmalen entspricht:
a) Polarisation, mindestens ................ 99,7 Grad Z
b) Gehalt an Invertzucker, höchstens ....... 0,04 Gew%
c) Verlust beim Trocknen, höchstens ........ 0,1 Gew%
d) Gesamtpunktzahl, höchstens .............. 8
davon, höchstens ........................ 6 für den Gehalt an
Leitfähigkeits-
asche,
höchstens ............................... 4 für die Farbtype
höchstens ............................... 3 für die Farbe der
Lösung
7.1 Zucker oder Weißzucker
Gereinigte und kristallisierte Saccharose, die folgenden Merkmalen
entspricht:
a) Polarisation, mindestens ................ 99,7 Grad Z
b) Gehalt an Invertzucker, höchstens ....... 0,04 Gew%
c) Verlust beim Trocknen (außer
Würfelzucker), höchstens ................ 0,1 Gew%
bei Würfelzucker, höchstens ............. 0,2 Gew%
d) Punktzahl für die Farbtype, höchstens ... 12
12 Halbweißzucker
Gereinigte und kristallisierte Saccharose, die folgenden Merkmalen
entspricht:
a) Polarisation, mindestens ................ 99,5 Grad Z
b) Gehalt an Invertzucker, höchstens ....... 0,1 Gew%
c) Verlust beim Trocknen, höchstens ........ 0,1 Gew%
13 Flüssigzucker
Wäßrige Lösung von Saccharose, die folgenden Merkmalen entspricht:
a) Trockenmasse, mindestens ................ 62 Gew%
b) Gehalt an Invertzucker (Verhältnis
D-Fruktose zu D-Glukose: 1,0 +- 0,2),
höchstens ............................... 3 Gew% i.d.TM
c) Leitfähigkeitsasche, höchstens .......... 0,1 Gew% i.d.TM
d) Farbe der Lösung, höchstens ............. 45 ICUMSA-Einheiten
Liegt der Wert des Merkmales d) bei höchstens 25 ICUMSA-Einheiten,
kann die Bezeichnung durch das Wort „weiß'' ergänzt werden.
14 Invertflüssigzucker
Wäßrige Lösung von teilweise durch Hydrolyse invertierter
Saccharose, bei welcher der Anteil an Invertzucker nicht vorherrscht
und die folgenden Merkmalen entspricht:
a) Trockenmasse, mindestens ................ 62 Gew%
b) Gehalt an Invertzucker (Verhältnis
D-Fruktose zu D-Glukose: 1,0 +- 0,1),
über .................................... 3 Gew% i.d.TM
höchstens ............................... 50 Gew% i.d.TM
c) Leitfähigkeitsasche, höchstens ......... 0,4 Gew% i.d.TM
Liegt der Wert des Merkmales c) bei höchstens 0,1 Gew% i.d.TM und
die Farbe der Lösung bei höchstens 25 ICUMSA-Einheiten, kann die
Bezeichnung durch das Wort „weiß'' ergänzt werden.
15 Invertzuckersirup
Wäßrige, auch kristallisierte Lösung von teilweise durch Hydrolyse
invertierter Saccharose, in welcher der Anteil an Invertzucker
vorherrscht und die folgenden Merkmalen entspricht:
a) Trockenmasse, mindestens ................ 62 Gew%
b) Gehalt an Invertzucker (Verhältnis
D-Fruktose zu D-Glukose: 1,0 +- 0,1),
über .................................... 50 Gew% i.d.TM
c) Leitfähigkeitsasche, höchstens .......... 0,4 Gew% i.d.TM
Liegt der Wert des Merkmales c) bei höchstens 0,1 Gew% i.d.TM und
die Farbe der Lösung bei höchstens 25 ICUMSA-Einheiten, kann die
Bezeichnung durch das Wort „weiß'' ergänzt werden.
18.1 Glukosesirup (Stärkesirup)
Gereinigte und konzentrierte wäßrige Lösung von zur Ernährung
geeigneten, aus Stärke gewonnenen Sacchariden, die folgenden
Merkmalen entspricht:
a) Trockenmasse, mindestens ................ 70 Gew%
b) Dextroseäquivalent (DE), mindestens ..... 20 Gew% i.d.TM, in
D-Glukose
ausgedrückt
c) Sulfatasche, höchstens .................. 1,0 Gew% i.d.TM
„Stärkesirup'' kann als zusätzliche Sachbezeichnung neben
„Glukosesirup'' verwendet werden.
19 Getrockneter Glukosesirup (Trockenstärkesirup)
Teilweise getrockneter Glukosesirup, der folgenden Merkmalen
entspricht:
a) Trockenmasse, mindestens ................ 93 Gew%
b) Dextroseäquivalent (DE), mindestens ..... 20 Gew% i.d.TM, in
D-Glukose
ausgedrückt
c) Sulfatasche, höchstens .................. 1,0 Gew% i.d.TM
„Trockenstärkesirup'' kann als zusätzliche Sachbezeichnung neben
„getrockneter Glukosesirup'' verwendet werden.
21 Dextrose, kristallwasserhaltig (Traubenzucker,
kristallwasserhaltig)
Gereinigte und kristallisierte D-Glukose mit Kristallwasser, die
folgenden Merkmalen entspricht:
a) Dextrose (D-Glukose), mindestens ........ 99,5 Gew% i.d.TM
b) Trockenmasse, mindestens ................ 90,0 Gew%
c) Sulfatasche, höchstens .................. 0,25 Gew% i.d.TM
Wenn dieses Erzeugnis im Einzelhandel in den Verkehr gebracht wird,
kann das Wort „kristallwasserhältig'' als Teil der Sachbezeichnung
entfallen.
22 Dextrose, kristallwasserfrei (Traubenzucker, kristallwasserfrei)
Gereinigte und kristallisierte D-Glukose ohne Kristallwasser, die
folgenden Merkmalen entspricht:
a) Dextrose (D-Glukose), mindestens ........ 99,5 Gew% i.d.TM
b) Trockenmasse, mindestens ................ 98,0 Gew%
c) Sulfatasche, höchstens .................. 0,25 Gew% i.d.TM
Wenn dieses Erzeugnis im Einzelhandel in den Verkehr gebracht wird, kann das Wort „kristallwasserfrei'' als Teil der Sachbezeichnung entfallen.