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Art. 34

Fassungen
ab 14.07.1994 — BGBl. Nr. 603/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 34 heute14.07.1994 BGBl. Nr. 603/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 603 aus 1994,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 34

Inkrafttretensdatum

14.07.1994BGBl. Nr. 603/1994

Außerkrafttretensdatum

Index

89/08 Tier- und Pflanzenschutz

Text

ARTIKEL 34

Beziehungen zwischen Staaten, die durch unterschiedliche Fassungen gebunden sind

  1. Absatz eins,Ein Verbandsstaat, der an dem Tag, an dem diese Akte für ihn in Kraft tritt, durch das Übereinkommen von 1961 in der durch die Zusatzakte von 1972 geänderten Fassung gebunden ist, wendet in seinen Beziehungen zu jedem anderen Verbandsstaat, der nicht durch diese Akte gebunden ist, weiterhin das genannte Übereinkommen in der durch die Zusatzakte geänderten Fassung an, bis diese Akte auch für diesen anderen Staat in Kraft
  2. Absatz 2,Ein Verbandsstaat, der nicht durch die vorliegende Akte gebunden ist, („erstgenannter Staat“), kann durch eine an den Generalsekretär gerichtete Notifikation erklären, daß er das Übereinkommen von 1961 in der durch die Zusatzakte von 1972 geänderten Fassung in seinen Beziehungen zu jedem durch diese Akte gebundenen Staat anwenden wird, der Verbandsstaat wird, indem er diese Akte ratifiziert, annimmt, genehmigt oder ihr beitritt („letztgenannter Staat“). Während eines Zeitabschnitts, der einen Monat nach dem Tag einer solchen Notifikation beginnt und mit dem Inkrafttreten dieser Akte für den erstgenannten Staat endet, wendet dieser das Übereinkommen von 1961 in der durch die Zusatzakte von 1972 geänderten Fassung in seinen Beziehungen zu dem letztgenannten Staat an, während dieser diese Akte in seinen Beziehungen zu dem erstgenannten Staat anwendet.

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2017

Gesetzesnummer

10010834

Dokumentnummer

NOR12137894

Alte Dokumentnummer

N8199439997J