Rechtstracker.at

Anl. 29

Fassungen
ab 01.03.1995 — BGBl. Nr. 95/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 29 heute01.03.1995 BGBl. Nr. 95/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Kosmetik – Analysenverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1995,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 29

Inkrafttretensdatum

01.03.1995BGBl. Nr. 95/1995

Außerkrafttretensdatum

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Anlage 29 NACHWEIS UND QUANTITATIVE BESTIMMUNG VON NATRIUMJODAT ANWENDUNGSBEREICH

Diese Methode beschreibt die Identifizierung und quantitative Bestimmung Natriumjodat in kosmetischen Mitteln, die nach Gebrauch sofort ausgespült werden.

A. IDENTIFIZIERUNG

  1. Ziffer eins
    PRINZIP
    Natriumjodat wird von anderen Halogenaten durch Dünnschichtchromatographie getrennt und durch Oxidation von Jodid zu Jod nachgewiesen.
  2. Ziffer 2
    REAGENZIEN
    Alle Reagenzien müssen analysenrein sein.
  3. 2 Punkt eins
    Referenzlösungen: Wässrige Lösungen von Kalium-Chlorat, -Bromat und -Jodat, 0,01 % (m/v), frisch zubereitet.
  4. 2 Punkt 2
    Fließmittel: Ammoniaklösung 28 % (m/v) – Aceton – Butanol: 60 – 130 – 30 (v/v/v)
  5. 2 Punkt 3
    Wässrige Kaliumjodidlösung, 5 % (m/v)
  6. 2 Punkt 4
    Stärkelösung, 1-5 % (m/v)
  7. 2 Punkt 5
    Salzsäure, 1 M
  8. Ziffer 3
    GERÄTE
  9. 3 Punkt eins
    DC-Fertigplatten Cellulose, Schichtdicke 0,25 mm
  10. 3 Punkt 2
    Übliche Ausstattung für Dünnschichtchromatographie
  11. Ziffer 4
    VERFAHREN
  12. 4 Punkt eins
    Etwa 1 g der Probe wird mit Wasser extrahiert, filtriert und auf etwa 10 ml verdünnt.
  13. 4 Punkt 2
    2 l dieser Lösung (4.1) und jeweils 2 l jeder der drei Referenzlösungen (2.1) werden auf die Grundlinie einer DC-Platte (3.1) aufgetragen.
  14. 4 Punkt 3
    Die DC-Platte in ein Entwicklungsgefäß stellen und mit aufsteigender Chromatographie mit dem Fließmittel (2.2) bis zu etwa drei Viertel der Länge der Platte entwickeln.
  15. 4 Punkt 4
    Die Platte aus dem Entwicklungsgefäß entfernen und das Fließmittel bei Zimmertemperatur verdampfen lassen.
    Dauer: bis zu 2 Stunden.
  16. 4 Punkt 5
    Die Platte mit Kaliumjodidlösung (2.3) besprühen und etwa 5 Minuten lang trocknen lassen
  17. 4 Punkt 6
    Die Platte mit Stärkelösung (2.4) besprühen und wieder etwa 5 Minuten lang trocknen lassen
  18. 4 Punkt 7
    Abschließend die Platte mit Salzsäure (2.5) besprühen
  19. Ziffer 5
    AUSWERTUNG
    Ist Jodat anwesend, so erscheint unmittelbar ein brauner (eventuell auch blauer) Fleck mit einem Rf-Wert von ca. 0-0,2. Bromate werden ebenfalls sofort sichtbar bei einem Rf-Wert von ca. 0,5-0,6; Chlorate nach etwa 30 Minuten bei einem Rf-Wert von ca. 0,7-0,8.

B. QUANTITATIVE BESTIMMUNG

  1. Ziffer eins
    DEFINITION
    Der Gemäß dieser Methode bestimmte Natriumjodatgehalt der Probe wird in Masseprozent Natriumjodat angegeben.
  2. Ziffer 2
    PRINZIP
    Natriumjodat wird in Wasser gelöst und durch Hochdruckflüssigkeitschromatographie unter Verwendung von zwei hintereinander geschalteten Säulen – eine reverse phase C 18-Säule und eine Anionenaustauschsäule – bestimmt.
  3. Ziffer 3
    REAGENZIEN
    Alle Reagenzien müssen analysenrein und für die Hochdruck-Flüssigkeitschromatographie geeignet sein.
  4. 3 Punkt eins
    Salzsäure, 4 M
  5. 3 Punkt 2
    Wässrige Natriumsulfitlösung, 5 % m/v
  6. 3 Punkt 3
    Natriumjodat-Stammlösung: 50 mg Natriumjodat/100 ml Wasser
  7. 3 Punkt 4
    Kaliumdihydrogenorthophosphat
  8. 3 Punkt 5
    Dinatriumhydrogenorthophosphat . 2H2O
  9. 3 Punkt 6
    Mobile Phase für die HPLC: Löse 3,88 g Kaliumhydrogenorthophosphat (3.4) und 1,19 g Dinatriumhydrogenorthophosphat . 2 H2O (3.5) in einem Liter Wasser. Der pH dieser Lösung beträgt 6.2.
  10. 3 Punkt 7
    Universalindikatorpapier, pH 1-11
  11. Ziffer 4
    GERÄTE
    Übliches Laborgerät
  12. 4 Punkt eins
    Papierfilter, 110 mm Durchmesser, Schleicher und Schüll Nr. 575 oder gleichwertiges
  13. 4 Punkt 2
    Hochdruckflüssigkeitschromatograph mit UV-Detektor mit variabler Wellenlänge
  14. 4 Punkt 3
    Säulen: 2 hintereinandergeschaltete Säulen von jeweils 120 mm Länge und 4,6 mm Innendurchmesser.

Säulenfüllung:

1. Säule: NucleosilR 5 C 18 oder gleichwertiges

 

2. Säule: VydacTM-301-SB oder gleichwertiges

  1. Ziffer 5
    VERFAHREN
  2. 5 Punkt eins
    Probenvorbereitung
  3. 5 Punkt eins Punkt eins
    Flüssige Proben (Shampoos)
    Wäge eine Probemenge von etwa 1 g einen 10 ml Meßkolben genau ein.
    Fülle mit Wasser zur Marke auf und mische.
    Falls erforderlich, filtriere die Lösung.
    Bestimme das Jodat in der Lösung mittels HPLC wie in Absatz 5.2 beschrieben.
  4. 5 Punkt eins Punkt 2
    Feste Proben (Seifen)
    Wäge eine zuvor fein zerkleinerte Probemenge von etwa 1 g in einen 100-ml-Meßzylinder mit Glasstopfen genau ein. Fülle mit Wasser bis 50 ml auf und schüttele 1 Minute lang kräftig.
    Zentrifugiere und filtriere durch ein Papierfilter (4.1) oder lasse die Mischung mindestens eine Nacht stehen, schüttele die gallertartige Lösung kräftig und filtriere sie durch ein Papierfiltet (4.2). Bestimme das Jodat im Filtrat mittels HPLC wie in Absatz 5.2 beschrieben.
  5. 5 Punkt 2
    Chromatographie
    Flowrate: 1 ml/min
    Detektionswellenlänge: 210 nm
    Einspritzvolumen: 10 l
    Messung: Peakfläche
  6. 5 Punkt 3
    Eichgerade
    Pipettiere 1.0, 2.0, 5.0, 10.0 bzw. 20.0 ml der Natriumjodatstammlösung (3.3) in 50-ml-Meßkolben. Fülle mit Wasser zur Marke auf und mische. Die so erhaltenen Lösungen enthalten 0.01, 0.02, 0.05, 0.10 bzw. 0.20 mg Natriumjodat pro ml. Injiziere 10 l von jeder Standard-Jodatlösung in den Flüssigkeitschromatographen (4.3). Bestimme die Peakflächen für Jodat und zeichne die Eichgerade: Peakfläche – Natriumjodatkonzentration.
  7. Ziffer 6
    BERECHNUNG
    Berechne die Natriumjodatkonzentration in Masseprozent (% m/m) nach folgender Formel:

dabei ist:
m = Masse der Probe (5.1) in g
römisch fünf = Gesamtvolumen der nach 5.1 erhaltenen Probenlösung in ml
c = aus Eichkurve (5.3) entnommene Natriumjodatkonzentration in mg/ml
  1. Ziffer 7
    WIEDERHOLBARKEIT (1)
    Bei einem Natriumjodatgehalt von 0,1 % (m/m) darf die Differenz zwischen den Ergebnissen zweier Parallelbestimmungen, die an der gleichen Probe vorgenommen wurden, 0,002 % nicht überschreiten.
  2. Ziffer 8
    BESTÄTIGUNG
  3. 8 Punkt eins
    Prinzip
    In einer angesäuerten Lösung des kosmetischen Produktes wird das Jodat (JO3–) durch Sulfit zu Jodid (J–) reduziert und die erhaltene Lösung mittels HPLC untersucht. Verschwindet nach der Behandlung mit Sulfit ein mit seiner Retentionszeit dem Jodat entsprechender Peak, so kann der ursprüngliche Peak mit größter Wahrscheinlichkeit Jodat zugeschrieben werden.
  4. 8 Punkt 2
    Verfahren
    Pipettiere 5 ml der nach 5.1 gewonnenen Probelösung in einen Erlenmeyer.
    Stelle den pH der Lösung mit Salzsäure (3.1) unter Verwendung von Universalindikatorpapier (3.7) auf einen Wert von 3 oder niedriger ein.
    Füge 3 Tropfen Natriumsulfitlösung (3.2) hinzu und mische. Injiziere 10 l dieser Lösung in den Flüssigkeitschromatographen (4.2).
    Vergleiche dieses Chromatogramm mit demjenigen, das bei der gleichen Probe nach Abschnitt 5 erhalten wurden.

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(1) Nach der Norm ISO 5725.

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017

Gesetzesnummer

10010899

Dokumentnummer

NOR12138673

alte Dokumentnummer

N8199547980J