Rechtstracker.at

Anl. 32

Fassungen
ab 01.03.1995 — BGBl. Nr. 95/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 32 heute01.03.1995 BGBl. Nr. 95/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Kosmetik – Analysenverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1995,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 32

Inkrafttretensdatum

01.03.1995BGBl. Nr. 95/1995

Außerkrafttretensdatum

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Anlage 32 BESTIMMUNG VON LÖSLICHEM BARIUM UND STRONTIUM IN FARBPIGMENTEN IN FORM VON SALZEN ODER LACKEN A. Bestimmung von löslichem Barium

  1. Ziffer eins
    Zweck und Anwendungsbereich
    Diese Methode beschreibt ein Verfahren zur Extraktion und Bestimmung von löslichem Barium aus Farbpigmenten in Form von Salzen oder Lacken.
  2. Ziffer 2
    Kurzbeschreibung
    Das Farbpigment wird mit 0,07 M Salzsäure unter definierten Bedingungen extrahiert; die Menge des löslichen Bariums im Extrakt wird danach durch Atomabsorptionsspektrometrie bestimmt.
  3. Ziffer 3
    Reagenzien
    Alle Reagenzien müssen analysenrein sein.
  4. 3 Punkt eins
    Absolutes Ethanol.
  5. 3 Punkt 2
    Salzsäure, 0,07 M.
  6. 3 Punkt 3
    Salzsäure, 0,5 M.
  7. 3 Punkt 4
    Kaliumchloridlösung, 8 % (m/v): 16 g Kaliumchlorid werden in 200 ml 0,07 M Salzsäure (3.2) gelöst.
  8. 3 Punkt 5
    Barium-Standardlösungen
  9. 3 Punkt 5 Punkt eins
    Barium-Standardstammlösung, 1 000 g/ml in 0,5 M Salpetersäure („SpectrosoL“ oder gleichwertiges).
  10. 3 Punkt 5 Punkt 2
    Barium-Standardlösung, 200 g/ml: 20,0 ml der Barium-Standardstammlösung (3.5.1) werden in einen 100-ml-Meßkolben pipettiert und mit 0,07 M Salzsäure (3.2) bis zur Marke aufgefüllt und gemischt.
  11. Ziffer 4
    Geräte
  12. 4 Punkt eins
    Normale Laborausstattung.
  13. 4 Punkt 2
    pH-Meter mit einer Genauigkeit von 0,02 Einheiten.
  14. 4 Punkt 3
    Schüttelmaschine.
  15. 4 Punkt 4
    Membranfilter, 0,45 m.
  16. 4 Punkt 5
    Atomabsorptionsspektrophotometer mit Barium-Hohlkathodenlampe.
  17. Ziffer 5
    Durchführung
  18. 5 Punkt eins
    Vorbereitung der Probe
  19. 5 Punkt eins Punkt eins
    Ungefähr 0,5 g (m Gramm) Farbpigment werden genau in einen Erlenmeyerkolben eingewogen, dessen Fassungsvermögen mindestens 150 ml betragen sollte, um ein wirkungsvolles Schütteln zu gewährleisten.
  20. 5 Punkt eins Punkt 2
    Nach Zusatz von 1,0 ml Ethanol (3.1) mittels Pipette wird der Kolben vorsichtig geschwenkt, bis das Pigment vollständig durchtränkt ist. Aus einer Bürette wird genau so viel 0,07 M Salzsäure (3.2) zugesetzt, daß ein Verhältnis Volumen der Säure zu Masse des Pigments von genau 50 Milliliter je Gramm erhalten wird. Das gesamte Volumen des Extraktionsmittels einschließlich Ethanol beträgt dann römisch fünf ml. Der Inhalt des Kolbens wird 5 Sekunden lang geschüttelt, um eine vollkommene Durchmischung zu gewährleisten.
  21. 5 Punkt eins Punkt 3
    Der pH-Wert der entstandenen Suspension wird mit dem pH-Meter (4.2) gemessen. Liegt der Wert über 1,5, wird tropfenweise 0,5 M Salzsäure (3.3) hinzugefügt, bis er in den Bereich von 1,4 bis 1,5 fällt.
  22. 5 Punkt eins Punkt 4
    Der Kolben wird verschlossen und anschließend sofort 60 Minuten lang in der Schüttelmaschine (4.3) geschüttelt, wobei eine ausreichend hohe Geschwindigkeit einzustellen ist, damit ein Schaum entsteht. Danach wird die Mischung durch ein 0,45-m-Membranfilter (4.4) filtriert. Die Mischung darf vor der Filtration nicht zentrifugiert werden. 5,0 ml des Filtrats werden in einen 50-ml-Meßkolben pipettiert, mit 0,07 M Salzsäure (3.2) bis zur Marke aufgefüllt und gemischt.
    Diese Lösung wird auch für die Strontiumbestimmung benötigt (Teil B).
  23. 5 Punkt eins Punkt 5
    In einen 100-ml-Meßkolben werden 5,0 ml Kaliumchloridlösung (3.4) und ein aliquoter Teil (WBa ml) des verdünnten Filtrats (5.1.4) pipettiert, so daß die erwartete Konzentration zwischen 3 und 10 g Barium je Milliliter liegt. (Ein aliquoter Teil von 10 ml ist ein guter Anfangswert). Die Lösung wird mit 0,07 M Salzsäure (3.2) bis zur Marke aufgefüllt und gemischt.
  24. 5 Punkt eins Punkt 6
    Die atomabsorptionsspektrometrische Bestimmung des Bariumgehaltes der Prüflösung (5.1.5) ist am selben Tag durchzuführen.
  25. 5 Punkt 2
    Bedingungen für die Atomabsorptionsspektrometrie
    Flamme: Distickstoffoxid-Acetylen,
    Wellenlänge: 553,5 nm,
    Untergrundkorrektur: keine,
    Brennstoff: arm; für maximale Absorption müssen Brennerhöhe und Brennstoff optimiert werden.
  26. 5 Punkt 3
    Eichung
  27. 5 Punkt 3 Punkt eins
    Von der Barium-Standardlösung (3.5.2) werden 1,0, 2,0, 3,0, 4,0 und 5,0 ml in einer Reihe von 100-ml-Meßkolben pipettiert. Nach Zusatz von jeweils 5,0 ml Kaliumchloridlösung (3.4) mittels Pipette wird mit 0,07 M Salzsäure (3.2) bis zur Marke aufgefüllt und gemischt.
    Diese Eichlösungen enthalten 2,0, 4,0, 6,0, 8,0 bzw. 10,0 g Barium je Milliliter.
    Entsprechend wird eine Blindlösung ohne Zugabe der Barium-Standardlösung hergestellt.
  28. 5 Punkt 3 Punkt 2
    Die Extinktion der Blindlösung (5.3.1) wird gemessen und der erhaltene Extinktionswert als Blindwert der Bariumkonzentration für die Eichkurve verwendet.
    Die Extinktion jeder Barium-Eichlösung (5.3.1) wird gemessen und die Abhängigkeit des Extinktionswertes von der Bariumkonzentration in Form der Eichkurve aufgezeichnet oder es wird die Regressionsgerade berechnet.
  29. 5 Punkt 4
    Bestimmung
    Die Extinktion der Prüflösung (5.1.5) wird gemessen und aus der Eichkurve die dem ermittelten Extinktionswert zugehörige Bariumkonzentration abgelesen bzw. aus der Gleichung für die Regressionsgerade berechnet.
  30. Ziffer 6
    Berechnung
    Der Gehalt an löslichem Barium in Massenprozent (% m/m) des Pigments wird nach folgender Formel berechnet:

m

=

Einwaage der untersuchten Probe (5.1.1) in Gramm,

c

=

aus der Eichkurve abgelesene Bariumkonzentration der Prüflösung (5.1.5) in Mikrogramm je Milliliter bzw. der aus der Gleichung für die Regressionsgerade berechnete Wert,

römisch fünf

=

Gesamtvolumen des Extraktionsmittels (5.1.2) in Milliliter,

WBa

=

aliquoter Teil des Extrakts aus 5.1.5 in Milliliter.

  1. Ziffer 7
    Wiederholbarkeit
    Die beste vorliegende Schätzung für die Wiederholbarkeit (ISO 5725) dieser Methode für einen Gehalt an löslichem Barium von 2 % (m/m) beträgt 0,3 % (m/m).
  2. Ziffer 8
    Bemerkungen
  3. 8 Punkt eins
    Unter bestimmten Bedingungen kann bei Anwesenheit von Calcium die Barium-Absorption erhöht werden. Dies kann durch Zusatz von Magnesium-Ionen in einer Konzentration von 5 g/l verhindert werden (1).
  4. 8 Punkt 2
    Die Anwendung der ICP-Atomemmissionsspektrometrie ist als Alternativmethode zur Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie zugelassen.

B. Bestimmung von löslichem Strontium

  1. Ziffer eins
    Zweck und Anwendungsbereich
    Diese Methode beschreibt ein Verfahren zur Extraktion und Bestimmung von löslichem Strontium aus Farbpigmenten in Form von Salzen oder Lacken.
  2. Ziffer 2
    Kurzbeschreibung
    Das Farbpigment wird mit 0,07 M Salzsäure unter definierten Bedingungen extrahiert; die Menge des löslichen Strontiums im Extrakt wird danach durch Atomabsorptionsspektrometrie bestimmt.
  3. Ziffer 3
    Reagenzien
    Alle Reagenzien müssen analysenrein sein.
  4. 3 Punkt eins
    Absolutes Ethanol.
  5. 3 Punkt 2
    Salzsäure, 0,07 M.
  6. 3 Punkt 3
    Kaliumchloridlösung, 8 % (m/v): 16 g Kaliumchlorid werden in 200 ml 0,07 M Salzsäure (3.2) gelöst.
  7. 3 Punkt 4
    Strontium-Standardlösungen
  8. 3 Punkt 4 Punkt eins
    Strontium-Standardstammlösung, 1 000 g/ml in 0,5 M Salpetersäure („SpectrosoL“ oder gleichwertiges).
  9. 3 Punkt 4 Punkt 2
    Strontium-Standardlösung, 100 g/ml:
    10,0 ml der Strontium-Standardstammlösung (3.4.1) werden in einen 100-ml-Meßkolben pipettiert und mit 0,07 M Salzsäure (3.2) bis zur Marke aufgefüllt und gemischt.
  10. Ziffer 4
    Geräte
  11. 4 Punkt eins
    Normale Laborausstattung.
  12. 4 Punkt 2
    Membranfilter, 0,45 m.
  13. 4 Punkt 3
    Atomabsorptionsspektrophotometer mit Strontium-Hohlkathodenlampe.
  14. Ziffer 5
    Durchführung
  15. 5 Punkt eins
    Vorbereitung der Probe
    Zur Bestimmung des Strontiumgehaltes wird die im Teil A Abschnitt 5.1.4 hergestellte Lösung verwendet.
  16. 5 Punkt eins Punkt eins
    In einen 100-ml-Meßkolben werden 5,0 ml Kaliumchloridlösung (3.3) und ein aliquoter Teil (WSr ml) des verdünnten Filtrates (A. 5.1.4) pipettiert, so daß die erwartete Konzentration zwischen 2 und 5 g Strontium je Milliliter liegt. (Ein aliquoter Teil von 25 ml ist ein guter Anfangswert). Die Lösung wird mit 0,07 M Salzsäure (3.2) bis zur Marke aufgefüllt und gemischt.
  17. 5 Punkt eins Punkt 2
    Die atomabsorptionsspektrometrische Bestimmung des Strontiumgehaltes der Prüflösung (5.1.1) ist am selben Tag durchzuführen.
  18. 5 Punkt 2
    Bedingungen für die Atomabsorptionsspektrometrie
    Flamme: Distickstoffoxid-Acetylen,
    Wellenlänge: 460,7 nm,
    Untergrundkorrektur: keine,
    Brennstoff: arm; für maximale Absorption müssen Brennerhöhe und Brennstoff optimiert werden.
  19. 5 Punkt 3
    Eichung
  20. 5 Punkt 3 Punkt eins
    Von der Strontium-Standardlösung (3.4.2) werden 1,0, 2,0, 3,0, 4,0 und 5,0 ml in eine Reihe von 100-ml-Meßkolben pipettiert. Nach Zusatz von jeweils 5,0 ml Kaliumchloridlösung (3.3) mittels Pipette wird mit 0,07 M Salzsäure (3.2) bis zur Marke aufgefüllt und gemischt.
    Die Eichlösungen enthalten 1,0, 2,0, 3,0, 4,0 bzw. 5,0 g Strontium je Milliliter. Entsprechend wird eine Blindlösung ohne Zugabe der Strontium-Standardlösung hergestellt.
  21. 5 Punkt 3 Punkt 2
    Die Extinktion der Blindlösung (5.3.1) wird gemessen und der erhaltene Extinktionswert als Blindwert der Strontiumkonzentration für die Eichkurve verwendet. Die Extinktion jeder Strontium-Eichlösung (5.3.1) wird gemessen und die Abhängigkeit des Extinktionswertes von der Strontiumkonzentration in Form der Eichkurve aufgezeichnet.
  22. 5 Punkt 4
    Bestimmung
    Die Extinktion der Prüflösung (5.1.1) wird gemessen und aus der Eichkurve die dem ermittelten Extinktionswert zugehörige Strontiumkonzentration abgelesen.
  23. Ziffer 6
    Berechnung
    Der Gehalt an löslichem Strontium in Massenprozent (% m/m) des Pigments wird nach folgender Formel berechnet:

m

=

Einwaage der untersuchten Probe (A. 5.1.1) in Gramm,

c

=

aus der Eichkurve abgelesene Strontiumkonzentration der Prüflösung (5.1.1) in Mikrogramm je Milliliter,

römisch fünf

=

Gesamtvolumen des Extraktionsmittel (A. 5.1.2) in Milliliter,

WSr

=

aliquoter Teil des Extrakts aus 5.1.1 in Milliliter.

  1. Ziffer 7
    Wiederholbarkeit
    Die beste vorliegende Schätzung für die Wiederholbarkeit (ISO 5725) dieser Methode für einen Gehalt an löslichem Strontium von 0,6 % (m/m) beträgt 0,09 % (m/m).
  2. Ziffer 8
    Bemerkungen
    Die Anwendung der ICP-Atomemissionsspektrometrie ist als Alternativmethode zur Flammen-Atomabsorptionsspektrometrie zugelassen.

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(1) Jerrow, M. et a.: Magnesium as modifier for the determination of barium by flame atomic emission spectrometry. Analytical Proceedings 28, (1991).

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017

Gesetzesnummer

10010899

Dokumentnummer

NOR12138676

Alte Dokumentnummer

N8199547983J