Rechtstracker.at

Anl. 35

Fassungen
ab 01.03.1995 — BGBl. Nr. 95/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 35 heute01.03.1995 BGBl. Nr. 95/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Kosmetik – Analysenverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1995,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 35

Inkrafttretensdatum

01.03.1995BGBl. Nr. 95/1995

Außerkrafttretensdatum

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Anlage 35 NACHWEIS UND BESTIMMUNG VON HEXAMIDEN, DIBROMHEXAMIDIN, DIBROMPROPAMIDIN UND CHLORHEXIDIN

  1. Ziffer eins
    Zweck und Anwendungsbereich
    Diese Methode beschreibt ein Verfahren zum Nachweis und zur Bestimmung von
    • Strichaufzählung
      Hexamidin und dessen Salzen einschließlich Isethionat und p-Hydroxybenzoat,
    • Strichaufzählung
      Dibromhexamidin und dessen Salzen einschließlich Isethionat,
    • Strichaufzählung
      Dibrompropamidin und dessen Salzen einschließlich Isethionat,
    • Strichaufzählung
      Chlorhexidindiacetat, -digluconat und -dihydrochlorid
    in kosmetischen Erzeugnissen.
  2. Ziffer 2
    Definition
    Der nach diesem Verfahren ermittelte Gehalt an Hexamidin, Dibromhexamidin, Dibrompropamidin und Chlorhexidin wird in Massenprozent (% m/m) des Erzeugnisses angegeben.
  3. Ziffer 3
    Kurzbeschreibung
    Die qualitative und quantitative Bestimmung erfolgt mit Hilfe der Ionenpaar-HPLC mit reverser Phase und nachfolgender UV-Spektrophotometrie. Hexamidin, Dibromhexamidin, Dibrompropamidin und Chlorhexidin werden über ihre Retentionszeit nachgewiesen.
  4. Ziffer 4
    Reagenzien
    Alle Reagenzien müssen analysenrein und, wo erforderlich, für die HPLC geeignet sein.
  5. 4 Punkt eins
    Methanol.
  6. 4 Punkt 2
    Natriumsalz der 1-Heptansulfonsäure, Monohydrat.
  7. 4 Punkt 3
    Essigsäure (Eisessig, d20 = 1,05 g/ml).
  8. 4 Punkt 4
    Natriumchlorid.
  9. 4 Punkt 5
    Fließmittel (Mobile Phase).
  10. 4 Punkt 5 Punkt eins
    Eluent I: 0,005 M Lösung des Natriumsalzes der 1-Heptansulfonsäure (4.2) in Methanol (4.1), mit Essigsäure (4.3) auf einen scheinbaren pH-Wert von 3,5 eingestellt.
  11. 4 Punkt 5 Punkt 2
    Eluent II: 0,005 M wäßrige Lösung des Natriumsalzes der 1-Heptansulfonsäure (4.2), mit Essigsäure (4.3) auf einen pH-Wert von 3,5 eingestellt.

Bemerkung:

Die Eluenten römisch eins und römisch zwei können erforderlichenfalls zur Verbesserung der Peakform modifiziert und wie folgt hergestellt werden:

  • Strichaufzählung
    Eluent I: 5,84 g Natriumchlorid (4.4) und 1,1013 g des Natriumsalzes der 1-Heptansulfonsäure (4.2) werden in 100 ml Wasser gelöst. Nach Zusatz von 900 ml Methanol (4.1) wird die Mischung mit Essigsäure (4.3) auf einen scheinbaren pH-Wert von 3,5 eingestellt.
  • Strichaufzählung
    Eluent II: 5,84 g Natriumchlorid (4.4) und 1,1013 g des Natriumsalzes der 1-Heptansulfonsäure (4.2) werden in 1 Liter Wasser gelöst und mit Essigsäure (4.3) auf einen pH-Wert von 3,5 eingestellt.
  1. 4 Punkt 6
    Hexamidindiisethionat [C20H26N4O22C2H6O4S].
  2. 4 Punkt 7
    Dibromhexamidindiisethionat [C20H24Br2N4O22C2H6O4S].
  3. 4 Punkt 8
    Dibrompropamidindiisethionat [C17H18Br2N4O22C2H6O4S].
  4. 4 Punkt 9
    Chlorhexidindiacetat [C22H30Cl2N102C2H4O2].
  5. 4 Punkt 10
    Referenzlösungen: 0,05%ige (m/v) Lösungen von jedem der vier Konservierungsmittel (4.6 bis 4.9) in Eluent römisch eins (4.5.1).
  6. 4 Punkt 11
    3,4,4'-Trichlor-carbanilid (Triclocarban).
  7. 4 Punkt 12
    4,4'-Dichlor-3-trifluormethyl-carbanilid (Halocarban).
  8. Ziffer 5
    Geräte
  9. 5 Punkt eins
    Normale Laborausstattung.
  10. 5 Punkt 2
    Hochleistungsflüssigkeitschromatograph mit UV-Detektor mit variabler Wellenlänge.
  11. 5 Punkt 3
    Analytische Trennsäule.
    Material: Edelstahl,
    Länge: 30 cm,
    Innendurchmesser: 4 mm,
    Aktiver Festkörper: -Bondapak C18, 10 m, oder gleichwertiges Erzeugnis.
  12. 5 Punkt 4
    Ultraschallbad.
  13. Ziffer 6
    Nachweis
  14. 6 Punkt eins
    Vorbereitung der Probe
    Ungefähr 0,5 g Probe werden in einen 10-ml-Meßkolben eingewogen und mit Eluent römisch eins (4.5.1) zur Marke aufgefüllt. Der Meßkolben wird 10 Minuten lang in ein Ultraschallbad (5.4) gestellt. Die Mischung wird anschließend zentrifugiert oder durch ein Faltenfilter filtriert. Die überstehende Flüssigkeit bzw. das Filtrat wird für den Nachweis verwendet.
  15. 6 Punkt 2
    Chromatographie
  16. 6 Punkt 2 Punkt eins
    Gradientenprogramm:

Zeit

Eluent römisch eins

Eluent römisch zwei

(Minuten)

(4.5.1) (% v/v)

(4.5.2) (% v/v)

0

50

50

15

65

35

30

65

35

45

50

50

  1. 6 Punkt 2 Punkt 2
    Volumenstrom der mobilen Phase (6.2.1): 1,5 ml/min, Säulentemperatur: 35 °C.
  2. 6 Punkt 2 Punkt 3
    Detektionswellenlänge: 264 nm.
  3. 6 Punkt 2 Punkt 4
    10 l jeder Referenzlösung (4.10) werden injiziert und die Chromatogramme aufgezeichnet.
  4. 6 Punkt 2 Punkt 5
    10 l der Probelösung (6.1) werden injiziert und das Chromatogramm aufgezeichnet.
  5. 6 Punkt 3
    Durch Vergleich der Retentionszeiten der nach 6.2.5 aufgezeichneten Peaks mit den nach 6.2.4 ermittelten Retentionszeiten wird das Vorhandensein von Hexamidin, Dibromhexamidin, Dibrompropamidin bzw. Chlorhexidin nachgewiesen.
  6. Ziffer 7
    Bestimmung
  7. 7 Punkt eins
    Herstellung der Standardlösungen
    Als innerer Standard wird eines der Konservierungsmittel (4.6 bis 4.9), das in der Probe nicht vorhanden ist, verwendet. Ist dies nicht möglich, kann Triclocarban (4.11) oder Halocarban (4.12) verwendet werden.
  8. 7 Punkt eins Punkt eins
    0,05%ige (m/v) Stammlösung des nach 6.3 identifizierten Konservierungsmittels in Eluent römisch eins (4.5.1).
  9. 7 Punkt eins Punkt 2
    0,05%ige (m/v) Stammlösung des als inneren Standard gewählten Konservierungsmittels in Eluent römisch eins (4.5.1).
  10. 7 Punkt eins Punkt 3
    Gemäß nachstehender Tabelle werden für jedes identifizierte Konservierungsmittel vier Standardlösungen hergestellt, indem die entsprechenden Volumina der Stammlösung des identifizierten Konservierungsmittels (7.1.1) und der Stammlösung des inneren Standards (7.1.2) in eine Serie von 10-ml-Meßkolben pipettiert und mit Eluent römisch eins (4.5.1) bis zur Marke aufgefüllt und gemischt werden.

Standard-, lösung

Stammlösung des inneren Standards

Stammlösung des identifizierten Konservierungsmittels

ml (7.1.2)

ml (7.1.1)

g/ml (*)

römisch eins

1,0

0,5

25

römisch zwei

1,0

1,0

50

römisch drei

1,0

1,5

75

römisch vier

1,0

2,0

100

  1. 7 Punkt 2
    Vorbereitung der Probe
  2. 7 Punkt 2 Punkt eins
    Ungefähr 0,5 g der Probe (p Gramm) werden in einen 10-ml-Meßkolben genau eingewogen, mit 1,0 ml der Lösung des inneren Standards (7.1.2) und 6 ml Eluent römisch eins (4.5.1) versetzt und gemischt.
  3. 7 Punkt 2 Punkt 2
    Die Mischung wird 10 Minuten in ein Ultraschallbad (5.4) gestellt und nach dem Abkühlen mit dem Eluenten römisch eins (4.5.1) zur Marke aufgefüllt und gemischt. Die Mischung wird anschließend zentrifugiert oder durch ein Faltenfilter filtriert. Die überstehende Flüssigkeit bzw. das Filtrat wird chromatographiert.
  4. 7 Punkt 3
    Chromatographie
  5. 7 Punkt 3 Punkt eins
    Der Gradient und der Volumenstrom der mobilen Phase, die Säulentemperatur und die Detektionswellenlänge werden entsprechend den Bedingungen für den Nachweis (6.2.1 bis 6.2.3) eingestellt.
  6. 7 Punkt 3 Punkt 2
    10 l der Probelösung (7.2.2) werden chromatographiert, die Peakflächen gemessen und das Verhältnis zwischen der Peakfläche des zu bestimmenden Konservierungsmittels und der Peakfläche des inneren Standards ermittelt. Die Wiederholbarkeit des Meßsignals wird durch wiederholtes Chromatographieren überprüft.
  7. 7 Punkt 4
    Eichung
  8. 7 Punkt 4 Punkt eins
    10 l jeder der vier Standardlösungen (7.1.3) werden chromatographiert und die Peakflächen gemessen.
  9. 7 Punkt 4 Punkt 2
    Für jede Standardlösung (7.1.3) wird das Verhältnis zwischen der Peakfläche des Hexamidins, des Dibromhexamidins, des Dibrompropamidins bzw. des Chlorhexidins und der Peakfläche des inneren Standards ermittelt.
    Es wird eine Eichkurve gezeichnet, indem die Peakflächenverhältnisse als Ordinate und die entsprechenden Konzentrationen des zu bestimmenden Konservierungsmittels in der Standardlösung in Mikrogramm je Milliliter als Abszisse aufgetragen werden.
  10. 7 Punkt 4 Punkt 3
    Aus der Eichkurve (7.4.2) wird die Konzentration des zu bestimmenden Konservierungsmittels abgelesen, die dem nach 7.3.2 ermittelten Peakflächenverhältnis entspricht.
  11. Ziffer 8
    Berechnung
    Der Gehalt an Hexamidin, Dibromhexamidin, Dibrompropamidin oder Chlorhexidin in Massenprozent (% m/m) der Probe wird nach folgender Formel berechnet:

c

=

aus der Eichkurve abgelesene Konzentration des zu bestimmenden Konservierungsmittels der Probelösung in Mikrogramm je Milliliter,

p

=

Einwaage der untersuchten Probe in Gramm (7.2.1),

MW1

=

Molmasse der basischen Form des zu bestimmenden Konservierungsmittels,

MW2

=

Molmasse des entsprechenden Salzes (siehe Abschnitt 10).

  1. Ziffer 9
    Wiederholbarkeit (1)
    Bei einem Gehalt an Hexamidin, Dibromhexamidin, Dibrompropamidin oder Chlorhexidin von 0,1% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,005% (m/m) voneinander abweichen.
  2. Ziffer 10
    Molmassen

Hexamidin

C20H26N4O2

354,45

Hexamidindiisethionat

C20H26N4O22C2H6O4S

606,72

Hexamidin-bis (p-hydroxybenzoat)

C20H26N4O22C7H6O3

630,71

Dibromhexamidin

C20H24Br2N4O2

512,24

Dibromhexamidindiisethionat

C20H24Br2N4O22C2H6O4S

764,51

Dibrompropamidin

C17H18Br2N4O2

470,18

Dibrompropamidindiisethionat

C17H18Br2N4O22C2H6O4S

722,43

Chlorhexidin

C22H30Cl2N10

505,45

Chlorhexidindiacetat

C22H30Cl2N102C2H4O2

625,56

Chlorhexidindigluconat

C22H30Cl2N102C6H12O7

897,76

Chlorhexidindihydrochlorid

C22H30Cl2N102HCl

578,37

__________

(1) ISO 5725.

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017

Gesetzesnummer

10010899

Dokumentnummer

NOR12138679

Alte Dokumentnummer

N8199547986J