Rechtstracker.at

Anl. 36

Fassungen
ab 09.10.1996 — BGBl. Nr. 546/1996
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 36 heute09.10.1996 BGBl. Nr. 546/1996

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Kosmetik – Analysenverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 546 aus 1996,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 36

Inkrafttretensdatum

09.10.1996BGBl. Nr. 546/1996

Außerkrafttretensdatum

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Anlage 36 NACHWEIS UND BESTIMMUNG VON BENZOESÄURE, 4-HYDROXYBENZOESÄURE, SORBINSÄURE, SALICYLSÄURE UND PROPIONSÄURE IN KOSMETISCHEN MITTELN

  1. Ziffer eins
    Zweck und Anwendungsbereich
    Diese Methode beschreibt ein Verfahren zum Nachweis und zur Bestimmung von Benzoesäure, 4-Hydroxybenzoesäure, Sorbinsäure, Salicylsäure und Propionsäure in kosmetischen Mitteln. Die Methode gliedert sich in Verfahren
    • Strichaufzählung
      zum Nachweis dieser Konservierungsstoffe,
    • Strichaufzählung
      zur Bestimmung von Benzoesäure, 4-Hydroxybenzoesäure, Sorbinsäure und Salicylsäure,
    • Strichaufzählung
      zur Bestimmung von Propionsäure.
  2. Ziffer 2
    Definition
    Der nach diesen Verfahren ermittelte Gehalt an Benzoesäure, 4-Hydroxybenzoesäure, Sorbinsäure, Salicylsäure und Propionsäure wird in Prozent (% m/m) an freier Säure angegeben.
  3. A
    NACHWEIS
  4. Ziffer eins
    Kurzbeschreibung
    Im Anschluß an eine Säure/Base-Extraktion der Konservierungsstoffe wird der Extrakt mittels DC und Reaktionschromatographie („On-plate-Derivatisierung“) analysiert. In Abhängigkeit vom Ergebnis erfolgt eine Bestätigung des Nachweises durch HPLC oder, im Fall von Propionsäure, durch GC.
  5. Ziffer 2
    Reagenzien
  6. 2 Punkt eins
    Alle Reagenzien müssen analysenrein sein. Wasser muß destilliert sein oder zumindest gleichwertige Reinheit aufweisen.
  7. 2 Punkt 2
    Aceton
  8. 2 Punkt 3
    Diethylether
  9. 2 Punkt 4
    Acetonitril
  10. 2 Punkt 5
    Toluen
  11. 2 Punkt 6
    n-Hexan
  12. 2 Punkt 7
    Flüssiges Paraffin
  13. 2 Punkt 8
    Salzsäure, 4 M
  14. 2 Punkt 9
    Kalilauge, 4 M
  15. 2 Punkt 10
    Calciumchlorid, CaCl2 2 H2O
  16. 2 Punkt 11
    Lithiumcarbonat, Li2CO3
  17. 2 Punkt 12
    2-Brom-2'-acetonaphthon
  18. 2 Punkt 13
    4-Hydroxybenzoesäure
  19. 2 Punkt 14
    Salicylsäure
  20. 2 Punkt 15
    Benzoesäure
  21. 2 Punkt 16
    Sorbinsäure
  22. 2 Punkt 17
    Propionsäure
  23. 2 Punkt 18
    Vergleichslösungen
    Jeweils 0,1%ige (m/V) Lösungen (100 mg/100 ml) der fünf Konservierungsstoffe (2.13 bis 2.17) im Diethylether.
  24. 2 Punkt 19
    Derivatisierungsreagenz
    0,5%ige (m/V) Lösung von 2-Brom-2'-acetonaphthon (2.12) in Acetonitril (2.4). Die Lösung muß wöchentlich frisch hergestellt und im Kühlschrank aufbewahrt werden.
  25. 2 Punkt 20
    Katalysator-Lösung
    0,3%ige (m/V) Lösung von Lithiumcarbonat (2.11) in Wasser (300 mg/100 ml). Diese Lösung muß frisch hergestellt werden.
  26. 2 Punkt 21
    Fließmittel
    Toluen (2.5)/Aceton (2.2), 20 + 0,5 (römisch fünf + römisch fünf)
  27. 2 Punkt 22
    Tauch-Lösung
    Flüssiges Paraffin (2.7)/n-Hexan (2.6), 1 + 2 (römisch fünf + römisch fünf)
  28. Ziffer 3
    Geräte
    Normale Laborausstattung und
  29. 3 Punkt eins
    Wasserbad, auf 60 °C konstant einstellbar
  30. 3 Punkt 2
    Chromatographiekammer
  31. 3 Punkt 3
    UV-Lampe, 254 und 366 nm
  32. 3 Punkt 4
    DC-Fertigplatten (200 mm x 200 mm)
    Sorbensschicht: Kieselgel 60 ohne Fluoreszenzindikator
    Schichtdicke: 0,25 mm mit Konzentrierungszone 25 mm x 200 mm (Merck 11845 oder gleichwertiges Erzeugnis)
  33. 3 Punkt 5
    Mikroliterspritze, 10 l
  34. 3 Punkt 6
    Mikroliterspritze, 25 l
  35. 3 Punkt 7
    Trockenschrank, bis auf 105 °C konstant einstellbar
  36. 3 Punkt 8
    Erlenmeyerkolben mit Schliffstopfen, 50 ml und 200 ml
  37. 3 Punkt 9
    Papierfilter, Durchmesser 90 mm (Schleicher und Schüll, Weißband Nr. 5892, oder gleichwertiges Erzeugnis)
  38. 3 Punkt 10
    Universal pH-Indikatorpapier, pH 1-11
  39. 3 Punkt 11
    Probenfläschchen, 5 ml
  40. 3 Punkt 12
    Rotationsverdampfer
  41. 3 Punkt 13
    Heizplatte
  42. Ziffer 4
    Durchführung
  43. 4 Punkt eins
    Vorbereitung der Probe
    Ungefähr 1,0 g der Probe wird in einen 50-ml-Erlenmeyerkolben (3.8) mit 4 Tropfen 4 M Salzsäure (2.8) und 40 ml Aceton (2.2) versetzt.
    Bei stark basischen Erzeugnissen, wie Feinseife, werden 20 Tropfen 4 M Salzsäure (2.8) hinzugefügt. Der mit Indikatorpapier (3.10) gemessene pH-Wert soll ungefähr 2 betragen.
    Der Erlenmeyerkolben wird verschlossen und eine Minute lang kräftig geschüttelt. Notfalls kann die Mischung vorsichtig bis auf 60 °C erwärmt werden, damit die Fettphase schmilzt und die Extraktion der Konservierungsstoffe in die Aceton-Phase erleichtert wird.
    Die Mischung wird auf Zimmertemperatur abgekühlt und durch ein Papierfilter (3.9) filtriert. 20 ml des Filtrats werden in einen 200-ml-Erlenmeyerkolben übergeführt, mit 20 ml Wasser versetzt und gemischt. Mit 4 M Kalilauge (2.9) wird der pH-Wert der Mischung gegen Idikatorpapier (3.10) auf ungefähr 10 eingestellt.
    Nach Zusatz von 1 g Calciumchlorid (2.10) wird die Mischung kräftig geschüttelt und danach durch ein Papierfilter (3.9) in einen 250-ml-Scheidetrichter, der 75 ml Diethylether (2.3) enthält, filtriert. Die Mischung wird eine Minute lang kräftig geschüttelt. Nach der Phasentrennung wird die wäßrige Phase in einen weiteren 250-ml-Scheidetrichter abgelassen und die Etherphase verworfen. Mit Hilfe von Indikatorpapier (3.10) wird der pH-Wert der wäßrigen Lösung mit 4 M Salzsäure (2.8) auf ungefähr 2 eingestellt. Nach Zusatz von 10 ml Diethylether (2.3) wird die Mischung eine Minute lang kräftig geschüttelt. Nach der Phasentrennung wird die Etherphase in einen Rotationsverdampfer (3.12) übergeführt und die wäßrige Phase verworfen.
    Die Etherphase wird fast zur Trockne eingedampft und der Rückstand in 1 ml Diethylether (2.3) aufgenommen. Diese Lösung wird in ein Probenfläschchen (3.11) übergeführt.
  44. 4 Punkt 2
    Dünnschichtchromatographie
    Entsprechend der Anzahl der zu chromatographierenden Vergleichs- und Probelösungen werden auf die Startlinie in der Konzentrierungszone der Dünnschichtplatte in gleichen Abständen je 3 l Lithiumcarbonatlösung (2.20) mit einer Mikroliterspritze (3.5) aufgetragen. Die Dünnschichtplatte wird im Kaltluftstrom getrocknet und anschließend auf eine 40 °C warme Heizplatte (3.13) gelegt, damit beim nachfolgenden Auftragen der Lösungen die Flecke möglichst klein bleiben. Mit einer Mikroliterspritze (3.5) werden von jeder Vergleichslösung (2.18) und von der Probelösung (4.1) jeweils 10 l exakt auf die Startflecke des Lithiumcarbonats aufgetragen. Schließlich werden mit der Mikroliterspritze (3.6) exakt auf diese Startflecke jeweils etwa 15 l Derivatisierungsreagenz (2.19) aufgetragen.
    Die Dünnschichtplatte wird im Trockenschrank (3.7) 45 Minuten lang bei 80 °C erwärmt. Nach dem Abkühlen wird die Dünnschichtplatte in die vorher für 15 Minuten mit dem Fließmittel (2.21) äquilibrierte Chromatographiekammer (3.2) (ohne Filterpapier) gestellt und bis zu einer Höhe von 15 cm entwickelt (Zeitdauer etwa 80 Minuten).
    Die Dünnschichtplatte wird im Kaltluftstrom getrocknet und im UV-Licht (3.3) betrachtet. Die Fluoreszenz der schwachen Flecke kann durch Tauchen der Dünnschichtplatte in flüssiges Paraffin/n-Hexan (2.22) verstärkt werden.
  45. Ziffer 5
    Auswertung
    Der Rf-Wert wird für jeden Fleck berechnet. Die für die Probelösung erhaltenen Flecke werden mit denen der Vergleichslösungen im Hinblick auf ihre Rf-Werte und ihr Verhalten im UV-Licht verglichen.
    Im Ergebnis dieses Vergleichs wird eine vorläufige Schlußfolgerung gezogen, ob und welche Konservierungsstoffe vorliegen.
    Man führt die im folgenden Abschnitt B beschriebene HPLC oder, im Fall der Propionsäure, die im Abschnitt C beschriebene GC durch und vergleicht die Retentionszeiten der Probenpeaks mit denen der Vergleichslösungen. Der Nachweis der Konservierungsstoffe wird abschließend durch Kombination der Ergebnisse der DC und der HPLC bzw. GC geführt.
  46. B
    BESTIMMUNG VON BENZOESÄURE, 4-HYDROXYBENZOESÄURE, SORBINSÄURE UND SALICYLSÄURE
  47. Ziffer eins
    Kurzbeschreibung
    Nach dem Ansäuern wird die Probe mit einer Mischung aus Ethanol und Wasser extrahiert. Nach der Filtration wird der Gehalt an Konservierungsstoffen durch Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) bestimmt.
  48. Ziffer 2
    Reagenzien
  49. 2 Punkt eins
    Alle Reagenzien müssen analysenrein und, wo erforderlich, für die HPLC geeignet sein. Wasser muß destilliert sein oder zumindest gleichwertige Reinheit aufweisen.
  50. 2 Punkt 2
    Absolutes Ethanol
  51. 2 Punkt 3
    4-Hydroxybenzoesäure
  52. 2 Punkt 4
    Salicylsäure
  53. 2 Punkt 5
    Benzoesäure
  54. 2 Punkt 6
    Sorbinsäure
  55. 2 Punkt 7
    Natriumacetat, CH3COONa 3H2O
  56. 2 Punkt 8
    Essigsäure,

              d = 1,05 g/ml

  1. 2 Punkt 9
    Acetonitril
  2. 2 Punkt 10
    Schwefelsäure, 2 M
  3. 2 Punkt 11
    Kalilauge, 0,2 M
  4. 2 Punkt 12
    2-Methoxybenzoesäure
  5. 2 Punkt 13
    Ethanol/Wasser-Mischung
    9 Volumenteile Ethanol (2.2) werden mit 1 Volumenteil Wasser (2.1) gemischt.
  6. 2 Punkt 14
    Lösung des inneren Standards
    Ungefähr 1 g 2-Methoxybenzoesäure (2.12) wird in 500 ml Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) gelöst.
  7. 2 Punkt 15
    Mobile Phase
  8. 2 Punkt 15 Punkt eins
    Acetatpuffer: 6,35 g Natriumacetat (2.7) und 20,0 ml Essigsäure (2.8) werden in 1 l Wasser gelöst.
  9. 2 Punkt 15 Punkt 2
    Mobile Phase: 9 Volumenteile Acetatpuffer (2.15.1) und 1 Volumenteil Acetonitril (2.9) werden gemischt.
  10. 2 Punkt 16
    Stammlösung der Konservierungsstoffe
    Ungefähr 0,05 g 4-Hydroxybenzoesäure (2.3), 0,2 g Salicylsäure (2.4), 0,2 g Benzoesäure (2.5) und 0,05 g Sorbinsäure (2.6) werden in einen 50-ml-Meßkolben genau eingewogen und mit der Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) zur Marke aufgefüllt. Die Lösung wird im Kühlschrank aufbewahrt und ist eine Woche lang haltbar.
  11. 2 Punkt 17
    Standardlösungen der Konservierungsstoffe
    Von der Stammlösung (2.16) werden 8,00, 4,00, 2,00, 1,00 bzw. 0,50 ml in eine Reihe von 20-ml-Meßkolben pipettiert. Nach Zusatz von jeweils 10,00 ml der Lösung des inneren Standards (2.14) mittels Pipette und 0,5 ml 2 M Schwefelsäure (2.10) wird mit der Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) zur Marke aufgefüllt und gemischt. Die Lösungen sind frisch herzustellen.
  12. Ziffer 3
    Geräte
    Normale Laborausstattung und
  13. 3 Punkt eins
    Wasserbad, auf 60 °C konstant einstellbar
  14. 3 Punkt 2
    Hochleistungsflüssigkeitschromatograph mit UV-Detektor mit variabler Wellenlänge und mit 10 l-Probenschleife
  15. 3 Punkt 3
    Analytische Trennsäule
    Material: Edelstahl
    Länge: 12,5 bis 25 cm
    Innendurchmesser: 4,6 mm
    Aktiver Festkörper: Mit Octadecylgruppen modifiziertes Kieselgel (Nucleosil 5 C18 oder gleichwertiges Erzeugnis)
  16. 3 Punkt 4
    Papierfilter, Durchmesser 90 mm (Schleicher und Schüll, Weißband Nr. 5892, oder gleichwertiges Erzeugnis)
  17. 3 Punkt 5
    Erlenmeyerkolben, 50 ml
  18. 3 Punkt 6
    Probenfläschchen, 5 ml
  19. 3 Punkt 7
    Siedesteinchen (Karborund), Größe 2 bis 4 mm, oder gleichwertiges Material
  20. Ziffer 4
    Durchführung
  21. 4 Punkt eins
    Vorbereitung der Probe
  22. 4 Punkt eins Punkt eins
    Vorbereitung der Probe ohne Zugabe des inneren Standards 1 g der Probe wird in einen 50-ml-Erlenmeyerkolben (3.5) eingewogen. Nach Zusatz von 1,00 ml 2 M Schwefelsäure (2.10) und 40,0 ml der Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) sowie ungefähr 1 g Siedesteinchen (3.7) wird der verschlossene Kolben kräftig geschüttelt, bis eine homogene Suspension entstanden ist, mindestens jedoch 1 Minute. Zur Verbesserung der Extraktion wird der Kolben genau 5 Minuten im Wasserbad (3.1) auf 60 °C erwärmt. Danach wird der Kolben sofort unter fließendem kaltem Wasser abgekühlt und anschließend eine Stunde lang bei 5 °C aufbewahrt. Der Extrakt wird durch ein Papierfilter (3.4) filtriert. Etwa 2 ml des Filtrats werden in ein Probenfläschchen (3.6) übergeführt und bei 5 °C aufbewahrt.
    Die HPLC-Bestimmung ist innerhalb von 24 Stunden nach Herstellung der Probelösung durchzuführen.
  23. 4 Punkt eins Punkt 2
    Vorbereitung der Probe unter Zugabe des inneren Standards
    1 g 0,1 g (a Gramm) der Probe wird auf drei Dezimalstellen genau in einen 50-ml-Erlenmeyerkolben (3.5) eingewogen. Nach Zusatz von 1,00 ml 2 M Schwefelsäure (2.10) und 30,0 ml der Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) sowie ungefähr 1 g Siedesteinchen (3.7) und 10,00 ml der Lösung des inneren Standards (2.14) wird der verschlossene Kolben kräftig geschüttelt, bis eine homogene Suspension entstanden ist, mindestens jedoch 1 Minute. Zur Verbesserung der Extraktion wird der Kolben genau 5 Minuten im Wasserbad (3.1) auf 60 °C erwärmt. Danach wird der Kolben sofort unter fließendem kaltem Wasser abgekühlt und anschließend eine Stunde lang bei 5 °C aufbewahrt. Der Extrakt wird durch ein Papierfilter (3.4) filtriert. Etwa 2 ml des Filtrats werden in ein Probenfläschchen (3.6) übergeführt und bei 5 °C aufbewahrt.
    Die HPLC-Bestimmung ist innerhalb von 24 Stunden nach Herstellung der Probelösung durchzuführen.
  24. 4 Punkt 2
    Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
    Bedingungen für die Chromatographie
    Mobile Phase: Acetonitril/Acetatpuffer (2.15.2)
    Volumenstrom der mobilen Phase: 2,0 ml/min 0,5 ml/min
    Detektionswellenlänge: 240 nm
  25. 4 Punkt 2 Punkt eins
    Kalibrierung
    10 l jeder der 5 Standardlösungen der Konservierungsstoffe (2.17) werden chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakhöhen ermittelt.
    Für jede Standardlösung wird das Verhältnis zwischen der Peakhöhe des zu bestimmenden Konservierungsstoffes und der des inneren Standards ermittelt. Es wird eine Kalibrierkurve gezeichnet, indem das Peakhöhenverhältnis in Abhängigkeit von der Konzentration des Konservierungsstoffes aufgetragen wird, oder es wird die Regressionsgerade berechnet. Man vergewissert sich, daß sich für die Standardlösungen eine lineare Kurve ergibt.
  26. 4 Punkt 2 Punkt 2
    Bestimmung
    Jeweils 10 l der Probelösung (4.1.1) und einer der Standardlösungen der Konservierungsstoffe (2.17) werden chromatographiert und die Chromatogramme aufgezeichnet. Die Chromatogramme der Probe- und der Standardlösung werden verglichen. Falls das Chromatogramm der Probelösung (4.1.1) keinen Peak mit der Rententionszeit des empfohlenen inneren Standards 2-Methoxybenzoesäure zeigt, werden 10 l der Probelösung (4.1.2) chromatographiert und das Chromatogramm aufgezeichnet.
    Falls im Chromatogramm der Probelösung (4.1.1) ein störender Peak erscheint, der dieselbe Retentionszeit wie 2-Methoxybenzoesäure aufweist, ist ein anderer geeigneter innerer Standard zu wählen. Als innerer Standard kann einer der zu bestimmenden Konservierungsstoffe verwendet werden, der nicht auf dem Chromatogramm der Probelösung erscheint. Die Chromatogramme der Standardlösung und der Probelösung sollen folgende Bedingungen erfüllen:
    • Strichaufzählung
      Peakauflösung: Die Peakauflösung soll mindestens 0,90 betragen (zur Definition der Peakauflösung siehe Abbildung 1).

Falls die erforderliche Auflösung nicht erreicht wird, verwendet man entweder eine leistungsfähigere Säule oder verändert die Zusammensetzung der mobilen Phase, bis die Bedingung erfüllt ist.
  • Strichaufzählung
    Peakasymmetrie: Der Asymmetriefaktor AS soll zwischen 0,9 und 1,5 liegen (zur Definition des Asymmetriefaktors siehe Abbildung 2). Bei der Aufzeichnung des Chromatogramms zur Bestimmung der Peakasymmetrie sollte der Papiervorschub mindestens 2 cm/min betragen.

  • Strichaufzählung
    Basislinie: Die Basislinie sollte stabil sein.
  1. Ziffer 5
    Berechnung
    Unter Verwendung der Verhältnisse zwischen den Peakhöhen der zu bestimmenden Konservierungsstoffe und der Peakhöhe der 2-Methoxybenzoesäure (innerer Standard) wird die Konzentration der Konservierungsstoffe aus der Kalibrierkurve abgelesen bzw. aus der Gleichung für die Regressionsgerade berechnet. Der Gehalt an Benzoesäure, 4-Hydroxybenzoesäure, Sorbinsäure und Salicylsäure in Prozent (xi) der Probe wird nach folgender Formel berechnet:

a =

Einwaage der untersuchten Probe (4.1.2) in Gramm

b =

aus der Kalibrierkurve abgelesene Konzentration des Konservierungsstoffes in der Probelösung (4.1.2) in Mikrogramm je Milliliter bzw. der aus der Gleichung für die Regressionsgerade berechnete Wert

  1. Ziffer 6
    Wiederholbarkeit (1)
    Bei einem 4-Hydroxybenzoesäuregehalt von 0,40% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,035% (m/m) voneinander abweichen.
    Bei einem Benzoesäuregehalt von 0,50% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,05% (m/m) voneinander abweichen.
    Bei einem Salicylsäuregehalt von 0,50% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,045% (m/m) voneinander abweichen.
    Bei einem Sorbinsäuregehalt von 0,60% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,035% (m/m) voneinander abweichen.
  2. Ziffer 7
    Bemerkungen
  3. 7 Punkt eins
    Der Robustheitstest (ruggedness test) mit dieser Methode ergab, daß die für die Extraktion der Konservierungsstoffe vorgeschriebene Menge an Schwefelsäure das Ergebnis beeinflussen kann und die Einwaage der Probe in den angegebenen Grenzen erfolgen muß.
  4. 7 Punkt 2
    Falls erforderlich, kann eine geeignete Vorsäule verwendet werden.
  5. C
    BESTIMMUNG VON PROPIONSÄURE
  6. Ziffer eins
    Zweck und Anwendungsbereich
    Diese Methode bechreibt Anmerkung, richtig: beschreibt) ein Verfahren zur Bestimmung von Propionsäure bis zu einer Höchstkonzentration von 2% (m/m) in kosmetischen Mitteln.
  7. Ziffer 2
    Definition
    Der nach diesem Verfahren ermittelte Gehalt an Propionsäure wird in Prozent (% m/m) des Erzeugnisses angegeben.
  8. Ziffer 3
    Kurzbeschreibung
    Nach Extraktion der Propionsäure aus dem Erzeugnis wird die Bestimmung mittels Gaschromatographie unter Verwendung von 2-Methylpropionsäure als innerer Standard durchgeführt.
  9. Ziffer 4
    Reagenzien
    Alle Reagenzien müssen analysenrein sein. Wasser muß destilliert sein oder zumindest gleichwertige Reinheit aufweisen.
  10. 4 Punkt eins
    Ethanol, 96% (V/V)
  11. 4 Punkt 2
    Propionsäure
  12. 4 Punkt 3
    2-Methylpropionsäure
  13. 4 Punkt 4
    Orthophosphorsäure, 10% (m/V)
  14. 4 Punkt 5
    Propionsäure-Standardlösung
    Ungefähr 1,00 g (p Gramm) Propionsäure wird genau in einen 50-ml-Meßkolben eingewogen und mit Ethanol (4.1) zur Marke aufgefüllt.
  15. 4 Punkt 6
    Lösung des inneren Standards
    Ungefähr 1,00 g (e Gramm) 2-Methylpropionsäure wird genau in einen 50-ml-Meßkolben eingewogen und mit Ethanol (4.1) zur Marke aufgefüllt.
  16. Ziffer 5
    Geräte
  17. 5 Punkt eins
    Normale Laborausstattung und
  18. 5 Punkt 2
    Gaschromatograph mit Flammenionisationsdetektor
  19. 5 Punkt 3
    Reagenzglas, 20 ml, mit Schliffstopfen
  20. 5 Punkt 4
    Wasserbad, auf 60 °C konstant einstellbar
  21. 5 Punkt 5
    10-ml-Glasspritze mit Membranfiltereinheit, 0,45 m
  22. Ziffer 6
    Durchführung
  23. 6 Punkt eins
    Vorbereitung der Probe
  24. 6 Punkt eins Punkt eins
    Vorbereitung der Probe ohne Zugabe des inneren Standards
    1 g der Probe wird in ein Reagenzglas mit Schliffstopfen (5.3) eingewogen. Nach Zusatz von 0,50 ml Phosphorsäure (4.4) und 9,5 ml Ethanol (4.1) wird das verschlossene Reagenzglas kräftig geschüttelt. Zur Verbesserung der Extraktion (Schmelzen der Fettphase) wird das Reagenzglas 5 Minuten im Wasserbad (5.4) auf 60 °C erwärmt. Danach wird das Reagenzglas sofort unter fließendem kaltem Wasser abgekühlt. Ein Teil des Extraktes wird durch ein Membranfilter (5.5) filtriert.
    Das Filtrat ist am selben Tag zu chromatographieren.
  25. 6 Punkt eins Punkt 2
    Vorbereitung der Probe unter Zugabe des inneren Standards
    1 g 0,1 g der Probe wird auf drei Dezimalstellen genau in ein Reagenzglas mit Schliffstopfen (5.3) eingewogen. Nach Zusatz von 0,50 ml Phosphorsäure (4.4), 0,50 ml der Lösung des inneren Standards (4.6) und 9 ml Ethanol (4.1) wird das verschlossene Reagenzglas kräftig geschüttelt. Zur Verbesserung der Extraktion (Schmelzen der Fettphase) wird das Reagenzglas 5 Minuten im Wasserbad (5.4) auf 60 °C erwärmt. Danach wird das Reagenzglas sofort unter fließendem kaltem Wasser abgekühlt. Ein Teil des Extraktes wird durch ein Mebranfilter (5.5) filtriert.
    Das Filtrat ist am selben Tag zu chromatographieren.
  26. 6 Punkt 2
    Bedingungen für die Gaschromatographie
    Folgende Betriebsbedingungen werden empfohlen:

Säule:

 

Material

Edelstahl

Länge

2 m

Innerer Durchmesser

( 3 mm)

Fester Träger

Chromosorb W AW, 100-120 msh

Stationäre Flüssigphase

10% Polyethylenglycol 20 000 für Säuren (SPTM 1000 oder gleichwertiges Erzeugnis) und 1% H3PO4

Temperatur:

 

Injektor

200 °C

Säule

120 °C

Detektor

200 °C

Trägergas:

 

Stickstoff

 

Volumenstrom:

25 ml/min

  1. 6 Punkt 3
    Chromatographie
  2. 6 Punkt 3 Punkt eins
    Kalibrierung
    In eine Reihe von 20-ml-Meßkolben werden 0,25, 0,50, 1,00, 2,00 bzw. 4,00 ml Propionsäurelösung (4.5) pipettiert. Nach Zusatz von 1,00 ml der Lösung des inneren Standards (4.6) mittels Pipette wird mit Ethanol (4.1) zur Marke aufgefüllt und gemischt. Diese Lösungen enthalten e mg/ml 2-Methylpropionsäure als inneren Standard (dh. 1 mg/ml, wenn e = 1,000) und p/4, p/2, p, 2p bzw. 4p mg/ml Propionsäure (dh. 0,25, 0,50, 1,00, 2,00 bzw. 4,00 mg/ml, wenn p =1,000).
    1 l jeder dieser Standardlösungen wird chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakflächen ermittelt.
    Jede Lösung wird dreimal chromatographiert und der Mittelwert für das Peakflächenverhältnis berechnet.
    Es wird eine Kalibrierkurve gezeichnet, indem das Verhältnis der Masse von Propionsäure zu 2-Methylpropionsäure als Abszisse und das Verhältnis der entsprechenden Peakfläche als Ordinate aufgetragen werden, oder es wird die Regressionsgerade berechnet.
  3. 6 Punkt 3 Punkt 2
    Bestimmung
    Jeweils 1 l der Probelösung (6.1.1) und einer der Standardlösungen (6.3.1) werden chromatographiert und die Chromatogramme aufgezeichnet.
    Die Chromatogramme der Probe- und der Standardlösungen werden verglichen. Falls das Chromatogramm der Probelösung einen Peak mit etwa der gleichen Retentionszeit wie 2-Methylpropionsäure aufweist, ist ein anderer innerer Standard zu verwenden. Wenn keine Interferenz beobachtet wird, wird 1 l der Probelösung (6.1.2) chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakflächen der Propionsäure und des inneren Standards ermittelt.
    Die Probelösung wird dreimal chromatographiert und der Mittelwert für das Peakflächenverhältnis berechnet.
  4. Ziffer 7
    Berechnung
  5. 7 Punkt eins
    Aus der Kalibrierkurve (6.3.1) wird das Verhältnis der Masse (K) abgelesen bzw. aus der Gleichung für die Regressionsgerade berechnet, das dem gemäß 6.3.2 berechneten Peakflächenverhältnis entspricht.
  6. 7 Punkt 2
    Der Propionsäuregehalt in Prozent (x) der Probe wird unter Verwendung des ermittelten Masseverhältnisses nach folgender Formel berechnet:

K =

nach 7.1 ermitteltes Masserverhältnis Anmerkung, richtig: Masseverhältnis)

a =

Einwaage der untersuchten Probe (6.1.2) in Gramm

e =

Einwaage des inneren Standards (4.6) in Gramm

Das Ergebnis wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet angegeben.
  1. Ziffer 8
    Wiederholbarkeit (1)
    Bei einem Propionsäuregehalt von 2% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,12% (m/m) voneinander abweichen.

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(1) ISO 5725.

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017

Gesetzesnummer

10010899

Dokumentnummer

NOR12139954

alte Dokumentnummer

N8199658336J