Rechtstracker.at

Anl. 37

Fassungen
ab 09.10.1996 — BGBl. Nr. 546/1996
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 37 heute09.10.1996 BGBl. Nr. 546/1996

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Kosmetik – Analysenverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 546 aus 1996,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 37

Inkrafttretensdatum

09.10.1996BGBl. Nr. 546/1996

Außerkrafttretensdatum

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Anlage 37 NACHWEIS UND BESTIMMUNG VON HYDROCHINON, HYDROCHINONMONOMETHYLETHER, HYDROCHINONMONOETHYLETHER UND HYDROCHINONMONOBENZYLETHER IN KOSMETISCHEN MITTELN

  1. A
    NACHWEIS
  2. Ziffer eins
    Zweck und Anwendungsbereich
    Diese Methode beschreibt ein Verfahren zum Nachweis von Hydrochinon, Hydrochinonmonomethylether, Hydrochinonmonoethylether und Hydrochinonmonobenzylether (Monobenzon) in kosmetischen Mitteln zur Aufhellung der Haut (Hautbleichmittel)
  3. Ziffer 2
    Kurzbeschreibung
    Hydrochinon und seine Ether werden mittels Dünnschichtchromatographie (DC) nachgewiesen.
  4. Ziffer 3
    Reagenzien
    Alle Reagenzien müssen analysenrein sein.
  5. 3 Punkt eins
    Ethanol, 96% (V/V)
  6. 3 Punkt 2
    Chloroform
    Warnung:
    Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. Reizt die Haut. Irreversibler Schaden möglich.
    Hinweis:
    Chloroform kann ohne Beeinflussung der Trennleistung des chromatographischen Systems durch Dichlormethan ersetzt werden.
  7. 3 Punkt 3
    Diethylether
  8. 3 Punkt 4
    Fließmittel: Chloroform/Diethylether, 66 + 33 (römisch fünf + römisch fünf)
  9. 3 Punkt 5
    Ammoniak-Lösung, 25% (m/m)

              (d = 0,91 g/ml)

  1. 3 Punkt 6
    Ascorbinsäure
  2. 3 Punkt 7
    Hydrochinon
  3. 3 Punkt 8
    Hydrochinonmonomethylether
  4. 3 Punkt 9
    Hydrochinonmonoethylether
  5. 3 Punkt 10
    Hydrochinonmonobenzylether (Monobenzon)
  6. 3 Punkt 11
    Vergleichslösungen
    Die Vergleichslösungen sind frisch herzustellen; sie sind einen Tag lang haltbar.
  7. 3 Punkt 11 Punkt eins
    0,05 g Hydrochinon (3.7) werden in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und 5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung (3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt.
  8. 3 Punkt 11 Punkt 2
    0,05 g Hydrochinonmonomethylether (3.8) werden in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und 5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung (3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt.
  9. 3 Punkt 11 Punkt 3
    0,05 g Hydrochinonmonoethylether (3.9) werden in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und 5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung (3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt.
  10. 3 Punkt 11 Punkt 4
    0,05 g Hydrochinonmonobenzylether (3.10) werden in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und 5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung (3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt.
  11. 3 Punkt 12
    Silbernitrat
  12. 3 Punkt 13
    12-Molybdatophosphorsäure
  13. 3 Punkt 14
    Kaliumhexacyanoferrat (römisch drei)
  14. 3 Punkt 15
    Eisen (römisch drei)-chlorid-hexahydrat
  15. 3 Punkt 16
    Sprühreagenzien
  16. 3 Punkt 16 Punkt eins
    Einer 5%igen (m/V) wäßrigen Lösung von Silbernitrat (3.12) wird Ammoniak-Lösung (3.5) hinzugefügt, bis sich der gebildete Niederschlag wieder auflöst.
    Warnhinweis:
    Bei längerem Stehen bilden sich explosive Verbindungen. Die Lösung ist daher nach Gebrauch zu verwerfen.
  17. 3 Punkt 16 Punkt 2
    10%ige (m/V) Lösung von 12-Molybdatophosphorsäure (3.13) in Ethanol (3.1).
  18. 3 Punkt 16 Punkt 3
    Lösung 1: 1%ige (m/V) wäßrige Lösung von Kaliumhexacyanoferrat (römisch drei) (3.14)
    Lösung 2: 2%ige (m/V) wäßrige Lösung von Eisen (römisch drei)-chlorid (3.15)
    Unmittelbar vor Gebrauch werden gleiche Volumina der Lösungen 1 und 2 gemischt.
  19. Ziffer 4
    Geräte
    Normale Laborausstattung und
  20. 4 Punkt eins
    Übliche Ausrüstung zur Dünnschichtchromatographie
  21. 4 Punkt 2
    DC-Fertigplatten (200 mm x 200 mm)

Sorbensschicht:

Kieselgel 60 mit Fluoreszenzindikator 254 nm

 

Schichtdecke: 0,25 mm

  1. 4 Punkt 3
    Ultraschallbad
  2. 4 Punkt 4
    Zentrifuge
  3. 4 Punkt 5
    UV-Lampe, Wellenlänge 254 nm
  4. Ziffer 5
    Durchführung
  5. 5 Punkt eins
    Vorbereitung der Probe
    3,0 g der Probe werden in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und 5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung (3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt. Das Reagenzglas wird verschlossen und der Inhalt im Ultraschallbad 10 min homogenisiert. Die Mischung wird durch ein Papierfilter filtriert oder bei 3 000 U/min zentrifugiert.
  6. 5 Punkt 2
    Dünnschichtchromatographie
  7. 5 Punkt 2 Punkt eins
    Die Chromatographiekammer wird mit dem Fließmittel (3.4) gesättigt.
  8. 5 Punkt 2 Punkt 2
    Je 2 l der Vergleichslösungen (3.11) und 2 l der Probelösung (5.1) werden auf die Dünnschichtplatte aufgetragen. Die Dünnschichtplatte wird bei Raumtemperatur und unter Lichtschutz bis zu einer Höhe von 150 mm entwickelt.
  9. 5 Punkt 2 Punkt 3
    Die Dünnschichtplatte wird der Kammer entnommen und bei Raumtemperatur aufbewahrt, bis das Fließmittel verdunstet ist.
  10. 5 Punkt 3
    Detektion
  11. 5 Punkt 3 Punkt eins
    Die Dünnschichtplatte wird im ultravioletten Licht der Wellenlänge 254 nm betrachtet; die Flecke werden markiert.
  12. 5 Punkt 3 Punkt 2
    Anschließend wird die Dünnschichtplatte besprüht entweder mit
    • Strichaufzählung
      dem Silbernitrat-Reagenz (3.16.1) oder
    • Strichaufzählung
      dem 12-Molybdatophosphorsäure-Reagenz (3.16.2) und auf etwa 120 °C erhitzt oder
    • Strichaufzählung
      der Mischung aus Kaliumhexacyanoferrat(römisch drei)-Lösung und Eisen(römisch drei)-chlorid-Lösung (3.16.3).
  13. Ziffer 6
    Auswertung
    Der Rf-Wert wird für jeden Fleck berechnet.
    Die für die Probelösung erhaltenen Flecke werden mit denen der Vergleichslösungen im Hinblick auf ihre Rf-Werte, die Farbe der Flecke im UV-Licht und die Farben der Flecke nach Sichtbarmachung mit dem Sprühreagenz verglichen. Man führt die im folgenden Abschnitt B beschriebene HPLC durch und vergleicht die Retentionszeiten der Probenpeaks mit denen der Vergleichslösungen.
    Der Nachweis von Hydrochinon und seiner Ether wird durch Kombination der Ergebnisse der DC und der HPLC geführt.
  14. Ziffer 7
    Bemerkungen
    Unter den angegebenen Bedingungen wurden folgende Rf-Werte ermittelt:

Hydrochinon

0,32

Hydrochinonmonomethylether

0,53

Hydrochinonmonoethylether

0,55

Hydrochinonmonobenzylether

0,58

  1. B
    BESTIMMUNG
  2. Ziffer eins
    Zweck und Anwendungsbereich
    Diese Methode beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung von Hydrochinon, Hydrochinonmonomethylether, Hydrochinonmonoethylether und Hydrochinonmonobenzylether (Monobenzon) in kosmetischen Mitteln zur Aufhellung der Haut (Hautbleichmittel).
  3. Ziffer 2
    Kurzbeschreibung
    Die Probe wird mit einer Wasser/Methanol-Mischung extrahiert, wobei durch schwaches Erwärmen das Schmelzen etwaig vorhandener Fette gewährleistet wird. Die Bestimmung der Analyten im Extrakt erfolgt durch Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit reverser Phase und UV-Detektion.
  4. Ziffer 3
    Reagenzien
  5. 3 Punkt eins
    Alle Reagenzien müssen analysenrein sein. Wasser muß destilliert sein oder zumindest gleichwertige Reinheit aufweisen.
  6. 3 Punkt 2
    Methanol
  7. 3 Punkt 3
    Hydrochinon
  8. 3 Punkt 4
    Hydrochinonmonomethylether
  9. 3 Punkt 5
    Hydrochinonmonoethylether
  10. 3 Punkt 6
    Hydrochinonmonobenzylether (Monobenzon)
  11. 3 Punkt 7
    Tetrahydrofuran für die HPLC
  12. 3 Punkt 8
    Wasser/Methanol-Mischung 1 + 1 (römisch fünf + römisch fünf): 1 Volumenteil Wasser und 1 Volumenteil Methanol (3.2) werden gemischt.
  13. 3 Punkt 9
    Mobile Phase: Tetrahydrofuran/Wasser-Mischung 45 + 55 (römisch fünf + römisch fünf): 45 Volumenteile Tetrahydrofuran (3.7) und 55 Volumenteile Wasser werden gemischt.
  14. 3 Punkt 10
    Standardlösung
    0,06 g Hydrochinon (3.3), 0,08 g Hydrochinonmonomethylether (3.4), 0,10 g Hydrochinonmonoethylether (3.5) und 0,12 g Hydrochinonmonobenzylether (3.6) werden in einen 50-ml-Meßkolben genau eingewogen, in Methanol (3.2) gelöst und anschließend mit Methanol zur Marke aufgefüllt. 10,00 ml dieser Stammlösung werden mit der Wasser/Methanol-Mischung (3.8) zu 50,00 ml verdünnt.
    Die Lösungen sind frisch herzustellen.
  15. Ziffer 4
    Geräte
    Normale Laborausstattung und
  16. 4 Punkt eins
    Wasserbad, auf 60 °C konstant einstellbar
  17. 4 Punkt 2
    Hochleistungsflüssigkeitschromatograph mit UV-Detektor mit variabler Wellenlänge und mit 10 l-Probenschleife
  18. 4 Punkt 3
    Analytische Trennsäule
    Material: Edelstahl
    Länge: 25 cm
    Innendurchmesser: 4,6 mm
    Aktiver Festkörper: Zorbax Phenyl (6 m) oder gleichwertiges Erzeugnis (mit Phenylalkylgruppen modifiziertes Kieselgel und end-capped mit Trimethylchlorsilan)
    Falls eine Vorsäule verwendet wird, muß sie die gleichen Eigenschaften wie die Trennsäule besitzen.
  19. 4 Punkt 4
    Papierfilter, Durchmesser 90 mm (Schleicher und Schüll, Weißband Nr. 5892, oder gleichwertiges Erzeugnis)
  20. Ziffer 5
    Durchführung
  21. 5 Punkt eins
    Vorbereitung der Probe
    1 g 0,1 g (a Gramm) der Probe wird auf drei Dezimalstellen genau in einen 50-ml-Meßkolben eingewogen. Nach Zusatz von 25 ml der Wasser/Methanol-Mischung (3.8) wird der verschlossene Kolben mindestens 1 Minute kräftig geschüttelt, bis eine homogene Suspension erhalten wird. Zur Verbesserung der Extraktion wird der Kolben im Wasserbad (4.1) auf 60 °C erwärmt. Nach dem Abkühlen wird mit der Wasser/Methanol-Mischung (3.8) zur Marke aufgefüllt. Die Mischung wird durch ein Papierfilter (4.4) filtriert. Die HPLC-Bestimmung ist innerhalb von 24 Stunden nach Herstellung der Probelösung durchzuführen.
  22. 5 Punkt 2
    Hochleistungsflüssigkeitschromatographie
  23. 5 Punkt 2 Punkt eins
    Bedingungen für die Chromatographie
    Volumenstrom der mobilen Phase (3.9): 1,0 ml/min
    Detektionswellenlänge: 295 nm
  24. 5 Punkt 2 Punkt 2
    10 l der Probelösung (5.1) werden chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakflächen ermittelt.
    Die Kalibrierung wird, wie unter 5.2.3 beschrieben, durchgeführt.
    Die Chromatogramme der Probe- und der Standardlösung werden verglichen.
    Unter Verwendung der Peakflächen und des gemäß Abschnitt 5.2.3 ermittelten Responsefaktors (RF) wird der Gehalt der Analyten in der Probelösung berechnet.
  25. 5 Punkt 2 Punkt 3
    Kalibrierung
    10 l der Standardlösung (3.10) werden chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakflächen ermittelt.
    Die Wiederholbarkeit des Meßsignals wird durch wiederholtes Chromatographieren überprüft.
    Der Responsefaktor RFi,wird wie folgt berechnet:

pi =

Peakfläche für Hydrochinon, Hydrochinonmonomethylether, Hydrochinonmonoethylether oder Hydrochinonmonobenzylether

ci =

Konzentration (g/50 ml) von Hydrochinon, Hydrochinonmonomethylether, Hydrochinonmonoethylether oder Hydrochinonmonobenzylether in der Standardlösung (3.10)

Die Chromatogramme der Standardlösung und der Probelösung sollen folgende Bedingungen erfüllen:
  • Strichaufzählung
    Peakauflösung: Die Peakauflösung soll mindestens 0,90 betragen (zur Definition der Peakauflösung siehe Abbildung 1).

Falls die erforderliche Auflösung nicht erreicht wird, verwendet man entweder eine leistungsfähigere Säule oder verändert die Zusammensetzung der mobilen Phase, bis die Bedingung erfüllt ist.
  • Strichaufzählung
    Peakasymmetrie: Der Asymmetriefaktor AS soll zwischen 0,9 und 1,5 liegen (zur Definition des Asymmetriefaktors siehe Abbildung 2). Bei der Aufzeichnung des Chromatogramms zur Bestimmung der Peakasymmetrie sollte der Papiervorschub mindestens 2 cm/min betragen.

  • Strichaufzählung
    Basislinie: Die Basislinie sollte stabil sein.
  1. Ziffer 6
    Berechnung
    Der Gehalt des/der Analyten in Prozent (xi) der Probe wird anhand der Peakflächen nach folgender Formel berechnet:

a

=

Einwaage der untersuchten Probe in Gramm

bi

=

Peakfläche des Analyten i in der Probelösung

RFi

=

Responsefaktor nach 5.2.3

  1. Ziffer 7
    Wiederholbarkeit (1)
  2. 7 Punkt eins
    Bei einem Hydrochinongehalt von 2,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,13% (m/m) voneinander abweichen.
  3. 7 Punkt 2
    Bei einem Hydrochinonmonomethylethergehalt von 1,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,1% (m/m) voneinander abweichen.
  4. 7 Punkt 3
    Bei einem Hydrochinonmonoethylethergehalt von 1,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,11% (m/m) voneinander abweichen.
  5. 7 Punkt 4
    Bei einem Hydrochinonmonobenzylethergehalt von 1,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,11% (m/m) voneinander abweichen.
  6. Ziffer 8
    Vergleichbarkeit (1)
  7. 8 Punkt eins
    Bei einem Hydrochinongehalt von 2,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe unter Vergleichsbedingungen (verschiedene Laboratorien, verschiedene Bearbeiter, verschiedene Geräteausrüstung) durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,37% (m/m) voneinander abweichen.
  8. 8 Punkt 2
    Bei einem Hydrochinonmonomethylethergehalt von 1,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe unter Vergleichsbedingungen (verschiedene Laboratorien, verschiedene Bearbeiter, verschiedene Geräteausrüstung) durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,21% (m/m) voneinander abweichen.
  9. 8 Punkt 3
    Bei einem Hydrochinonmonoethylethergehalt von 1,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe unter Vergleichsbedingungen (verschiedene Laboratorien, verschiedene Bearbeiter, verschiedene Geräteausrüstung) durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,19% (m/m) voneinander abweichen.
  10. 8 Punkt 4
    Bei einem Hydrochinonmonobenzylethergehalt von 1,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe unter Vergleichsbedingungen (verschiedene Laboratorien, verschiedene Bearbeiter, verschiedene Geräteausrüstung) durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,11% (m/m) voneinander abweichen.
  11. Ziffer 9
    Bemerkungen
  12. 9 Punkt eins
    Wenn ein wesentlich höherer Hydrochinongehalt als 2% (m/m) ermittelt wird und eine genaue Gehaltsbestimmung erforderlich ist, sollte die Probelösung (5.1) auf einen ähnlichen Gehalt verdünnt werden, wie er sich bei einer 2% Hydrochinon enthaltenden Probe ergeben würde, und die Bestimmung ist zu wiederholen.
    (Bei hohen Hydrochinongehalten kann die Absorption außerhalb des linearen Bereiches des Detektors liegen.)
  13. 9 Punkt 2
    Störeinflüsse
    Die beschriebene Methode ermöglicht die Bestimmung von Hydrochinon und seinen Ethern in einem einzigen isokratischen Lauf. Die Verwendung einer Phenylsäule gewährleistet eine hinreichende Retention für Hydrochinon, was bei Benutzung einer C 18-Säule mit der beschriebenen mobilen Phase nicht garantiert werden kann.
    Diese Methode unterliegt jedoch möglicherweise den Störeinflüssen durch eine Reihe von p-Hydroxybenzoesäureestern (Parabene). In diesen Fällen ist die Bestimmung unter Verwendung eines anderen Trennsystems (stationäre und mobile Phase) zu wiederholen. Geeignete Methoden sind (siehe die in den Fußnoten 1 und 2 angegebene Literatur):

Analytische Trennsäule (2) : 4,6 mm x 25 cm

Aktiver Festkörper:

Mit Octadecylgruppen modifiziertes Kieselgel (Zorbax ODS oder gleichwertiges Erzeugnis)

Temperatur: 36 °C

Volumenstrom der mobilen Phase: 1,5 ml/min

Mobile Phase:

für Hydrochinon Methanol/Wasser 5 + 95 (römisch fünf + römisch fünf)

 

für Hydrochinonmonomethylether: Methanol/Wasser 30 + 70 (römisch fünf + römisch fünf)

 

für Hydrochinonmonobenzylether: Methanol/Wasser 80 + 20 (römisch fünf + römisch fünf)

Analytische Trennsäule (3):

Aktiver Festkörper:

Mit Octadecylgruppen modifiziertes Kieselgel (Spherisorb S5-ODS oder gleichwertiges Erzeugnis)

Volumenstrom der mobilen Phase: 1,5 ml/min

Mobile Phase: Wasser/Methanol 90 + 10 (römisch fünf + römisch fünf)

Diese Bedingungen eignen sich für Hydrochinon.

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  1. Absatz eins,1) ISO 5725
  2. Absatz 2,2) M. Herpol-Borremans und M. O. Masse, Indentification et dosage de l'hydroquinone et ses ethers methylique et benzylique dans les produits cosmethiques pour blanchir la peau, Int. J. Cosmet. Sci 8 – 203-214 (1986).
  3. Absatz 3,3) J. Firth und römisch eins. Rix, Determination of Hydroquinone in skin toning creams, Analyst (1986), 111, S. 129.

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2017

Gesetzesnummer

10010899

Dokumentnummer

NOR12139955

Alte Dokumentnummer

N8199658337J