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Anl. 1

Fassungen
ab 06.09.1996 — BGBl. Nr. 466/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute06.09.1996 BGBl. Nr. 466/1996 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Rebenverkehrsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 466 aus 1996,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

06.09.1996BGBl. Nr. 466/1996

Außerkrafttretensdatum

Index

80/04 Wettbewerbsrecht

Text

Anlage 1

Teil A
Morphologische Merkmale zur Prüfung der Unterscheidbarkeit, der Beständigkeit und der Homogenität

  1. Ziffer eins
    Triebspitze von im Wachstum befindlichen Trieben von 10 bis 20 cm Länge:
    1. eins Punkt eins
      Form
    2. eins Punkt 2
      Farbe (bei beginnendem Austrieb zur Feststellung der Anthocyanfärbung)
    3. eins Punkt 3
      Behaarung
  2. Ziffer 2
    Krautiger Trieb während der Blütezeit:
    1. 2 Punkt eins
      Querschnitt (Form und Umriß)
    2. 2 Punkt 2
      Behaarung
  3. Ziffer 3
    Verholzte Rute:
    1. 3 Punkt eins
      Oberfläche
    2. 3 Punkt 2
      Internodium
  4. Ziffer 4
    Verteilung der Ranken
  5. Ziffer 5
    Junge, obere Blätter der im Wachstum befindlichen Triebe von 10 bis 30 cm Länge (die drei ersten deutlich von der Triebspitze getrennten und von hierab gezählten Blätter):
    1. 5 Punkt eins
      Behaarung
    2. 5 Punkt 2
      Farbe
  6. Ziffer 6
    Ausgewachsenes Blatt (zwischen 8. und 11. Knoten):
    1. 6 Punkt eins
      Foto
    2. 6 Punkt 2
      Zeichnung oder Blattabdruck mit Maßstab
    3. 6 Punkt 3
      Allgemeine Form
    4. 6 Punkt 4
      Zahl der Blattlappen
    5. 6 Punkt 5
      Stielbucht
    6. 6 Punkt 6
      Tiefe der oberen und unteren Seitenbucht
    7. 6 Punkt 7
      Behaarung auf der Unterseite
    8. 6 Punkt 8
      Oberfläche
    9. 6 Punkt 9
      Zähnung am Blattrand
  7. Ziffer 7
    Blüte:
    Erkennbares Geschlecht
  8. Ziffer 8
    Traube während der technischen Reife (bei Kelter- und Tafeltraubensorten):
    1. 8 Punkt eins
      Foto (mit Maßstab)
    2. 8 Punkt 2
      Form
    3. 8 Punkt 3
      Größe
    4. 8 Punkt 4
      Traubenstiel (Länge)
    5. 8 Punkt 5
      Durchschnittsgewicht in Gramm
    6. 8 Punkt 6
      Widerstand beim Abreißen der Beere
    7. 8 Punkt 7
      Dichte der Traube
  9. Ziffer 9
    Beere bei der technischen Reife (bei Kelter- und Tafeltraubensorten):
    1. 9 Punkt eins
      Foto (mit Maßstab)
    2. 9 Punkt 2
      Form
    3. 9 Punkt 3
      Größe mit Angabe des Durchschnittsgewichts
    4. 9 Punkt 4
      Farbe
    5. 9 Punkt 5
      Haut (bei Tafeltraubensorten)
    6. 9 Punkt 6
      Zahl der Kerne (bei Tafeltraubensorten)
    7. 9 Punkt 7
      Fleisch
    8. 9 Punkt 8
      Saft
    9. 9 Punkt 9
      Aroma
  10. Ziffer 10
    Kern (bei Kelter- und Tafeltraubensorten):
    Foto von zwei Seiten und Profil (mit Maßstab)

Teil B
Physiologische Merkmale zur Prüfung der Unterscheidbarkeit, der Beständigkeit und der Homogenität

  1. Ziffer eins
    Gesichtspunkte hinsichtlich des Wachstums:
    1. eins Punkt eins
      Feststellung phänologischer Daten:
      Die phänologischen Daten sind mit Bezug auf eine oder mehrere der folgenden Vergleichssorten festzustellen:
      • Strichaufzählung
        weiße Keltertraubensorten: Grüner Veltliner, Rheinriesling und Weißer Gutedel;
      • Strichaufzählung
        rote Keltertraubensorten: Blauer Burgunder und Zweigelt;
      • Strichaufzählung
        Tafeltraubensorten: Weißer Gutedel.
    2. eins Punkt 2
      Zeitpunkt des Austriebs:
      Tag, an dem die Hälfte der Augen eines normal geschnittenen Rebstocks aufgebrochen ist und ihre innere Behaarung in bezug auf die Vergleichssorten erkennen lassen.
    3. eins Punkt 3
      Zeitpunkt der Vollblüte:
      Tag, an dem bei einer Vielzahl von Pflanzen in bezug auf die Vergleichssorten die Hälfte der Blüten geöffnet ist.
    4. eins Punkt 4
      Reife (bei Kelter- und Traubensorten):
      Außer der Reifezeit sollen die Dichte oder der voraussichtliche Alkoholgrad des Mostes, der Säuregrad sowie der betreffende Ertrag der Trauben in kg/ha im Vergleich zu einer oder mehreren Vergleichssorten mit Erträgen möglichst gleicher Größenordnung angegeben werden.
  2. Ziffer 2
    Anbaueigenschaften:
    1. 2 Punkt eins
      Wüchsigkeit
    2. 2 Punkt 2
      Erziehungsart (Stellung der ersten fruchtbaren Knospe, bevorzugter Schnitt)
    3. 2 Punkt 3
      Produktion:
      • Strichaufzählung
        Regelmäßigkeit
      • Strichaufzählung
        Mengenertrag
      • Strichaufzählung
        Anomalien
    4. 2 Punkt 4
      Resistenz oder Empfindlichkeit:
      • Strichaufzählung
        gegenüber ungünstigen Umwelteinflüssen
      • Strichaufzählung
        gegenüber Schadorganismen
      • Strichaufzählung
        eventuell gegenüber Platzen der Beeren
    5. 2 Punkt 5
      Verhalten während der vegetativen Vermehrung:
      • Strichaufzählung
        beim Pfropfen
      • Strichaufzählung
        Bewurzelungsfähigkeit
  3. Ziffer 3
    Verwendungszweck:
    1. 3 Punkt eins
      für Keltertrauben
    2. 3 Punkt 2
      für Tafeltrauben
    3. 3 Punkt 3
      als Unterlagsrebe
    4. 3 Punkt 4
      zur industriellen Verwendung

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2017

Gesetzesnummer

10010987

Dokumentnummer

NOR12139830

Alte Dokumentnummer

N8199657819J