Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rebenverkehrsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 466/1996Bundesgesetzblatt Nr. 466 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
80/04 Wettbewerbsrecht
Text
Anlage 1
Teil A
Morphologische Merkmale zur Prüfung der Unterscheidbarkeit, der Beständigkeit und der Homogenität
Triebspitze von im Wachstum befindlichen Trieben von 10 bis 20 cm Länge:
Farbe (bei beginnendem Austrieb zur Feststellung der Anthocyanfärbung)
Krautiger Trieb während der Blütezeit:
Querschnitt (Form und Umriß)
Junge, obere Blätter der im Wachstum befindlichen Triebe von 10 bis 30 cm Länge (die drei ersten deutlich von der Triebspitze getrennten und von hierab gezählten Blätter):
Ausgewachsenes Blatt (zwischen 8. und 11. Knoten):
Zeichnung oder Blattabdruck mit Maßstab
Tiefe der oberen und unteren Seitenbucht
Behaarung auf der Unterseite
Blüte:
Erkennbares Geschlecht
Traube während der technischen Reife (bei Kelter- und Tafeltraubensorten):
Durchschnittsgewicht in Gramm
Widerstand beim Abreißen der Beere
Beere bei der technischen Reife (bei Kelter- und Tafeltraubensorten):
Größe mit Angabe des Durchschnittsgewichts
Haut (bei Tafeltraubensorten)
Zahl der Kerne (bei Tafeltraubensorten)
Kern (bei Kelter- und Tafeltraubensorten):
Foto von zwei Seiten und Profil (mit Maßstab)
Teil B
Physiologische Merkmale zur Prüfung der Unterscheidbarkeit, der Beständigkeit und der Homogenität
Gesichtspunkte hinsichtlich des Wachstums:
Feststellung phänologischer Daten:
Die phänologischen Daten sind mit Bezug auf eine oder mehrere der folgenden Vergleichssorten festzustellen:
weiße Keltertraubensorten: Grüner Veltliner, Rheinriesling und Weißer Gutedel;
rote Keltertraubensorten: Blauer Burgunder und Zweigelt;
Tafeltraubensorten: Weißer Gutedel.
Zeitpunkt des Austriebs:
Tag, an dem die Hälfte der Augen eines normal geschnittenen Rebstocks aufgebrochen ist und ihre innere Behaarung in bezug auf die Vergleichssorten erkennen lassen.
Zeitpunkt der Vollblüte:
Tag, an dem bei einer Vielzahl von Pflanzen in bezug auf die Vergleichssorten die Hälfte der Blüten geöffnet ist.
Reife (bei Kelter- und Traubensorten):
Außer der Reifezeit sollen die Dichte oder der voraussichtliche Alkoholgrad des Mostes, der Säuregrad sowie der betreffende Ertrag der Trauben in kg/ha im Vergleich zu einer oder mehreren Vergleichssorten mit Erträgen möglichst gleicher Größenordnung angegeben werden.
Anbaueigenschaften:
Erziehungsart (Stellung der ersten fruchtbaren Knospe, bevorzugter Schnitt)
Resistenz oder Empfindlichkeit:
gegenüber ungünstigen Umwelteinflüssen
gegenüber Schadorganismen
eventuell gegenüber Platzen der Beeren
Verhalten während der vegetativen Vermehrung:
Verwendungszweck:
zur industriellen Verwendung
Zuletzt aktualisiert am
13.12.2017
Dokumentnummer
NOR12139830
Alte Dokumentnummer
N8199657819J