Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Forstliches Vermehrungsgut
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 512/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 480/2002Bundesgesetzblatt Nr. 512 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 480 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Text
Anforderungen an die äußere Beschaffenheit
§ 3. (1) Die Anforderungen an die äußere Beschaffenheit von Saatgut sind in Anhang I festgelegt.Paragraph 3, (1) Die Anforderungen an die äußere Beschaffenheit von Saatgut sind in Anhang römisch eins festgelegt.
(2)Absatz 2,Die Anforderungen an die äußere Beschaffenheit von Pflanzenteilen
sind in Anhang II festgelegt.sind in Anhang römisch zwei festgelegt.
(3)Absatz 3,Die Anforderungen an die äußere Beschaffenheit von Pflanzgut sind in Anhang III festgelegt.Die Anforderungen an die äußere Beschaffenheit von Pflanzgut sind in Anhang römisch drei festgelegt.
Dokumentnummer
NOR12139839
Alte Dokumentnummer
N8199658114J