Rechtstracker.at

Anl. 4

Fassungen
11.10.1996 bis 06.12.1996 — BGBl. Nr. 547/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 411.10.199606.12.1996 BGBl. Nr. 547/1996 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 680/1996

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Süßungsmittelverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 547 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 680 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4

Inkrafttretensdatum

11.10.1996BGBl. Nr. 547/1996

Außerkrafttretensdatum

06.12.1996aufgehoben durch BGBl. Nr. 680/1996

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

ANHANG

römisch eins. NACHWEIS UND BESTIMMUNG VON BENZOESÄURE, 4-HYDROXYBENZOESÄURE,

SORBINSÄURE, SALICYLSÄURE UND PROPIONSÄURE IN KOSMETISCHEN

MITTELN

  1. Ziffer eins
    Zweck und Anwendungsbereich
    Diese Methode beschreibt ein Verfahren zum Nachweis und zur Bestimmung von Benzoesäure, 4-Hydroxybenzoesäure, Sorbinsäure, Salicylsäure und Propionsäure in kosmetischen Mitteln. Die Methode gliedert sich in Verfahren
    • Strichaufzählung
      zum Nachweis dieser Konservierungsstoffe,
    • Strichaufzählung
      zur Bestimmung von Benzoesäure, 4-Hydroxybenzoesäure, Sorbinsäure und Salicylsäure,
    • Strichaufzählung
      zur Bestimmung von Propionsäure.

  1. Ziffer 2
    Definition
    Der nach diesen Verfahren ermittelte Gehalt an Benzoesäure, 4-Hydroxybenzoesäure, Sorbinsäure, Salicylsäure und Propionsäure wird in Prozent (% m/m) an freier Säure angegeben.

A.       NACHWEIS

1.       Kurzbeschreibung

         Im Anschluß an eine Säure/Base-Extraktion der

         Konservierungsstoffe wird der Extrakt mittels DC und

         Reaktionschromatographie („On-plate-Derivatisierung'')

         analysiert. In Abhängigkeit vom Ergebnis erfolgt eine

         Bestätigung des Nachweises durch HPLC oder, im Fall von

         Propionsäure, durch GC.

2.       Reagenzien

2.1.     Alle Reagenzien müssen analysenrein sein. Wasser muß

         destilliert sein oder zumindest gleichwertige Reinheit

         aufweisen.

2.2.     Aceton

2.3.     Diethylether

2.4.     Acetonitril

2.5.     Toluen

2.6.     n-Hexan

2.7.     Flüssiges Paraffin

2.8.     Salzsäure, 4 M

2.9.     Kalilauge, 4 M

2.10.    Calciumchlorid, CaCl tief 2 . 2 H tief 2 O

2.11.    Lithiumcarbonat, Li tief 2 CO tief 3

2.12.    2-Brom-2'-acetonaphthon

2.13.    4-Hydroxybenzoesäure

2.14.    Salicylsäure

2.15.    Benzoesäure

2.16.    Sorbinsäure

2.17.    Propionsäure

2.18.    Vergleichslösungen

         Jeweils 0,1%ige (m/V) Lösungen (100 mg/100 ml) der fünf

         Konservierungsstoffe (2.13 bis 2.17) in Diethylether.

2.19.    Derivatisierungsreagenz

         0,5%ige (m/V) Lösung von 2-Brom-2'-acetonaphthon (2.12) in

         Acetonitril (2.4). Diese Lösung muß wöchentlich frisch

         hergestellt und im Kühlschrank aufbewahrt werden.

2.20.    Katalysator-Lösung

         0,3%ige (m/V) Lösung von Lithiumcarbonat (2.11) in Wasser

         (300 mg/100 ml). Diese Lösung muß frisch hergestellt werden.

2.21.    Fließmittel

         Toluen(2.5)/Aceton(2.2), 20 + 0,5 (V + V)

2.22.    Tauch-Lösung

         Flüssiges Paraffin(2.7)/n-Hexan(2.6), 1 + 2 (V + V)

3.       Geräte

         Normale Laborausstattung und

3.1.     Wasserbad, auf 60 Grad C konstant einstellbar

3.2.     Chromatographiekammer

3.3.     UV-Lampe, 254 und 366 nm

3.4.     DC-Fertigplatten (200 mm x 200 mm)

         Sorbensschicht: Kieselgel 60 ohne Fluoreszenzindikator

         Schichtdicke: 0,25 mm mit Konzentrierungszone 25 mm x 200 mm

         (Merck 11845 oder gleichwertiges Erzeugnis)

3.5.     Mikroliterspritze, 10 myl

3.6.     Mikroliterspritze, 25 myl

3.7.     Trockenschrank, bis auf 105 Grad C konstant einstellbar

3.8.     Erlenmeyerkolben mit Schliffstopfen, 50 ml und 200 ml

3.9.     Papierfilter, Durchmesser 90 mm (Schleicher und Schüll,

         Weißband Nr. 5892, oder gleichwertiges Erzeugnis)

3.10.    Universal pH-Indikatorpapier, pH 1-11

3.11.    Probenfläschchen, 5 ml

3.12.    Rotationsverdampfer

3.13.    Heizplatte

4. Durchführung

4.1.     Vorbereitung der Probe

         Ungefähr 1,0 g der Probe wird in einen

         50-ml-Erlenmeyerkolben (3.8) mit 4 Tropfen 4 M Salzsäure

         (2.8) und 40 ml Aceton (2.2) versetzt.

Bei stark basischen Erzeugnissen, wie Feinseife, werden 20 Tropfen 4 M Salzsäure (2.8) hinzugefügt. Der mit Indikatorpapier (3.10) gemessene pH-Wert soll ungefähr 2 betragen.
Der Erlenmeyerkolben wird verschlossen und eine Minute lang kräftig geschüttelt. Notfalls kann die Mischung vorsichtig bis auf 60 Grad C erwärmt werden, damit die Fettphase schmilzt und die Extraktion der Konservierungsstoffe in die Aceton-Phase erleichtert wird.
Die Mischung wird auf Zimmertemperatur abgekühlt und durch ein Papierfilter (3.9) filtriert.
20 ml des Filtrats werden in einen 200-ml-Erlenmeyerkolben übergeführt, mit 20 ml Wasser versetzt und gemischt. Mit 4 M Kalilauge (2.9) wird der pH-Wert der Mischung gegen Indikatorpapier (3.10) auf ungefähr 10 eingestellt. Nach Zusatz von 1 g Calciumchlorid (2.10) wird die Mischung kräftig geschüttelt und danach durch ein Papierfilter (3.9) in einen 250-ml-Scheidetrichter, der 75 ml Diethylether (2.3) enthält, filtriert. Die Mischung wird eine Minute lang kräftig geschüttelt. Nach der Phasentrennung wird die wäßrige Phase in einen weiteren 250-ml-Scheidetrichter abgelassen und die Etherphase verworfen. Mit Hilfe von Indikatorpapier (3.10) wird der pH-Wert der wäßrigen Lösung mit 4 M Salzsäure (2.8) auf ungefähr 2 eingestellt. Nach Zusatz von 10 ml Diethylether (2.3) wird die Mischung eine Minute lang kräftig geschüttelt. Nach der Phasentrennung wird die Etherphase in einen Rotationsverdampfer (3.12) übergeführt und die wäßrige Phase verworfen. Die Etherphase wird fast zur Trockne eingedampft und der Rückstand in 1 ml Diethylether (2.3) aufgenommen. Diese Lösung wird in ein Probenfläschchen (3.11) übergeführt.

4.2. Dünnschichtchromatographie

Entsprechend der Anzahl der zu chromatographierenden Vergleichs- und Probelösungen werden auf die Startlinie in der Konzentrierungszone der Dünnschichtplatte in gleichen Abständen je 3 myl Lithiumcarbonatlösung (2.20) mit einer Mikroliterspritze (3.5) aufgetragen. Die Dünnschichtplatte wird im Kaltluftstrom getrocknet und anschließend auf eine 40 Grad C warme Heizplatte (3.13) gelegt, damit beim nachfolgenden Auftragen der Lösungen die Flecke möglichst klein bleiben. Mit einer Mikroliterspritze (3.5) werden von jeder Vergleichslösung (2.18) und von der Probelösung (4.1) jeweils 10 myl exakt auf die Startflecke des Lithiumcarbonats aufgetragen. Schließlich werden mit der Mikroliterspritze (3.6) exakt auf diese Startflecke jeweils etwa 15 myl Derivatisierungsreagenz (2.19) aufgetragen. Die Dünnschichtplatte wird im Trockenschrank (3.7) 45 Minuten lang bei 80 Grad C erwärmt. Nach dem Abkühlen wird die Dünnschichtplatte in die vorher für 15 Minuten mit dem Fließmittel (2.21) äquilibrierte Chromatographiekammer (3.2) (ohne Filterpapier) gestellt und bis zu einer Höhe von 15 cm entwickelt (Zeitdauer etwa 80 Minuten). Die Dünnschichtplatte wird im Kaltluftstrom getrocknet und im UV-Licht (3.3) betrachtet. Die Fluoreszenz der schwachen Flecke kann durch Tauchen der Dünnschichtplatte in flüssiges Paraffin/n-Hexan (2.22) verstärkt werden.

  1. Ziffer 5
    Auswertung
    Der R tief f-Wert wird für jeden Fleck berechnet. Die für die Probelösung erhaltenen Flecke werden mit denen der Vergleichslösungen im Hinblick auf ihre R tief f-Werte und ihr Verhalten im UV-Licht verglichen.
    Im Ergebnis dieses Vergleichs wird eine vorläufige Schlußfolgerung gezogen, ob und welche Konservierungsstoffe vorliegen.
    Man führt die im folgenden Abschnitt B beschriebene HPLC oder, im Fall der Propionsäure, die im Abschnitt C beschriebene GC durch und vergleicht die Retentionszeiten der Probenpeaks mit denen der Vergleichslösungen. Der Nachweis der Konservierungsstoffe wird abschließend durch Kombination der Ergebnisse der DC und der HPLC bzw. CC geführt.

B.       BESTIMMUNG VON BENZOESÄURE, 4-HYDROXYBENZOESÄURE,

         SORBINSÄURE UND SALICYLSÄURE

1.       Kurzbeschreibung

         Nach dem Ansäuern wird die Probe mit einer Mischung aus

         Ethanol und Wasser extrahiert. Nach der Filtration wird der

         Gehalt an Konservierungsstoffen durch

         Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) bestimmt.

  1. Ziffer 2
    Reagenzien

2.1. Alle Reagenzien müssen analysenrein und, wo erforderlich,

für die HPLC geeignet sein. Wasser muß destilliert sein oder zumindest gleichwertige Reinheit aufweisen.

2.2. Absolutes Ethanol

2.3. 4-Hydroxybenzoesäure

2.4. Salicylysäure

2.5. Benzoesäure

2.6. Sorbinsäure

2.7. Natriumacetat, CH tief 3 COONa . 3H tief 2 0

20

2.8. Essigsäure, d 4 = 1,05 g/ml

2.9. Acetonitril

2.10. Schwefelsäure, 2 M

2.11. Kalilauge, 0,2 M

2.12. 2-Methoxybenzoesäure

2.13. Ethanol/Wasser-Mischung

9 Volumenteile Ethanol (2.2) werden mit 1 Volumenteil Wasser (2.1) gemischt.

2.14. Lösung des inneren Standards

Ungefähr 1 g 2-Methoxybenzoesäure (2.12) wird in 500 ml Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) gelöst.

2.15. Mobile Phase

2.15.1. Acetatpuffer: 6,35 g Natriumacetat (2.7) und 20,0 ml Essigsäure (2.8) werden in 1 l Wasser gelöst.

2.15.2. Mobile Phase: 9 Volumenteile Acetatpuffer (2.15.1) und 1 Volumenteil Acetonitril (2.9) werden gemischt.

2.16. Stammlösung der Konservierungsstoffe

Ungefähr 0,05 g 4-Hydroxybenzoesäure (2.3), 0,2 g Salicylsäure (2.4), 0,2 g Benzoesäure (2.5) und 0,05 g Sorbinsäure (2.6) werden in einen 50-ml-Meßkolben genau eingewogen und mit der Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) zur Marke aufgefüllt. Die Lösung wird im Kühlschrank aufbewahrt und ist eine Woche lang haltbar.

2.17. Standardlösungen der Konservierungsstoffe

Von der Stammlösung (2.16) werden 8,00, 4,00, 2,00, 1,00 bzw. 0,50 ml in eine Reihe von 20-ml-Meßkolben pipettiert. Nach Zusatz von jeweils 10,00 ml der Lösung des inneren Standards (2.14) mittels Pipette und 0,5 ml 2 M Schwefelsäure (2.10) wird mit der Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) zur Marke aufgefüllt und gemischt. Die Lösungen sind frisch herzustellen.

3. Geräte

Normale Laborausstattung und 3.1. Wasserbad, auf 60 Grad C konstant einstellbar

3.2. Hochleistungsflüssigkeitschromatograph mit UV-Detektor mit

variabler Wellenlänge und mit 10 myl-Probenschleife

3.3. Analytische Trennsäule

Material: Edelstahl

Länge: 12,5 bis 25 cm

Innendurchmesser: 4,6 mm

Aktiver Festkörper: Mit Octadecylgruppen modifiziertes Kieselgel (Nucleosil 5 C18 oder gleichwertiges Erzeugnis)

3.4. Papierfilter, Durchmesser 90 mm (Schleicher und Schüll, Weißband Nr. 5892, oder gleichwertiges Erzeugnis)

3.5. Erlenmeyerkolben, 50 ml

3.6. Probenfläschchen, 5 ml

3.7. Siedesteinchen (Karborund), Größe 2 bis 4 mm, oder

gleichwertiges Material

4. Durchführung

4.1. Vorbereitung der Probe

4.1.1. Vorbereitung der Probe ohne Zugabe des inneren Standards

1 g der Probe wird in einen 50-ml-Erlenmeyerkolben (3.5) eingewogen. Nach Zusatz von 1,00 ml 2 M Schwefelsäure (2.10) und 40,0 ml der Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) sowie ungefähr 1 g Siedesteinchen (3.7) wird der verschlossene Kolben kräftig geschüttelt, bis eine homogene Suspension entstanden ist, mindestens jedoch 1 Minute. Zur Verbesserung der Extraktion wird der Kolben genau 5 Minuten im Wasserbad (3.1) auf 60 Grad C erwärmt. Danach wird der Kolben sofort unter fließendem kaltem Wasser abgekühlt und anschließend eine Stunde lang bei 5 Grad C aufbewahrt. Der Extrakt wird durch ein Papierfilter (3.4) filtriert. Etwa 2 ml des Filtrats werden in ein Probenfläschchen (3.6) übergeführt und bei 5 Grad C aufbewahrt.

Die HPLC-Bestimmung ist innerhalb von 24 Stunden nach Herstellung der Probelösung durchzuführen.

4.1.2. Vorbereitung der Probe unter Zugabe des inneren Standards 1 g +- 0,1 g (a Gramm) der Probe wird auf drei Dezimalstellen genau in einen 50-ml-Erlenmeyerkolben (3.5) eingewogen. Nach Zusatz von 1,00 ml 2 M Schwefelsäure (2.10) und 30,0 ml der Ethanol/Wasser-Mischung (2.13) sowie ungefähr 1 g Siedesteinchen (3.7) und 10,00 ml der Lösung des inneren Standards (2.14) wird der verschlossene Kolben kräftig geschüttelt, bis eine homogene Suspension entstanden ist, mindestens jedoch 1 Minute. Zur Verbesserung der Extraktion wird der Kolben genau 5 Minuten im Wasserbad (3.1) auf 60 Grad C erwärmt. Danach wird der Kolben sofort unter fließendem kaltem Wasser abgekühlt und anschließend eine Stunde lang bei 5 Grad C aufbewahrt. Der Extrakt wird durch ein Papierfilter (3.4) filtriert. Etwa 2 ml des Filtrats werden in ein Probenfläschchen (3.6) übergeführt und bei 5 Grad C aufbewahrt.

Die HPLC-Bestimmung ist innerhalb von 24 Stunden nach Herstellung der Probelösung durchzuführen.

4.2. Hochleistungsflüssigkeitschromatographie

Bedingungen für die Chromatographie

Mobile Phase: Acetonitril/Acetatpuffer (2.15.2)

Volumenstrom der mobilen Phase: 2,0 ml/min +- 0 5 ml/min

Detektionswellenlänge: 240 nm

4.2.1. Kalibrierung

10 myl jeder der 5 Standardlösungen der Konservierungsstoffe (2.17) werden chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakhöhen ermittelt. Für jede Standardlösung wird das Verhältnis zwischen der Peakhöhe des zu bestimmenden Konservierungsstoffes und der des inneren Standards ermittelt. Es wird eine Kalibrierkurve gezeichnet, indem das Peakhöhenverhältnis in Abhängigkeit von der Konzentration des Konservierungsstoffes aufgetragen wird, oder es wird die Regressionsgerade berechnet. Man vergewissert sich, daß sich für die Standardlösungen eine lineare Kurve ergibt.

4.2.2. Bestimmung

Jeweils 10 myl der Probelösung (4.1.1) und einer der Standardlösungen der Konservierungsstoffe (2.17) werden chromatographiert und die Chromatogramme aufgezeichnet. Die Chromatogramme der Probe- und der Standardlösung werden verglichen. Falls das Chromatogramm der Probelösung (4.1.1) keinen Peak mit der Retentionszeit des empfohlenen inneren Standards 2-Methoxybenzoesäure zeigt, werden 10 myl der Probelösung (4.1.2) chromatographiert und das Chromatogramm aufgezeichnet.

Falls im Chromatogramm der Probelösung (4.1.1) ein störender Peak erscheint, der dieselbe Retentionszeit wie 2-Methoxybenzoesäure aufweist, ist ein anderer geeigneter innerer Standard zu wählen. Als innerer Standard kann einer der zu bestimmenden Konservierungsstoffe verwendet werden, der nicht auf dem Chromatogramm der Probelösung erscheint. Die Chromatogramme der Standardlösung und der Probelösung sollen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Strichaufzählung
    Peakauflösung: Die Peakauflösung soll mindestens 0,90 betragen (zur Definition der Peakauflösung siehe Abbildung 1).
    Anmerkung, Abbildung nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)

Abbildung 1: Peakauflösung

Falls die erforderliche Auflösung nicht erreicht wird, verwendet man entweder eine leistungsfähigere Säule oder verändert die Zusammensetzung der mobilen Phase, bis die Bedingung erfüllt ist.
  • Strichaufzählung
    Peakasymmetrie: Der Asymmetriefaktor A tief S soll zwischen 0,9 und 1,5 liegen (zur Definition des Asymmetriefaktors siehe Abbildung 2). Bei der Aufzeichnung des Chromatogramms zur Bestimmung der Peakasymmetrie sollte der Papiervorschub mindestens 2 cm/min betragen. Anmerkung, Abbildung nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)

Abbildung 2: Asymmetriefaktor A tief S

  • Strichaufzählung
    Basislinie: Die Basislinie sollte stabil sein.

  1. Ziffer 5
    Berechnung
Unter Verwendung der Verhältnisse zwischen den Peakhöhen der zu bestimmenden Konservierungsstoffe und der Peakhöhe der 2-Methoxybenzoesäure (innerer Standard) wird die Konzentration der Konservierungsstoffe aus der Kalibrierkurve abgelesen bzw. aus der Gleichung für die Regressionsgerade berechnet. Der Gehalt an Benzoesäure, 4-Hydroxybenzoesäure, Sorbinsäure und Salicylsäure in Prozent (x tief i) der Probe wird nach folgender Formel berechnet:

                                     100 . 20 . b      b

                  x tief i % (m/m) = ------------- = -------

                                     10 hoch 6 . a   500 . a

         a = Einwaage der untersuchten Probe (4.1.2) in Gramm

         b = aus der Kalibrierkurve abgelesene Konzentration des

             Konservierungsstoffes in der Probelösung (4.1.2) in

             Mikrogramm je Milliliter bzw. der aus der Gleichung für

             die Regressionsgerade berechnete Wert

6.       Wiederholbarkeit (1)

         Bei einem 4-Hydroxybenzoesäuregehalt von 0,40% (m/m) dürfen

         die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel

         durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,035% (m/m)

         voneinander abweichen.

Bei einem Benzoesäuregehalt von 0,50% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,05% (m/m) voneinander abweichen.
Bei einem Salicylsäuregehalt von 0,50% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,045% (m/m) voneinander abweichen.
Bei einem Sorbinsäuregehalt von 0,60% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,035% (m/m) voneinander abweichen.

  1. Ziffer 7
    Bemerkungen

7.1. Der Robustheitstest (ruggedness test) mit dieser Methode

ergab, daß die für die Extraktion der Konservierungsstoffe vorgeschriebene Menge an Schwefelsäure das Ergebnis beeinflussen kann und die Einwaage der Probe in den angegebenen Grenzen erfolgen muß.

7.2.     Falls erforderlich, kann eine geeignete Vorsäule verwendet

         werden.

C.       BESTIMMUNG VON PROPIONSÄURE

1.       Zweck und Anwendungsbereich

         Diese Methode beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung von

         Propionsäure bis zu einer Höchstkonzentration von 2% (m/m)

         in kosmetischen Mitteln.

2.       Definition

         Der nach diesem Verfahren ermittelte Gehalt an Propionsäure

         wird in Prozent (% m/m) des Erzeugnisses angegeben.

3.       Kurzbeschreibung

         Nach Extraktion der Propionsäure aus dem Erzeugnis wird die

         Bestimmung mittels Gaschromatographie unter Verwendung von

         2-Methylpropionsäure als innerer Standard durchgeführt.

  1. Ziffer 4
    Reagenzien
    Alle Reagenzien müssen analysenrein sein. Wasser muß destilliert sein oder zumindest gleichwertige Reinheit aufweisen.

4.1. Ethanol, 96% (V/V)

4.2. Propionsäure

4.3. 2-Methylpropionsäure

4.4. Orthophosphorsäure, 10% (m/V)

4.5. Propionsäure-Standardlösung

Ungefähr 1,00 g (p Gramm) Propionsäure wird genau in einen 50-ml-Meßkolben eingewogen und mit Ethanol (4.1) zur Marke aufgefüllt.

4.6. Lösung des inneren Standards

Ungefähr 1,00 g (e Gramm) 2-Methylpropionsäure wird genau in einen 50-ml-Meßkolben eingewogen und mit Ethanol (4.1) zur Marke aufgefüllt.

5. Geräte

5.1.     Normale Laborausstattung und

5.2.     Gaschromatograph mit Flammenionisationsdetektor

5.3.     Reagenzglas, 20 ml, mit Schliffstopfen

5.4.     Wasserbad, auf 60 Grad C konstant einstellbar

5.5.     10-ml-Glasspritze mit Membranfiltereinheit, 0,45 mym

6. Durchführung

6.1.     Vorbereitung der Probe

6.1.1.   Vorbereitung der Probe ohne Zugabe des inneren Standards

         1 g der Probe wird in ein Reagenzglas mit Schliffstopfen

         (5.3) eingewogen. Nach Zusatz von 0,50 ml Phosphorsäure

         (4.4) und 9,5 ml Ethanol (4.1) wird das verschlossene

         Reagenzglas kräftig geschüttelt. Zur Verbesserung der

         Extraktion (Schmelzen der Fettphase) wird das Reagenzglas

         5 Minuten im Wasserbad (5.4) auf 60 Grad C erwärmt. Danach

         wird das Reagenzglas sofort unter fließendem kaltem Wasser

         abgekühlt. Ein Teil des Extraktes wird durch ein

         Membranfilter (5.5) filtriert.

Das Filtrat ist am selben Tag zu chromatographieren.

6.1.2. Vorbereitung der Probe unter Zugabe des inneren Standards 1 g +- 0,1 g der Probe wird drei Dezimalstellen genau in ein Reagenzglas mit Schliffstopfen (5.3) eingewogen. Nach Zusatz von 0,50 ml Phosphorsäure (4.4), 0,50 ml der Lösung des inneren Standards (4.6) und 9 ml Ethanol (4.1) wird das verschlossene Reagenzglas kräftig geschüttelt. Zur Verbesserung der Extraktion (Schmelzen der Fettphase) wird das Reagenzglas 5 Minuten im Wasserbad (5.4) auf 60 Grad C erwärmt. Danach wird das Reagenzglas sofort unter fließendem kalten Wasser abgekühlt. Ein Teil des Extraktes wird durch ein Membranfilter (5.5) filtriert. Das Filtrat ist am selben Tag zu chromatographieren.

6.2.     Bedingungen für die Gaschromatographie

         Folgende Betriebsbedingungen werden empfohlen:

         Säule:

           Material                 Edelstahl

           Länge                    2 m

           Innerer Durchmesser      1/8 Zoll (ungefähr 3 mm)

           Fester Träger            Chromosorb W AW, 100-120 msh

           Stationäre Flüssigphase  10% Polyethylenglycol 20 000 für

                                    Säuren (SP hoch TM 1000 oder

                                    gleichwertiges Erzeugnis) und 1%

                                    H tief 3 PO tief 4

         Temperatur

           Injektor     200 Grad C

           Säule        120 Grad C

           Detektor     200 Grad C

         Trägergas:

           Stickstoff

           Volumenstrom: 25 ml/min

6.3.     Chromatographie

6.3.1.   Kalibrierung

         In eine Reihe von 20-ml-Meßkolben werden 0,25, 0,50, 1,00

         2,00 bzw. 4,00 ml Propionsäurelösung (4.5) pipettiert. Nach

         Zusatz von 1,00 ml der Lösung des inneren Standards (4.6)

         mittels Pipette wird mit Ethanol (4.1) zur Marke aufgefüllt

         und gemischt. Diese Lösungen enthalten e mg/ml

         2-Methylpropionsäure als inneren Standard (d. h. 1 mg/ml,

         wenn e=1,000) und p/4, p/2, p, 2p bzw. 4p mg/ml Propionsäure

         (d. h. 0,25, 0,50, 1,00, 2,00 bzw. 4,00 mg/ml, wenn

         p=1,000).

1 myl jeder dieser Standardlösungen wird chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakflächen ermittelt.

Jede Lösung wird dreimal chromatographiert und der Mittelwert für das Peakflächenverhältnis berechnet. Es wird eine Kalibrierkurve gezeichnet, indem das Verhältnis der Masse von Propionsäure zu 2-Methylpropionsäure als Abszisse und das Verhältnis der entsprechenden Peakflächen als Ordinate aufgetragen werden, oder es wird die Regressionsgerade berechnet.

6.3.2. Bestimmung

Jeweils myl der Probelösung (6.1.1) und einer der Standardlösungen (6.3.1) werden chromatographiert und die Chromatogramme aufgezeichnet.

Die Chromatogramme der Probe- und der Standardlösung werden verglichen. Falls das Chromatogramm der Probelösung einen Peak mit etwa der gleichen Retentionszeit wie 2-Methylpropionsäure aufweist, ist ein anderer innerer Standard zu verwenden. Wenn keine Interferenz beobachtet wird, wird 1 myl der Probelösung (6.1.2) chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakflächen der Propionsäure und des inneren Standards ermittelt. Die Probelösung wird dreimal chromatographiert und der Mittelwert für das Peakflächenverhältnis berechnet.

7. Berechnung

7.1.     Aus der Kalibrierkurve (6.3.1) wird das Verhältnis der

         Masse (K) abgelesen bzw. aus der Gleichung für die

         Regressionsgerade berechnet, das dem gemäß 6.3.2

         berechneten Peakflächenverhältnis entspricht.

7.2.     Der Propionsäuregehalt in Prozent (x) der Probe wird unter

         Verwendung des ermittelten Masseverhältnisses nach folgender

         Formel berechnet:

                                    0,5 . 100 . e     e

                       x% (m/m) = K ------------- = K -

                                       50 . a         a

         K = nach 7.1 ermitteltes Masseverhältnis

         a = Einwaage der untersuchten Probe (6.1.2) in Gramm

         e = Einwaage des inneren Standards (4.6) in Gramm

         Das Ergebnis wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet

         angegeben.

8.       Wiederholbarkeit (1)

         Bei einem Propionsäuregehalt von 2% (m/m) dürfen die

         Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel

         durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,12% (m/m)

         voneinander abweichen.

II.      NACHWEIS UND BESTIMMUNG VON HYDROCHINON,

        HYDROCHINONMONOMETHYLETHER, HYDROCHINONMONOETHYLETHER UND

            HYDROCHINONMONOBENZYLETHER IN KOSMETISCHEN MITTELN

A.       NACHWEIS

1.       Zweck und Anwendungsbereich

         Diese Methode beschreibt ein Verfahren zum Nachweis von

         Hydrochinon, Hydrochinonmonomethylether,

         Hydrochinonmonoethylether und Hydrochinonmonobenzylether

         (Monobenzon) in kosmetischen Mitteln zur Aufhellung der Haut

         (Hautbleichmittel)

2.       Kurzbeschreibung

         Hydrochinon und seine Ether werden mittels

         Dünnschichtchromatographie (DC) nachgewiesen.

3.       Reagenzien

         Alle Reagenzien müssen analysenrein sein.

3.1.     Ethanol, 96% (V/V)

3.2.     Chloroform

         Warnung:

Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. Reizt die Haut. Irreversibler Schaden möglich.

Hinweis:

Chloroform kann ohne Beeinflussung der Trennleistung des chromatographischen Systems durch Dichlormethan ersetzt werden.

3.3. Diethylether

3.4. Fließmittel: Chloroform/Diethylether, 66+33 (V+V)

20

3.5. Ammoniak-Lösung, 25% (m/m) (d 4 = 0,91 g/ml)

3.6. Ascorbinsäure

3.7. Hydrochinon

3.8. Hydrochinonmonomethylether

3.9. Hydrochinonmonoethylether

3.10. Hydrochinonmonobenzylether (Monobenzon)

3.11. Vergleichslösungen

Die Vergleichslösungen sind frisch herzustellen; sie sind einen Tag lang haltbar.

3.11.1. 0,05 g Hydrochinon (3.7) werde in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und 5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung (3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt.

3.11.2. 0,05 g Hydrochinonmonomethylether (3.1) werden in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und 5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung (3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt.

3.11.3. 0,05 g Hydrochinonmonoethylether (3.9) werden in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und 5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung (3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt.

3.11.4. 0,05 g Hydrochinonmonobenzylether (3.10) werden in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und 5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung (3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt.

3.12. Silbernitrat

3.13. 12-Molybdatophosphorsäure

3.14. Kaliumhexacyanoferrat (römisch drei)

3.15. Eisen (römisch drei)-chlorid-hexahydrat

3.16. Sprühreagenzien

3.16.1. Einer 5%igen (m/V) wäßrigen Lösung von Silbernitrat (3.12) wird Ammoniak-Lösung (3.5) hinzugefügt, bis sich der gebildete Niederschlag wieder auflöst.

Warnhinweis:

Bei längerem Stehen bilden sich explosive Verbindungen. Die Lösung ist daher nach Gebrauch zu verwerfen.

3.16.2. 10%ige (m/V) Lösung von 12-Molybdatophosphorsäure (3.13) in Ethanol (3.1).

3.16.3. Lösung 1: 1%ige (m/V) wäßrige Lösung von Kaliumhexacyanoferrat (römisch drei) (3.14)

Lösung 2: 2%ige (m/V) wäßrige Lösung von Eisen (römisch drei)-chlorid (3.15)

Unmittelbar vor Gebrauch werden gleiche Volumina der Lösungen 1 und 2 gemischt.

4.       Geräte

         Normale Laborausstattung und

4.1.     Übliche Ausrüstung zur Dünnschichtchromatographie

4.2.     DC-Fertigplatten (200 mm x 200 mm)

         Sorbensschicht: Kieselgel 60 mit Fluoreszenzindikator 254 nm

                         Schichtdecke: 0,25 mm

4.3.     Ultraschallbad

4.4.     Zentrifuge

4.5.     UV-Lampe, Wellenlänge 254 nm

5. Durchführung

5.1.     Vorbereitung der Probe

         3,0 g der Probe werden in ein graduiertes 10-ml-Reagenzglas

         eingewogen. Nach Zusatz von 0,25 g Ascorbinsäure (3.6) und

         5 ml Ethanol (3.1) wird die Mischung mit Ammoniaklösung

         (3.5) auf einen pH-Wert von 10 eingestellt. Anschließend

         wird die Mischung mit Ethanol (3.1) zu 10 ml aufgefüllt. Das

         Reagenzglas wird verschlossen und der Inhalt im

         Ultraschallbad 10 min homogenisiert. Die Mischung wird durch

         ein Papierfilter filtriert oder bei 3 000 U/min

         zentrifugiert.

5.2. Dünnschichtchromatographie

5.2.1. Die Chromatographiekammer wird mit dem Fließmittel (3.4)

gesättigt.

5.2.2. Je 2 myl der Vergleichslösungen (3.11) und 2 myl der Probelösung (5.1) werden auf die Dünnschichtplatte aufgetragen. Die Dünnschichtplatte wird bei Raumtemperatur und unter Lichtschutz bis zu einer Höhe von 150 mm entwickelt.

5.2.3. Die Dünnschichtplatte wird der Kammer entnommen und bei Raumtemperatur aufbewahrt, bis das Fließmittel verdunstet ist.

5.3. Detektion

5.3.1. Die Dünnschichtplatte wird im ultravioletten Licht der Wellenlänge 254 nm betrachtet; die Flecke werden markiert.

5.3.2. Anschließend wird die Dünnschichtplatte besprüht entweder mit

  • Strichaufzählung
    dem Silbernitrat-Reagenz (3.16.1) oder
  • Strichaufzählung
    dem 12-Molybdatophosphorsäure-Reagenz (3.16.2) und auf etwa 120 Grad C erhitzt oder
  • Strichaufzählung
    der Mischung aus Kaliumhexacyanoferrat(römisch drei)-Lösung und Eisen(römisch drei)-chlorid-Lösung (3.16.3).

  1. Ziffer 6
    Auswertung
Der R tief f-Wert wird für jeden Fleck berechnet. Die für die Probelösung erhaltenen Flecke werden mit denen der Vergleichslösungen im Hinblick auf ihre R tief f-Werte, die Farbe der Flecke im UV-Licht und die Farben der Flecke nach Sichtbarmachung mit dem Sprühreagenz verglichen. Man führt die im folgenden Abschnitt B beschriebene HPLC durch und vergleicht die Retentionszeiten der Probenpeaks mit denen der Vergleichslösungen.
Der Nachweis von Hydrochinon und seiner Ether wird durch Kombination der Ergebnisse der DC und der HPLC geführt.

7.       Bemerkungen

         Unter den angegebenen Bedingungen wurden folgende

         R tief f-Werte ermittelt:

         Hydrochinon                  0,32

         Hydrochinonmonomethylether   0,53

         Hydrochinonmonoethylether    0,55

         Hydrochinonmonobenzylether   0,58

B.       BESTIMMUNG

1.       Zweck und Anwendungsbereich

         Diese Methode beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung von

         Hydrochinon, Hydrochinonmonomethylether,

         Hydrochinonmonoethylether und Hydrochinonmonobenzylether

         (Monobenzon) in kosmetischen Mitteln zur Aufhellung der Haut

         (Hautbleichmittel).

  1. Ziffer 2
    Kurzbeschreibung
Die Probe wird mit einer Wasser/Methanol-Mischung extrahiert, wobei durch schwaches Erwärmen das Schmelzen etwaig vorhandener Fette gewährleistet wird. Die Bestimmung der Analyten im Extrakt erfolgt durch Hochleistungsflüssigkeitschromatographie mit reverser Phase und UV-Detektion.

  1. Ziffer 3
    Reagenzien

3.1. Alle Reagenzien müssen analysenrein sein. Wasser muß

destilliert sein oder zumindest gleichwertige Reinheit aufweisen.

3.2. Methanol

3.3. Hydrochinon

3.4. Hydrochinonmonomethylether

3.5. Hydrochinonmonoethylether

3.6. Hydrochinonmonobenzylether (Monobenzon)

3.7. Tetrahydrofuran für die HPLC

3.8. Wasser/Methanol-Mischung 1+1 (V+V): 1 Volumenteil Wasser und 1 Volumenteil Methanol (3.2) werden gemischt.

3.9. Mobile Phase: Tetrahydrofuran/Wasser-Mischung 45+55 (V+V):

45 Volumenteile Tetrahydrofuran (3.7) und 55 Volumenteile Wasser werden gemischt.

3.10. Standardlösung

0,06 g Hydrochinon (3.3), 0,08 g Hydrochinonmonomethylether (3.4), 0,10 g Hydrochinonmonoethylether (3.5) und 0,12 g Hydrochinonmonobenzylether (3.6) werden in einen 50-ml-Meßkolben genau eingewogen, in Methanol (3.2) gelöst und anschließend mit Methanol zur Marke aufgefüllt. 10,00 ml dieser Stammlösung werden mit der Wasser/Methanol-Mischung (3.8) zu 50,00 ml verdünnt.

Die Lösungen sind frisch herzustellen.

4. Geräte

Normale Laborausstattung und 4.1. Wasserbad, auf 60 Grad C konstant einstellbar

4.2. Hochleistungsflüssigkeitschromatograph mit UV-Detektor mit

variabler Wellenlänge und mit 10 myl-Probenschleife

4.3. Analytische Trennsäule

Material: Edelstahl

Länge: 25 cm

Innendurchmesser: 4,6 mm

Aktiver Festkörper: Zorbax Phenyl (6 mym) oder gleichwertiges Erzeugnis (mit Phenylalkylgruppen modifiziertes Kieselgel und end-capped mit Trimethylchlorsilan)

Falls eine Vorsäule verwendet wird, muß sie die gleichen Eigenschaften wie die Trennsäule besitzen.

4.4. Papierfilter, Durchmesser 90 mm (Schleicher und Schüll, Weißband Nr. 5892, oder gleichwertiges Erzeugnis)

5. Durchführung

5.1. Vorbereitung der Probe

1 g +- 0,1 g (a Gramm) der Probe wird auf drei Dezimalstellen genau in einen 50-ml-Meßkolben eingewogen. Nach Zusatz von 25 ml der Wasser/Methanol-Mischung (3.8) wird der verschlossene Kolben mindestens 1 Minute kräftig geschüttelt, bis eine homogene Suspension erhalten wird. Zur Verbesserung der Extraktion wird der Kolben im Wasserbad (4.1) auf 60 Grad C erwärmt. Nach dem Abkühlen wird mit der Wasser-Methanol-Mischung (3.8) zur Marke aufgefüllt. Die Mischung wird durch ein Papierfilter (4.4) filtriert. Die HPLC-Bestimmung ist innerhalb von 24 Stunden nach Herstellung der Probelösung durchzuführen.

5.2. Hochleistungsflüssigkeitschromatographie

5.2.1. Bedingungen für die Chromatographie

Volumenstrom der mobilen Phase (3.9): 1,0 ml/min Detektionswellenlänge: 295 nm

5.2.2. 10 myl der Probelösung (5.1) werden chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakflächen ermittelt. Die Kalibrierung wird, wie unter 5.2.3 beschrieben, durchgeführt.

Die Chromatogramme der Probe- und der Standardlösung werden verglichen.

Unter Verwendung der Peakflächen und des gemäß Abschnitt 5.2.3 ermittelten Responsefaktors (RF) wird der Gehalt der Analyten in der Probelösung berechnet.

5.2.3. Kalibrierung

10 myl der Standardlösung (3.10) werden chromatographiert, das Chromatogramm aufgezeichnet und die Peakflächen ermittelt.

Die Wiederholbarkeit des Meßsignals wird durch wiederholtes Chromatographieren überprüft.

Der Responsefaktor RF tief i wird wie folgt berechnet:

                                     p tief i

                         RF tief i = --------

                                     c tief i

         p tief i = Peakfläche für Hydrochinon,

                    Hydrochinonmonomethylether,

                    Hydrochinonmonoethylether oder

                    Hydrochinonmonobenzylether

         c tief i = Konzentration (g/50 ml) von Hydrochinon,

                    Hydrochinonmonomethylether,

                    Hydrochinonmonoethylether oder

                    Hydrochinonmonobenzylether in der Standardlösung

                    (3.10)

         Die Chromatogramme der Standardlösung und der Probelösung

         sollen folgende Bedingungen erfüllen:

         - Peakauflösung: Die Peakauflösung soll mindestens 0,90

           betragen (zur Definition der Peakauflösung siehe

           Abbildung 1).

           (Anm.: Abbildung nicht darstellbar, es wird daher auf die

                  gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

                      Abbildung 1: Peakauflösung

           Falls die erforderliche Auflösung nicht erreicht wird,

           verwendet man entweder eine leistungsfähigere Säule oder

           verändert die Zusammensetzung der mobilen Phase, bis die

           Bedingung erfüllt ist.

         - Peakasymmetrie: Der Asymmetriefaktor A tief S soll

           zwischen 0,9 und 1,5 liegen (zur Definition des

           Asymmetriefaktors siehe Abbildung 2). Bei der Aufzeichnung

           des Chromatogramms zur Bestimmung der Peakasymmetrie

           sollte der Papiervorschub mindenstens (Anm.: richtig:

           mindestens) 2 cm/min betragen.

           (Anm.: Abbildung nicht darstellbar, es wird daher auf die

                  gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

                 Abbildung 2: Asymmetriefaktor A tief S

         - Basislinie: Die Basislinie sollte stabil sein.

6.       Berechnung

         Der Gehalt des/der Analyten in Prozent (x tief i) der Probe

         wird anhand der Peakflächen nach folgender Formel berechnet:

                                   b tief i . 100

                x tief i % (m/m) = --------------

                                   RF tief i . a

         a         = Einwaage der untersuchten Probe in Gramm

         b tief i  = Peakfläche des Analyten i in der Probelösung

         RF tief i = Responsefaktor nach 5.2.3

7.       Wiederholbarkeit (1)

7.1.     Bei einem Hydrochinongehalt von 2,0% (m/m) dürfen die

         Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel durchgeführter

         Bestimmungen um nicht mehr als 0,13% (m/m) voneinander

         abweichen.

7.2.     Bei einem Hydrochinonmonomethylethergehalt von 1,0% (m/m)

         dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel

         durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,1% (m/m)

         voneinander abweichen.

7.3.     Bei einem Hydrochinonmonoethylethergehalt von 1,0% (m/m)

         dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel

         durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,11% (m/m)

         voneinander abweichen.

7.4.     Bei einem Hydrochinonmonobenzylethergehalt von 1,0% (m/m)

         dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe parallel

         durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,11% (m/m)

         voneinander abweichen.

  1. Ziffer 8
    Vergleichbarkeit (1)

8.1. Bei einem Hydrochinongehalt von 2,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe unter Vergleichsbedingungen (verschiedene Laboratorien, verschiedene Bearbeiter, verschiedene Geräteausrüstung) durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,37% (m/m) voneinander abweichen.

8.2. Bei einem Hydrochinonmonomethylethergehalt von 1,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe unter Vergleichsbedingungen (verschiedene Laboratorien, verschiedene Bearbeiter, verschiedene Geräteausrüstung) durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,21% (m/m) voneinander abweichen.

8.3. Bei einem Hydrochinonmonoethylethergehalt von 1,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe unter Vergleichsbedingungen (verschiedene Laboratorien, verschiedene Bearbeiter, verschiedene Geräteausrüstung) durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,19% (m/m) voneinander abweichen.

8.4. Bei einem Hydrochinonmonobenzylethergehalt von 1,0% (m/m) dürfen die Ergebnisse zweier an derselben Probe unter Vergleichsbedingungen (verschiedene Laboratorien, verschiedene Bearbeiter, verschiedene Geräteausrüstung) durchgeführter Bestimmungen um nicht mehr als 0,11% (m/m) voneinander abweichen.

9. Bemerkungen

9.1. Wenn ein wesentlich höherer Hydrochinongehalt als 2% (m/m)

ermittelt wird und eine genaue Gehaltsbestimmung erforderlich ist, sollte die Probelösung (5.1) auf einen ähnlichen Gehalt verdünnt werden, wie er sich bei einer 2% Hydrochinon enthaltenden Probe ergeben würde, und die Bestimmung ist zu wiederholen.

(Bei hohen Hydrochinongehalten kann die Absorption außerhalb des linearen Bereiches des Detektors liegen.)

9.2. Störeinflüsse

Die beschriebene Methode ermöglicht die Bestimmung von Hydrochinon und seinen Ethern in einem einzigen isokratischen Lauf. Die Verwendung einer Phenylsäule gewährleistet eine hinreichende Retention für Hydrochinon, was bei Benutzung einer C 18-Säule mit der beschriebenen mobilen Phase nicht garantiert werden kann. Diese Methode unterliegt jedoch möglicherweise den Störeinflüssen durch eine Reihe von p-Hydroxybenzoesäureestern (Parabene). In diesen Fällen ist die Bestimmung unter Verwendung eines anderen Trennsystems (stationäre und mobile Phase) zu wiederholen. Geeignete Methoden sind (siehe die in den Fußnoten 2 und 3 angegebene Literatur):

Analytische Trennsäule (2): 4,6 mm x 25 cm

Aktiver Festkörper: Mit Octadecylgruppen modifiziertes

Kieselgel (Zorbax ODS oder gleichwertiges Erzeugnis)

Temperatur: 36 Grad C

Volumenstrom der mobilen Phase: 1,5 ml/min

Mobile Phase: für Hydrochinon: Methanol/Wasser 5+95 (V+V)

für Hydrochinonmonomethylether:

Methanol/Wasser 30+70 (V+V)

für Hydrochinonmonobenzylether:

Methanol/Wasser 80+20 (V+V)

Analytische Trennsäule (3):

Aktiver Festkörper: Mit Octadecylgruppen modifiziertes

Kieselgel (Spherisorb S5-ODS oder gleichwertiges Erzeugnis)

Volumenstrom der mobilen Phase: 1,5 ml/min

Mobile Phase: Wasser/Methanol 90+10 (V+V)

Diese Bedingungen eignen sich für Hydrochinon.

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(1) ISO 5725.

(2) M. Herpol-Borremans und M. O. Masse, Identification et dosage de l'hydroquinone et ses ethers methylique et benzylique dans les produits cosmetiques pour blanchir la peau, Int. J. Cosmet. Sci 8 - 203-214 (1986).

(3) J. Firth und römisch eins. Rix, Determination of Hydroquinone in skin toning creams, Analyst (1986), 111, S. 129.

Anmerkung

Formeln nicht direkt darstellbar

Gesetzesnummer

10010992

Dokumentnummer

NOR12139966

Alte Dokumentnummer

N8199658349J