Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Anhörungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 61/1997Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 61 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Text
Anlage
zu § 3 Abs. 2Anlage, zu Paragraph 3, Absatz 2 A. Kurzfassung des Antrags von Arbeiten mit GVO im geschlossenen System und Angaben zur Anhörung
Name und Anschrift des Antragstellers.
Zusammenfassende Beschreibung der verwendeten GVO.
Zweck der Arbeiten mit GVO und Ort der Anwendung.
Zusammenfassung der Methoden und Pläne zur Überwachung der GVO und für Notfallmaßnahmen.
Zusammenfassung der Beurteilung der vorhersehbaren Wirkungen, insbesondere der für die Sicherheit von Mensch und Umwelt nachteiligen Wirkungen.
Ort und Termin der Anhörung.
B. Kurzfassung des Antrags auf Freisetzung von GVO und Angaben zur Anhörung
Name und Anschrift des Antragstellers.
Zusammenfassende Beschreibung der freizusetzenden GVO.
Zweck der Freisetzung und Ort der Freisetzung.
Zusammenfassung der Methoden und Pläne zur Überwachung der GVO und für Notfallmaßnahmen.
Zusammenfassung der Beurteilung der vorhersehbaren Wirkungen, insbesondere der für die Sicherheit von Mensch und Umwelt nachteiligen Wirkungen.
Ort und Termin der Anhörung.
Zuletzt aktualisiert am
07.09.2017
Dokumentnummer
NOR12140949
alte Dokumentnummer
N8199713975H