Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 01.03.1997 — BGBl. II Nr. 61/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.03.1997 BGBl. II Nr. 61/1997 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Anhörungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 61 aus 1997,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.03.1997BGBl. II Nr. 61/1997

Außerkrafttretensdatum

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Text

Anlage, zu Paragraph 3, Absatz 2 A. Kurzfassung des Antrags von Arbeiten mit GVO im geschlossenen System und Angaben zur Anhörung

  1. Ziffer eins
    Name und Anschrift des Antragstellers.
  2. Ziffer 2
    Zusammenfassende Beschreibung der verwendeten GVO.
  3. Ziffer 3
    Zweck der Arbeiten mit GVO und Ort der Anwendung.
  4. Ziffer 4
    Zusammenfassung der Methoden und Pläne zur Überwachung der GVO und für Notfallmaßnahmen.
  5. Ziffer 5
    Zusammenfassung der Beurteilung der vorhersehbaren Wirkungen, insbesondere der für die Sicherheit von Mensch und Umwelt nachteiligen Wirkungen.
  6. Ziffer 6
    Ort und Termin der Anhörung.

B. Kurzfassung des Antrags auf Freisetzung von GVO und Angaben zur Anhörung

  1. Ziffer eins
    Name und Anschrift des Antragstellers.
  2. Ziffer 2
    Zusammenfassende Beschreibung der freizusetzenden GVO.
  3. Ziffer 3
    Zweck der Freisetzung und Ort der Freisetzung.
  4. Ziffer 4
    Zusammenfassung der Methoden und Pläne zur Überwachung der GVO und für Notfallmaßnahmen.
  5. Ziffer 5
    Zusammenfassung der Beurteilung der vorhersehbaren Wirkungen, insbesondere der für die Sicherheit von Mensch und Umwelt nachteiligen Wirkungen.
  6. Ziffer 6
    Ort und Termin der Anhörung.

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2017

Gesetzesnummer

10011038

Dokumentnummer

NOR12140949

alte Dokumentnummer

N8199713975H