Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 201/1997Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 1997,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 5Anlage 5
Text
ANHANG VANHANG römisch fünf Nachkontrolle
Die Ziele umfassen:
Kontrolle der Einhaltung der in der Genehmigung gestellten Bedingungen sowie der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Verminderung der Auswirkungen;
Beurteilung von Auswirkungen im Hinblick auf ein ordnungsgemäßes Management und um Unsicherheiten zu begegnen;
Überprüfung früherer Vorhersagen, um die Erfahrungen für künftige gleichartige Projekte weiterzugeben.
Zuletzt aktualisiert am
30.05.2025
Dokumentnummer
NOR12141560
alte Dokumentnummer
N8199750273L