Rechtstracker.at

§ 2

Fassungen
02.04.1997 bis 14.05.1997 — BGBl. II Nr. 89/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 202.04.199714.05.1997 BGBl. II Nr. 89/1997 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gentechnik-Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 1997,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

02.04.1997BGBl. II Nr. 89/1997

Außerkrafttretensdatum

14.05.1997

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein, 82/05 Lebensmittelrecht

Beachte

Zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 7 und Celex-Nr. 397R0258.

Text

Paragraph 2, Lebensmittel und Verzehrprodukte im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, dürfen nur mit einer zusätzlichen Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Diese Kennzeichnung hat die folgenden Kennzeichnungselemente (Angaben) zu enthalten:

  1. Ziffer eins
    vorhandene gentechnisch veränderte Organismen;
  2. Ziffer 2
    alle Merkmale oder Ernährungseigenschaften wie
    • Strichaufzählung
      Zusammensetzung,
    • Strichaufzählung
      Nährwert oder nutritive Wirkung,
    • Strichaufzählung
      Verwendungszweck des Lebensmittels oder des Verzehrproduktes, die dazu führen, daß ein Lebensmittel oder ein Verzehrprodukt im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, nicht mehr einem bestehenden Lebensmittel oder einem bestehenden Verzehrprodukt gleichwertig ist;
  3. Ziffer 3
    das Verfahren, mit dem die veränderten Merkmale oder Eigenschaften im Sinne der Ziffer 2, erzielt wurden;
  4. Ziffer 4
    vorhandene Stoffe, die in bestehenden gleichwertigen Lebensmitteln oder in bestehenden gleichwertigen Verzehrprodukten nicht vorhanden sind und die Gesundheit bestimmter Bevölkerungsgruppen beeinflussen können;
  5. Ziffer 5
    vorhandene Stoffe, die in bestehenden gleichwertigen Lebensmitteln oder in bestehenden gleichwertigen Verzehrprodukten nicht vorhanden sind und gegen die ethische Vorbehalte bestehen.

Gesetzesnummer

10011068

Dokumentnummer

NOR12141638

Alte Dokumentnummer

N8199761383J