Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
16.05.1997 bis 22.01.2004 — BGBl. II Nr. 129/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 116.05.199722.01.2004 BGBl. II Nr. 129/1997 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 45/2004

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kondensmilch- und Milchpulverarten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 129 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 45 aus 2004,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

16.05.1997BGBl. II Nr. 129/1997

Außerkrafttretensdatum

22.01.2004aufgehoben durch BGBl. II Nr. 45/2004

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

ANHANG römisch eins

METHODEN ZUR PROBENAHME FÜR DIE CHEMISCHE ANALYSE VON BESTIMMTEN

SORTEN EINGEDICKTER MILCH UND TROCKENMILCH FÜR DIE MENSCHLICHE

ERNÄHRUNG

römisch eins. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Verwaltungsvorschriften

1.1.      Personal

          Die Probenahme soll von einer mit den in dem Mitgliedstaat

          geltenden Vorschriften qualifizierten und zugelassenen

          Person vorgenommen werden.

1.2.      Verschließen und Kennzeichnen der Proben

          Jede offizielle Probe wird am Ort der Entnahme versiegelt

          und gemäß den Vorschriften des Mitgliedstaats

          gekennzeichnet.

1.3.      Parallelproben

          Für die Analysen sind mindestens zwei gleiche Proben

          gleichzeitig zu entnehmen. Vorbehaltlich der noch

          auszuarbeitenden Gemeinschaftsbestimmungen hängt die

          Anzahl der zu entnehmenden Proben von den entsprechenden

          einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der einzelnen

          Mitgliedstaaten ab.

          Die Proben sind dem Laboratorium so bald wie möglich nach

          der Probenahme zuzusenden.

1.4.      Protokoll

          Der Probe ist ein Entnahmebericht beizufügen, der gemäß

          den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates erstellt wird.

2.        Geräte für die Probenahme

          Eigenschaften

          Alle Geräte müssen für die Probenahme geeignet sein und

          keine Veränderungen der Probe bewirken, die die

          Analysenergebnisse beeinflussen. Die Verwendung von

          Geräten aus rostfreiem Stahl wird empfohlen. Alle

          Oberflächen sollen glatt und frei von Kratzern und alle

          Ecken abgerundet sein.

          Die Geräte für die Probenahmen müssen den Anforderungen

          genügen, die für jedes der zu prüfenden Erzeugnisse

          festgelegt sind.

3.        Probenbehälter

          Eigenschaften

          Die Behälter und die Verschlüsse für die Proben sollen aus

          Werkstoffen bestehen und so gestaltet sein, daß die Probe

          angemessen gegen jede mögliche Veränderung geschützt ist,

          die das Ergebnis der nachfolgenden Analyse oder

          Untersuchungen beeinflussen kann. Zu den geeigneten

          Werkstoffen gehören Glas, einige Metalle und einige

          Kunststoffe. Der Behälter sollte vorzugsweise

          undurchsichtig sein. Wenn lichttransparente Behälter

          benutzt werden, sollen diese mit Inhalt an einem dunklen

          Ort aufbewahrt werden.

          Die Behälter und die Verschlüsse müssen sauber und trocken

          sein. Die Form und das Fassungsvermögen der Behälter

          müssen den Anforderungen entsprechen, die für das zu

          prüfende Erzeugnis festgelegt sind.

          Einweg-Kunststoffbehälter, Behälter aus mit Aluminiumfolie

          beschichtetem Kunststoff und geeignete Kunststoffbeutel

          mit entsprechenden Verschlüssen können benutzt werden.

          Andere Behälter als Plastikbeutel müssen dicht

          verschlossen werden können, entweder mit einem geeigneten

          Stopfen oder durch Metall- oder Kunststoff-Schraubkappen,

          die erforderlichenfalls mit einer feuchtigkeitsdichten,

          unlöslichen, nichtabsorbierenden und fettresistenten

          Kunststoffbeschichtung ausgekleidet sind, so daß jede

          Beeinflussung des Geruches, des Geschmacks, der

          Eigenschaften oder der Zusammensetzung der Probe vermieden

          wird.

          Werden Stopfen verwendet, so sollen diese aus

          nichtabsorbierendem, geruchlosen Material bestehen.

4.        Technik der Probenahme

          Der Probenbehälter soll unmittelbar nach der Probeentnahme

          verschlossen werden.

5.        Aufbewahrung und Lagerung der Proben

          Die Lagertemperatur vor dem Transport der Proben der

          verschiedenen Erzeugnisse soll 25 Grad C nicht

          überschreiten. Die Lagertemperatur soll so rasch wie

          möglich nach der Probenahme erreicht werden.

6.        Beförderung der Proben

          Die Proben sollen so rasch wie möglich nach der Probenahme

          (nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden) zu dem

          Untersuchungslabor befördert werden. Während der

          Beförderung sind Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um eine

          Beeinträchtigung durch gasförmige Kontaminationen,

          direktes Sonnenlicht und Temperaturen von mehr als

          25 Grad C zu vermeiden.

              II. METHODE 1: ENTNAHME EINGEDICKTER MILCH

1.        Anwendungsbereich

          Diese Methode ist zur Probenahme für die chemische Analyse

          folgender Milchsorten anzuwenden:

          - Kondensmilch, ungezuckerte Kondensmilch oder

            kondensierte Vollmilch,

          - Kondensmagermilch, ungezuckerte Kondensmagermilch,

            kondensierte Magermilch, ungezuckerte kondensierte

            Magermilch,

          - teilentrahmte Kondensmilch oder ungezuckerte

            teilentrahmte Kondensmilch,

          - Kondensmilch mit hohem Fettgehalt oder ungezuckerte

            Kondensmilch mit hohem Fettgehalt,

          - gezuckerte Kondensmilch oder gezuckerte kondensierte

            Vollmilch,

          - gezuckerte Kondensmagermilch oder gezuckerte

            kondensierte Magermilch,

          - gezuckerte teilentrahmte Kondensmilch oder gezuckerte

            teilentrahmte kondensierte Milch.

2.        Geräte

2.1.      Allgemeine Bemerkungen

          Vergleiche Absatz 2 der allgemeinen Bestimmungen.

2.2.      Rührstäbe mit Lochscheibe und Rührer

          Rührstäbe und Rührer zur Durchmischung von Flüssigkeiten

          in großen Mengen müssen über eine für eine entsprechende

          Durchwirbelung des Produkts ausreichend große Fläche

          verfügen, ohne die Entwicklung von ranzigem Geschmack oder

          Geruch zu fördern. Mit Rücksicht auf die unterschiedlichen

          Formen und Größen der Behälter lassen sich keine

          spezifischen Ausführungen von Rührstäben für jeden Zweck

          empfehlen; sie müssen jedoch so ausgeführt sein, daß sie

          ein Zerkratzen der Innenflächen der Probenbehälter während

          des Rührens verhindern.

          Die Geräte sind bereits in Absatz 2 der allgemeinen

          Bestimmungen beschrieben worden.

          Ein Rührstab, der als für die Durchmischung von

          Flüssigkeiten in Eimern oder Kannen geeignet empfohlen

          werden kann (siehe Abbildung 1) hat die folgenden

          ungefähren Abmessungen: eine Scheibe mit einem Durchmesser

          von 150 mm, die mit sechs Löchern mit einem Durchmesser

          von 12,5 mm auf einen Kreis mit einem Durchmesser von

          100 mm versehen ist, ist in ihrer Mitte mit einem nicht

          aus Metall bestehenden Stab verbunden, der am anderen Ende

          zu einem schlaufenförmigen Griff geformt ist. Die Länge

          des Stabes einschließlich des Griffs beträgt etwa 1 m.

          Ein geeigneter Rührstab für die Verwendung in Kleintanks

          hat die folgenden ungefähren Abmessungen (siehe

          Abbildung 2): ein Stab von mindestens 2 m Länge ist mit

          einer Scheibe mit einem Durchmesser von 300 mm verbunden;

          die Scheibe ist mit zwölf Löchern mit einem Durchmesser

          von jeweils 30 mm versehen, die sich auf einem Kreis mit

          einem Durchmesser von 230 mm befinden. Zur Mischung des

          Inhalts großer Gefäße ist mechanisches Rühren mit sauberer

          Preßluft empfehlenswert. Dabei ist ein minimaler Luftdruck

          und ein minimales Volumen zu verwenden, um die Entwicklung

          ranzigen Geschmacks und Geruchs zu verhindern.

          Bemerkung: Sofern in dieser Richtlinie „saubere

          Preßluft'' vorgeschrieben wird, ist es erforderlich,

          Preßluft zu verwenden, aus der sämtliche Verunreinigungen

          (einschließlich Öl, Wasser und Staub) entfernt worden

          sind.

2.3.      Rührer

          Das Rührgerät muß ein breites Blatt haben. Es muß lang

          genug sein, um bis zum Boden des Behälters zu reichen.

          Eine Seite des Rührers sollte genau der Form des Behälters

          angepaßt sein (Abbildung 3).

2.4.      Schöpflöffel

          Ein Schöpflöffel geeigneter Größe und Form für die

          Entnahme von Proben ist in Abbildung 4 dargestellt. Der

          Schöpflöffel muß mit einem festen Stiel von mindestens

          150 mm versehen sein. Das Fassungsvermögen des

          Schöpflöffels muß mindestens 50 ml betragen. Es ist

          vorteilhaft, wenn der Stiel umgebogen ist. Die verjüngte

          Form des Bechers ermöglicht ein Ineinanderstapeln der

          Schöpflöffel.

          Alternativ dazu kann ein Schöpflöffel von gleichem

          Fassungsvermögen verwendet werden, der jedoch parallele

          Seiten aufweist, die in fünf gleiche Abschnitte graduiert

          sind, die es erleichtern, entsprechende Proben aus

          Warensendungen zu entnehmen, die in mehr als einem

          Behälter aufbewahrt werden.

2.5.      Stab

          Rund, etwa 1 m lang, 35 mm Durchmesser.

2.6.      Behälter

          Zur Entnahme von Teilproben, Fassungsvermögen 5 l,

          weithalsig.

2.7.      Löffel oder Spatel

          Mit breitem Blatt.

2.8.      Probenbehälter

          Siehe Abschnitt 3 der allgemeinen Bestimmungen.

3.        Verfahren

3.1.      Probenahme bei ungezuckerter eingedickter Milch

          Es ist eine Probe von mindestens 200 g zu entnehmen.

3.1.1.    Die Probe ist durch Auf- und Abbewegen mit einem Rührstab,

          durch Rühren mit einem Rührer, durch mechanische

          Bewegungen, durch Umfüllen von einem Behälter in einen

          anderen oder mit Hilfe sauberer Preßluft (vgl. Punkt 2.2)

          gründlich durchzumischen, bis ausreichende Homogenität

          erreicht ist.

          Die Probe ist unmittelbar nach dem Durchmischen mit einem

          Schöpflöffel zu entnehmen. Wenn das Erzielen ausreichender

          Homogenität Schwierigkeiten bereitet, sind Proben von

          verschiedenen Seiten des Behälters zu entnehmen, so daß

          sich eine Gesamtprobe von mindestens 200 g ergibt.

          Wenn eine Probe aus einer Mischung von Teilproben besteht,

          ist dieses auf dem Etikett der Probe oder im beigefügten

          Protokoll anzugeben.

3.1.2.    Fertigpackungen

          Eine unbeschädigte, ungeöffnete Fertigpackung wird zur

          Probenahme verwendet. Möglichst sind ein oder mehrere

          Fertigpackungen derselben Partie oder derselben

          Kennzeichennummer zu nehmen, um eine Probe von mindestens

          200 g zu erhalten.

3.2.      Entnahme von gezuckerter eingedickter Milch

3.2.1.    Allgemeines

          Die Probenahme von in Großbehältern abgefüllter

          eingedickter gezuckerter Milch kann große Schwierigkeiten

          bereiten, insbesondere wenn das Produkt nicht homogen und

          hochviskos ist. Probleme bei der Probenahme können durch

          das Vorkommen großer Saccharose- oder Laktosekristalle

          durch Ausfällung verschiedener Salze, die durch das

          gesamte Produkt verteilt oder an den Wänden haftend

          auftreten können oder durch das Vorkommen von Klumpen

          verursacht werden. Derartige Bedingungen werden erkennbar,

          wenn man einen Probenahmestab in den Produktbehälter

          einführt und wieder herauszieht, nachdem man einen

          möglichst großen Bereich des Behälters erfaßt hat. Sofern

          die Größe der Zuckerkristalle 6 mm nicht überschreitet,

          kann davon ausgegangen werden, daß sie die Schwierigkeiten

          bei der Probenahme nicht verursacht haben. Wenn das

          Produkt nicht homogen ist, ist dies auf dem Etikett der

          Probe und im beigefügten Protokoll anzugeben. Da

          eingedickte gezuckerte Milch häufig bei Temperaturen der

          Außenatmosphäre gelagert wird, wird zur Erzielung einer

          repräsentativen Probe empfohlen, den Inhalt auf eine

          Temperatur von mindestens 20 Grad C zu bringen.

3.2.2.    Verfahren

          Es ist eine Probe von mindestens 200 g zu entnehmen.

          - Offene Behälter

            Ein Ende des Behälters wird vor dem Öffnen gründlich

            gereinigt und getrocknet, um zu verhindern, daß

            Fremdsubstanzen während des Öffnungsvorganges in den

            Behälter gelangen. Der Inhalt wird unter Verwendung

            eines Rührers (siehe Abbildung 3) durchgemischt. Mit dem

            Rührerblatt werden Wände und Boden abgeschabt, um daran

            anhaftendes Produkt zu entfernen. Der Inhalt ist durch

            eine Kombination rotierender und vertikaler Bewegungen

            mit einem diagonal gehaltenen Rührer gründlich zu

            durchmischen, wobei darauf zu achten ist, daß das

            Einarbeiten von Luft in die Probe vermieden wird. Der

            Rührer wird herausgenommen und die an ihm haftende

            eingedickte Milch mit einem Spatel oder Löffel in einen

            5-Liter-Behälter abgestreift (2.6). Das Mischen und

            Herausnehmen des Rührers wird wiederholt, bis 2 bis

            3 Liter gesammelt sind. Nach Durchmischen bis zur

            Homogenität wird eine Probe von mindestens 200 g

            entnommen.

          - Geschlossene Behälter (Trommeln) mit Spund am Ende oder

            an der Seite

            Aus den in Abschnitt 3.2.1 beschriebenen Gründen ist

            eine Probenahme durch die Ausgußöffnung (Spundloch) nur

            bei eingedickter Milch möglich, die leicht fließt und

            eine gleichmäßige Konsistenz aufweist. Der Inhalt wird

            durchgemischt, indem ein Probenahmestab durch die

            Öffnung eingeführt und soweit wie möglich nach allen

            Richtungen bewegt und gerührt wird. Nach Herausnähme des

            Stabes wird, wie in 3.2.1. beschrieben, eine Probe

            gesammelt. Alternativ kann man den Inhalt in ein

            geeignetes Gefäß laufen lassen, wobei darauf zu achten

            ist, daß soviel wie möglich vom ursprünglichen Inhalt

            erfaßt wird. Nach Durchmischen mit einem Rührer wird,

            wie in 3.2.1 beschrieben, eine Probe entnommen.

3.2.3.    Probenahme von Produkten in kleinen Fertigpackungen

          Eine unbeschädigte, ungeöffnete Fertigpackung wird zur

          Probenahme verwendet. Möglichst sind eine oder mehrere

          Fertigpackungen derselben Partie oder derselben

          Kennzeichennummer zu nehmen, um eine Probe von mindestens

          200 g zu erhalten.

3.3.      Haltbarmachung, Lagerung und Transport der Proben

          (Vgl. Kapitel 5 und 6 der Allgemeinen Bestimmungen).

               III. METHODE 2: PROBENAHME VON TROCKENMILCH

1.        Anwendungsbereich

          Diese Methode beschreibt die Probenahme für die chemische

          Analyse von:

          - Milchpulver oder Vollmilchpulver,

          - Magermilchpulver,

          - teilentrahmtes Milchpulver,

          - Milchpulver mit hohem Fettgehalt.

2.        Geräte

          (Vgl. Absatz 2 der Allgemeinen Bestimmungen).

2.1       Bohrer, die ausreichend lang sind, um den Boden des

          Produktbehälters zu erreichen

          Zugelassen sind Bohrer, die den Vorschriften in Teil IV

          des Anhangs 2 entsprechen.

2.2.      Löffel oder Spatel

          Mit breitem Blatt.

2.3.      Probenbehälter

          Siehe Absatz 3 der Allgemeinen Bestimmungen.

3.        Durchführung

3.1.      Allgemeine Bemerkungen

          Es ist darauf zu achten, daß der Inhalt des Behälters

          während oder vor der Probenahme so wenig wie möglich

          Luftfeuchtigkeit aufnimmt. Der Behälter muß nach der

          Probenahme sorgfältig verschlossen werden.

3.2.      Probenahme für chemische Analysen

          Die zu entnehmende Probemenge soll mindestens 200 g

          betragen. Die saubere und trockene Probenahmesonde

          (Bohrer) wird durch das Produkt hindurchgeführt,

          erforderlichenfalls wird hierzu der Behälter geneigt oder

          auf die Seite gelegt.

          Die Öffnung der Sonde wird nach unten gerichtet, das

          Einführen soll gleichmäßig erfolgen. Wenn die Sonde den

          Boden des Behälters erreicht, wird sie um 180 Grad

          gedreht, wieder herausgezogen und der Inhalt in den

          Probenbehälter eingefüllt. Für die Menge von 200 g sind

          eine oder mehrere Entnahmen vorzunehmen. Sobald die

          genügende Probemenge gesammelt ist, wird der Probebehälter

          sofort verschlossen.

3.2.1.    Probenahme von Produkten in Fertigverkaufspackungen

          Eine unbeschädigte, ungeöffnete Fertigpackung wird zur

          Probenahme verwendet. Möglichst sind eine oder mehrere

          Fertigpackungen derselben Partie oder derselben

          Kennzeichennummer zu nehmen, um eine Probe von mindestens

          200 g zu erhalten.

          Anmerkung: Wenn es erforderlich ist, veränderliche

          Eigenschaften zu bestimmen, ist dieses Probenahmeverfahren

          stets anzuwenden.

3.3.      Erhaltung, Lagerung und Beförderung der Probe

          Siehe Punkt 5 und 6 der allgemeinen Bestimmungen.

römisch vier. SONDEN FÜR DIE PROBENAHME VON NICHT VERPACKTER TROCKENMILCH

1.        Sondenarten

          Typ A: lang

          Typ B: kurz

          (Vergleiche Abbildung 5).

2.        Geräte

          Blatt und Halterung sollten aus poliertem Metall,

          möglichst aus rostfreiem Stahl bestehen.

          Der Griff der langen Sonde sollte vorzugsweise aus

          rostfreiem Stahl angefertigt sein.

          Die kurze Sonde sollte mit einem abnehmbaren Griff aus

          Holz oder Kunststoff versehen sein, der mit einem

          Bajonettverschluß auf die eigentliche Sonde aufgesetzt

          wird.

3.        Fertigungsweise

3.1.      Form, Material und Endbearbeitung sollten dem Gerät solche

          Eigenschaften geben, daß es leicht gereinigt werden kann.

3.2.      Der hervorstehende Rand des Sondenblattes des Typs A soll

          genügend scharf sein, um als Schaber dienen zu können.

3.3.      Die Spitze des Sondenblattes muß hinreichend scharf sein,

          um die Probenahme zu erleichtern.

4.        Hauptabmessungen

          Die Sonden sollen den in der nachstehenden Tabelle

          aufgeführten Maßen mit einer Toleranz von 10% entsprechen

                                         (Abmessungen in Millimeter)

          ----------------------------------------------------------

                                              Typ A        Typ B

                                               lang         kurz

          ----------------------------------------------------------

          Länge des Sondenblattes              800          400

          Dicke des Metalls des Blattes      1 bis 2      1 bis 2

          Innendurchmesser der Sonde an

            der Spitze                          18           32

          Innendurchmesser der Sonde unter

            dem Griff                           22           28

          Schlitzweite an der Spitze             4           20

          Schlitzweite unter dem Griff          14           14

          ----------------------------------------------------------

5.        Hinweise zur Anwendung der Sonden

5.1.      In mehr oder weniger leicht fließende Pulver können die

          Sonden senkrecht eingeführt werden. Die Sonde (Bohrer) vom

          Typ A wird vollständig durch Drehen gefüllt und kann

          senkrecht zurückgezogen werden. Die Sonde (Bohrer) vom

          Typ B wird während des Einführens bereits vollständig

          gefüllt, muß aber beim Zurückziehen in geeigneter Stellung

          gehalten werden, um Verluste zum unteren Ende zu

          vermeiden.

5.2.      Bei mehr oder weniger freifließendem Pulver werden die

          Behälter geneigt und die Sonden (Bohrer) fast horizontal

          mit dem Schlitz nach unten eingeführt und mit dem Schlitz

          nach oben wieder herausgezogen.

                    (Anm.: Abbildung nicht darstellbar!)

            Abbildung 1: Geeigneter Rührstab für Kannen und Eimer

                    (Anm.: Abbildung nicht darstellbar!)

            Abbildung 2: Geeigneter Rührstab für Kleintanks

          (Anm.: Abbildung nicht        (Anm.: Abbildung nicht

                 darstellbar!)                 darstellbar!)

          Abbildung 3: Geeigneter       Abbildung 4: Geeigneter

                       Rührer zum                    Schöpflöffel

                       Durchmischen                  für

                       von                           Flüssigkeiten

                       gezuckerter

                       eingedickter

                       Milch

Anmerkung, Abbildung nicht darstellbar!)

Abbildung 5: Probesonde für Milchpulver (alle Angaben

in mm)

Anmerkung

Tabelle nicht direkt darstellbar

Gesetzesnummer

10011072

Dokumentnummer

NOR12141757

Alte Dokumentnummer

N8199762401J