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ANHANG III ANHANG römisch drei
ANALYSENVERFAHREN BEZÜGLICH DER ZUSAMMENSETZUNG BESTIMMTER TEILWEISE
ODER GANZ GETROCKNETER, HALTBAR GEMACHTER, FÜR DEN MENSCHLICHEN
VERBRAUCH BESTIMMTER MILCHPRODUKTE
EINFÜHRUNG
1. VORBEREITUNG PER PROBE FÜR DIE CHEMISCHE ANALYSE
1.1. Ungezuckerte Kondensmilch mit hohem Fettgehalt
Ungezuckerte Kondensmilch
Ungezuckerte, teilentrahmte Kondensmilch
Ungezuckerte Kondensmagermilch
Die geschlossene Dose schütteln und stürzen. Die Dose
öffnen und die Milch langsam in einen zweiten, hermetisch
verschließbaren Behälter überführen, wobei durch
wiederholtes Umgießen zu mischen ist. Sicherstellen, daß
alle verbleibenden, an Wand und Boden haftenden Fett- und
Milchreste mit der Probe vermischt werden. Den Behälter
schließen. Wenn der Inhalt nicht homogen ist, den Behälter
im Wasserbad auf 40 Grad C erhitzen. Alle 15 Minuten
kräftig schütteln. Nach zwei Stunden den Behälter aus dem
Wasserbad entnehmen und bei Raumtemperatur abkühlen
lassen. Den Deckel abnehmen und den Inhalt des Behälters
mit einem Löffel oder Spatel gründlich mischen (falls sich
das Fett abgeschieden hat, sollte die Probe nicht
untersucht werden). Kühl lagern.
1.2. Gezuckerte Kondensmilch
Gezuckerte, teilentrahmte Kondensmilch
Gezuckerte Kondensmagermilch
Dosen: Die geschlossene Dose im Wasserbad bei 30 bis
40 Grad C ungefähr 30 Minuten anwärmen. Die Dose öffnen
und den Inhalt mit einem Spatel oder einem Löffel durch
Aufwärts-, Abwärts- und kreisförmige Bewegungen umrühren,
um eine innige Vermischung der oberen und unteren
Schichten mit dem Gesamtinhalt zu erreichen.
Sicherstellen, daß die verbleibenden Milchreste am Rand
und an der Wand sowie am Boden der Dose mit in die Probe
eingehen. Den Inhalt soweit wie möglich in einen zweiten,
mit einem luftdicht schließenden Deckel versehenen
Behälter gießen. Den Behälter schließen und kühl lagern.
Tuben: Den Boden abschneiden und den Inhalt in einen mit
einem luftdichten Deckel versehenen Behälter überführen.
Dann die Tube der Länge nach aufschneiden. Alles Material
aus dem Inneren herauskratzen und es sorgfältig mit dem
Rest des Inhalts mischen. Den Behälter kühl lagern.
1.3. Milchpulver mit hohem Fettgehalt
Milchpulver (Vollmilchpulver)
Teilentrahmtes Milchpulver
Magermilchpulver
Das Milchpulver in einen sauberen, trockenen (mit
luftdichtem Deckel versehenen) Behälter mit einem
Fassungsvermögen vom doppelten Volumen des Pulvers
überführen. Den Behälter sofort schließen und das
Milchpulver durch wiederholtes Schütteln und Stürzen des
Behälters gründlich mischen. Während der Vorbereitung der
Probe sollte soweit wie möglich vermieden werden, daß das
Milchpulver der Atmosphäre ausgesetzt wird, um die
Feuchtigkeitsaufnahme auf ein Minimum zu reduzieren.
2. REAGENZIEN
2.1. Wasser
2.1.1. Wo immer Wasser für die Lösung, die Verdünnung oder das
Waschen erwähnt wird, ist destilliertes oder
entmineralisiertes Wasser von mindestens gleicher Reinheit
zu verwenden.
2.1.2. Wo immer „Lösung'' oder „Verdünnung'' ohne weitere
Angaben erwähnt wird, ist „Lösung in Wasser'' oder
„Verdünnung mit Wasser'' gemeint.
2.2. Chemikalien
Alle verwendeten Chemikalien müssen von anerkannter
analytischer Reinheit sein, sofern nichts anderes
angegeben wird.
3. GERÄTE UND HILFSMITTEL
3.1. Listen für Geräte und Hilfsmittel
Die Listen für Geräte und Hilfsmittel enthalten nur solche
mit spezifischem Anwendungszweck und mit einer speziellen
Spezifikation.
3.2. Analysenwaage
Analysenwaage bedeutet eine Waage mit einer
Ablesegenauigkeit von mindestens 0,1 mg.
4. ANGABE DER ERGEBNISSE
4.1. Berechnung des Gehalts
Wenn nicht anders angegeben, wird das Ergebnis als
Massengehalt der Probe in %, wie sie vom Laboratorium
erhalten wurde, berechnet.
4.2. Anzahl der signifikanten Stellen
Das Ergebnis soll nicht mehr signifikante Zahlenstellen
enthalten als durch die Genauigkeit der verwendeten
Analysenmethode zu rechtfertigen ist.
5. PRÜFBERICHT
Im Prüfbericht sind die Analysenmethoden und die
erhaltenen Ergebnisse anzugeben. Zusätzlich sind alle
Verfahrendetails anzugeben, die in der Analysenmethode
nicht spezifiziert oder die wahlweise gestattet sind,
sowie alle Umstände, die möglicherweise das erhaltene
Ergebnis beeinflußt haben.
Der Prüfbericht muß alle für die vollständige
Identifizierung der Probe erforderlichen Daten enthalten.
METHODE 1: BESTIMMUNG DER TROCKENMASSE
(Trockenschrank 99 Grad C)
1. ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
Nach dieser Methode wird bestimmt der Trockenmassegehalt
von
- ungezuckerter Kondensmilch mit hohem Fettgehalt,
- ungezuckerter Kondensmilch,
- ungezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch,
- ungezuckerter Kondensmagermilch,
- gezuckerter Kondensmilch,
- gezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch,
- gezuckerter Kondensmagermilch.
2. DEFINITION
Trockenmasse von Kondensmilch: die nach dieser Methode
bestimmte Trockenmasse.
3. PRINZIP DER METHODE
Eine bekannte Menge der Probe wird mit Wasser verdünnt,
mit Sand gemischt und bei einer Temperatur von 99 +-
1 Grad C getrocknet. Die Masse nach der Trocknung ist die
Trockenmasse. Die Trockenmasse wird als Massenprozent der
Probe berechnet.
4. REAGENZIEN
Quarzsand oder Seesand, mit Salzsäure behandelt
(Korngröße: 0,18 bis 0,5 mm, dh. er passiert ein
500-Mikronnetz und wird von einem 180-Mikronnetz
zurückgehalten). Er sollte die folgende Prüfung bestehen:
Etwa 25 g Sand zwei Stunden in einem Trockenschrank (5.3),
wie unter 6.1 bis 6.3 beschrieben, erhitzen. 5 ml Wasser
hinzugeben, erneut im Trockenschrank zwei Stunden
erhitzen, abkühlen und nochmals wiegen. Die Differenz
zwischen den beiden Massen sollte 0,5 mg nicht
überschreiten.
Wenn notwendig, den Sand mit Salzsäurelösung (25%) drei
Tage behandeln; gelegentlich umrühren. Mit Wasser waschen,
bis die Säurereaktion verschwindet oder das Waschwasser
chloridfrei ist. Bei 160 Grad C trocknen und erneut wie
oben prüfen.
5. GERÄTE
5.1. Analysenwaage
5.2. Metallschalen, vorzugsweise aus Nickel, Aluminium, oder
rostfreiem Stahl. Die Schalen sollten Deckel haben, die
sehr gut schließen, jedoch schnell abgenommen werden
können. Geeignete Abmessungen sind: Durchmesser 60 bis
80 mm und Tiefe etwa 25 mm.
5.3. Trockenschrank mit atmosphärischem Druck, gut belüftet,
thermostatisch geregelt, für eine Temperatur von 99 +-
1 Grad C. Die Temperatur soll im ganzen Schrank
gleichmäßig sein.
5.4. Exsikkator mit frisch aktiviertem, einen
Feuchtigkeitsindikator enthaltenden Silikagel oder mit
einem gleichwertigen Trockenmittel.
5.5. Glasstäbe, an einem Ende abgeflacht und einer Länge, daß
sie in die Metallschalen (5.2) überführt werden können.
5.6. Wasserbad, siedend.
6. DURCHFÜHRUNG
6.1. Etwa 25 g Sand (4) und einem kurzen Glasstab (5.5) in die
Schale (5.2) überführen.
6.2. Schale, Deckel und Inhalt bei abgenommenem Deckel zwei
Stunden im Trockenschrank (5.3) erhitzen.
6.3. Deckel wieder aufsetzen und die Schale in den Exsikkator
geben. Auf Raumtemperatur abkühlen lassen und auf 0,1 mg
genau abwiegen (M0).
6.4. Den Sand auf eine Seite der Schale kippen. In den Freiraum
etwa 1,5 g der Probe bei gezuckerter Kondensmilch und
3,0 g bei ungezuckerter Kondensmilch überführen. Den
Deckel erneut aufsetzen und auf 0,1 mg genau wiegen (M1).
6.5. Den Deckel abnehmen, 5 ml Wasser hinzugeben und mit Hilfe
des Glasstabs (5.5) die Flüssigkeiten mischen,
anschließend den Sand und den flüssigen Teil. Den Stab in
der Mischung belassen.
6.6. Die Schale auf das siedende Wasserbad (5.6) stellen, bis
das Wasser verdampft ist; das dauert normalerweise
20 Minuten. Die Mischung von Zeit zu Zeit mit dem Stab
umrühren, um die Masse gut zu belüften, so daß die Masse
beim Trocknen keinen Kuchen bildet. Den Stab in der Schale
belassen.
6.7. Schale und Deckel für eine Stunde und 30 Minuten in den
Trockenschrank stellen.
6.8. Den Deckel erneut aufsetzen, die Schale in den Exsikkator
(5.4) stellen, auf Raumtemperatur abkühlen und
anschließend auf 0,1 mg genau abwiegen.
6.9. Die Schale öffnen und mit ihrem Deckel im Trockenschrank
eine Stunde erhitzen.
6.10. Arbeitsgänge nach 6.8 wiederholen.
6.11. Die beschriebenen Arbeitsgänge 6.9 und 6.10 wiederholen,
bis die Massendifferenz zweier aufeinanderfolgender
Wägungen weniger als 0,5 mg ausmacht oder bis die Masse
zunimmt. Bei Auftreten einer Massezunahme wird bei der
Berechnung (7.1) die geringste erhaltene Masse verwendet.
Das endgültig erhaltene Gewicht wird als M2g bezeichnet.
7. AUSWERTUNG
7.1. Berechnung
Der Trockenmassegehalt, der als %-Masse der Probe
angegeben wird, ergibt sich durch:
M2 - M0
------- x 100
M1 - M0
dabei ist: M0 = Masse in g von Schale, Deckel und Sand
nach Arbeitsgang 6.3;
M1 = Masse in g von Schale, Deckel, Sand und
Probe nach Arbeitsgang 6.4;
M2 = Masse in g von Schale, Deckel, Sand und
getrockneter Probe nach Arbeitsgang 6.11.
7.2. Wiederholbarkeit
Die Differenz zwischen den Ergebnissen von
Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar
nacheinander von demselben Untersucher mit der gleichen
Probe und unter denselben Bedingungen durchgeführt worden
sind, darf 0,2 g Trockenmasse je 100 g Erzeugnis nicht
überschreiten.
8. BERECHNUNG DER MILCHTROCKENMASSE UND DER FETTFREIEN
MILCHTROCKENMASSE
8.1. Die Milchtrockenmasse in gezuckerter Kondensmilch ergibt
sich aus:
Gesamttrockenmasse (erhalten nach Methode 1, Anhang II) -
Saccharose (erhalten nach Methode 5, Anhang II).
8.2. Die fettfreie Milchtrockenmasse in gezuckerter
Kondensmilch ergibt sich aus:
Gesamttrockenmasse (erhalten nach Methode 1, Anhang II) -
Saccharosegehalt (erhalten nach Methode 5, Anhang II) und
Fettgehalt (erhalten nach Methode 3, Anhang II).
8.3. Die fettfreie Milchtrockenmasse in ungezuckerter
Kondensmilch ergibt sich aus:
Gesamttrockenmasse (erhalten durch Methode 1, Anhang II) -
Fettgehalt (erhalten durch Methode 3, Anhang II).
METHODE 2: BESTIMMUNG DES WASSERGEHALTS
(Trockenschrank 102 Grad C)
1. ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
Nach dieser Methode wird bestimmt der Wassergehalt von:
- Milchpulver mit hohem Fettgehalt,
- Milchpulver (Vollmilchpulver),
- teilentrahmtem Milchpulver,
- Magermilchpulver.
2. DEFINITION
Wassergehalt: der nach dieser Methode bestimmte
Massenverlust beim Trocknen.
3. PRINZIP
Die verbleibende Masse der Probe wird durch Trocknung bei
atmosphärischem Druck im Trockenschrank bei 102 +-
1 Grad C bis zur Massenkonstanz bestimmt. Der
Massenverlust wird als Massenprozent der Probe berechnet.
4. GERÄTE
4.1. Analysenwaage
4.2. Schalen, vorzugsweise aus Nickel, Aluminium, rostfreiem
Stahl oder Glas. Die Schalen müssen Deckel haben, die sehr
gut schließen, jedoch schnell abgenommen werden können.
Geeignete Abmessungen sind: Durchmesser 60 bis 80 mm und
Tiefe etwa 25 mm.
4.3. Trockenschrank mit atmosphärischem Druck, gut belüftet,
thermostatisch geregelt, für eine Temperatur von 102 +-
1 Grad C. Die Temperatur soll im ganzen Trockenschrank
gleichmäßig sein.
4.4. Exsikkator, mit frisch aktiviertem, einen
Feuchtigkeitsindikator enthaltenden Silikagel oder mit
einem gleichwertigen Trockenmittel.
5. DURCHFÜHRUNG
5.1. Die Schale (4.2) abdecken und mit dem Deckel in den
Trockenschrank (4.3) für etwa eine Stunde stellen.
5.2. Den Deckel auf die Schale setzen und die Schale in den
Exsikkator (4.4) stellen. Auf Raumtemperatur abkühlen
lassen und auf 0,1 mg genau abwiegen (M0).
5.3. Etwa 2 g der Trockenmilchprobe in die Schale überführen,
die Schale mit dem Deckel zudecken und die zugedeckte
Schale schnell auf 0,1 mg genau abwiegen (M1).
5.4. Die Schale abdecken und sie mit dem Deckel für zwei
Stunden in den Trockenschrank stellen.
5.5. Den Deckel aufsetzen, die zugedeckte Schale in den
Exsikkator überführen, auf Raumtemperatur abkühlen lassen
und schnell auf 0,1 mg genau wiegen.
5.6. Die Schale abdecken und mit dem Deckel eine Stunde im
Trockenschrank erhitzen.
5.7. Arbeitsgang 5.5 wiederholen.
5.8. Arbeitsgänge 5.6 und 5.7 wiederholen, bis die
Massenabnahme zwischen zwei aufeinanderfolgenden
Wiegevorgängen 0,5 mg nicht überschreitet oder bis die
Masse zunimmt. Wenn eine Massenzunahme eintritt, wird die
geringste erhaltene Masse für die Berechnung (6.1)
verwendet.
Das endgültige Gewicht wird als M2 bezeichnet.
6. AUSWERTUNG
6.1. Berechnung
Der Massenverlust beim Trocknen der Probe, ausgedruckt als
Masse in %, wird nach folgender Formel berechnet:
M2 - M0
------- x 100
M1 - M0
dabei ist: M0 = die Masse in g der Schale und ihres
Deckels
nach Arbeitsgang 5.2;
M1 = die Masse in g der Schale, ihres Deckels
und der Probe nach Arbeitsgang 5.3;
M2 = die Masse in g der Schale, ihres Deckels
und der getrockneten Probe nach
Arbeitsgang 5.5.
6.2. Wiederholbarkeit
Die Differenz zwischen den Ergebnissen von
Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar
nacheinander von demselben Untersucher mit der gleichen
Probe und unter denselben Bedingungen durchgeführt worden
sind, darf 0,1 g Wasser je 100 g Erzeugnis nicht
überschreiten.
METHODE 3: BESTIMMUNG DES FETTGEHALTS (RÖSE-GOTTLIEB-METHODE)
1. ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
Nach dieser Methode wird bestimmt der Fettgehalt von:
- ungezuckerter Kondensmilch mit hohem Fettgehalt,
- ungezuckerter Kondensmilch,
- ungezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch,
- ungezuckerter Kondensmagermilch,
- gezuckerter Kondensmilch,
- gezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch,
- gezuckerter Kondensmagermilch.
2. DEFINITION
Der Fettgehalt von Kondensmilch: der nach der angegebenen
Methode bestimmte Fettgehalt.
3. PRINZIP DER METHODE
Der Fettgehalt wird durch Extraktion des Fettes aus einer
Ammoniak-Alkohollösung der Probe mit Diäthyläther und
Petroläther und anschließender Verdampfung der
Lösungsmittel und Wiegen des Rückstands und Berechnung als
Massenprozent der Probe entsprechend dem
Röse-Gottlieb-Prinzip bestimmt.
4. REAGENZIEN
Alle Reagenzien sollen den im Blindversuch (6.1)
angegebenen Anforderungen entsprechen. Wenn nötig, können
die Reagenzien in Gegenwart von etwa 1 g Butterfett pro
100 ml Lösungsmittel erneut destilliert werden.
4.1 Ammoniaklösung, etwa 25% (m/m) NH3 (Dichte bei 20 Grad C
etwa 0,91 g/ml) oder eine stärkere Lösung bekannter
Konzentration.
4.2. Äthanol, 96 +- 2% (v/v) oder, wenn nicht vorhanden, mit
Methanol, Methyl-Äthyl-Keton oder Petroläther
denaturiertes Äthanol.
4.3. Diäthyläther, peroxidfrei.
Anmerkung 1:
Zur Prüfung auf Peroxide wird zu 10 ml Äther in einen
kleinen, mit Glasstopfen verschließbaren Meßzylinder, der
vorher mit etwas Äther ausgespült wurde, 1 ml einer frisch
zubereiteten 10%igen Kaliumjodidlösung gegeben, schütteln
und während einer Minute stehen lassen. In keiner der
beiden Schichten darf eine gelbe Verfärbung entstehen.
Anmerkung 2:
Der Diäthyläther kann frei von Peroxiden aufbewahrt
werden, indem eine feuchte Zinkfolie zugegeben wird, die
vorher für eine Minute in eine verdünnte, angesäuerte
Kupfersulfatlösung getaucht, dann mit Wasser abgewaschen
wurde. Für 1 l Diäthyläther eine Zinkfolie von zirka
8 000 mm2, die in genügend lange Streifen geschnitten ist,
verwenden, die mindestens bis zur Hälfte des Behälters
reichen.
4.4. Petroläther mit einem Siedebereich zwischen 30 und
60 Grad C.
4.5. Lösungsmittelmischung, kurz vor Verwendung durch Mischen
gleicher Volumina von Diäthyläther (4.3) und Petroläther
(4.4) hergestellt. (Man kann die Lösungsmittelmischung,
dort wo ihre Verwendung vorgeschrieben ist, durch
Diäthyläther oder Petroläther ersetzen.)
5. GERÄTE
5.1. Analysenwaage
5.2. Geeignete Extraktionsrohre oder Kolben, mit
eingeschliffenen Glasstopfen oder anderen Verschlüssen,
die gegen die verwendeten Lösungsmittel unempfindlich
sind.
5.3. Dünnwandige Stehkolben, Nennvolumen 150 bis 250 ml.
5.4. Trockenschrank mit atmosphärischem Druck, gut belüftet und
thermostatisch reguliert (für einen Betrieb bei 102 +-
1 Grad C eingestellt).
5.5. Siedesteinchen, fettfrei, nicht porös, bei Verwendung
nicht brüchig, zB Glasperlen oder Stückchen von
Siliciumcarbid (die Verwendung dieses Materials ist
wahlfrei; siehe 6.2.1).
5.6. Heber, passend zu den Extraktionsrohren.
5.7. Zentrifuge (wahlweise).
6. DURCHFÜHRUNG
6.1. Blindversuch
Gleichzeitig mit der Bestimmung des Fettgehalts der Probe
einen Blindversuch durchführen mit 10 ml destilliertem
Wasser unter Verwendung des gleichen
Extraktionsgerätetyps, der gleichen Reagenzien in den
gleichen Verhältnissen und unter Anwendung der gleichen
Arbeitsgänge wie nachstehend beschrieben, mit Ausnahme von
6.2.2. Wenn der Blindwert mehr als 0,5 mg beträgt, so
sollten die Reagenzien überprüft und das oder die unreinen
Reagenzien ersetzt oder gereinigt werden.
6.2. Durchführung der Untersuchung
6.2.1. Den Kolben (5.3) (gegebenenfalls mit den Siedesteinchen)
(5.5), die ein gemäßigtes Sieden während des Verdampfens
der Lösungsmittel erleichtern, im Trockenschrank (5.4)
während einer halben bis eine Stunde trocknen. Den Kolben
auf die Temperatur des Wägeraums abkühlen lassen und den
abgekühlten Kolben auf 0,1 mg genau wiegen.
6.2.2. Die vorbereitete Probe durchrühren und sofort, bei
gezuckerten Proben 2 bis 2,5 g, bei ungezuckerten Proben
4 bis 5 g direkt oder durch Differenzwägung auf 0,1 mg
genau in das Extraktionsgefäß (5.2) einwiegen. Wasser bis
zu einem Volumen von 10,5 ml hinzufügen, unter leichtem
Erwärmen (40 bis 50 Grad C) vorsichtig bis zur
vollständigen Verteilung des Erzeugnisses schütteln. Die
Probe muß vollständig dispergiert werden, anderenfalls ist
die Bestimmung zu wiederholen.
6.2.3. 1,5 ml Ammoniaklösung (25%) (4.1) oder ein äquivalentes
Volumen einer stärkeren Lösung hinzufügen und gut mischen.
6.2.4. 10 ml Äthanol (4.2) hinzufügen und die Flüssigkeiten
langsam aber vollständig im unverschlossenen Gerät
mischen.
6.2.5. 25 ml Diäthyläther (4.3) hinzufügen. Unter fließendem
Wasser abkühlen. Das Gerät schließen und während einer
Minute kräftig schütteln und dabei wiederholt stürzen.
6.2.6. Den Stopfen vorsichtig abnehmen und 25 ml Petroläther
hinzufügen (4.4), wobei die ersten wenigen Milliliter zum
Abspülen des Stopfens und der Innenseite des Gerätehalses
zu verwenden sind; die Spülflüssigkeit läßt man in das
Gerät fließen. Das Gerät wieder mit dem Stopfen schließen,
mehrmals während 30 Sekunden schütteln und wiederholt
stürzen. Wenn man bei dem unter 6.2.7 beschriebenen
Arbeitsgang kein Zentrifugieren vorsieht, so darf nicht zu
kräftig geschüttelt werden.
6.2.7. Das Gerät stehen lassen, bis die obere Flüssigkeitsschicht
klar geworden ist und sich eindeutig von der wäßrigen
Schicht getrennt hat. Man kann die Trennung auch mittels
einer geeigneten Zentrifuge (5.7) durchführen.
Anmerkung:
Bei Verwendung einer Zentrifuge, die nicht mit einem
dreiphasigen Motor ausgestattet ist, können Funken
entstehen, und es muß daher besonders darauf geachtet
werden, daß eine Explosion oder ein Brand verhindert
werden, welche durch die Anwesenheit von Ätherdämpfen
entstehen können (zB im Falle eines Rohrbruchs).
6.2.8. Den Stopfen abnehmen, ihn und die Innenseite des
Gerätehalses mit einigen Millilitern der
Lösungsmittelmischung (4.5) abspülen und die
Spülflüssigkeit in das Gerät fließen lassen. Durch
Dekantieren oder mit einem Heber sorgfältig und so
vollständig wie möglich die überstehende Schicht in den
Kolben (6.2.1) überführen.
Anmerkung:
Wenn die Überführung nicht mittels eines Hebers
durchgeführt wird, kann es notwendig sein, etwas Wasser
hinzuzufügen, um die Phasengrenze zwischen den beiden
Flüssigkeiten zur Erleichterung des Dekantierens zu
erhöhen.
6.2.9. Die Außen- und Innenseite des Gerätehalses oder die Spitze
und den unteren Teil des Hebers mit einigen Millilitern
der Lösungsmittelmischung abspülen. Die Spülflüssigkeit
der Geräteaußenseite in den Kolben fließen lassen und
diejenige der Innenseite und des Hebers in das
Extraktionsgerät.
6.2.10. Eine zweite Extraktion unter Wiederholung der unter 6.2.5
bis einschließlich 6.2.9 beschriebenen Arbeitsgänge,
jedoch unter Anwendung von nur 15 ml Diäthyläther und
15 ml Petroläther durchführen.
6.2.11. Eine dritte Extraktion gemäß 6.2.10, jedoch ohne die
letzte Spülung (6.2.9) durchführen.
Anmerkung:
Bei ungezuckerter und gezuckerter Kondensmagermilch ist
die dritte Extraktion nicht notwendig.
6.2.12. Durch sorgfältiges Verdampfen oder Destillieren so viel
wie möglich an Lösungsmittel (einschließlich des Äthanols)
entfernen. Wenn das Fassungsvermögen des Kolbens klein
ist, so muß nach jeder Extraktion auf die oben
beschriebene Weise etwas Lösungsmittel entfernt werden.
6.2.13. Wenn kein Lösungsmittelgeruch mehr vorhanden ist, den
Kolben liegend während einer Stunde im Trockenschrank
erhitzen.
6.2.14. Den Kolben auf die Temperatur des Wägeraums abkühlen
lassen und auf 0,1 mg genau wiegen.
6.2.15. Die beschriebenen Arbeitsgänge 6.2.13 und 6.2.14
wiederholen, bis die Massendifferenz zweier
aufeinanderfolgender Wägungen weniger als 0,5 mg ausmacht
oder bis die Masse zunimmt. Bei Auftreten einer
Massenzunahme wird bei der Berechnung (7.1) die geringste
erhaltene Masse verwendet. Das endgültig erhaltene Gewicht
wird als M1 g bezeichnet.
6.2.16. 15 bis 25 ml Petroläther hinzufügen, um zu prüfen, ob die
extrahierte Substanz vollständig löslich ist. Das
Lösungsmittel leicht erwärmen und schütteln, bis das ganze
Fett gelöst ist.
6.2.16.1. Wenn die extrahierte Substanz im Petroläther vollständig
löslich ist, so ist der Unterschied zwischen den Wägungen
unter 6.2.1 und 6.2.15 die Masse des Fettes.
6.2.16.2. Wenn unlösliche Substanzen vorhanden sind oder im Falle
von Zweifel das im Kolben enthaltene Fett vollständig
durch wiederholtes Waschen mit warmem Petroläther
extrahieren, wobei das Unlösliche sich vor jedem
Dekantieren absetzen soll. Dreimal die Außenseite des
Kolbenhalses spülen. Den Kolben liegend eine Stunde im
Trockenschrank erhitzen, wie oben angegeben (6.2.1), auf
die Temperatur des Wägeraumes abkühlen lassen und auf
0,1 mg genau wiegen. Die Fettmenge ist die Differenz
zwischen der Masse nach 6.2.15 und dieser endgültigen
Masse.
7. AUSWERTUNG
7.1. Berechnung
Die in Gramm ausgedrückte Masse des extrahierten Fettes
ist:
(M1 - M2) - (B1 - B2)
und der Fettgehalt der Probe in % ist:
(M1 - M2) - (B1 - B2)
--------------------- x 100
S
Dabei bedeutet:
M1 = Masse des Kolbens M mit dem Fett nach
Arbeitsgang 6.2.15 in g;
M2 = Masse des Kolbens M in g nach Arbeitsgang 6.2.1 oder
im Fall von Ungelöstem oder Zweifel nach
Arbeitsgang 6.2.16.2;
B1 = Masse des Kolbens B in g vom Blindversuch nach
Arbeitsgang 6.2.15;
B2 = Masse des Kolbens B in g nach Arbeitsgang 6.2.1 oder
im Falle von Ungelöstem oder Zweifel nach
Arbeitsgang 6.2.16.2;
S = Masse der verwendeten Probe in g.
7.2. Wiederholbarkeit
Die Differenz zwischen den Ergebnissen von
Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar
nacheinander von demselben Untersucher und unter denselben
Bedingungen mit der gleichen Probe durchgeführt worden
sind, darf 0,05 g Fett pro 100 g des Erzeugnisses nicht
überschreiten.
METHODE 4: BESTIMMUNG DES FETTGEHALTS (RÖSE-GOTTLIEB-METHODE)
1. ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
Nach dieser Methode wird bestimmt der Fettgehalt von:
- Milchpulver mit hohem Fettgehalt,
- Milchpulver (Vollmilchpulver),
- teilentrahmtem Milchpulver,
- Magermilchpulver.
2. DEFINITION
Der Fettgehalt von getrockneter Milch: der nach der
angegebenen Methode bestimmte Fettgehalt.
3. PRINZIP DER METHODE
Der Fettgehalt wird durch Extraktion des Fettes aus einer
Ammoniak-Alkohollösung des Milchpulvers mit Diäthyläther
und Petroläther und anschließender Verdampfung der
Lösungsmittel und Wiegen des Rückstands und Berechnung als
Massenprozent der Probe entsprechend dem
Röse-Gottlieb-Prinzip bestimmt.
4. REAGENZIEN
Alle Reagenzien sollen den im Blindversuch (6.1)
angegebenen Anforderungen entsprechen. Wenn nötig, können
die Lösungsmittel in Gegenwart von etwa 1 g Butterfett pro
100 ml Lösungsmittel erneut destilliert werden.
4.1. Ammoniaklösung, etwa 25% (m/m) NH3 (Dichte bei 20 Grad C
etwa 0,91 g/ml) oder eine stärkere Lösung bekannter
Konzentration.
4.2. Äthanol, 96 +- 2% (v/v) oder, wenn nicht vorhanden, mit
Methanol, Äthyl-Keton oder Petroläther denaturiertes
Äthanol.
4.3. Diäthyläther, peroxidfrei
Anmerkung 1:
Zur Prüfung auf Peroxide wird zu 10 ml Äther in einen
kleinen, mit Glasstopfen verschließbaren Meßzylinder, der
vorher mit etwas Äther ausgespült wurde, 1 ml einer frisch
zubereiteten 10%igen Kaliumjodidlösung gegeben, schütteln
und während einer Minute stehen lassen. In keiner der
beiden Schichten darf eine gelbe Verfärbung entstehen.
Anmerkung 2:
Der Diäthyläther kann frei von Peroxiden aufbewahrt
werden, indem eine feuchte Zinkfolie zugegeben wird, die
vorher während einer Minute in eine verdünnte, angesäuerte
Kupfersulfatlösung getaucht, dann mit Wasser abgewaschen
wurde. Für 1 l Diäthyläther eine Zinkfolie von ca.
8 000 mm2, die in genügend lange Streifen geschnitten ist,
verwenden, so daß diese mindestens bis zur Hälfte des
Behälters reichen.
4.4. Petroläther mit einem Siedebereich zwischen 30 und
60 Grad C.
4.5. Lösungsmittelmischung, kurz vor Verwendung durch Mischen
gleicher Volumina von Diäthyläther (4.3) und Petroläther
(4.4) hergestellt. (Man kann die Lösungsmittelmischung
dort, wo ihre Verwendung vorgeschrieben ist, durch
Diäthyläther oder Petroläther ersetzen.)
5. GERÄTE
5.1. Analysenwaage
5.2. Geeignete Extraktionsrohre oder Kolben mit
eingeschliffenem Glasstopfen oder anderen Verschlüssen,
die gegen die verwendeten Lösungsmittel unempfindlich
sind.
5.3. Dünnwandige Stehkolben, Nennvolumen 150 bis 250 ml
5.4. Trockenschrank mit atmosphärischem Druck, gut belüftet und
thermostatisch reguliert (für einen Betrieb bei 102 +-
1 Grad C eingestellt)
5.5. Siedesteinchen, fettfrei, nicht porös, bei Verwendung
nicht brüchig, zB Glasperlen oder Stückchen von
Siliciumcarbid (die Verwendung dieses Materials ist
wahlfrei; siehe 6.2.1)
5.6. Wasserbad, bei 60 bis 70 Grad C
5.7. Heber, passend zu den Extraktionsrohren
5.8. Zentrifuge (wahlweise)
6. DURCHFÜHRUNG
6.1. Blindversuch
Gleichzeitig mit der Bestimmung des Fettgehalts der Probe
einen Blindversuch durchführen mit 10 ml destilliertem
Wasser unter Verwendung des gleichen
Extraktionsgerätetyps, der gleichen Reagenzien in den
gleichen Verhältnissen und unter Anwendung der gleichen
Arbeitsgänge wie nachstehend beschrieben, mit Ausnahme von
6.2.2. Wenn der Blindwert mehr als 0,5 mg beträgt, so
sollten die Reagenzien überprüft und das oder die unreinen
Reagenzien ersetzt oder gereinigt werden.
6.2. Durchführung der Untersuchung
6.2.1. Den Kolben (5.3) (gegebenenfalls mit den Siedesteinchen
(5.5), die ein gemäßigtes Sieden während des Verdampfens
der Lösungsmittel erleichtern) im Trockenschrank (5.4)
während einer halben bis eine Stunde trocknen. Den Kolben
auf die Temperatur des Wägeraums abkühlen lassen und den
abgekühlten Kolben auf 0,1 mg genau wiegen.
6.2.2. Entweder direkt oder durch Differenzwägung zirka 1 g
Vollmilchpulver oder ca. 1,5 g teilentrahmtes Milchpulver
oder Magermilchpulver auf 0,1 mg genau in das
Extraktionsgerät (5.2) einwiegen. 10 ml Wasser hinzufügen
und bis zur vollständigen Lösung des Milchpulvers leicht
schütteln (bei einigen Proben kann Erwärmung notwendig
sein).
6.2.3. 1,5 ml Ammoniaklösung (25%) (4.1) hinzufügen oder ein
äquivalentes Volumen einer stärkeren Lösung und im
Wasserbad (5.6) unter gelegentlichem Umschwenken
15 Minuten auf 60 bis 70 Grad C erwärmen, danach kühlen,
zB unter fließendem Wasser.
6.2.4. 10 ml Äthanol (4.2) hinzufügen und die Flüssigkeiten
vorsichtig aber vollständig im unverschlossenen
Extraktionsgerät mischen.
6.2.5. 25 ml Diäthyläther (4.3) hinzufügen, unter fließendem
Wasser kühlen. Das Gerät schließen und eine Minute lang
kräftig schütteln und dabei mehrmals stürzen.
6.2.6. Den Stopfen vorsichtig abnehmen und 25 ml Petroläther
hinzufügen (4.4), wobei die ersten wenigen Milliliter zum
Abspülen des Stopfens und der Innenseite des Gerätehalses
zu verwenden sind; die Spülflüssigkeit läßt man in das
Gerät fließen. Das Gerät wieder mit dem Stopfen schließen,
mehrmals während 30 Sekunden schütteln und wiederholt
stürzen. Wenn man bei dem unter 6.2.7 beschriebenen
Arbeitsgang kein Zentrifugieren vorsieht, so darf nicht zu
kräftig geschüttelt werden.
6.2.7. Das Gerät stehen lassen, bis die obere Flüssigkeitsschicht
klar geworden ist und sich deutlich von der wäßrigen
Schicht getrennt hat. Man kann die Trennung auch mittels
einer geeigneten Zentrifuge (5.8) durchführen.
Anmerkung:
Bei Verwendung einer Zentrifuge, die nicht mit einem
dreiphasigen Motor ausgestattet ist, können Funken
entstehen, und es muß daher besonders darauf geachtet
werden, daß eine Explosion oder ein Brand verhindert
werden, welche durch die Anwesenheit von Ätherdämpfen
entstehen können (zB im Falle eines Rohrbruchs).
6.2.8. Den Stopfen abnehmen, ihn und die Innenseite des
Gerätehalses mit einigen Millilitern der
Lösungsmittelmischung (4.5) abspülen und die
Spülflüssigkeit in das Gerät fließen lassen. Durch
Dekantieren oder mit einem Heber (5.7) sorgfältig und so
vollständig wie möglich die überstehende Schicht in den
Kolben (6.2.1) überführen.
Anmerkung:
Wenn die Überführung nicht mittels eines Hebers
durchgeführt wird, kann es notwendig sein, etwas Wasser
hinzuzufügen, um die Phasengrenze zwischen den beiden
Flüssigkeiten zur Erleichterung des Dekantierens zu
erhöhen.
6.2.9. Die Außen- und Innenseite des Gerätehalses oder die Spitze
und den unteren Teil des Hebers mit einigen Millilitern
der Lösungsmittelmischung abspülen. Die Spülflüssigkeit
der Geräteaußenseite in den Kolben fließen lassen und
diejenige der Innenseite und des Hebers in das
Extraktionsgerät.
6.2.10. Eine zweite Extraktion unter Wiederholung der unter 6.2.5
bis einschließlich 6.2.9 beschriebenen Arbeitsgänge,
jedoch unter Anwendung von nur 15 ml Diäthyläther und
15 ml Petroläther durchführen.
6.2.11. Eine dritte Extraktion gemäß 6.2.10, jedoch ohne die
letzte Spülung (6.2.9) durchführen.
Anmerkung:
Bei Magermilchpulver ist die dritte Extraktion nicht
notwendig.
6.2.12. Durch sorgfältiges Verdampfen oder Destillieren so viel
wie möglich an Lösungsmittel (einschließlich des Äthanols)
entfernen. Wenn das Fassungsvermögen des Kolbens klein
ist, so muß nach jeder Extraktion auf die oben
beschriebene Weise etwas Lösungsmittel entfernt werden.
6.2.13. Wenn kein Lösungsmittelgeruch mehr vorhanden ist, den
Kolben liegend während einer Stunde im Trockenschrank
erhitzen.
6.2.14. Den Kolben auf die Temperatur des Wägeraums abkühlen
lassen, wie weiter oben angeführt (6.2.1), und auf 0,1 mg
genau wiegen.
6.2.15. Die beschriebenen Arbeitsgänge 6.2.13 und 6.2.14
wiederholen, bis die Massendifferenz zweier
aufeinanderfolgender Wägungen weniger als 0,5 mg ausmacht
oder bis die Masse zunimmt.
Bei Auftreten einer Massenzunahme wird bei der Berechnung
(7.1) die geringste erhaltene Masse verwendet. Das
endgültig erhaltene Gewicht wird als M1 g bezeichnet.
6.2.16. 15 bis 25 ml Petroläther hinzufügen, um zu prüfen, ob die
extrahierte Substanz vollständig löslich ist. Das
Lösungsmittel leicht erwärmen und schütteln, bis das ganze
Fett gelöst ist.
6.2.16.1. Wenn die extrahierte Substanz im Petroläther vollständig
löslich ist, so ist der Unterschied zwischen den Wägungen
unter 6.2.1 und 6.2.15 die Masse des Fettes.
6.2.16.2. Wenn unlösliche Substanzen vorhanden sind, oder im Falle
von Zweifel das im Kolben enthaltene Fett vollständig
durch wiederholtes Waschen mit warmem Petroläther
extrahieren, wobei das Unlösliche sich vor jedem
Dekantieren absetzen soll. Dreimal die Außenseite des
Kolbenhalses spülen.
Den Kolben liegend eine Stunde im Trockenschrank erhitzen,
wie oben angegeben (6.2.1), auf die Temperatur des
Wägeraums abkühlen lassen und auf 0,1 mg genau wiegen. Die
Fettmenge ist die Differenz zwischen der Masse nach 6.2.15
und dieser endgültigen Masse.
7. AUSWERTUNG
7.1. Berechnung
Die in Gramm ausgedrückte Masse des extrahierten Fettes
ist:
(M1 - M2) - (B1 - B2)
und der Fettgehalt der Probe in % ist:
(M1 - M2) - (B1 - B2)
--------------------- x 100
S
Dabei bedeutet:
M1 = Masse des Kolbens M mit dem Fett nach
Arbeitsgang 6.2.15 in g;
M2 = Masse des Kolbens M in g nach dem
Arbeitsgang 6.2.1 oder im Fall von Ungelöstem oder
Zweifel nach Arbeitsgang 6.2.16.2;
B1 = Masse des Kolbens B in g vom Blindversuch nach
Arbeitsgang 6.2.15;
B2 = Masse des Kolbens B in g nach Arbeitsgang 6.2.1 oder
im Falle von Ungelöstem oder Zweifel nach
Arbeitsgang 6.2.16.2;
S = Masse der verwendeten Probe in g.
7.2. Wiederholbarkeit
Die Differenz zwischen den Ergebnissen von
Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar
nacheinander von demselben Untersucher mit der gleichen
Probe und unter denselben Bedingungen durchgeführt worden
sind, darf 0,2 g Fett pro 100 g des Erzeugnisses nicht
überschreiten mit Ausnahme von Magermilchpulver, bei dem
die Differenz 0,1 g Fett pro 100 g des Erzeugnisses nicht
überschreiten darf.
METHODE 5: BESTIMMUNG DES SACCHAROSEGEHALTS
(POLARIMETRISCHE METHODE)
1. ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
Nach dieser Methode wird bestimmt der Saccharosegehalt
von:
- gezuckerter Kondensmilch,
- gezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch,
- gezuckerter Kondensmagermilch.
Die Proben dürfen keinen Invertzucker enthalten.
2. DEFINITION
Der Saccharosegehalt von gezuckerter Kondensmilch: der
nach dieser Methode bestimmte Saccharosegehalt.
3. PRINZIP DER METHODE
Die Methode beruht auf dem Prinzip der Inversion nach
Clerget: eine milde Säurebehandlung, die eine vollständige
Hydrolyse bei Saccharose, jedoch fast keine bei Lactose
oder anderen Zuckerarten hervorruft. Der Saccharosegehalt
ergibt sich aus der Änderung des Drehungsvermögens der
Lösung.
Ein klares Filtrat der Probe ohne Mutarotation durch
Lactose wird durch Behandlung der Lösung mit Ammoniak,
nachfolgender Neutralisation und Fällung mit nacheinander
zugesetzter Zinkacetat- und
Kaliumhexacyanoferrat(II)lösung hergestellt.
In einem Teil des Filtrats wird die Saccharose unter
besonderen, diesem Milchfiltrat entsprechenden Bedingungen
hydrolysiert.
Aus dem Drehungsvermögen des Filtrats vor und nach der
Inversion wird der Saccharosegehalt mit Hilfe von
entsprechenden Formeln berechnet.
4. REAGENZIEN
4.1. Zinkacetatlösung, 1 M: 21,9 g kristallisiertes Zinkacetat
(Zn(C2H3O2)2.2 H2O und 3 ml Eisessig auf 100 ml mit Wasser
auffüllen.
4.2. Kaliumhexacyanoferrat(II)lösung, 0,25 M: 10,6 g
kristallisiertes Kaliumhexacyanoferrat(II)
K4(Fe(CN)6).3 H2O auf 100 ml mit Wasser auffüllen.
4.3. Salzsäurelösung, 6,35 +- 0,20 M (20 bis 22%) oder 5,0 +-
0,2 M (16 bis 18%)
4.4. Ammoniaklösung, 2,0 +- 0,2 M (3,5%)
4.5. Essigsäurelösung, 2,0 +- 0,2 M (12%)
4.6. Bromothymolblau-Indikator, 1%ige Lösung (m/v) in Äthanol
5. GERÄTE
5.1. Waage, Empfindlichkeit 10 mg
5.2. Polarimeter-Rohr, 2 dm, mit genau kalibrierter Länge
5.3. Polarimeter oder Saccharimeter:
a) Polarimeter mit Natriumlicht oder grünem
Quecksilberlicht (Quecksilberdampflampe mit Prisma oder
dem speziellen Wratten-Filter Nr. 77A), das mit einer
Genauigkeit von mindestens 0,05 Winkelgraden abgelesen
werden kann;
b) Saccharimeter mit internationaler Zuckerskala, unter
Verwendung von weißem, durch ein 15 mm dickes Filter
einer 6%igen Kaliumdichromatlösung geleiteten Licht
oder Natriumlicht mit einer Ablesegenauigkeit von
mindestens 0,1 Grad auf der internationalen
Zuckerskala.
5.4. Wasserbad, eingestellt auf 60 +- 1 Grad C
6. DURCHFÜHRUNG
6.1. Kontrollbestimmung
Zur Überprüfung der Methode, der Reagenzien und der Geräte
nach der nachstehenden Methode eine
Doppelkontrollbestimmung durchführen, unter Verwendung
eines Gemisches von 100 g Milch oder 110 g Magermilch und
18,00 g reiner Saccharose; diese Mischung entspricht
40,00 g kondensierter Milch mit einem Saccharosegehalt von
45%. Den Zuckergehalt anhand der Formel unter 7 berechnen,
wobei in der Formel 1 für M, F und P die gewogene
Milchmenge, der Fettgehalt und der Eiweißgehalt dieser
Milch, und in der Formel 2 für M die Zahl 40,00 eingesetzt
werden. Der Mittelwert der festgestellten Werte sollte
nicht um mehr als 0,2% von den tatsächlichen 45,0%
abweichen.
6.2. Bestimmung
6.2.1. Etwa 40 g der gut durchgemischten Probe mit einer
Genauigkeit von 10 mg in ein 100 ml fassendes Becherglas
einwiegen. 50 ml heißes Wasser (80 bis 90 Grad C)
hinzufügen und gut mischen.
6.2.2. Die Mischung quantitativ in einen 200-ml-Meßkolben
überführen und das Becherglas mehrmals mit kleinen Mengen
destillierten Wassers von 60 Grad C bis zu einem
Gesamtvolumen von 120 bis 150 ml nachspülen. Mischen und
auf Zimmertemperatur abkühlen.
6.2.3. 5 ml der verdünnten Ammoniaklösung (4.4) hinzufügen.
Erneut mischen und dann 15 Minuten stehen lassen.
6.2.4. Den Ammoniak durch Zugabe einer äquivalenten Menge
verdünnter Essigsäurelösung (4.5) neutralisieren. Vorher
die genaue Zahl von Milliliter durch Titration der
Ammoniaklösung mit Bromthymolblau als Indikator (4.6)
bestimmen. Mischen.
6.2.5. 12,5 ml Zinkacetatlösung (4.1) unter vorsichtigem
Vermischen durch kreisende Bewegung des geneigten Kolbens
hinzufügen.
6.2.6. In gleicher Weise wie bei der Acetatlösung 12,5 ml
Kaliumhexacyanoferratlösung(II) (4.2) hinzufügen.
6.2.7. Den Inhalt des Kolbens auf 20 Grad C bringen und Wasser
(von 20 Grad C) bis zur 200-ml-Marke hinzufügen.
Anmerkung:
Bis zu diesem Stadium sollten alle Zusätze von Wasser oder
Reagenzien in einer solchen Weise erfolgen, daß die
Bildung von Luftblasen vermieden wird, und mit dem
gleichen Ziel sollte jedes Mischen durch kreisende
Bewegung des Kolbens und nicht durch Schütteln erfolgen.
Luftblasen, die vor der vollständigen Verdünnung auf
200 ml festgestellt werden, können durch vorübergehenden
Anschluß des Kolbens an eine Vakuumpumpe und kreisende
Bewegung des Kolbens beseitigt werden.
6.2.8. Den Kolben mit einem trockenen Stopfen verschließen und
durch kräftiges Schütteln gründlich mischen.
6.2.9. Einige Minuten stehen lassen und dann durch ein trockenes
Filterpapier filtrieren und die ersten 25 ml Filtrat
verwerfen.
6.2.10. Direkte Polarisation: die optische Drehung des Filtrats
bei +- 1 Grad C bestimmen.
6.2.11. Inversion: 40 ml des wie oben erhaltenen Fitrats in einen
50-ml-Meßkolben pipettieren. 6,0 ml 6,35 M oder 7,5 ml
5,0 M Salzsäure (4.3) hinzugeben.
Den Kolben für 15 Minuten in ein Wasserbad von 60 Grad C
stellen, wobei der Kolben bis zum Hals eingetaucht wird.
Durch kreisende Bewegung während der ersten 5 Minuten
mischen; in dieser Zeit sollte der Inhalt des Kolbens die
Temperatur des Bades erreicht haben. Auf 20 Grad C
abkühlen und bis zur 50-ml-Marke mit Wasser von 20 Grad C
auffüllen. Mischen und bei dieser Temperatur eine Stunde
stehen lassen.
6.2.12. Polarisation nach Inversion
Die Drehung der invertierten Lösung bei 20 +- 0,2 Grad C
bestimmen. (Wenn die Temperatur T der Flüssigkeit im
Polarisationsrohr jedoch während der Messung um mehr als
0,2 Grad von 20 Grad C abweicht, muß die unter Ziffer 7.2
angegebene Temperaturkorrektur angewandt werden.)
7. AUSWERTUNG
7.1. Berechnung
Berechnen des Saccharosegehalts mit folgenden Formeln:
M
1 v = ---(1,08F+1,55P)
100
D-1,25 I V-v V
2 S = --------x---x---%
Q V LxM
S = Saccharosegehalt,
M = Masse der eingewogenen Probe in Gramm,
F = Fettgehalt in der Probe in %,
P = Eiweißgehalt (N x 6,38) in der Probe in %,
V = Volumen in ml, auf das die Probe vor dem Filtrieren
verdünnt wurde,
v = Korrektur in ml für das Volumen des durch die Fällung
gebildeten Niederschlags,
D = direkte Polarimeter-Ablesung (Polarisation vor der
Inversion),
I = Polarimeter-Ablesung nach der Inversion,
L = Länge in dm des Polarimeterrohrs,
Q = Inversionsfaktor, dessen Werte unten angegeben werden.
Anmerkungen:
a) Wenn genau 40,00 g Kondensmilch eingewogen und ein
Polarimeter mit Natriumlicht, Winkelgraden und einem
Polarimeterrohr von 2 dm Länge bei 20 +- 0,1 Grad C
verwendet werden, kann der Saccharosegehalt normaler
Kondensmilch (C = 9) mit der folgenden Formel berechnet
werden:
S = (D - 1,25 I) x (2,833 - 0,00612 F - 0,00878 P).
b) Wenn die Polarisation nach der Inversion bei einer von
20 Grad C abweichenden Temperatur (T) gemessen wird,
müssen die Werte multipliziert werden mit:
(1 + 0,0037 (T - 20))
7.2. Werte für den Inversionsfaktor Q
Die folgenden Formeln ergeben genaue Werte für Q bei
verschiedenen Lichtquellen, mit Korrekturen für
Konzentration und Temperatur:
Natriumlicht und Polarimeter mit Winkelgraden:
Q = 0,8825 + 0,0006 (C - 9) - 0,0033 (T - 20);
grünes Quecksilberlicht und Polarimeter mit Winkelgraden:
Q = 1,0392 + 0,0007 (C - 9) - 0,0039 (T - 20);
weißes Licht mit Dichromatfilter und Saccharimeter mit
internationalen Zuckerskalagraden:
Q = 2,549 + 0,0017 (C - 9) - 0,0095 (T - 20).
In den obigen Formeln sind:
C = Gesamtgehalt an Zucker in der invertierten Lösung
entsprechend der polarimetrischen Messung in Prozent,
T = Temperatur der invertierten Lösung bei der
polarimetrischen Messung.
Anmerkung 1:
Der Gehalt an Gesamtzucker in % (C) in der invertierten
Lösung kann aus der direkten Ablesung und der Änderung
nach der Inversion in der üblichen Weise unter Verwendung
der normalen Werte für das spezifische Drehungsvermögen
von Saccharose, Lactose und Invertzucker berechnet werden.
Die Korrektur 0,0006 (C - 9) usw. ist nur dann genau, wenn
C etwa = 9 ist; bei normaler Kondensmilch kann auf diese
Korrektur verzichtet werden, da C nahe bei 9 liegt.
Anmerkung 2:
Eine Temperaturabweichung von 1 Grad C gegenüber der
Meßtemperatur von 20 Grad C macht bei der direkten
Ablesung wenig aus, jedoch Abweichungen von mehr als
0,2 Grad C bei der Ablesung nach der Inversion erfordern
eine Korrektur. Die Korrektur -0,0033 (T - 20) usw. ist
nur zwischen 18 Grad C und 22 Grad C genau.
7.3. Wiederholbarkeit
Die Differenz zwischen den Ergebnissen von
Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar
nacheinander von demselben Untersucher mit der gleichen
Probe und unter denselben Bedingungen durchgeführt worden
sind, darf 0,3 g Saccharose/100 g Kondensmilch nicht
überschreiten.
METHODE 6: BESTIMMUNG DES MILCHSÄURE- UND LACTATGEHALTS
1. ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
Nach dieser Methode wird bestimmt der Milchsäure- und
Lactatgehalt von:
- Milchpulver mit hohem Fettgehalt,
- Milchpulver (Vollmilchpulver),
- teilentrahmtem Milchpulver,
- Magermilchpulver.
2. DEFINITION
Milchsäure- und Lactatgehalt von getrockneter Milch: der
nach dieser Methode bestimmte Milchsäure- und
Lactatgehalt, berechnet als Milchsäure.
3. PRINZIP DER METHODE
Fett, Protein und Lactose werden gleichzeitig durch Zusatz
von Kupfersulfat und Calciumhydroxid und anschließende
Filtration entfernt.
Die Milchsäure im Filtrat wird durch konzentrierte
Schwefelsäure in Gegenwart von Kupfersulfat in Acetaldehyd
umgewandelt.
Der entstandene Acetaldehyd wird kolorimetrisch unter
Verwendung von 4-Hydroxydiphenyl bestimmt.
Der Milchsäure- und Lactatgehalt wird in mg Milchsäure pro
100 g fettfreier Trockenmasse ausgedrückt.
4. REAGENZIEN
4.1. Kupfer(II)sulfatlösung: 250 g Kupfer(II)sulfat (CuSo4.5
H2O) in Wasser auflösen und auf 1 000 ml verdünnen.
4.2. Calciumhydroxid-Suspension:
4.2.1. 300 g Calciumhydroxid (Ca(OH)2) in einem Mörser mit Wasser
unter Verwendung von insgesamt 900 ml mahlen. Die
Suspension ist vor Gebrauch frisch herzustellen.
4.2.2. Alternativ: 300 g Calciumhydroxid (Ca(OH)2) in einem
Mörser mit Wasser unter Verwendung von insgesamt 1 400 ml
mahlen. Die Suspension ist vor Gebrauch frisch
herzustellen.
4.3. Schwefelsäure-Kupfer(II)sulfatlösung: Zu 300 ml
Schwefelsäure (95,5 bis 97,0% (m/m) H2SO4) 0,5 ml der
Kupfer(II)sulfatlösung (4.1) hinzufügen.
4.4. Lösung von 4-Hydroxydiphenyl (C6H5C6H4OH): Durch Schütteln
und leichtes Erhitzen 0,75 g 4-Hydroxydiphenyl in 5 ml
einer wäßrigen Lösung von Natriumhydroxid auflösen, die
5 g NaOH pro 100 ml enthält. Mit Wasser auf 50 ml in einem
Meßkolben verdünnen. Die Lösung an einem dunklen und
kühlen Ort in einer braunen Glasflasche aufbewahren. Nicht
verwenden, falls Farbänderungen oder Trübungen auftreten.
Die maximale Lagerfähigkeit beträgt 72 Stunden.
4.5. Milchsäure-Standardlösung: Kurz vor der Verwendung
0,1067 g Lithiumlactat (CH3CHOHCOOLi) in Wasser auflösen
und in einem Meßkolben auf 1 000 ml verdünnen. 1 ml dieser
Lösung entspricht 0,1 mg Milchsäure.
4.6. Rekonstituierte Standardmilch: Mehrere Proben Trockenmilch
von hoher Qualität werden im Vorwege analysiert. Zur
Aufstellung der Eichkurve die Probe auswählen, die den
geringsten Milchsäuregehalt hat und die nicht mehr als
30 mg Milchsäure pro 100 g fettfreier Trockenmasse
enthält. Die Arbeitsschritte gemäß 6.2.1 und 6.2.2
einhalten.
5. GERÄTE
5.1. Analysenwaage
5.2. Spektralphotometer, geeignet für Ablesungen bei einer
Wellenlänge von 570 nm.
5.3. Wasserbad bei 30 +- 2 Grad C
5.4. Mörser und Pistill
5.5. Filterpapier (Schleicher und Schüll 595, Whatman 1 oder
äquivalent)
5.6. Reagenzgläser aus Pyrex oder äquivalent (Abmessungen
25 x 150 mm)
Anmerkung:
Alle Glasgefäße müssen vollkommen rein und nur für die
Verwendung zu dieser Bestimmung vorgesehen sein.
Glasgefäße, die Niederschläge enthalten, mit
konzentrierter Salzsäure spülen und dann auswaschen.
6. DURCHFÜHRUNG
6.1. Blindversuch
Eine Blindprobe durchführen, indem 30 ml Wasser in einen
50-ml-Meßkolben gegeben werden und wie unter 6.2.4 bis
einschließlich 6.2.11 beschrieben weiter verfahren wird.
Wenn die Ergebnisse des Blindversuchs, gegen Wasser
gemessen, das Äquivalent von 20 mg Milchsäure pro 100 g
fettfreier Trockenmasse überschreiten, sollten die
Reagenzien geprüft werden und die unreinen Reagenzien bzw.
das unreine Reagenz ersetzt werden. Den Blindversuch
gleichzeitig mit der Untersuchung der Probe durchführen.
6.2. Bestimmung
Anmerkung: Verunreinigungen insbesondere mit Speichel und
Schweiß vermeiden.
6.2.1. Der Gehalt an fettfreier Trockenmasse (a) der Probe wird
durch Abzug des Fettgehalts (erhalten nach Methode 4) und
des Wassergehalts (erhalten nach Methode 2) von 100
errechnet.
1 000
6.2.2. ------ g der Probe auf 0,1 g genau abwiegen. Zu dieser
a - 10
Probemenge 100 ml Wasser geben, gründlich mischen.
6.2.3. 5 ml der erhaltenen Lösung in einen 50-ml-Meßkolben
pipettieren und mit Wasser auf etwa 30 ml verdünnen.
6.2.4. Unter Umschwenken langsam 5 ml der Kupfersulfatlösung
(4.1) hinzufügen und zehn Minuten stehen lassen.
6.2.5. Unter Umschwenken langsam 5 ml der
Calciumhydroxidsuspension 4.2.1 oder 10 ml der
Calciumhydroxidsuspension 4.2.2 hinzufügen.
6.2.6. Auf 50 ml mit Wasser verdünnen, kräftig schütteln, zehn
Minuten stehen lassen, dann filtrieren. Die ersten
Filtratanteile verwerfen.
6.2.7. 1 ml des Filtrats in ein Reagenzglas (5.6) pipettieren.
6.2.8. Mit einer Bürette oder einer graduierten Pipette 6,0 ml
der Schwefelsäure-Kupfersulfatlösung (4.3) in das
Reagenzglas geben. Mischen.
6.2.9. Das Reagenzglas fünf Minuten lang in kochendem Wasserbad
erhitzen. Unter fließendem Wasser auf Raumtemperatur
abkühlen.
6.2.10. 2 Tropfen 4-Hydroxydiphenyl-Reagenz (4.4) hinzufügen und
kräftig schütteln, um das Reagenz gleichmäßig in der
ganzen Flüssigkeit zu verteilen. Das Reagenzglas in das
Wasserbad von 30 +- 2 Grad C bringen; es dort 15 Minuten
belassen, von Zeit zu Zeit schütteln.
6.2.11. Das Reagenzglas 90 Sekunden in das kochende Wasserbad
einsetzen. Unter fließendem Wasser auf Raumtemperatur
abkühlen.
6.2.12. Die optische Dichte gegen den Blindversuch (6. 1)
innerhalb von drei Stunden bei der unter 5.2 angegebenen
Wellenlänge messen.
6.2.13. Falls die optische Dichte diejenige des höchsten Punktes
der Eichkurve überschreitet, die Untersuchung unter
Verwendung einer geeigneten Verdünnung des unter 6.2.6
erhaltenen Filtrats wiederholen.
6.3. Erstellung der Eichkurve
6.3.1. 5 ml der rekonstituierten Milch (4.6) in fünf
50-ml-Meßkolben pipettieren. In diese Kolben 0, 1, 2, 3
bzw. 4 ml der Eichlösung (4.5) pipettieren, um so
Eichlösungen zu erhalten, die 0, 20, 40, 60 und 80 mg
zugesetzter Milchsäure pro 100 g fettfreier Trockenmasse
des Milchpulvers entsprechen.
6.3.2. Mit Wasser auf etwa 30 ml verdünnen und wie unter 6.2.4
bis einschließlich 6.2.11 beschrieben behandeln.
6.3.3. Die optischen Dichten der Standards (6.3.1) gegen den
Blindversuch (6.1) bei der unter 5.2 angegebenen
Wellenlänge messen. In ein Diagramm die optischen Dichten
gegen die Mengen an Milchsäure eintragen, die in 6.3.1
angegeben sind, also 0 mg, 20 mg, 40 mg, 60 mg und 80 mg
pro 100 g fettfreier Trockenmasse. Eine diesen Punkten am
besten entsprechende Gerade zeichnen und die Eichkurve
anfertigen, indem diese Gerade parallel zu sich selbst
verschoben wird, so daß sie durch den Nullpunkt der
Koordinaten geht.
7. AUSWERTUNG
7.1. Berechnung
Die optische Dichte, die unter 6.2.12 oder 6.2.13 gemessen
wurde, in mg Milchsäure pro 100 g fettfreie Trockenmasse
in der Probe entsprechend der Eichkurve verwandeln. Dieses
Ergebnis mit dem Verdünnungsfaktor multiplizieren, falls
das Filtrat gemäß 6.2.13 verdünnt worden ist.
7.2. Wiederholbarkeit
Die Differenz zwischen den Ergebnissen von
Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar
nacheinander von demselben Untersucher mit der gleichen
Probe und unter denselben Bedingungen durchgeführt worden
sind, darf 8 mg Milchsäure pro 100 g fettfreie
Trockenmasse für Gehalte bis 80 mg nicht überschreiten.
Bei höheren Werten darf diese Differenz 10%, bezogen auf
den niedrigsten Wert, nicht überschreiten.
METHODE 7: BESTIMMUNG DER PHOSPHATASEAKTIVITÄT
(MODIFIZIERTES SANDERS- UND SAGAR-VERFAHREN)
1. ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
Diese Methode beschreibt die Bestimmung der
Phosphataseaktivität in
- Milchpulver mit hohem Fettgehalt,
- Milchpulver (Vollmilchpulver),
- teilentrahmtem Milchpulver,
- Magermilchpulver.
2. DEFINITION
Die Phosphataseaktivität ist ein Maß für die vorhandene
Menge an aktiver alkalischer Phosphatase. Sie wird in myg
Phenol, die nach der hier beschriebenen Methode von 1 ml
der rekonstituierten Milch freigesetzt werden, bestimmt.
3. PRINZIP
Die Phosphataseaktivität von Trockenmilch wird durch die
Fähigkeit der Phosphatase, Phenol aus
Dinatriumphenylphosphat freizusetzen, bestimmt. Die Menge
an Phenol, die unter den beschriebenen Bedingungen
freigesetzt wird, wird durch spektrophotometrische Messung
der mit dem Gibb'schen Reagenz entwickelten Farbe
bestimmt.
4. REAGENZIEN
4.1. Lösung A
Bariumborat-hydroxid-Puffer: pH 10,6 +- 0,1 bei 20 Grad C.
25,0 g Bariumhydroxid (Ba(OH)2.8 H2O) werden in Wasser
gelöst und auf 500 ml verdünnt.
11,0 g Borsäure (H3BO3) werden in Wasser gelöst und auf
500 ml verdünnt.
Beide Lösungen auf 50 Grad C erwärmen und mischen.
Die Mischung schütteln und auf Raumtemperatur abkühlen.
Den pH-Wert mit Bariumhydroxidlösung auf 10,6 +- 0,1
einstellen und filtrieren.
Die Lösung in einem dicht verschlossenen Behälter
aufbewahren.
Den Puffer vor der Verwendung mit der gleichen Menge
Wasser verdünnen.
4.2. Lösung B
Farbentwicklungspuffer
6,0 g Natriummetaborat (NaBO2) (oder 12,5 g NaBO2.4 H2O)
und 20,0 g Natriumchlorid (NaCl) in Wasser auflösen und
auf 1 000 ml verdünnen.
4.3. Lösung C
Substrat-Puffer-Lösung
4.3.1. 0,5 g Dinatriumphenylphosphat (Na2C6H5PO4.2 H2O) in 4,5 ml
der Lösung B (4.2) auflösen. Zwei Tropfen von Lösung E
(4.5) hinzufügen und 30 Minuten stehen lassen. Farbstoff
mit 2,5 ml Butanol (4.10) extrahieren. Falls notwendig,
Farbstoffextraktion wiederholen. Nach der Abscheidung
Butanol verwerfen. Die Lösung kann in einem Kühlschrank
mehrere Tage aufbewahrt werden. Vor der Verwendung die
Farbe nochmals entwickeln und extrahieren.
4.3.2. 1 ml dieser Lösung in einen 100-ml-Meßkolben überführen
und mit der Lösung A bis zur Marke auffüllen. Die
Pufferlösung unmittelbar vor der Verwendung vorbereiten.
4.4. Lösung D
Fällungsreagenz
3,0 g Zinksulfat (ZnSO4.7 H2O) und 0,6 g Kupfersulfat
(CuSO4.5 H2O) in Wasser auflösen und auf 100 ml auffüllen.
4.5. Lösung E
Gibb's-Reagenz
0,040 g 2,6-Dibromchinon-1,4-Chlorimid (O.C6H2Br2.NCl) in
10 ml 96%igem Äthylalkohol auflösen. Die Lösung in einer
Flasche aus dunklem Glas im Kühlschrank aufbewahren. Bei
Entfärbung das Reagenz verwerfen.
4.6. Farbverdünnungspuffer
10 ml der Lösung B (4.2) des Farbentwicklungspuffers mit
Wasser auf 100 ml verdünnen.
4.7. Kupfersulfatlösung
0,05 g Kupfersulfat (II) (CuSO4.5 H2O) in Wasser lösen und
auf 100 ml mit Wasser auffüllen.
4.8. Phenol-Standardlösung
0,200 +- 0,001 g reines Phenol in Wasser auflösen und auf
100 ml in einem Meßkolben auffüllen. Diese Lösung kann
einige Monate im Kühlschrank aufbewahrt werden. 10 ml
dieser Lösung mit Wasser auf 100 ml verdünnen. Diese
verdünnte Lösung enthält 200 myg Phenol in 1 ml und kann
zur Herstellung weiterer Verdünnungen verwendet werden.
4.9. Abgekochtes, destilliertes Wasser
4.10. n-Butanol
5. GERÄTE
5.1. Analysenwaage
5.2. Wasserbad, thermostatisch eingestellt auf 37 Grad C +-
1 Grad C
5.3. Spektralphotometer, geeignet für Ablesungen bei einer
Wellenlänge von 610 nm
5.4. Filterpapier (Schleicher und Schüll 597, Whatman 42 oder
gleichwertiges Filterpapier)
5.5. Wasserbad, siedend
5.6. Aluminiumfolie
6. DURCHFÜHRUNG
Vorsichtsmaßregeln:
1. Direkte Einwirkung von Sonnenlicht vermeiden.
2. Alle Glasgeräte, Stopfen und Entnahmegeräte sollten
vollständig sauber sein. Es wird empfohlen, diese
Gegenstände mit Wasser zu spülen und zu kochen oder sie
mit Dampf zu behandeln.
3. Die Verwendung von Kunststoffmaterial (zB Stopfen)
vermeiden, sie können Phenol enthalten.
4. Speichel enthält Phosphatase; Kontamination durch
Speichelspuren muß sorgfältig vermieden werden.
6.1. Vorbereitung der Probe
6.1.1. 10 g der Probe (auf 0,1 g genau gewogen) in 90 ml Wasser
auflösen. Die Temperatur bei der Auflösung des Pulvers
darf unter keinen Umständen 35 Grad C überschreiten.
6.2. Bestimmung
6.2.1. In zwei Reagenzgläser je 1 ml der rekonstituierten Milch
eingeben, die entsprechend 6.1.1 vorbereitet wurde.
6.2.2. Eines der Reagenzgläser zwei Minuten in kochendem Wasser
erhitzen. Das Reagenzglas und das Wasserbad (5.5) (zB ein
Becherglas) mit Aluminiumfolie (5.6) abdecken, um
sicherzustellen, daß das gesamte Reagenzglas erhitzt wird.
In kaltem Wasser auf Raumtemperatur abkühlen. Dieses
Reagenzglas wird für den Blindversuch verwendet. Von
diesem Punkt an die beiden Reagenzgläser in gleicher Weise
behandeln.
6.2.3. 10 ml Lösung C (4.3.2) hinzufügen. Mischen und das
Reagenzglas in das Wasserbad von 37 Grad C (5.2) stellen.
6.2.4. 60 Minuten im Wasserbad inkubieren und von Zeit zu Zeit
schütteln.
6.2.5. Die Reagenzgläser sofort in ein kochendes Wasserbad (5.5)
stellen und zwei Minuten erhitzen; in kaltem Wasser auf
Zimmertemperatur abkühlen.
6.2.6. 1 ml der Lösung D (4.4) hinzufügen, mischen und durch ein
trockenes Filterpapier filtrieren; die ersten Filtrate
verwerfen, bis eine klare Flüssigkeit erhalten wird.
6.2.7. 5 ml jedes der beiden Filtrate in Reagenzgläser eingeben,
5 ml Lösung B (4.2) und 0,1 ml Lösung E (4.5) hinzugeben.
Mischen.
6.2.8. Zur Farbentwicklung 30 Minuten bei Zimmertemperatur
geschützt vor Sonnenlicht stehen lassen.
6.2.9. Die optische Dichte der Probelösung gegen den Blindversuch
bei der unter 5.3 angegebenen Wellenlänge messen.
6.2.10. Die Bestimmung wiederholen, falls die optische Dichte der
Lösung über der der Standardprobe mit 20 myg Phenol
liegt, die gemäß 7 erhalten wurde.
Wenn dieser Wert überschritten wird, ein entsprechendes
Volumen rekonstituierter Milch (6.1.1) mit einem
entsprechenden Volumen dieser Milch, die gemäß 6.2.2
sorgfältig abgekocht wurde, um die vorhandene Phosphatase
zu inaktivieren, verdünnen.
7. ERSTELLUNG DER EICHKURVE
7.1. In vier 100-ml-Meßkolben je 1, 3, 5 und 10 ml der nach 4.8
verdünnten Standardlösung eingeben und bis zur Marke mit
Wasser auffüllen; diese Verdünnungen enthalten 2, 6, 10
und 20 myg Phenol in 1 ml.
7.2. 1 ml Wasser oder 1 ml jeder Referenzlösung (7.1) in die
Reagenzgläser pipettieren, um eine Reihe von Proben zu
erhalten, die 0 (Nullwert) - 2 - 6 - 10 und 20 myg Phenol
enthalten.
7.3. Nacheinander in jedes Reagenzglas 1 ml der
Kupfersulfatlösung (4.7), 5 ml des Farbverdünnungspuffers
(4.6), 3 ml Wasser und 0,1 ml Lösung E (4.5) hinzufügen.
Mischen.
7.4. Die Reagenzgläser bei Zimmertemperatur vor Sonnenlicht
geschützt 30 Minuten stehen lassen.
7.5. Die optische Dichte der Lösungen aus den Reagenzgläsern im
Vergleich zum Nullwert bei der in 5.3 angegebenen
Wellenlänge messen.
7.6. Die Eichkurve durch Aufzeichnen der optischen Dichtewerte
gegen die Phenolmengen in myg wie bei 7.2 angegeben
aufzeichnen.
8. AUSWERTUNG
8.1. Berechnung
8.1.1. Die nach 6.2.9 erhaltenen Werte unter Benutzung der
Eichkurve in myg Phenol umrechnen.
8.1.2. Die Phosphataseaktivität, ausgedruckt als myg Phenol je ml
rekonstituierter Milch, wird nach folgender Formel
berechnet:
Phosphataseaktivität = 2,4 x P,
hierin ist P = die Phenolmenge in myg entsprechend 8.1.1.
8.1.3. Falls es nötig war, entsprechend der Angabe nach 6.2.10 zu
verdünnen, das unter 8.1.2 erhaltene Resultat mit dem
Verdünnungsfaktor multiplizieren.
8.2. Wiederholbarkeit
Die Differenz zwischen den Ergebnissen von
Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar
nacheinander von demselben Untersucher, mit derselben
Probe und unter denselben Bedingungen durchgeführt worden
sind, darf 2 myg freigesetztes Phenol je 1 ml
rekonstituierter Milch nicht überschreiten.
METHODE 8: BESTIMMUNG DER PHOSPHATASEAKTIVITÄT
(ASCHAFFENBURG- UND MULLEN-VERFAHREN)
1. ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
Diese Methode beschreibt die Bestimmung der
Phosphataseaktivität in
- Milchpulver mit hohem Fettgehalt,
- Milchpulver (Vollmilchpulver),
- teilentrahmtem Milchpulver,
- Magermilchpulver.
2. DEFINITION
Die Phosphataseaktivität von Trockenmilch ist ein Maß für
die Menge an aktiver alkalischer Phosphatase im Produkt.
Sie wird in myg p-Nitrophenol, die nach der hier
beschriebenen Methode von 1 ml der rekonstituierten Probe
freigesetzt werden, bestimmt.
3. PRINZIP
Die rekonstituierte Probe wird mit einem Puffersubstrat
bei pH 10,2 verdünnt und bei einer Temperatur von
37 Grad C zwei Stunden bebrütet. Die in der Probe
vorhandene alkalische Phosphatase setzt unter diesen
Bedingungen p-Nitrophenol aus Dinatrium
(p-Nitrophenyl)-phosphat frei.
Das freigesetzte p-Nitrophenol wird durch direkten
Vergleich mit Standardfarbgläsern in einem einfachen
Komparator unter Verwendung von reflektiertem Licht
bestimmt.
4. REAGENZIEN
4.1. Natriumcarbonat-Hydrogencarbonat-Puffer 3,5 g wasserfreies
Natriumcarbonat und 1,5 g Natrium-Hydrogencarbonat in
Wasser auflösen und in einem Meßkolben auf 1 000 ml
verdünnen.
4.2. Puffersubstrat
1,5 g Dinatrium p-Nitrophenyl-Phosphat im
Natriumcarbonat-Hydrogencarbonat-Puffer (4.1) auflösen und
in einem Meßkolben mit dem Puffer (4.1) auf 1 000 ml
auffüllen.
Diese Lösung ist einen Monat stabil, wenn sie in einem
Kühlschrank (<= 4 Grad C) gelagert wird, jedoch sollte
eine Farbprüfung an solchen gelagerten Lösungen
durchgeführt werden; siehe 6, Anmerkung 3.
4.3. Fällungsreagenzien
4.3.1. Zinksulfatlösung
30,0 g Zinksulfat in Wasser auflösen und in einem
Meßkolben auf 100 ml verdünnen.
4.3.2. Kalium-Hexacyanoferrat(II)lösung
17,2 g Kalium-Hexacyanoferrat(II)-Trihydrat in Wasser
auflösen und in einem Meßkolben auf 100 ml verdünnen.
5. GERÄTE
5.1. Analysenwaage
5.2. Wasserbad, thermostatisch auf 37 +- 1 Grad C eingestellt
5.3. Komparator mit einer besonderen, auf myg p-Nitrophenol je
ml Milch geeichte, Standardfarbgläser aufweisende Scheibe
und zwei Küvetten von 25 mm
6. DURCHFÜHRUNG
Vorsichtsmaßnahmen:
1. Nach der Verwendung müssen die Reagenzgläser geleert,
mit Wasser gespült, in heißem Wasser mit einem
alkalischen Waschmittel gewaschen und anschließend in
reinem heißem Leitungswasser gespült werden.
Schließlich müssen sie vor der Verwendung mit Wasser
gespült und getrocknet werden.
Die Pipetten sind gründlich in sauberem kaltem
Leitungswasser sofort nach der Verwendung zu spülen,
anschließend muß vor der Verwendung mit Wasser gespült
und getrocknet werden.
2. Die Stopfen der Reagenzgläser müssen sofort nach der
Verwendung in heißem Leitungswasser gründlich gespült
werden, anschließend sind sie zwei Minuten in Wasser
abzukochen.
3. Die Puffersubstratlösung (4.2) sollte mindestens ein
Monat stabil bleiben, wenn sie in einem Kühlschrank bei
4 Grad C oder darunter aufbewahrt wird. Etwaige
Instabilitäten zeigen sich an der Bildung einer
Gelbfärbung. Während die Probe immer gegen eine
abgekochte Kontrollprobe abgelesen wird, die die
gleiche Puffersubstratlösung enthält, wird empfohlen,
daß die Lösung nicht verwendet werden sollte, wenn sich
eine Farbablesung ergibt, die in einer 25-mm-Küvette
des Komparators, bei dem in der anderen Küvette
destilliertes Wasser verwendet wird, mehr als 10 myg
beträgt.
4. Eine getrennte Pipette für jede Probe verwenden und
Speichelkontamination der Pipette vermeiden.
5. Die Probe darf zu keiner Zeit direktem Sonnenlicht
ausgesetzt werden.
6.1. Vorbereitung der Probe
10 g Pulver in 90 ml Wasser auflösen. Die Temperatur für
die Lösung des Pulvers darf 35 Grad C nicht überschreiten.
6.2. Bestimmung
6.2.1. 15 ml des Puffersubstrats in ein sauberes trockenes
Reagenzglas pipettieren, anschließend 2 ml der zu
testenden rekonstituierten Probe (6.1). Das Reagenzglas
verschließen, durch Stürzen mischen und in das
37 Grad C-Wasserbad stellen.
6.2.2. Gleichzeitig ein Reagenzglas mit 15 ml Puffersubstrat und
2 ml der abgekochten rekonstituierten Probe in der
gleichen Art wie die zu prüfende Probe in das Wasserbad
stellen.
6.2.3. Nach zwei Stunden beide Reagenzgläser aus dem Wasserbad
entfernen, 0,5 ml Zinksulfatlösung (4.3.1) hinzufügen, den
Stopfen wieder aufsetzen, kräftig schütteln und drei
Minuten stehen lassen. 0,5 ml
Kalium-Hexacyanoferrat(II)lösung (4.3.2) hinzugeben,
gründlich mischen, filtern und das klare Filtrat in einem
sauberen Reagenzglas auffangen.
6.2.4. Das Filtrat in eine 25-mm-Küvette einbringen und mit dem
Filtrat der abgekochten Gegenprobe im Komparator unter
Verwendung der Spezialscheibe (5.3) vergleichen.
7. AUSWERTUNG
7.1. Berechnung
Die direkte Ablesung nach 6.2.4 wird als myg p-Nitrophenol
je ml der rekonstituierten Probe ausgedrückt.
7.2. Wiederholbarkeit
Die Differenz zwischen den Ergebnissen von
Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar
nacheinander mit derselben Probe von demselben Untersucher
und unter denselben Bedingungen durchgeführt worden sind,
darf nicht mehr als 2 myg Nitrophenol je ml
rekonstituierter Milch betragen.