Rechtstracker.at

Anl. 3

Fassungen
16.05.1997 bis 22.01.2004 — BGBl. II Nr. 129/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 316.05.199722.01.2004 BGBl. II Nr. 129/1997 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 45/2004

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kondensmilch- und Milchpulverarten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 129 aus 1997, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 45 aus 2004,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

16.05.1997BGBl. II Nr. 129/1997

Außerkrafttretensdatum

22.01.2004aufgehoben durch BGBl. II Nr. 45/2004

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

ANHANG römisch drei

ANALYSENVERFAHREN BEZÜGLICH DER ZUSAMMENSETZUNG BESTIMMTER TEILWEISE

ODER GANZ GETROCKNETER, HALTBAR GEMACHTER, FÜR DEN MENSCHLICHEN

VERBRAUCH BESTIMMTER MILCHPRODUKTE

EINFÜHRUNG

1. VORBEREITUNG PER PROBE FÜR DIE CHEMISCHE ANALYSE

1.1.      Ungezuckerte Kondensmilch mit hohem Fettgehalt

          Ungezuckerte Kondensmilch

          Ungezuckerte, teilentrahmte Kondensmilch

          Ungezuckerte Kondensmagermilch

          Die geschlossene Dose schütteln und stürzen. Die Dose

          öffnen und die Milch langsam in einen zweiten, hermetisch

          verschließbaren Behälter überführen, wobei durch

          wiederholtes Umgießen zu mischen ist. Sicherstellen, daß

          alle verbleibenden, an Wand und Boden haftenden Fett- und

          Milchreste mit der Probe vermischt werden. Den Behälter

          schließen. Wenn der Inhalt nicht homogen ist, den Behälter

          im Wasserbad auf 40 Grad C erhitzen. Alle 15 Minuten

          kräftig schütteln. Nach zwei Stunden den Behälter aus dem

          Wasserbad entnehmen und bei Raumtemperatur abkühlen

          lassen. Den Deckel abnehmen und den Inhalt des Behälters

          mit einem Löffel oder Spatel gründlich mischen (falls sich

          das Fett abgeschieden hat, sollte die Probe nicht

          untersucht werden). Kühl lagern.

1.2.      Gezuckerte Kondensmilch

          Gezuckerte, teilentrahmte Kondensmilch

          Gezuckerte Kondensmagermilch

          Dosen: Die geschlossene Dose im Wasserbad bei 30 bis

          40 Grad C ungefähr 30 Minuten anwärmen. Die Dose öffnen

          und den Inhalt mit einem Spatel oder einem Löffel durch

          Aufwärts-, Abwärts- und kreisförmige Bewegungen umrühren,

          um eine innige Vermischung der oberen und unteren

          Schichten mit dem Gesamtinhalt zu erreichen.

          Sicherstellen, daß die verbleibenden Milchreste am Rand

          und an der Wand sowie am Boden der Dose mit in die Probe

          eingehen. Den Inhalt soweit wie möglich in einen zweiten,

          mit einem luftdicht schließenden Deckel versehenen

          Behälter gießen. Den Behälter schließen und kühl lagern.

          Tuben: Den Boden abschneiden und den Inhalt in einen mit

          einem luftdichten Deckel versehenen Behälter überführen.

          Dann die Tube der Länge nach aufschneiden. Alles Material

          aus dem Inneren herauskratzen und es sorgfältig mit dem

          Rest des Inhalts mischen. Den Behälter kühl lagern.

1.3.      Milchpulver mit hohem Fettgehalt

          Milchpulver (Vollmilchpulver)

          Teilentrahmtes Milchpulver

          Magermilchpulver

          Das Milchpulver in einen sauberen, trockenen (mit

          luftdichtem Deckel versehenen) Behälter mit einem

          Fassungsvermögen vom doppelten Volumen des Pulvers

          überführen. Den Behälter sofort schließen und das

          Milchpulver durch wiederholtes Schütteln und Stürzen des

          Behälters gründlich mischen. Während der Vorbereitung der

          Probe sollte soweit wie möglich vermieden werden, daß das

          Milchpulver der Atmosphäre ausgesetzt wird, um die

          Feuchtigkeitsaufnahme auf ein Minimum zu reduzieren.

2.        REAGENZIEN

2.1.      Wasser

2.1.1.    Wo immer Wasser für die Lösung, die Verdünnung oder das

          Waschen erwähnt wird, ist destilliertes oder

          entmineralisiertes Wasser von mindestens gleicher Reinheit

          zu verwenden.

2.1.2.    Wo immer „Lösung'' oder „Verdünnung'' ohne weitere

          Angaben erwähnt wird, ist „Lösung in Wasser'' oder

          „Verdünnung mit Wasser'' gemeint.

2.2.      Chemikalien

          Alle verwendeten Chemikalien müssen von anerkannter

          analytischer Reinheit sein, sofern nichts anderes

          angegeben wird.

3.        GERÄTE UND HILFSMITTEL

3.1.      Listen für Geräte und Hilfsmittel

          Die Listen für Geräte und Hilfsmittel enthalten nur solche

          mit spezifischem Anwendungszweck und mit einer speziellen

          Spezifikation.

3.2.      Analysenwaage

          Analysenwaage bedeutet eine Waage mit einer

          Ablesegenauigkeit von mindestens 0,1 mg.

4.        ANGABE DER ERGEBNISSE

4.1.      Berechnung des Gehalts

          Wenn nicht anders angegeben, wird das Ergebnis als

          Massengehalt der Probe in %, wie sie vom Laboratorium

          erhalten wurde, berechnet.

4.2.      Anzahl der signifikanten Stellen

          Das Ergebnis soll nicht mehr signifikante Zahlenstellen

          enthalten als durch die Genauigkeit der verwendeten

          Analysenmethode zu rechtfertigen ist.

5.        PRÜFBERICHT

          Im Prüfbericht sind die Analysenmethoden und die

          erhaltenen Ergebnisse anzugeben. Zusätzlich sind alle

          Verfahrendetails anzugeben, die in der Analysenmethode

          nicht spezifiziert oder die wahlweise gestattet sind,

          sowie alle Umstände, die möglicherweise das erhaltene

          Ergebnis beeinflußt haben.

          Der Prüfbericht muß alle für die vollständige

          Identifizierung der Probe erforderlichen Daten enthalten.

                  METHODE 1: BESTIMMUNG DER TROCKENMASSE

                       (Trockenschrank 99 Grad C)

1.        ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

          Nach dieser Methode wird bestimmt der Trockenmassegehalt

          von

          - ungezuckerter Kondensmilch mit hohem Fettgehalt,

          - ungezuckerter Kondensmilch,

          - ungezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch,

          - ungezuckerter Kondensmagermilch,

          - gezuckerter Kondensmilch,

          - gezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch,

          - gezuckerter Kondensmagermilch.

2.        DEFINITION

          Trockenmasse von Kondensmilch: die nach dieser Methode

          bestimmte Trockenmasse.

3.        PRINZIP DER METHODE

          Eine bekannte Menge der Probe wird mit Wasser verdünnt,

          mit Sand gemischt und bei einer Temperatur von 99 +-

          1 Grad C getrocknet. Die Masse nach der Trocknung ist die

          Trockenmasse. Die Trockenmasse wird als Massenprozent der

          Probe berechnet.

4.        REAGENZIEN

          Quarzsand oder Seesand, mit Salzsäure behandelt

          (Korngröße: 0,18 bis 0,5 mm, dh. er passiert ein

          500-Mikronnetz und wird von einem 180-Mikronnetz

          zurückgehalten). Er sollte die folgende Prüfung bestehen:

          Etwa 25 g Sand zwei Stunden in einem Trockenschrank (5.3),

          wie unter 6.1 bis 6.3 beschrieben, erhitzen. 5 ml Wasser

          hinzugeben, erneut im Trockenschrank zwei Stunden

          erhitzen, abkühlen und nochmals wiegen. Die Differenz

          zwischen den beiden Massen sollte 0,5 mg nicht

          überschreiten.

          Wenn notwendig, den Sand mit Salzsäurelösung (25%) drei

          Tage behandeln; gelegentlich umrühren. Mit Wasser waschen,

          bis die Säurereaktion verschwindet oder das Waschwasser

          chloridfrei ist. Bei 160 Grad C trocknen und erneut wie

          oben prüfen.

5.        GERÄTE

5.1.      Analysenwaage

5.2.      Metallschalen, vorzugsweise aus Nickel, Aluminium, oder

          rostfreiem Stahl. Die Schalen sollten Deckel haben, die

          sehr gut schließen, jedoch schnell abgenommen werden

          können. Geeignete Abmessungen sind: Durchmesser 60 bis

          80 mm und Tiefe etwa 25 mm.

5.3.      Trockenschrank mit atmosphärischem Druck, gut belüftet,

          thermostatisch geregelt, für eine Temperatur von 99 +-

          1 Grad C. Die Temperatur soll im ganzen Schrank

          gleichmäßig sein.

5.4.      Exsikkator mit frisch aktiviertem, einen

          Feuchtigkeitsindikator enthaltenden Silikagel oder mit

          einem gleichwertigen Trockenmittel.

5.5.      Glasstäbe, an einem Ende abgeflacht und einer Länge, daß

          sie in die Metallschalen (5.2) überführt werden können.

5.6.      Wasserbad, siedend.

6. DURCHFÜHRUNG

6.1.      Etwa 25 g Sand (4) und einem kurzen Glasstab (5.5) in die

          Schale (5.2) überführen.

6.2.      Schale, Deckel und Inhalt bei abgenommenem Deckel zwei

          Stunden im Trockenschrank (5.3) erhitzen.

6.3.      Deckel wieder aufsetzen und die Schale in den Exsikkator

          geben. Auf Raumtemperatur abkühlen lassen und auf 0,1 mg

          genau abwiegen (M0).

6.4.      Den Sand auf eine Seite der Schale kippen. In den Freiraum

          etwa 1,5 g der Probe bei gezuckerter Kondensmilch und

          3,0 g bei ungezuckerter Kondensmilch überführen. Den

          Deckel erneut aufsetzen und auf 0,1 mg genau wiegen (M1).

6.5.      Den Deckel abnehmen, 5 ml Wasser hinzugeben und mit Hilfe

          des Glasstabs (5.5) die Flüssigkeiten mischen,

          anschließend den Sand und den flüssigen Teil. Den Stab in

          der Mischung belassen.

6.6.      Die Schale auf das siedende Wasserbad (5.6) stellen, bis

          das Wasser verdampft ist; das dauert normalerweise

          20 Minuten. Die Mischung von Zeit zu Zeit mit dem Stab

          umrühren, um die Masse gut zu belüften, so daß die Masse

          beim Trocknen keinen Kuchen bildet. Den Stab in der Schale

          belassen.

6.7.      Schale und Deckel für eine Stunde und 30 Minuten in den

          Trockenschrank stellen.

6.8.      Den Deckel erneut aufsetzen, die Schale in den Exsikkator

          (5.4) stellen, auf Raumtemperatur abkühlen und

          anschließend auf 0,1 mg genau abwiegen.

6.9.      Die Schale öffnen und mit ihrem Deckel im Trockenschrank

          eine Stunde erhitzen.

6.10.     Arbeitsgänge nach 6.8 wiederholen.

6.11.     Die beschriebenen Arbeitsgänge 6.9 und 6.10 wiederholen,

          bis die Massendifferenz zweier aufeinanderfolgender

          Wägungen weniger als 0,5 mg ausmacht oder bis die Masse

          zunimmt. Bei Auftreten einer Massezunahme wird bei der

          Berechnung (7.1) die geringste erhaltene Masse verwendet.

          Das endgültig erhaltene Gewicht wird als M2g bezeichnet.

7.        AUSWERTUNG

7.1.      Berechnung

          Der Trockenmassegehalt, der als %-Masse der Probe

          angegeben wird, ergibt sich durch:

                           M2 - M0

                           ------- x 100

                           M1 - M0

          dabei ist: M0 = Masse in g von Schale, Deckel und Sand

                          nach Arbeitsgang 6.3;

                     M1 = Masse in g von Schale, Deckel, Sand und

                          Probe nach Arbeitsgang 6.4;

                     M2 = Masse in g von Schale, Deckel, Sand und

                          getrockneter Probe nach Arbeitsgang 6.11.

7.2.      Wiederholbarkeit

          Die Differenz zwischen den Ergebnissen von

          Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar

          nacheinander von demselben Untersucher mit der gleichen

          Probe und unter denselben Bedingungen durchgeführt worden

          sind, darf 0,2 g Trockenmasse je 100 g Erzeugnis nicht

          überschreiten.

8.        BERECHNUNG DER MILCHTROCKENMASSE UND DER FETTFREIEN

          MILCHTROCKENMASSE

8.1.      Die Milchtrockenmasse in gezuckerter Kondensmilch ergibt

          sich aus:

          Gesamttrockenmasse (erhalten nach Methode 1, Anhang II) -

          Saccharose (erhalten nach Methode 5, Anhang II).

8.2.      Die fettfreie Milchtrockenmasse in gezuckerter

          Kondensmilch ergibt sich aus:

          Gesamttrockenmasse (erhalten nach Methode 1, Anhang II) -

          Saccharosegehalt (erhalten nach Methode 5, Anhang II) und

          Fettgehalt (erhalten nach Methode 3, Anhang II).

8.3.      Die fettfreie Milchtrockenmasse in ungezuckerter

          Kondensmilch ergibt sich aus:

          Gesamttrockenmasse (erhalten durch Methode 1, Anhang II) -

          Fettgehalt (erhalten durch Methode 3, Anhang II).

              METHODE 2: BESTIMMUNG DES WASSERGEHALTS

                   (Trockenschrank 102 Grad C)

1.        ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

          Nach dieser Methode wird bestimmt der Wassergehalt von:

          - Milchpulver mit hohem Fettgehalt,

          - Milchpulver (Vollmilchpulver),

          - teilentrahmtem Milchpulver,

          - Magermilchpulver.

2.        DEFINITION

          Wassergehalt: der nach dieser Methode bestimmte

          Massenverlust beim Trocknen.

3.        PRINZIP

          Die verbleibende Masse der Probe wird durch Trocknung bei

          atmosphärischem Druck im Trockenschrank bei 102 +-

          1 Grad C bis zur Massenkonstanz bestimmt. Der

          Massenverlust wird als Massenprozent der Probe berechnet.

4.        GERÄTE

4.1.      Analysenwaage

4.2.      Schalen, vorzugsweise aus Nickel, Aluminium, rostfreiem

          Stahl oder Glas. Die Schalen müssen Deckel haben, die sehr

          gut schließen, jedoch schnell abgenommen werden können.

          Geeignete Abmessungen sind: Durchmesser 60 bis 80 mm und

          Tiefe etwa 25 mm.

4.3.      Trockenschrank mit atmosphärischem Druck, gut belüftet,

          thermostatisch geregelt, für eine Temperatur von 102 +-

          1 Grad C. Die Temperatur soll im ganzen Trockenschrank

          gleichmäßig sein.

4.4.      Exsikkator, mit frisch aktiviertem, einen

          Feuchtigkeitsindikator enthaltenden Silikagel oder mit

          einem gleichwertigen Trockenmittel.

5.        DURCHFÜHRUNG

5.1.      Die Schale (4.2) abdecken und mit dem Deckel in den

          Trockenschrank (4.3) für etwa eine Stunde stellen.

5.2.      Den Deckel auf die Schale setzen und die Schale in den

          Exsikkator (4.4) stellen. Auf Raumtemperatur abkühlen

          lassen und auf 0,1 mg genau abwiegen (M0).

5.3.      Etwa 2 g der Trockenmilchprobe in die Schale überführen,

          die Schale mit dem Deckel zudecken und die zugedeckte

          Schale schnell auf 0,1 mg genau abwiegen (M1).

5.4.      Die Schale abdecken und sie mit dem Deckel für zwei

          Stunden in den Trockenschrank stellen.

5.5.      Den Deckel aufsetzen, die zugedeckte Schale in den

          Exsikkator überführen, auf Raumtemperatur abkühlen lassen

          und schnell auf 0,1 mg genau wiegen.

5.6.      Die Schale abdecken und mit dem Deckel eine Stunde im

          Trockenschrank erhitzen.

5.7.      Arbeitsgang 5.5 wiederholen.

5.8.      Arbeitsgänge 5.6 und 5.7 wiederholen, bis die

          Massenabnahme zwischen zwei aufeinanderfolgenden

          Wiegevorgängen 0,5 mg nicht überschreitet oder bis die

          Masse zunimmt. Wenn eine Massenzunahme eintritt, wird die

          geringste erhaltene Masse für die Berechnung (6.1)

          verwendet.

          Das endgültige Gewicht wird als M2 bezeichnet.

6.        AUSWERTUNG

6.1.      Berechnung

          Der Massenverlust beim Trocknen der Probe, ausgedruckt als

          Masse in %, wird nach folgender Formel berechnet:

                           M2 - M0

                           ------- x 100

                           M1 - M0

          dabei ist: M0 = die Masse in g der Schale und ihres

                          Deckels

                          nach Arbeitsgang 5.2;

                     M1 = die Masse in g der Schale, ihres Deckels

                          und der Probe nach Arbeitsgang 5.3;

                     M2 = die Masse in g der Schale, ihres Deckels

                          und der getrockneten Probe nach

                          Arbeitsgang 5.5.

6.2.      Wiederholbarkeit

          Die Differenz zwischen den Ergebnissen von

          Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar

          nacheinander von demselben Untersucher mit der gleichen

          Probe und unter denselben Bedingungen durchgeführt worden

          sind, darf 0,1 g Wasser je 100 g Erzeugnis nicht

          überschreiten.

METHODE 3: BESTIMMUNG DES FETTGEHALTS (RÖSE-GOTTLIEB-METHODE)

1.        ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

          Nach dieser Methode wird bestimmt der Fettgehalt von:

          - ungezuckerter Kondensmilch mit hohem Fettgehalt,

          - ungezuckerter Kondensmilch,

          - ungezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch,

          - ungezuckerter Kondensmagermilch,

          - gezuckerter Kondensmilch,

          - gezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch,

          - gezuckerter Kondensmagermilch.

2.        DEFINITION

          Der Fettgehalt von Kondensmilch: der nach der angegebenen

          Methode bestimmte Fettgehalt.

3.        PRINZIP DER METHODE

          Der Fettgehalt wird durch Extraktion des Fettes aus einer

          Ammoniak-Alkohollösung der Probe mit Diäthyläther und

          Petroläther und anschließender Verdampfung der

          Lösungsmittel und Wiegen des Rückstands und Berechnung als

          Massenprozent der Probe entsprechend dem

          Röse-Gottlieb-Prinzip bestimmt.

4.        REAGENZIEN

          Alle Reagenzien sollen den im Blindversuch (6.1)

          angegebenen Anforderungen entsprechen. Wenn nötig, können

          die Reagenzien in Gegenwart von etwa 1 g Butterfett pro

          100 ml Lösungsmittel erneut destilliert werden.

4.1       Ammoniaklösung, etwa 25% (m/m) NH3 (Dichte bei 20 Grad C

          etwa 0,91 g/ml) oder eine stärkere Lösung bekannter

          Konzentration.

4.2.      Äthanol, 96 +- 2% (v/v) oder, wenn nicht vorhanden, mit

          Methanol, Methyl-Äthyl-Keton oder Petroläther

          denaturiertes Äthanol.

4.3.      Diäthyläther, peroxidfrei.

          Anmerkung 1:

          Zur Prüfung auf Peroxide wird zu 10 ml Äther in einen

          kleinen, mit Glasstopfen verschließbaren Meßzylinder, der

          vorher mit etwas Äther ausgespült wurde, 1 ml einer frisch

          zubereiteten 10%igen Kaliumjodidlösung gegeben, schütteln

          und während einer Minute stehen lassen. In keiner der

          beiden Schichten darf eine gelbe Verfärbung entstehen.

          Anmerkung 2:

          Der Diäthyläther kann frei von Peroxiden aufbewahrt

          werden, indem eine feuchte Zinkfolie zugegeben wird, die

          vorher für eine Minute in eine verdünnte, angesäuerte

          Kupfersulfatlösung getaucht, dann mit Wasser abgewaschen

          wurde. Für 1 l Diäthyläther eine Zinkfolie von zirka

          8 000 mm2, die in genügend lange Streifen geschnitten ist,

          verwenden, die mindestens bis zur Hälfte des Behälters

          reichen.

4.4.      Petroläther mit einem Siedebereich zwischen 30 und

          60 Grad C.

4.5.      Lösungsmittelmischung, kurz vor Verwendung durch Mischen

          gleicher Volumina von Diäthyläther (4.3) und Petroläther

          (4.4) hergestellt. (Man kann die Lösungsmittelmischung,

          dort wo ihre Verwendung vorgeschrieben ist, durch

          Diäthyläther oder Petroläther ersetzen.)

5.        GERÄTE

5.1.      Analysenwaage

5.2.      Geeignete Extraktionsrohre oder Kolben, mit

          eingeschliffenen Glasstopfen oder anderen Verschlüssen,

          die gegen die verwendeten Lösungsmittel unempfindlich

          sind.

5.3.      Dünnwandige Stehkolben, Nennvolumen 150 bis 250 ml.

5.4.      Trockenschrank mit atmosphärischem Druck, gut belüftet und

          thermostatisch reguliert (für einen Betrieb bei 102 +-

          1 Grad C eingestellt).

5.5.      Siedesteinchen, fettfrei, nicht porös, bei Verwendung

          nicht brüchig, zB Glasperlen oder Stückchen von

          Siliciumcarbid (die Verwendung dieses Materials ist

          wahlfrei; siehe 6.2.1).

5.6.      Heber, passend zu den Extraktionsrohren.

5.7.      Zentrifuge (wahlweise).

6. DURCHFÜHRUNG

6.1.      Blindversuch

          Gleichzeitig mit der Bestimmung des Fettgehalts der Probe

          einen Blindversuch durchführen mit 10 ml destilliertem

          Wasser unter Verwendung des gleichen

          Extraktionsgerätetyps, der gleichen Reagenzien in den

          gleichen Verhältnissen und unter Anwendung der gleichen

          Arbeitsgänge wie nachstehend beschrieben, mit Ausnahme von

          6.2.2. Wenn der Blindwert mehr als 0,5 mg beträgt, so

          sollten die Reagenzien überprüft und das oder die unreinen

          Reagenzien ersetzt oder gereinigt werden.

6.2.      Durchführung der Untersuchung

6.2.1.    Den Kolben (5.3) (gegebenenfalls mit den Siedesteinchen)

          (5.5), die ein gemäßigtes Sieden während des Verdampfens

          der Lösungsmittel erleichtern, im Trockenschrank (5.4)

          während einer halben bis eine Stunde trocknen. Den Kolben

          auf die Temperatur des Wägeraums abkühlen lassen und den

          abgekühlten Kolben auf 0,1 mg genau wiegen.

6.2.2.    Die vorbereitete Probe durchrühren und sofort, bei

          gezuckerten Proben 2 bis 2,5 g, bei ungezuckerten Proben

          4 bis 5 g direkt oder durch Differenzwägung auf 0,1 mg

          genau in das Extraktionsgefäß (5.2) einwiegen. Wasser bis

          zu einem Volumen von 10,5 ml hinzufügen, unter leichtem

          Erwärmen (40 bis 50 Grad C) vorsichtig bis zur

          vollständigen Verteilung des Erzeugnisses schütteln. Die

          Probe muß vollständig dispergiert werden, anderenfalls ist

          die Bestimmung zu wiederholen.

6.2.3.    1,5 ml Ammoniaklösung (25%) (4.1) oder ein äquivalentes

          Volumen einer stärkeren Lösung hinzufügen und gut mischen.

6.2.4.    10 ml Äthanol (4.2) hinzufügen und die Flüssigkeiten

          langsam aber vollständig im unverschlossenen Gerät

          mischen.

6.2.5.    25 ml Diäthyläther (4.3) hinzufügen. Unter fließendem

          Wasser abkühlen. Das Gerät schließen und während einer

          Minute kräftig schütteln und dabei wiederholt stürzen.

6.2.6.    Den Stopfen vorsichtig abnehmen und 25 ml Petroläther

          hinzufügen (4.4), wobei die ersten wenigen Milliliter zum

          Abspülen des Stopfens und der Innenseite des Gerätehalses

          zu verwenden sind; die Spülflüssigkeit läßt man in das

          Gerät fließen. Das Gerät wieder mit dem Stopfen schließen,

          mehrmals während 30 Sekunden schütteln und wiederholt

          stürzen. Wenn man bei dem unter 6.2.7 beschriebenen

          Arbeitsgang kein Zentrifugieren vorsieht, so darf nicht zu

          kräftig geschüttelt werden.

6.2.7.    Das Gerät stehen lassen, bis die obere Flüssigkeitsschicht

          klar geworden ist und sich eindeutig von der wäßrigen

          Schicht getrennt hat. Man kann die Trennung auch mittels

          einer geeigneten Zentrifuge (5.7) durchführen.

          Anmerkung:

          Bei Verwendung einer Zentrifuge, die nicht mit einem

          dreiphasigen Motor ausgestattet ist, können Funken

          entstehen, und es muß daher besonders darauf geachtet

          werden, daß eine Explosion oder ein Brand verhindert

          werden, welche durch die Anwesenheit von Ätherdämpfen

          entstehen können (zB im Falle eines Rohrbruchs).

6.2.8.    Den Stopfen abnehmen, ihn und die Innenseite des

          Gerätehalses mit einigen Millilitern der

          Lösungsmittelmischung (4.5) abspülen und die

          Spülflüssigkeit in das Gerät fließen lassen. Durch

          Dekantieren oder mit einem Heber sorgfältig und so

          vollständig wie möglich die überstehende Schicht in den

          Kolben (6.2.1) überführen.

          Anmerkung:

          Wenn die Überführung nicht mittels eines Hebers

          durchgeführt wird, kann es notwendig sein, etwas Wasser

          hinzuzufügen, um die Phasengrenze zwischen den beiden

          Flüssigkeiten zur Erleichterung des Dekantierens zu

          erhöhen.

6.2.9.    Die Außen- und Innenseite des Gerätehalses oder die Spitze

          und den unteren Teil des Hebers mit einigen Millilitern

          der Lösungsmittelmischung abspülen. Die Spülflüssigkeit

          der Geräteaußenseite in den Kolben fließen lassen und

          diejenige der Innenseite und des Hebers in das

          Extraktionsgerät.

6.2.10.   Eine zweite Extraktion unter Wiederholung der unter 6.2.5

          bis einschließlich 6.2.9 beschriebenen Arbeitsgänge,

          jedoch unter Anwendung von nur 15 ml Diäthyläther und

          15 ml Petroläther durchführen.

6.2.11.   Eine dritte Extraktion gemäß 6.2.10, jedoch ohne die

          letzte Spülung (6.2.9) durchführen.

          Anmerkung:

          Bei ungezuckerter und gezuckerter Kondensmagermilch ist

          die dritte Extraktion nicht notwendig.

6.2.12.   Durch sorgfältiges Verdampfen oder Destillieren so viel

          wie möglich an Lösungsmittel (einschließlich des Äthanols)

          entfernen. Wenn das Fassungsvermögen des Kolbens klein

          ist, so muß nach jeder Extraktion auf die oben

          beschriebene Weise etwas Lösungsmittel entfernt werden.

6.2.13.   Wenn kein Lösungsmittelgeruch mehr vorhanden ist, den

          Kolben liegend während einer Stunde im Trockenschrank

          erhitzen.

6.2.14.   Den Kolben auf die Temperatur des Wägeraums abkühlen

          lassen und auf 0,1 mg genau wiegen.

6.2.15.   Die beschriebenen Arbeitsgänge 6.2.13 und 6.2.14

          wiederholen, bis die Massendifferenz zweier

          aufeinanderfolgender Wägungen weniger als 0,5 mg ausmacht

          oder bis die Masse zunimmt. Bei Auftreten einer

          Massenzunahme wird bei der Berechnung (7.1) die geringste

          erhaltene Masse verwendet. Das endgültig erhaltene Gewicht

          wird als M1 g bezeichnet.

6.2.16.   15 bis 25 ml Petroläther hinzufügen, um zu prüfen, ob die

          extrahierte Substanz vollständig löslich ist. Das

          Lösungsmittel leicht erwärmen und schütteln, bis das ganze

          Fett gelöst ist.

6.2.16.1. Wenn die extrahierte Substanz im Petroläther vollständig

          löslich ist, so ist der Unterschied zwischen den Wägungen

          unter 6.2.1 und 6.2.15 die Masse des Fettes.

6.2.16.2. Wenn unlösliche Substanzen vorhanden sind oder im Falle

          von Zweifel das im Kolben enthaltene Fett vollständig

          durch wiederholtes Waschen mit warmem Petroläther

          extrahieren, wobei das Unlösliche sich vor jedem

          Dekantieren absetzen soll. Dreimal die Außenseite des

          Kolbenhalses spülen. Den Kolben liegend eine Stunde im

          Trockenschrank erhitzen, wie oben angegeben (6.2.1), auf

          die Temperatur des Wägeraumes abkühlen lassen und auf

          0,1 mg genau wiegen. Die Fettmenge ist die Differenz

          zwischen der Masse nach 6.2.15 und dieser endgültigen

          Masse.

7.        AUSWERTUNG

7.1.      Berechnung

          Die in Gramm ausgedrückte Masse des extrahierten Fettes

          ist:

                          (M1 - M2) - (B1 - B2)

          und der Fettgehalt der Probe in % ist:

                          (M1 - M2) - (B1 - B2)

                          --------------------- x 100

                                   S

          Dabei bedeutet:

          M1 = Masse des Kolbens M mit dem Fett nach

               Arbeitsgang 6.2.15 in g;

          M2 = Masse des Kolbens M in g nach Arbeitsgang 6.2.1 oder

               im Fall von Ungelöstem oder Zweifel nach

               Arbeitsgang 6.2.16.2;

          B1 = Masse des Kolbens B in g vom Blindversuch nach

               Arbeitsgang 6.2.15;

          B2 = Masse des Kolbens B in g nach Arbeitsgang 6.2.1 oder

               im Falle von Ungelöstem oder Zweifel nach

               Arbeitsgang 6.2.16.2;

          S  = Masse der verwendeten Probe in g.

7.2.      Wiederholbarkeit

          Die Differenz zwischen den Ergebnissen von

          Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar

          nacheinander von demselben Untersucher und unter denselben

          Bedingungen mit der gleichen Probe durchgeführt worden

          sind, darf 0,05 g Fett pro 100 g des Erzeugnisses nicht

          überschreiten.

METHODE 4: BESTIMMUNG DES FETTGEHALTS (RÖSE-GOTTLIEB-METHODE)

1.        ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

          Nach dieser Methode wird bestimmt der Fettgehalt von:

          - Milchpulver mit hohem Fettgehalt,

          - Milchpulver (Vollmilchpulver),

          - teilentrahmtem Milchpulver,

          - Magermilchpulver.

2.        DEFINITION

          Der Fettgehalt von getrockneter Milch: der nach der

          angegebenen Methode bestimmte Fettgehalt.

3.        PRINZIP DER METHODE

          Der Fettgehalt wird durch Extraktion des Fettes aus einer

          Ammoniak-Alkohollösung des Milchpulvers mit Diäthyläther

          und Petroläther und anschließender Verdampfung der

          Lösungsmittel und Wiegen des Rückstands und Berechnung als

          Massenprozent der Probe entsprechend dem

          Röse-Gottlieb-Prinzip bestimmt.

4.        REAGENZIEN

          Alle Reagenzien sollen den im Blindversuch (6.1)

          angegebenen Anforderungen entsprechen. Wenn nötig, können

          die Lösungsmittel in Gegenwart von etwa 1 g Butterfett pro

          100 ml Lösungsmittel erneut destilliert werden.

4.1.      Ammoniaklösung, etwa 25% (m/m) NH3 (Dichte bei 20 Grad C

          etwa 0,91 g/ml) oder eine stärkere Lösung bekannter

          Konzentration.

4.2.      Äthanol, 96 +- 2% (v/v) oder, wenn nicht vorhanden, mit

          Methanol, Äthyl-Keton oder Petroläther denaturiertes

          Äthanol.

4.3.      Diäthyläther, peroxidfrei

          Anmerkung 1:

          Zur Prüfung auf Peroxide wird zu 10 ml Äther in einen

          kleinen, mit Glasstopfen verschließbaren Meßzylinder, der

          vorher mit etwas Äther ausgespült wurde, 1 ml einer frisch

          zubereiteten 10%igen Kaliumjodidlösung gegeben, schütteln

          und während einer Minute stehen lassen. In keiner der

          beiden Schichten darf eine gelbe Verfärbung entstehen.

          Anmerkung 2:

          Der Diäthyläther kann frei von Peroxiden aufbewahrt

          werden, indem eine feuchte Zinkfolie zugegeben wird, die

          vorher während einer Minute in eine verdünnte, angesäuerte

          Kupfersulfatlösung getaucht, dann mit Wasser abgewaschen

          wurde. Für 1 l Diäthyläther eine Zinkfolie von ca.

          8 000 mm2, die in genügend lange Streifen geschnitten ist,

          verwenden, so daß diese mindestens bis zur Hälfte des

          Behälters reichen.

4.4.      Petroläther mit einem Siedebereich zwischen 30 und

          60 Grad C.

4.5.      Lösungsmittelmischung, kurz vor Verwendung durch Mischen

          gleicher Volumina von Diäthyläther (4.3) und Petroläther

          (4.4) hergestellt. (Man kann die Lösungsmittelmischung

          dort, wo ihre Verwendung vorgeschrieben ist, durch

          Diäthyläther oder Petroläther ersetzen.)

5.        GERÄTE

5.1.      Analysenwaage

5.2.      Geeignete Extraktionsrohre oder Kolben mit

          eingeschliffenem Glasstopfen oder anderen Verschlüssen,

          die gegen die verwendeten Lösungsmittel unempfindlich

          sind.

5.3.      Dünnwandige Stehkolben, Nennvolumen 150 bis 250 ml

5.4.      Trockenschrank mit atmosphärischem Druck, gut belüftet und

          thermostatisch reguliert (für einen Betrieb bei 102 +-

          1 Grad C eingestellt)

5.5.      Siedesteinchen, fettfrei, nicht porös, bei Verwendung

          nicht brüchig, zB Glasperlen oder Stückchen von

          Siliciumcarbid (die Verwendung dieses Materials ist

          wahlfrei; siehe 6.2.1)

5.6.      Wasserbad, bei 60 bis 70 Grad C

5.7.      Heber, passend zu den Extraktionsrohren

5.8.      Zentrifuge (wahlweise)

6. DURCHFÜHRUNG

6.1.      Blindversuch

          Gleichzeitig mit der Bestimmung des Fettgehalts der Probe

          einen Blindversuch durchführen mit 10 ml destilliertem

          Wasser unter Verwendung des gleichen

          Extraktionsgerätetyps, der gleichen Reagenzien in den

          gleichen Verhältnissen und unter Anwendung der gleichen

          Arbeitsgänge wie nachstehend beschrieben, mit Ausnahme von

          6.2.2. Wenn der Blindwert mehr als 0,5 mg beträgt, so

          sollten die Reagenzien überprüft und das oder die unreinen

          Reagenzien ersetzt oder gereinigt werden.

6.2.      Durchführung der Untersuchung

6.2.1.    Den Kolben (5.3) (gegebenenfalls mit den Siedesteinchen

          (5.5), die ein gemäßigtes Sieden während des Verdampfens

          der Lösungsmittel erleichtern) im Trockenschrank (5.4)

          während einer halben bis eine Stunde trocknen. Den Kolben

          auf die Temperatur des Wägeraums abkühlen lassen und den

          abgekühlten Kolben auf 0,1 mg genau wiegen.

6.2.2.    Entweder direkt oder durch Differenzwägung zirka 1 g

          Vollmilchpulver oder ca. 1,5 g teilentrahmtes Milchpulver

          oder Magermilchpulver auf 0,1 mg genau in das

          Extraktionsgerät (5.2) einwiegen. 10 ml Wasser hinzufügen

          und bis zur vollständigen Lösung des Milchpulvers leicht

          schütteln (bei einigen Proben kann Erwärmung notwendig

          sein).

6.2.3.    1,5 ml Ammoniaklösung (25%) (4.1) hinzufügen oder ein

          äquivalentes Volumen einer stärkeren Lösung und im

          Wasserbad (5.6) unter gelegentlichem Umschwenken

          15 Minuten auf 60 bis 70 Grad C erwärmen, danach kühlen,

          zB unter fließendem Wasser.

6.2.4.    10 ml Äthanol (4.2) hinzufügen und die Flüssigkeiten

          vorsichtig aber vollständig im unverschlossenen

          Extraktionsgerät mischen.

6.2.5.    25 ml Diäthyläther (4.3) hinzufügen, unter fließendem

          Wasser kühlen. Das Gerät schließen und eine Minute lang

          kräftig schütteln und dabei mehrmals stürzen.

6.2.6.    Den Stopfen vorsichtig abnehmen und 25 ml Petroläther

          hinzufügen (4.4), wobei die ersten wenigen Milliliter zum

          Abspülen des Stopfens und der Innenseite des Gerätehalses

          zu verwenden sind; die Spülflüssigkeit läßt man in das

          Gerät fließen. Das Gerät wieder mit dem Stopfen schließen,

          mehrmals während 30 Sekunden schütteln und wiederholt

          stürzen. Wenn man bei dem unter 6.2.7 beschriebenen

          Arbeitsgang kein Zentrifugieren vorsieht, so darf nicht zu

          kräftig geschüttelt werden.

6.2.7.    Das Gerät stehen lassen, bis die obere Flüssigkeitsschicht

          klar geworden ist und sich deutlich von der wäßrigen

          Schicht getrennt hat. Man kann die Trennung auch mittels

          einer geeigneten Zentrifuge (5.8) durchführen.

          Anmerkung:

          Bei Verwendung einer Zentrifuge, die nicht mit einem

          dreiphasigen Motor ausgestattet ist, können Funken

          entstehen, und es muß daher besonders darauf geachtet

          werden, daß eine Explosion oder ein Brand verhindert

          werden, welche durch die Anwesenheit von Ätherdämpfen

          entstehen können (zB im Falle eines Rohrbruchs).

6.2.8.    Den Stopfen abnehmen, ihn und die Innenseite des

          Gerätehalses mit einigen Millilitern der

          Lösungsmittelmischung (4.5) abspülen und die

          Spülflüssigkeit in das Gerät fließen lassen. Durch

          Dekantieren oder mit einem Heber (5.7) sorgfältig und so

          vollständig wie möglich die überstehende Schicht in den

          Kolben (6.2.1) überführen.

          Anmerkung:

          Wenn die Überführung nicht mittels eines Hebers

          durchgeführt wird, kann es notwendig sein, etwas Wasser

          hinzuzufügen, um die Phasengrenze zwischen den beiden

          Flüssigkeiten zur Erleichterung des Dekantierens zu

          erhöhen.

6.2.9.    Die Außen- und Innenseite des Gerätehalses oder die Spitze

          und den unteren Teil des Hebers mit einigen Millilitern

          der Lösungsmittelmischung abspülen. Die Spülflüssigkeit

          der Geräteaußenseite in den Kolben fließen lassen und

          diejenige der Innenseite und des Hebers in das

          Extraktionsgerät.

6.2.10.   Eine zweite Extraktion unter Wiederholung der unter 6.2.5

          bis einschließlich 6.2.9 beschriebenen Arbeitsgänge,

          jedoch unter Anwendung von nur 15 ml Diäthyläther und

          15 ml Petroläther durchführen.

6.2.11.   Eine dritte Extraktion gemäß 6.2.10, jedoch ohne die

          letzte Spülung (6.2.9) durchführen.

          Anmerkung:

          Bei Magermilchpulver ist die dritte Extraktion nicht

          notwendig.

6.2.12.   Durch sorgfältiges Verdampfen oder Destillieren so viel

          wie möglich an Lösungsmittel (einschließlich des Äthanols)

          entfernen. Wenn das Fassungsvermögen des Kolbens klein

          ist, so muß nach jeder Extraktion auf die oben

          beschriebene Weise etwas Lösungsmittel entfernt werden.

6.2.13.   Wenn kein Lösungsmittelgeruch mehr vorhanden ist, den

          Kolben liegend während einer Stunde im Trockenschrank

          erhitzen.

6.2.14.   Den Kolben auf die Temperatur des Wägeraums abkühlen

          lassen, wie weiter oben angeführt (6.2.1), und auf 0,1 mg

          genau wiegen.

6.2.15.   Die beschriebenen Arbeitsgänge 6.2.13 und 6.2.14

          wiederholen, bis die Massendifferenz zweier

          aufeinanderfolgender Wägungen weniger als 0,5 mg ausmacht

          oder bis die Masse zunimmt.

          Bei Auftreten einer Massenzunahme wird bei der Berechnung

          (7.1) die geringste erhaltene Masse verwendet. Das

          endgültig erhaltene Gewicht wird als M1 g bezeichnet.

6.2.16.   15 bis 25 ml Petroläther hinzufügen, um zu prüfen, ob die

          extrahierte Substanz vollständig löslich ist. Das

          Lösungsmittel leicht erwärmen und schütteln, bis das ganze

          Fett gelöst ist.

6.2.16.1. Wenn die extrahierte Substanz im Petroläther vollständig

          löslich ist, so ist der Unterschied zwischen den Wägungen

          unter 6.2.1 und 6.2.15 die Masse des Fettes.

6.2.16.2. Wenn unlösliche Substanzen vorhanden sind, oder im Falle

          von Zweifel das im Kolben enthaltene Fett vollständig

          durch wiederholtes Waschen mit warmem Petroläther

          extrahieren, wobei das Unlösliche sich vor jedem

          Dekantieren absetzen soll. Dreimal die Außenseite des

          Kolbenhalses spülen.

          Den Kolben liegend eine Stunde im Trockenschrank erhitzen,

          wie oben angegeben (6.2.1), auf die Temperatur des

          Wägeraums abkühlen lassen und auf 0,1 mg genau wiegen. Die

          Fettmenge ist die Differenz zwischen der Masse nach 6.2.15

          und dieser endgültigen Masse.

7.        AUSWERTUNG

7.1.      Berechnung

          Die in Gramm ausgedrückte Masse des extrahierten Fettes

          ist:

                        (M1 - M2) - (B1 - B2)

          und der Fettgehalt der Probe in % ist:

                          (M1 - M2) - (B1 - B2)

                          --------------------- x 100

                                   S

          Dabei bedeutet:

          M1 = Masse des Kolbens M mit dem Fett nach

               Arbeitsgang 6.2.15 in g;

          M2 = Masse des Kolbens M in g nach dem

               Arbeitsgang 6.2.1 oder im Fall von Ungelöstem oder

               Zweifel nach Arbeitsgang 6.2.16.2;

          B1 = Masse des Kolbens B in g vom Blindversuch nach

               Arbeitsgang 6.2.15;

          B2 = Masse des Kolbens B in g nach Arbeitsgang 6.2.1 oder

               im Falle von Ungelöstem oder Zweifel nach

               Arbeitsgang 6.2.16.2;

          S  = Masse der verwendeten Probe in g.

7.2.      Wiederholbarkeit

          Die Differenz zwischen den Ergebnissen von

          Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar

          nacheinander von demselben Untersucher mit der gleichen

          Probe und unter denselben Bedingungen durchgeführt worden

          sind, darf 0,2 g Fett pro 100 g des Erzeugnisses nicht

          überschreiten mit Ausnahme von Magermilchpulver, bei dem

          die Differenz 0,1 g Fett pro 100 g des Erzeugnisses nicht

          überschreiten darf.

              METHODE 5: BESTIMMUNG DES SACCHAROSEGEHALTS

                       (POLARIMETRISCHE METHODE)

1.        ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

          Nach dieser Methode wird bestimmt der Saccharosegehalt

          von:

          - gezuckerter Kondensmilch,

          - gezuckerter, teilentrahmter Kondensmilch,

          - gezuckerter Kondensmagermilch.

          Die Proben dürfen keinen Invertzucker enthalten.

2.        DEFINITION

          Der Saccharosegehalt von gezuckerter Kondensmilch: der

          nach dieser Methode bestimmte Saccharosegehalt.

3.        PRINZIP DER METHODE

          Die Methode beruht auf dem Prinzip der Inversion nach

          Clerget: eine milde Säurebehandlung, die eine vollständige

          Hydrolyse bei Saccharose, jedoch fast keine bei Lactose

          oder anderen Zuckerarten hervorruft. Der Saccharosegehalt

          ergibt sich aus der Änderung des Drehungsvermögens der

          Lösung.

          Ein klares Filtrat der Probe ohne Mutarotation durch

          Lactose wird durch Behandlung der Lösung mit Ammoniak,

          nachfolgender Neutralisation und Fällung mit nacheinander

          zugesetzter Zinkacetat- und

          Kaliumhexacyanoferrat(II)lösung hergestellt.

          In einem Teil des Filtrats wird die Saccharose unter

          besonderen, diesem Milchfiltrat entsprechenden Bedingungen

          hydrolysiert.

          Aus dem Drehungsvermögen des Filtrats vor und nach der

          Inversion wird der Saccharosegehalt mit Hilfe von

          entsprechenden Formeln berechnet.

4.        REAGENZIEN

4.1.      Zinkacetatlösung, 1 M: 21,9 g kristallisiertes Zinkacetat

          (Zn(C2H3O2)2.2 H2O und 3 ml Eisessig auf 100 ml mit Wasser

          auffüllen.

4.2.      Kaliumhexacyanoferrat(II)lösung, 0,25 M: 10,6 g

          kristallisiertes Kaliumhexacyanoferrat(II)

          K4(Fe(CN)6).3 H2O auf 100 ml mit Wasser auffüllen.

4.3.      Salzsäurelösung, 6,35 +- 0,20 M (20 bis 22%) oder 5,0 +-

          0,2 M (16 bis 18%)

4.4.      Ammoniaklösung, 2,0 +- 0,2 M (3,5%)

4.5.      Essigsäurelösung, 2,0 +- 0,2 M (12%)

4.6.      Bromothymolblau-Indikator, 1%ige Lösung (m/v) in Äthanol

5. GERÄTE

5.1.      Waage, Empfindlichkeit 10 mg

5.2.      Polarimeter-Rohr, 2 dm, mit genau kalibrierter Länge

5.3.      Polarimeter oder Saccharimeter:

          a) Polarimeter mit Natriumlicht oder grünem

             Quecksilberlicht (Quecksilberdampflampe mit Prisma oder

             dem speziellen Wratten-Filter Nr. 77A), das mit einer

             Genauigkeit von mindestens 0,05 Winkelgraden abgelesen

             werden kann;

          b) Saccharimeter mit internationaler Zuckerskala, unter

             Verwendung von weißem, durch ein 15 mm dickes Filter

             einer 6%igen Kaliumdichromatlösung geleiteten Licht

             oder Natriumlicht mit einer Ablesegenauigkeit von

             mindestens 0,1 Grad auf der internationalen

             Zuckerskala.

5.4.      Wasserbad, eingestellt auf 60 +- 1 Grad C

6. DURCHFÜHRUNG

6.1.      Kontrollbestimmung

          Zur Überprüfung der Methode, der Reagenzien und der Geräte

          nach der nachstehenden Methode eine

          Doppelkontrollbestimmung durchführen, unter Verwendung

          eines Gemisches von 100 g Milch oder 110 g Magermilch und

          18,00 g reiner Saccharose; diese Mischung entspricht

          40,00 g kondensierter Milch mit einem Saccharosegehalt von

          45%. Den Zuckergehalt anhand der Formel unter 7 berechnen,

          wobei in der Formel 1 für M, F und P die gewogene

          Milchmenge, der Fettgehalt und der Eiweißgehalt dieser

          Milch, und in der Formel 2 für M die Zahl 40,00 eingesetzt

          werden. Der Mittelwert der festgestellten Werte sollte

          nicht um mehr als 0,2% von den tatsächlichen 45,0%

          abweichen.

6.2.      Bestimmung

6.2.1.    Etwa 40 g der gut durchgemischten Probe mit einer

          Genauigkeit von 10 mg in ein 100 ml fassendes Becherglas

          einwiegen. 50 ml heißes Wasser (80 bis 90 Grad C)

          hinzufügen und gut mischen.

6.2.2.    Die Mischung quantitativ in einen 200-ml-Meßkolben

          überführen und das Becherglas mehrmals mit kleinen Mengen

          destillierten Wassers von 60 Grad C bis zu einem

          Gesamtvolumen von 120 bis 150 ml nachspülen. Mischen und

          auf Zimmertemperatur abkühlen.

6.2.3.    5 ml der verdünnten Ammoniaklösung (4.4) hinzufügen.

          Erneut mischen und dann 15 Minuten stehen lassen.

6.2.4.    Den Ammoniak durch Zugabe einer äquivalenten Menge

          verdünnter Essigsäurelösung (4.5) neutralisieren. Vorher

          die genaue Zahl von Milliliter durch Titration der

          Ammoniaklösung mit Bromthymolblau als Indikator (4.6)

          bestimmen. Mischen.

6.2.5.    12,5 ml Zinkacetatlösung (4.1) unter vorsichtigem

          Vermischen durch kreisende Bewegung des geneigten Kolbens

          hinzufügen.

6.2.6.    In gleicher Weise wie bei der Acetatlösung 12,5 ml

          Kaliumhexacyanoferratlösung(II) (4.2) hinzufügen.

6.2.7.    Den Inhalt des Kolbens auf 20 Grad C bringen und Wasser

          (von 20 Grad C) bis zur 200-ml-Marke hinzufügen.

          Anmerkung:

          Bis zu diesem Stadium sollten alle Zusätze von Wasser oder

          Reagenzien in einer solchen Weise erfolgen, daß die

          Bildung von Luftblasen vermieden wird, und mit dem

          gleichen Ziel sollte jedes Mischen durch kreisende

          Bewegung des Kolbens und nicht durch Schütteln erfolgen.

          Luftblasen, die vor der vollständigen Verdünnung auf

          200 ml festgestellt werden, können durch vorübergehenden

          Anschluß des Kolbens an eine Vakuumpumpe und kreisende

          Bewegung des Kolbens beseitigt werden.

6.2.8.    Den Kolben mit einem trockenen Stopfen verschließen und

          durch kräftiges Schütteln gründlich mischen.

6.2.9.    Einige Minuten stehen lassen und dann durch ein trockenes

          Filterpapier filtrieren und die ersten 25 ml Filtrat

          verwerfen.

6.2.10.   Direkte Polarisation: die optische Drehung des Filtrats

          bei +- 1 Grad C bestimmen.

6.2.11.   Inversion: 40 ml des wie oben erhaltenen Fitrats in einen

          50-ml-Meßkolben pipettieren. 6,0 ml 6,35 M oder 7,5 ml

          5,0 M Salzsäure (4.3) hinzugeben.

          Den Kolben für 15 Minuten in ein Wasserbad von 60 Grad C

          stellen, wobei der Kolben bis zum Hals eingetaucht wird.

          Durch kreisende Bewegung während der ersten 5 Minuten

          mischen; in dieser Zeit sollte der Inhalt des Kolbens die

          Temperatur des Bades erreicht haben. Auf 20 Grad C

          abkühlen und bis zur 50-ml-Marke mit Wasser von 20 Grad C

          auffüllen. Mischen und bei dieser Temperatur eine Stunde

          stehen lassen.

6.2.12.   Polarisation nach Inversion

          Die Drehung der invertierten Lösung bei 20 +- 0,2 Grad C

          bestimmen. (Wenn die Temperatur T der Flüssigkeit im

          Polarisationsrohr jedoch während der Messung um mehr als

          0,2 Grad von 20 Grad C abweicht, muß die unter Ziffer 7.2

          angegebene Temperaturkorrektur angewandt werden.)

7.        AUSWERTUNG

7.1.      Berechnung

          Berechnen des Saccharosegehalts mit folgenden Formeln:

                          M

          1          v = ---(1,08F+1,55P)

                         100

                         D-1,25 I V-v  V

          2          S = --------x---x---%

                           Q       V  LxM

          S = Saccharosegehalt,

          M = Masse der eingewogenen Probe in Gramm,

          F = Fettgehalt in der Probe in %,

          P = Eiweißgehalt (N x 6,38) in der Probe in %,

          V = Volumen in ml, auf das die Probe vor dem Filtrieren

              verdünnt wurde,

          v = Korrektur in ml für das Volumen des durch die Fällung

              gebildeten Niederschlags,

          D = direkte Polarimeter-Ablesung (Polarisation vor der

              Inversion),

          I = Polarimeter-Ablesung nach der Inversion,

          L = Länge in dm des Polarimeterrohrs,

          Q = Inversionsfaktor, dessen Werte unten angegeben werden.

          Anmerkungen:

          a) Wenn genau 40,00 g Kondensmilch eingewogen und ein

             Polarimeter mit Natriumlicht, Winkelgraden und einem

             Polarimeterrohr von 2 dm Länge bei 20 +- 0,1 Grad C

             verwendet werden, kann der Saccharosegehalt normaler

             Kondensmilch (C = 9) mit der folgenden Formel berechnet

             werden:

              S = (D - 1,25 I) x (2,833 - 0,00612 F - 0,00878 P).

          b) Wenn die Polarisation nach der Inversion bei einer von

             20 Grad C abweichenden Temperatur (T) gemessen wird,

             müssen die Werte multipliziert werden mit:

                       (1 + 0,0037 (T - 20))

7.2.      Werte für den Inversionsfaktor Q

          Die folgenden Formeln ergeben genaue Werte für Q bei

          verschiedenen Lichtquellen, mit Korrekturen für

          Konzentration und Temperatur:

          Natriumlicht und Polarimeter mit Winkelgraden:

          Q = 0,8825 + 0,0006 (C - 9) - 0,0033 (T - 20);

          grünes Quecksilberlicht und Polarimeter mit Winkelgraden:

          Q = 1,0392 + 0,0007 (C - 9) - 0,0039 (T - 20);

          weißes Licht mit Dichromatfilter und Saccharimeter mit

          internationalen Zuckerskalagraden:

          Q = 2,549 + 0,0017 (C - 9) - 0,0095 (T - 20).

          In den obigen Formeln sind:

          C = Gesamtgehalt an Zucker in der invertierten Lösung

              entsprechend der polarimetrischen Messung in Prozent,

          T = Temperatur der invertierten Lösung bei der

              polarimetrischen Messung.

          Anmerkung 1:

          Der Gehalt an Gesamtzucker in % (C) in der invertierten

          Lösung kann aus der direkten Ablesung und der Änderung

          nach der Inversion in der üblichen Weise unter Verwendung

          der normalen Werte für das spezifische Drehungsvermögen

          von Saccharose, Lactose und Invertzucker berechnet werden.

          Die Korrektur 0,0006 (C - 9) usw. ist nur dann genau, wenn

          C etwa = 9 ist; bei normaler Kondensmilch kann auf diese

          Korrektur verzichtet werden, da C nahe bei 9 liegt.

          Anmerkung 2:

          Eine Temperaturabweichung von 1 Grad C gegenüber der

          Meßtemperatur von 20 Grad C macht bei der direkten

          Ablesung wenig aus, jedoch Abweichungen von mehr als

          0,2 Grad C bei der Ablesung nach der Inversion erfordern

          eine Korrektur. Die Korrektur -0,0033 (T - 20) usw. ist

          nur zwischen 18 Grad C und 22 Grad C genau.

7.3.      Wiederholbarkeit

          Die Differenz zwischen den Ergebnissen von

          Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar

          nacheinander von demselben Untersucher mit der gleichen

          Probe und unter denselben Bedingungen durchgeführt worden

          sind, darf 0,3 g Saccharose/100 g Kondensmilch nicht

          überschreiten.

METHODE 6: BESTIMMUNG DES MILCHSÄURE- UND LACTATGEHALTS

1.        ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

          Nach dieser Methode wird bestimmt der Milchsäure- und

          Lactatgehalt von:

          - Milchpulver mit hohem Fettgehalt,

          - Milchpulver (Vollmilchpulver),

          - teilentrahmtem Milchpulver,

          - Magermilchpulver.

2.        DEFINITION

          Milchsäure- und Lactatgehalt von getrockneter Milch: der

          nach dieser Methode bestimmte Milchsäure- und

          Lactatgehalt, berechnet als Milchsäure.

3.        PRINZIP DER METHODE

          Fett, Protein und Lactose werden gleichzeitig durch Zusatz

          von Kupfersulfat und Calciumhydroxid und anschließende

          Filtration entfernt.

          Die Milchsäure im Filtrat wird durch konzentrierte

          Schwefelsäure in Gegenwart von Kupfersulfat in Acetaldehyd

          umgewandelt.

          Der entstandene Acetaldehyd wird kolorimetrisch unter

          Verwendung von 4-Hydroxydiphenyl bestimmt.

          Der Milchsäure- und Lactatgehalt wird in mg Milchsäure pro

          100 g fettfreier Trockenmasse ausgedrückt.

4.        REAGENZIEN

4.1.      Kupfer(II)sulfatlösung: 250 g Kupfer(II)sulfat (CuSo4.5

          H2O) in Wasser auflösen und auf 1 000 ml verdünnen.

4.2.      Calciumhydroxid-Suspension:

4.2.1.    300 g Calciumhydroxid (Ca(OH)2) in einem Mörser mit Wasser

          unter Verwendung von insgesamt 900 ml mahlen. Die

          Suspension ist vor Gebrauch frisch herzustellen.

4.2.2.    Alternativ: 300 g Calciumhydroxid (Ca(OH)2) in einem

          Mörser mit Wasser unter Verwendung von insgesamt 1 400 ml

          mahlen. Die Suspension ist vor Gebrauch frisch

          herzustellen.

4.3.      Schwefelsäure-Kupfer(II)sulfatlösung: Zu 300 ml

          Schwefelsäure (95,5 bis 97,0% (m/m) H2SO4) 0,5 ml der

          Kupfer(II)sulfatlösung (4.1) hinzufügen.

4.4.      Lösung von 4-Hydroxydiphenyl (C6H5C6H4OH): Durch Schütteln

          und leichtes Erhitzen 0,75 g 4-Hydroxydiphenyl in 5 ml

          einer wäßrigen Lösung von Natriumhydroxid auflösen, die

          5 g NaOH pro 100 ml enthält. Mit Wasser auf 50 ml in einem

          Meßkolben verdünnen. Die Lösung an einem dunklen und

          kühlen Ort in einer braunen Glasflasche aufbewahren. Nicht

          verwenden, falls Farbänderungen oder Trübungen auftreten.

          Die maximale Lagerfähigkeit beträgt 72 Stunden.

4.5.      Milchsäure-Standardlösung: Kurz vor der Verwendung

          0,1067 g Lithiumlactat (CH3CHOHCOOLi) in Wasser auflösen

          und in einem Meßkolben auf 1 000 ml verdünnen. 1 ml dieser

          Lösung entspricht 0,1 mg Milchsäure.

4.6.      Rekonstituierte Standardmilch: Mehrere Proben Trockenmilch

          von hoher Qualität werden im Vorwege analysiert. Zur

          Aufstellung der Eichkurve die Probe auswählen, die den

          geringsten Milchsäuregehalt hat und die nicht mehr als

          30 mg Milchsäure pro 100 g fettfreier Trockenmasse

          enthält. Die Arbeitsschritte gemäß 6.2.1 und 6.2.2

          einhalten.

5.        GERÄTE

5.1.      Analysenwaage

5.2.      Spektralphotometer, geeignet für Ablesungen bei einer

          Wellenlänge von 570 nm.

5.3.      Wasserbad bei 30 +- 2 Grad C

5.4.      Mörser und Pistill

5.5.      Filterpapier (Schleicher und Schüll 595, Whatman 1 oder

          äquivalent)

5.6.      Reagenzgläser aus Pyrex oder äquivalent (Abmessungen

          25 x 150 mm)

          Anmerkung:

          Alle Glasgefäße müssen vollkommen rein und nur für die

          Verwendung zu dieser Bestimmung vorgesehen sein.

          Glasgefäße, die Niederschläge enthalten, mit

          konzentrierter Salzsäure spülen und dann auswaschen.

6.        DURCHFÜHRUNG

6.1.      Blindversuch

          Eine Blindprobe durchführen, indem 30 ml Wasser in einen

          50-ml-Meßkolben gegeben werden und wie unter 6.2.4 bis

          einschließlich 6.2.11 beschrieben weiter verfahren wird.

          Wenn die Ergebnisse des Blindversuchs, gegen Wasser

          gemessen, das Äquivalent von 20 mg Milchsäure pro 100 g

          fettfreier Trockenmasse überschreiten, sollten die

          Reagenzien geprüft werden und die unreinen Reagenzien bzw.

          das unreine Reagenz ersetzt werden. Den Blindversuch

          gleichzeitig mit der Untersuchung der Probe durchführen.

6.2.      Bestimmung

          Anmerkung: Verunreinigungen insbesondere mit Speichel und

          Schweiß vermeiden.

6.2.1.    Der Gehalt an fettfreier Trockenmasse (a) der Probe wird

          durch Abzug des Fettgehalts (erhalten nach Methode 4) und

          des Wassergehalts (erhalten nach Methode 2) von 100

          errechnet.

          1 000

6.2.2.    ------ g der Probe auf 0,1 g genau abwiegen. Zu dieser

          a - 10

          Probemenge 100 ml Wasser geben, gründlich mischen.

6.2.3.    5 ml der erhaltenen Lösung in einen 50-ml-Meßkolben

          pipettieren und mit Wasser auf etwa 30 ml verdünnen.

6.2.4.    Unter Umschwenken langsam 5 ml der Kupfersulfatlösung

          (4.1) hinzufügen und zehn Minuten stehen lassen.

6.2.5.    Unter Umschwenken langsam 5 ml der

          Calciumhydroxidsuspension 4.2.1 oder 10 ml der

          Calciumhydroxidsuspension 4.2.2 hinzufügen.

6.2.6.    Auf 50 ml mit Wasser verdünnen, kräftig schütteln, zehn

          Minuten stehen lassen, dann filtrieren. Die ersten

          Filtratanteile verwerfen.

6.2.7.    1 ml des Filtrats in ein Reagenzglas (5.6) pipettieren.

6.2.8.    Mit einer Bürette oder einer graduierten Pipette 6,0 ml

          der Schwefelsäure-Kupfersulfatlösung (4.3) in das

          Reagenzglas geben. Mischen.

6.2.9.    Das Reagenzglas fünf Minuten lang in kochendem Wasserbad

          erhitzen. Unter fließendem Wasser auf Raumtemperatur

          abkühlen.

6.2.10.   2 Tropfen 4-Hydroxydiphenyl-Reagenz (4.4) hinzufügen und

          kräftig schütteln, um das Reagenz gleichmäßig in der

          ganzen Flüssigkeit zu verteilen. Das Reagenzglas in das

          Wasserbad von 30 +- 2 Grad C bringen; es dort 15 Minuten

          belassen, von Zeit zu Zeit schütteln.

6.2.11.   Das Reagenzglas 90 Sekunden in das kochende Wasserbad

          einsetzen. Unter fließendem Wasser auf Raumtemperatur

          abkühlen.

6.2.12.   Die optische Dichte gegen den Blindversuch (6. 1)

          innerhalb von drei Stunden bei der unter 5.2 angegebenen

          Wellenlänge messen.

6.2.13.   Falls die optische Dichte diejenige des höchsten Punktes

          der Eichkurve überschreitet, die Untersuchung unter

          Verwendung einer geeigneten Verdünnung des unter 6.2.6

          erhaltenen Filtrats wiederholen.

6.3.      Erstellung der Eichkurve

6.3.1.    5 ml der rekonstituierten Milch (4.6) in fünf

          50-ml-Meßkolben pipettieren. In diese Kolben 0, 1, 2, 3

          bzw. 4 ml der Eichlösung (4.5) pipettieren, um so

          Eichlösungen zu erhalten, die 0, 20, 40, 60 und 80 mg

          zugesetzter Milchsäure pro 100 g fettfreier Trockenmasse

          des Milchpulvers entsprechen.

6.3.2.    Mit Wasser auf etwa 30 ml verdünnen und wie unter 6.2.4

          bis einschließlich 6.2.11 beschrieben behandeln.

6.3.3.    Die optischen Dichten der Standards (6.3.1) gegen den

          Blindversuch (6.1) bei der unter 5.2 angegebenen

          Wellenlänge messen. In ein Diagramm die optischen Dichten

          gegen die Mengen an Milchsäure eintragen, die in 6.3.1

          angegeben sind, also 0 mg, 20 mg, 40 mg, 60 mg und 80 mg

          pro 100 g fettfreier Trockenmasse. Eine diesen Punkten am

          besten entsprechende Gerade zeichnen und die Eichkurve

          anfertigen, indem diese Gerade parallel zu sich selbst

          verschoben wird, so daß sie durch den Nullpunkt der

          Koordinaten geht.

7.        AUSWERTUNG

7.1.      Berechnung

          Die optische Dichte, die unter 6.2.12 oder 6.2.13 gemessen

          wurde, in mg Milchsäure pro 100 g fettfreie Trockenmasse

          in der Probe entsprechend der Eichkurve verwandeln. Dieses

          Ergebnis mit dem Verdünnungsfaktor multiplizieren, falls

          das Filtrat gemäß 6.2.13 verdünnt worden ist.

7.2.      Wiederholbarkeit

          Die Differenz zwischen den Ergebnissen von

          Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar

          nacheinander von demselben Untersucher mit der gleichen

          Probe und unter denselben Bedingungen durchgeführt worden

          sind, darf 8 mg Milchsäure pro 100 g fettfreie

          Trockenmasse für Gehalte bis 80 mg nicht überschreiten.

          Bei höheren Werten darf diese Differenz 10%, bezogen auf

          den niedrigsten Wert, nicht überschreiten.

             METHODE 7: BESTIMMUNG DER PHOSPHATASEAKTIVITÄT

              (MODIFIZIERTES SANDERS- UND SAGAR-VERFAHREN)

1.        ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

          Diese Methode beschreibt die Bestimmung der

          Phosphataseaktivität in

          - Milchpulver mit hohem Fettgehalt,

          - Milchpulver (Vollmilchpulver),

          - teilentrahmtem Milchpulver,

          - Magermilchpulver.

2.        DEFINITION

          Die Phosphataseaktivität ist ein Maß für die vorhandene

          Menge an aktiver alkalischer Phosphatase. Sie wird in myg

          Phenol, die nach der hier beschriebenen Methode von 1 ml

          der rekonstituierten Milch freigesetzt werden, bestimmt.

3.        PRINZIP

          Die Phosphataseaktivität von Trockenmilch wird durch die

          Fähigkeit der Phosphatase, Phenol aus

          Dinatriumphenylphosphat freizusetzen, bestimmt. Die Menge

          an Phenol, die unter den beschriebenen Bedingungen

          freigesetzt wird, wird durch spektrophotometrische Messung

          der mit dem Gibb'schen Reagenz entwickelten Farbe

          bestimmt.

4.        REAGENZIEN

4.1.      Lösung A

          Bariumborat-hydroxid-Puffer: pH 10,6 +- 0,1 bei 20 Grad C.

          25,0 g Bariumhydroxid (Ba(OH)2.8 H2O) werden in Wasser

          gelöst und auf 500 ml verdünnt.

          11,0 g Borsäure (H3BO3) werden in Wasser gelöst und auf

          500 ml verdünnt.

          Beide Lösungen auf 50 Grad C erwärmen und mischen.

          Die Mischung schütteln und auf Raumtemperatur abkühlen.

          Den pH-Wert mit Bariumhydroxidlösung auf 10,6 +- 0,1

          einstellen und filtrieren.

          Die Lösung in einem dicht verschlossenen Behälter

          aufbewahren.

          Den Puffer vor der Verwendung mit der gleichen Menge

          Wasser verdünnen.

4.2.      Lösung B

          Farbentwicklungspuffer

          6,0 g Natriummetaborat (NaBO2) (oder 12,5 g NaBO2.4 H2O)

          und 20,0 g Natriumchlorid (NaCl) in Wasser auflösen und

          auf 1 000 ml verdünnen.

4.3.      Lösung C

          Substrat-Puffer-Lösung

4.3.1.    0,5 g Dinatriumphenylphosphat (Na2C6H5PO4.2 H2O) in 4,5 ml

          der Lösung B (4.2) auflösen. Zwei Tropfen von Lösung E

          (4.5) hinzufügen und 30 Minuten stehen lassen. Farbstoff

          mit 2,5 ml Butanol (4.10) extrahieren. Falls notwendig,

          Farbstoffextraktion wiederholen. Nach der Abscheidung

          Butanol verwerfen. Die Lösung kann in einem Kühlschrank

          mehrere Tage aufbewahrt werden. Vor der Verwendung die

          Farbe nochmals entwickeln und extrahieren.

4.3.2.    1 ml dieser Lösung in einen 100-ml-Meßkolben überführen

          und mit der Lösung A bis zur Marke auffüllen. Die

          Pufferlösung unmittelbar vor der Verwendung vorbereiten.

4.4.      Lösung D

          Fällungsreagenz

          3,0 g Zinksulfat (ZnSO4.7 H2O) und 0,6 g Kupfersulfat

          (CuSO4.5 H2O) in Wasser auflösen und auf 100 ml auffüllen.

4.5.      Lösung E

          Gibb's-Reagenz

          0,040 g 2,6-Dibromchinon-1,4-Chlorimid (O.C6H2Br2.NCl) in

          10 ml 96%igem Äthylalkohol auflösen. Die Lösung in einer

          Flasche aus dunklem Glas im Kühlschrank aufbewahren. Bei

          Entfärbung das Reagenz verwerfen.

4.6.      Farbverdünnungspuffer

          10 ml der Lösung B (4.2) des Farbentwicklungspuffers mit

          Wasser auf 100 ml verdünnen.

4.7.      Kupfersulfatlösung

          0,05 g Kupfersulfat (II) (CuSO4.5 H2O) in Wasser lösen und

          auf 100 ml mit Wasser auffüllen.

4.8.      Phenol-Standardlösung

          0,200 +- 0,001 g reines Phenol in Wasser auflösen und auf

          100 ml in einem Meßkolben auffüllen. Diese Lösung kann

          einige Monate im Kühlschrank aufbewahrt werden. 10 ml

          dieser Lösung mit Wasser auf 100 ml verdünnen. Diese

          verdünnte Lösung enthält 200 myg Phenol in 1 ml und kann

          zur Herstellung weiterer Verdünnungen verwendet werden.

4.9.      Abgekochtes, destilliertes Wasser

4.10.     n-Butanol

5. GERÄTE

5.1.      Analysenwaage

5.2.      Wasserbad, thermostatisch eingestellt auf 37 Grad C +-

          1 Grad C

5.3.      Spektralphotometer, geeignet für Ablesungen bei einer

          Wellenlänge von 610 nm

5.4.      Filterpapier (Schleicher und Schüll 597, Whatman 42 oder

          gleichwertiges Filterpapier)

5.5.      Wasserbad, siedend

5.6.      Aluminiumfolie

6.        DURCHFÜHRUNG

          Vorsichtsmaßregeln:

          1. Direkte Einwirkung von Sonnenlicht vermeiden.

          2. Alle Glasgeräte, Stopfen und Entnahmegeräte sollten

             vollständig sauber sein. Es wird empfohlen, diese

             Gegenstände mit Wasser zu spülen und zu kochen oder sie

             mit Dampf zu behandeln.

          3. Die Verwendung von Kunststoffmaterial (zB Stopfen)

             vermeiden, sie können Phenol enthalten.

          4. Speichel enthält Phosphatase; Kontamination durch

             Speichelspuren muß sorgfältig vermieden werden.

6.1.      Vorbereitung der Probe

6.1.1.    10 g der Probe (auf 0,1 g genau gewogen) in 90 ml Wasser

          auflösen. Die Temperatur bei der Auflösung des Pulvers

          darf unter keinen Umständen 35 Grad C überschreiten.

6.2.      Bestimmung

6.2.1.    In zwei Reagenzgläser je 1 ml der rekonstituierten Milch

          eingeben, die entsprechend 6.1.1 vorbereitet wurde.

6.2.2.    Eines der Reagenzgläser zwei Minuten in kochendem Wasser

          erhitzen. Das Reagenzglas und das Wasserbad (5.5) (zB ein

          Becherglas) mit Aluminiumfolie (5.6) abdecken, um

          sicherzustellen, daß das gesamte Reagenzglas erhitzt wird.

          In kaltem Wasser auf Raumtemperatur abkühlen. Dieses

          Reagenzglas wird für den Blindversuch verwendet. Von

          diesem Punkt an die beiden Reagenzgläser in gleicher Weise

          behandeln.

6.2.3.    10 ml Lösung C (4.3.2) hinzufügen. Mischen und das

          Reagenzglas in das Wasserbad von 37 Grad C (5.2) stellen.

6.2.4.    60 Minuten im Wasserbad inkubieren und von Zeit zu Zeit

          schütteln.

6.2.5.    Die Reagenzgläser sofort in ein kochendes Wasserbad (5.5)

          stellen und zwei Minuten erhitzen; in kaltem Wasser auf

          Zimmertemperatur abkühlen.

6.2.6.    1 ml der Lösung D (4.4) hinzufügen, mischen und durch ein

          trockenes Filterpapier filtrieren; die ersten Filtrate

          verwerfen, bis eine klare Flüssigkeit erhalten wird.

6.2.7.    5 ml jedes der beiden Filtrate in Reagenzgläser eingeben,

          5 ml Lösung B (4.2) und 0,1 ml Lösung E (4.5) hinzugeben.

          Mischen.

6.2.8.    Zur Farbentwicklung 30 Minuten bei Zimmertemperatur

          geschützt vor Sonnenlicht stehen lassen.

6.2.9.    Die optische Dichte der Probelösung gegen den Blindversuch

          bei der unter 5.3 angegebenen Wellenlänge messen.

6.2.10.   Die Bestimmung wiederholen, falls die optische Dichte der

          Lösung über der der Standardprobe mit 20 myg Phenol

          liegt, die gemäß 7 erhalten wurde.

          Wenn dieser Wert überschritten wird, ein entsprechendes

          Volumen rekonstituierter Milch (6.1.1) mit einem

          entsprechenden Volumen dieser Milch, die gemäß 6.2.2

          sorgfältig abgekocht wurde, um die vorhandene Phosphatase

          zu inaktivieren, verdünnen.

7.        ERSTELLUNG DER EICHKURVE

7.1.      In vier 100-ml-Meßkolben je 1, 3, 5 und 10 ml der nach 4.8

          verdünnten Standardlösung eingeben und bis zur Marke mit

          Wasser auffüllen; diese Verdünnungen enthalten 2, 6, 10

          und 20 myg Phenol in 1 ml.

7.2.      1 ml Wasser oder 1 ml jeder Referenzlösung (7.1) in die

          Reagenzgläser pipettieren, um eine Reihe von Proben zu

          erhalten, die 0 (Nullwert) - 2 - 6 - 10 und 20 myg Phenol

          enthalten.

7.3.      Nacheinander in jedes Reagenzglas 1 ml der

          Kupfersulfatlösung (4.7), 5 ml des Farbverdünnungspuffers

          (4.6), 3 ml Wasser und 0,1 ml Lösung E (4.5) hinzufügen.

          Mischen.

7.4.      Die Reagenzgläser bei Zimmertemperatur vor Sonnenlicht

          geschützt 30 Minuten stehen lassen.

7.5.      Die optische Dichte der Lösungen aus den Reagenzgläsern im

          Vergleich zum Nullwert bei der in 5.3 angegebenen

          Wellenlänge messen.

7.6.      Die Eichkurve durch Aufzeichnen der optischen Dichtewerte

          gegen die Phenolmengen in myg wie bei 7.2 angegeben

          aufzeichnen.

8.        AUSWERTUNG

8.1.      Berechnung

8.1.1.    Die nach 6.2.9 erhaltenen Werte unter Benutzung der

          Eichkurve in myg Phenol umrechnen.

8.1.2.    Die Phosphataseaktivität, ausgedruckt als myg Phenol je ml

          rekonstituierter Milch, wird nach folgender Formel

          berechnet:

          Phosphataseaktivität = 2,4 x P,

          hierin ist P = die Phenolmenge in myg entsprechend 8.1.1.

8.1.3.    Falls es nötig war, entsprechend der Angabe nach 6.2.10 zu

          verdünnen, das unter 8.1.2 erhaltene Resultat mit dem

          Verdünnungsfaktor multiplizieren.

8.2.      Wiederholbarkeit

          Die Differenz zwischen den Ergebnissen von

          Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar

          nacheinander von demselben Untersucher, mit derselben

          Probe und unter denselben Bedingungen durchgeführt worden

          sind, darf 2 myg freigesetztes Phenol je 1 ml

          rekonstituierter Milch nicht überschreiten.

            METHODE 8: BESTIMMUNG DER PHOSPHATASEAKTIVITÄT

                (ASCHAFFENBURG- UND MULLEN-VERFAHREN)

1.        ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

          Diese Methode beschreibt die Bestimmung der

          Phosphataseaktivität in

          - Milchpulver mit hohem Fettgehalt,

          - Milchpulver (Vollmilchpulver),

          - teilentrahmtem Milchpulver,

          - Magermilchpulver.

2.        DEFINITION

          Die Phosphataseaktivität von Trockenmilch ist ein Maß für

          die Menge an aktiver alkalischer Phosphatase im Produkt.

          Sie wird in myg p-Nitrophenol, die nach der hier

          beschriebenen Methode von 1 ml der rekonstituierten Probe

          freigesetzt werden, bestimmt.

3.        PRINZIP

          Die rekonstituierte Probe wird mit einem Puffersubstrat

          bei pH 10,2 verdünnt und bei einer Temperatur von

          37 Grad C zwei Stunden bebrütet. Die in der Probe

          vorhandene alkalische Phosphatase setzt unter diesen

          Bedingungen p-Nitrophenol aus Dinatrium

          (p-Nitrophenyl)-phosphat frei.

          Das freigesetzte p-Nitrophenol wird durch direkten

          Vergleich mit Standardfarbgläsern in einem einfachen

          Komparator unter Verwendung von reflektiertem Licht

          bestimmt.

4.        REAGENZIEN

4.1.      Natriumcarbonat-Hydrogencarbonat-Puffer 3,5 g wasserfreies

          Natriumcarbonat und 1,5 g Natrium-Hydrogencarbonat in

          Wasser auflösen und in einem Meßkolben auf 1 000 ml

          verdünnen.

4.2.      Puffersubstrat

          1,5 g Dinatrium p-Nitrophenyl-Phosphat im

          Natriumcarbonat-Hydrogencarbonat-Puffer (4.1) auflösen und

          in einem Meßkolben mit dem Puffer (4.1) auf 1 000 ml

          auffüllen.

          Diese Lösung ist einen Monat stabil, wenn sie in einem

          Kühlschrank (<= 4 Grad C) gelagert wird, jedoch sollte

          eine Farbprüfung an solchen gelagerten Lösungen

          durchgeführt werden; siehe 6, Anmerkung 3.

4.3.      Fällungsreagenzien

4.3.1.    Zinksulfatlösung

          30,0 g Zinksulfat in Wasser auflösen und in einem

          Meßkolben auf 100 ml verdünnen.

4.3.2.    Kalium-Hexacyanoferrat(II)lösung

          17,2 g Kalium-Hexacyanoferrat(II)-Trihydrat in Wasser

          auflösen und in einem Meßkolben auf 100 ml verdünnen.

5.        GERÄTE

5.1.      Analysenwaage

5.2.      Wasserbad, thermostatisch auf 37 +- 1 Grad C eingestellt

5.3.      Komparator mit einer besonderen, auf myg p-Nitrophenol je

          ml Milch geeichte, Standardfarbgläser aufweisende Scheibe

          und zwei Küvetten von 25 mm

6.        DURCHFÜHRUNG

          Vorsichtsmaßnahmen:

          1. Nach der Verwendung müssen die Reagenzgläser geleert,

             mit Wasser gespült, in heißem Wasser mit einem

             alkalischen Waschmittel gewaschen und anschließend in

             reinem heißem Leitungswasser gespült werden.

             Schließlich müssen sie vor der Verwendung mit Wasser

             gespült und getrocknet werden.

             Die Pipetten sind gründlich in sauberem kaltem

             Leitungswasser sofort nach der Verwendung zu spülen,

             anschließend muß vor der Verwendung mit Wasser gespült

             und getrocknet werden.

          2. Die Stopfen der Reagenzgläser müssen sofort nach der

             Verwendung in heißem Leitungswasser gründlich gespült

             werden, anschließend sind sie zwei Minuten in Wasser

             abzukochen.

          3. Die Puffersubstratlösung (4.2) sollte mindestens ein

             Monat stabil bleiben, wenn sie in einem Kühlschrank bei

             4 Grad C oder darunter aufbewahrt wird. Etwaige

             Instabilitäten zeigen sich an der Bildung einer

             Gelbfärbung. Während die Probe immer gegen eine

             abgekochte Kontrollprobe abgelesen wird, die die

             gleiche Puffersubstratlösung enthält, wird empfohlen,

             daß die Lösung nicht verwendet werden sollte, wenn sich

             eine Farbablesung ergibt, die in einer 25-mm-Küvette

             des Komparators, bei dem in der anderen Küvette

             destilliertes Wasser verwendet wird, mehr als 10 myg

             beträgt.

          4. Eine getrennte Pipette für jede Probe verwenden und

             Speichelkontamination der Pipette vermeiden.

          5. Die Probe darf zu keiner Zeit direktem Sonnenlicht

             ausgesetzt werden.

6.1.      Vorbereitung der Probe

          10 g Pulver in 90 ml Wasser auflösen. Die Temperatur für

          die Lösung des Pulvers darf 35 Grad C nicht überschreiten.

6.2.      Bestimmung

6.2.1.    15 ml des Puffersubstrats in ein sauberes trockenes

          Reagenzglas pipettieren, anschließend 2 ml der zu

          testenden rekonstituierten Probe (6.1). Das Reagenzglas

          verschließen, durch Stürzen mischen und in das

          37 Grad C-Wasserbad stellen.

6.2.2.    Gleichzeitig ein Reagenzglas mit 15 ml Puffersubstrat und

          2 ml der abgekochten rekonstituierten Probe in der

          gleichen Art wie die zu prüfende Probe in das Wasserbad

          stellen.

6.2.3.    Nach zwei Stunden beide Reagenzgläser aus dem Wasserbad

          entfernen, 0,5 ml Zinksulfatlösung (4.3.1) hinzufügen, den

          Stopfen wieder aufsetzen, kräftig schütteln und drei

          Minuten stehen lassen. 0,5 ml

          Kalium-Hexacyanoferrat(II)lösung (4.3.2) hinzugeben,

          gründlich mischen, filtern und das klare Filtrat in einem

          sauberen Reagenzglas auffangen.

6.2.4.    Das Filtrat in eine 25-mm-Küvette einbringen und mit dem

          Filtrat der abgekochten Gegenprobe im Komparator unter

          Verwendung der Spezialscheibe (5.3) vergleichen.

7.        AUSWERTUNG

7.1.      Berechnung

          Die direkte Ablesung nach 6.2.4 wird als myg p-Nitrophenol

          je ml der rekonstituierten Probe ausgedrückt.

7.2.      Wiederholbarkeit

          Die Differenz zwischen den Ergebnissen von

          Doppelbestimmungen, die gleichzeitig oder unmittelbar

          nacheinander mit derselben Probe von demselben Untersucher

          und unter denselben Bedingungen durchgeführt worden sind,

          darf nicht mehr als 2 myg Nitrophenol je ml

          rekonstituierter Milch betragen.

Gesetzesnummer

10011072

Dokumentnummer

NOR12141759

Alte Dokumentnummer

N8199762403J