Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 112/1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 75/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 112 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 75 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung legt die beim Inverkehrbringen zwingend einzuhaltenden Anforderungen an Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für eine besondere kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung bestimmt sind (diätetische Lebensmittel) und als solche angeboten werden, fest.
Zuletzt aktualisiert am
29.07.2026
Dokumentnummer
NOR12142234
Alte Dokumentnummer
N8199813248I