BGBl. I Nr. 75/2026
Änderung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird
Die Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes erweitert den Kreis der Tierärzte für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, verbietet nicht herkömmliche psychoaktive Stoffe in Lebensmitteln und passt Probenahme, Unternehmerpflichten und behördliche Maßnahmen an den Internethandel an. Daneben werden Gebühren der Agentur an den Verbraucherpreisindex gebunden und die Verordnung über Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung aufgehoben.
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- Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung (aufgehoben): Änderungen ansehen · Gesetz ansehen
- Die Verordnung über Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung tritt durch diese Novelle ersatzlos außer Kraft; laut Erläuterungen regelt diese Lebensmittel inzwischen das EU-Recht.
- Aufgehoben ab 01.09.2026.
Grundlage: Vergleich vorher/nachher, Regierungsvorlage 518 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 551 BlgNR XXVIII. GP, Ausschussbericht 11855 BlgBR
KI-Zusammenfassung, Beleg ist der Vergleich darunter. Keine Rechtsberatung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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§ 3aufgehoben
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§ 4aufgehoben
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§ 5aufgehoben
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Anl. 1aufgehoben
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Anl. 2aufgehoben
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