Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 112/1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 75/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 112 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 75 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
82/05 Lebensmittelrecht
Text
§ 2.Paragraph 2,
Lebensmittel für kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung sind Lebensmittel mit einer besonderen Zusammensetzung, die, sofern sie gemäß den Anweisungen des Herstellers/der Herstellerin verwendet werden, die tägliche Nahrungsmittelration ganz oder teilweise ersetzen. Es sind zwei Kategorien zu unterscheiden:
Lebensmittel zum Ersatz einer ganzen Tagesration;
Lebensmittel, die als Ersatz einer oder mehrerer Mahlzeiten im Rahmen der Tagesration in Verkehr gebracht werden.
Zuletzt aktualisiert am
29.07.2026
Dokumentnummer
NOR12142235
Alte Dokumentnummer
N8199813249I