(2)Absatz 2,Die kindersicheren Verschlüsse müssen, wenn es sich um wiederverschließbare Verpackungen handelt, die Anforderungen der ÖNORM EN 28317, ausgegeben am 1. März 1994, über kindergesicherte Verpackungen - Anforderungen und Prüfverfahren für wiederverschließbare Verpackungen - erfüllen. Bescheinigungen, daß die kindersicheren Verschlüsse der ÖNORM EN 28317 entsprechen, dürfen nur von Prüfstellen, die nachweislich gemäß der ÖNORM EN 45001, ausgegeben am 1. Juni 1996, zertifiziert sind, ausgestellt werden. Von Prüfungen gemäß der ÖNORM EN 28317 kann bei einer Verpackung, die offensichtlich in ausreichendem Maß kindergesichert ist, dann abgesehen werden, wenn deren Inhalt Kindern ohne Werkzeug nicht zugänglich ist; in allen anderen Fällen und bei berechtigten Zweifeln an der Wirksamkeit des kindersicheren Verschlusses ist von dem Verantwortlichen gemäß § 27 ChemG 1996 den Überwachungsorganen auf Verlangen durch eine Bescheinigung nachzuweisen, daß entwederDie kindersicheren Verschlüsse müssen, wenn es sich um wiederverschließbare Verpackungen handelt, die Anforderungen der ÖNORM EN 28317, ausgegeben am 1. März 1994, über kindergesicherte Verpackungen - Anforderungen und Prüfverfahren für wiederverschließbare Verpackungen - erfüllen. Bescheinigungen, daß die kindersicheren Verschlüsse der ÖNORM EN 28317 entsprechen, dürfen nur von Prüfstellen, die nachweislich gemäß der ÖNORM EN 45001, ausgegeben am 1. Juni 1996, zertifiziert sind, ausgestellt werden. Von Prüfungen gemäß der ÖNORM EN 28317 kann bei einer Verpackung, die offensichtlich in ausreichendem Maß kindergesichert ist, dann abgesehen werden, wenn deren Inhalt Kindern ohne Werkzeug nicht zugänglich ist; in allen anderen Fällen und bei berechtigten Zweifeln an der Wirksamkeit des kindersicheren Verschlusses ist von dem Verantwortlichen gemäß Paragraph 27, ChemG 1996 den Überwachungsorganen auf Verlangen durch eine Bescheinigung nachzuweisen, daß entweder
der verwendete Verschluß so beschaffen ist, daß er keine Prüfung nach der genannten ÖNORM EN 28317 erfordert, oder
der betreffende Verschluß den in der ÖNORM EN 28317 festgelegten Prüfungen unterworfen wurde und den Anforderungen entspricht.