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Art. 4

Fassungen
ab 22.03.1999 — BGBl. III Nr. 18/1999 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 4 heute22.03.1999 BGBl. III Nr. 18/1999 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) – Beitrittsprotokoll

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 18 aus 1999,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

22.03.1999BGBl. III Nr. 18/1999

Außerkrafttretensdatum

Index

89/07 Umweltschutz

Text

ARTIKEL 4

  1. Absatz eins,Die Zustimmung, durch dieses Beitrittsprotokoll gebunden zu sein, kann ausgedrückt werden durch:
    • Strichaufzählung
      eine Unterzeichnung, die keiner Ratifikation, Annahme oder Genehmigung bedarf. Der Staat, der von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, notifiziert dem Verwahrer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung, daß seine Unterschrift als Zustimmung gilt, durch dieses Beitrittsprotokoll gebunden zu sein;
    • Strichaufzählung
      eine Unterzeichnung, die der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung bedarf; die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Verwahrer hinterlegt.
  2. Absatz 2,Das Beitrittsprotokoll tritt drei Monate nach dem Tage in Kraft, an dem die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:
    • Strichaufzählung
      die Alpenkonvention ist in Kraft getreten;
    • Strichaufzählung
      die Vertragsparteien der Alpenkonvention haben ihre Zustimmung ausgedrückt, durch dieses Beitrittsprotokoll gebunden zu sein;
    • Strichaufzählung
      das Fürstentum Monaco hat seine Zustimmung ausgedrückt, durch dieses Betrittsprotokoll gebunden zu sein.
  3. Absatz 3,Für die Unterzeichnerstaaten, die noch nicht Vertragsparteien der Alpenkonvention sind, wird die Zustimmung, durch dieses Betrittsprotokoll gebunden zu sein, erst an dem Tage wirksam, an dem die Alpenkonvention für sie in Kraft tritt.

Schlagworte





Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2017

Gesetzesnummer

10011171

Dokumentnummer

NOR12143397

Alte Dokumentnummer

N8199957736L