Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbot der Einfuhr von Früherdäpfeln mit Ursprung in Ägypten
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 123/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 123 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
80/05 Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung
Text
§ 1. Die Einfuhr von nicht zum Anpflanzen bestimmten Früherdäpfeln mit Ursprung in Ägypten wird zur Verhinderung der Ausbreitung von Ralstonia solanacearum verboten. Paragraph eins, Die Einfuhr von nicht zum Anpflanzen bestimmten Früherdäpfeln mit Ursprung in Ägypten wird zur Verhinderung der Ausbreitung von Ralstonia solanacearum verboten.
Dokumentnummer
NOR12143406
Alte Dokumentnummer
N8199958478L