Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Privatrechtliche Verhältnisse der Binnenschiffahrt
Kundmachungsorgan
dRGBl. S 868/1898
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 84Paragraph 84
Index
94/02 Schiffsregister, Zivilrecht
Text
§ 84.Paragraph 84,
Wenn durch die Auseinandersetzung unter den Beteiligten Kosten entstehen, so gehören auch diese Kosten zur großen Haverei. Dies gilt insbesondere von den Kosten für die Ermittlung der Schäden und für die Aufstellung der Rechnung über die große Haverei (Dispache).
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2018
Dokumentnummer
NOR12144156
alte Dokumentnummer
N9189832716L