Norm Übereinkommens mit Griechenland über die meistbegünstigte Behandlung der beiderseitigen Schiffahrt× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommens mit Griechenland über die meistbegünstigte Behandlung der beiderseitigen Schiffahrt Fassungen (Gesetz) ab 17.06.1934 — BGBl. II Nr. 58/1934 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute17.06.1934 BGBl. II Nr. 58/1934 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 17.06.1934 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1