Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schiffsregisterverfügung
Kundmachungsorgan
DJ S 42/1941
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 59Paragraph 59
Index
94/02 Schiffsregister, Zivilrecht
Text
§ 59Paragraph 59
Abteilung II: Die Eigentümer
(1)Absatz eins,In der zweiten Abteilung sind einzutragen:
in Spalte 1: die laufende Nummer der Eintragung in Spalte 2;
in Spalte 2:
der Eigentümer des Schiffsbauwerks oder die Miteigentümer, im Fall des § 509 des Handelsgesetzbuchs (Baureederei) die sämtlichen Mitreeder, gegebenenfalls der Korrespondentreeder;der Eigentümer des Schiffsbauwerks oder die Miteigentümer, im Fall des Paragraph 509, des Handelsgesetzbuchs (Baureederei) die sämtlichen Mitreeder, gegebenenfalls der Korrespondentreeder;
bei mehreren Eigentümern die in den §§ 51, 74 der Schiffsregisterordnung vorgeschriebenen Angaben;bei mehreren Eigentümern die in den Paragraphen 51, 74, der Schiffsregisterordnung vorgeschriebenen Angaben;
in Spalte 3:
bei der ersten Eintragung des Schiffsbauwerks die Angabe, daß der Eigentümer Inhaber der Schiffswerft ist, oder die Bezeichnung der im § 69 Abs. 2 der Schiffsregisterordnung genannten Urkunde, bei Eigentumsänderungen die Grundlage der Eintragung (vgl. § 34 Abs. 1 Nr. 5a);bei der ersten Eintragung des Schiffsbauwerks die Angabe, daß der Eigentümer Inhaber der Schiffswerft ist, oder die Bezeichnung der im Paragraph 69, Absatz 2, der Schiffsregisterordnung genannten Urkunde, bei Eigentumsänderungen die Grundlage der Eintragung vergleiche Paragraph 34, Absatz eins, Nr. 5a);
der Verzicht auf das Eigentum;
die Vormerkungen und Widersprüche, die sich auf das Eigentum beziehen, sowie Beschränkungen des Eigentümers in der Verfügung über das Eigentum;
die Schutzvermerke (§ 28 Abs. 2, §§ 74, 81 Abs. 1 der Schiffsregisterordnung), die sich auf das Eigentum beziehen;die Schutzvermerke (Paragraph 28, Absatz 2,, Paragraphen 74, 81, Absatz eins, der Schiffsregisterordnung), die sich auf das Eigentum beziehen;
die Änderungen der Namen, Firmen und sonstigen in Spalte 2 eingetragenen Bezeichnungen;
(2)Absatz 2,die Eintragungen sind in Spalte 3 zu unterschreiben.
Dokumentnummer
NOR40040519